hier: Fortschreibung des LAP (Stufe IV)
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen und die
Stadtverwaltung mit der Veröffentlichung des Entwurfs beauftragt.
Die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) des Europäischen
Parlaments vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm verpflichtet die Kommunen europaweit, Lärmkartierungen und
Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. Nach
Artikel 10 Abs. 2 dieser Richtlinie hat die Bundesrepublik Deutschland als
Mitgliedsstaat der Europäischen Union dafür Sorge zu tragen, dass die
Zusammenfassungen der Lärmaktionspläne bis zum 18.07.2024 der EU-Kommission
übermittelt werden.
Für die Stadt Eschweiler liegen bereits Lärmaktionspläne der Stufen I bis III vor. Der Plan der Stufe III wurde in der Stadtratssitzung am 18.03.2020 (VV 410/19) beschlossen. Nun gilt es die Fortschreibung dieses Planes vorzunehmen. Hierfür wurde das Ingenieurbüro BSV – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung mit der Ausarbeitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stufe IV beauftragt. Auf Basis von Umgebungslärmkarten, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zur Verfügung gestellt werden, ist ein Überblick über die Lärmsituation im Stadtgebiet möglich. Sie machen die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Da lokal begrenzt besonders hohe Lärmbelastungen vorliegen, muss ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden. Im Plan sind Maßnahmen zu formulieren, die kurz- oder mittelfristig oder auch über einen langen Zeitraum umgesetzt werden, die helfen sollen die erkannten Lärmprobleme zu beseitigen. Durch die Unterteilung der Maßnahmen nach zeitlichen Fristen erfolgt eine Priorisierung dieser.
Bereits im Zeitraum 16.10.2023 bis 30.11.2023 erfolgte eine Aufforderung der Öffentlichkeit zur Teilnahme am Verfahren. Über eine Seite im Bürgerportal der Stadt Eschweiler konnten Eingaben zur Erarbeitung des Lärmaktionsplans gemacht werden. Auf die Möglichkeit zur Beteiligung bei der Aufstellung des Entwurfs des Plans wurde über die Presse informiert.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt dieser Vorlage als Anlage 1 bei. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf dessen Inhalt verwiesen. Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist ein mehrstufiges Verfahren. Im nächsten Schritt erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Pressearbeit, Publikation im Internet und einer Offenlage im Rathaus. Ferner werden die Träger öffentlicher Belange gezielt über die Aufstellung des Entwurfes informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ergebenden Anregungen und Hinweise werden bewertet und finden nach Abwägung Eingang in die Schlussfassung des Lärmaktionsplans, der dann dem Rat der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der zeitliche Ablauf zur Aufstellung des Lärmaktionsplans sieht die folgenden Schritte vor:
Mrz.-Apr. 2024 Beteiligung TÖB / Öffentlichkeit
20.06.2024 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss - Vorberatung
03.07.2024 Stadtrat - Beschluss Lärmaktionsplan Stufe 4
18.07.2024 Abschluss Verfahren
Das Büro BSV-Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing.
Reinhold Baier wurde mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans am 21.06.2023
beauftragt, die Auftragssumme beträgt 21.896,00 €. Hierauf wurden bereits
Zahlungen i.H.v. 4.379,20 € geleistet.
Das Projekt wird
durch die Abteilung 660 betreut. Hierdurch wird Personal gebunden.