Betreff
Lärmaktionsplan Eschweiler
hier: Fortschreibung des LAP (Stufe IV)
Vorlage
374/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen und die Stadtverwaltung mit der Veröffentlichung des Entwurfs beauftragt.

 


Die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) des Europäischen Parlaments vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet die Kommunen europaweit, Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. Nach Artikel 10 Abs. 2 dieser Richtlinie hat die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsstaat der Europäischen Union dafür Sorge zu tragen, dass die Zusammenfassungen der Lärmaktionspläne bis zum 18.07.2024 der EU-Kommission übermittelt werden.

 

Für die Stadt Eschweiler liegen bereits Lärmaktionspläne der Stufen I bis III vor. Der Plan der Stufe III wurde in der Stadtratssitzung am 18.03.2020 (VV 410/19) beschlossen. Nun gilt es die Fortschreibung dieses Planes vorzunehmen. Hierfür wurde das Ingenieurbüro BSV – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung mit der Ausarbeitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stufe IV beauftragt. Auf Basis von Umgebungslärmkarten, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zur Verfügung gestellt werden, ist ein Überblick über die Lärmsituation im Stadtgebiet möglich. Sie machen die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Da lokal begrenzt besonders hohe Lärmbelastungen vorliegen, muss ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden. Im Plan sind Maßnahmen zu formulieren, die kurz- oder mittelfristig oder auch über einen langen Zeitraum umgesetzt werden, die helfen sollen die erkannten Lärmprobleme zu beseitigen. Durch die Unterteilung der Maßnahmen nach zeitlichen Fristen erfolgt eine Priorisierung dieser.

 

Bereits im Zeitraum 16.10.2023 bis 30.11.2023 erfolgte eine Aufforderung der Öffentlichkeit zur Teilnahme am Verfahren. Über eine Seite im Bürgerportal der Stadt Eschweiler konnten Eingaben zur Erarbeitung des Lärmaktionsplans gemacht werden. Auf die Möglichkeit zur Beteiligung bei der Aufstellung des Entwurfs des Plans wurde über die Presse informiert.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt dieser Vorlage als Anlage 1 bei. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf dessen Inhalt verwiesen. Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist ein mehrstufiges Verfahren. Im nächsten Schritt erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Pressearbeit, Publikation im Internet und einer Offenlage im Rathaus. Ferner werden die Träger öffentlicher Belange gezielt über die Aufstellung des Entwurfes informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ergebenden Anregungen und Hinweise werden bewertet und finden nach Abwägung Eingang in die Schlussfassung des Lärmaktionsplans, der dann dem Rat der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der zeitliche Ablauf zur Aufstellung des Lärmaktionsplans sieht die folgenden Schritte vor:

 

Mrz.-Apr. 2024                Beteiligung TÖB / Öffentlichkeit

 

20.06.2024                        Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss - Vorberatung

 

03.07.2024                        Stadtrat - Beschluss Lärmaktionsplan Stufe 4

 

18.07.2024                         Abschluss Verfahren


Das Büro BSV-Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier wurde mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans am 21.06.2023 beauftragt, die Auftragssumme beträgt 21.896,00 €. Hierauf wurden bereits Zahlungen i.H.v. 4.379,20 € geleistet.

 


Das Projekt wird durch die Abteilung 660 betreut. Hierdurch wird Personal gebunden.