Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Für viele
Alleinerziehende stellt der Unterhaltsvorschuss eine wichtige finanzielle Säule
dar, wenn durch den Unterhaltspflichtigen kein oder nur ein Teil des
Unterhaltes für Kinder geleistet wird. Die monatlichen Auszahlbeträge variieren
in drei Altersstufen.
Altersstufe I: 187,00 €
Altersstufe
II: 252,00 €
Altersstufe
III: 338,00 €
Bislang ist
die Antragsstellung für Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Kindern
alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder –ausfallleistungen
nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) lediglich im Rahmen eines
papiergebundenen Antrags und den entsprechend beizubringenden Nachweisen
möglich.
Schon durch
das Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden Bund, Länder und Kommunen verpflichtet,
ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Zur Umsetzung des OZG haben
sich im Bereich Unterhaltsvorschuss im Wege einer Pilotphase vier Kommunen
(Stadt Bremen, Bezirk Wandsbek in Hamburg, Rhein-Kreis Neuss und Stadt
Wuppertal) zusammengetan um ein Onlineverfahren für die Alleinerziehenden
möglich zu machen.
In einer
Pilotphase wurde eine komplette Online-Beantragung der Leistung getestet.
Nachdem in den o.g. Kommunen diese Testung positiv abgeschlossen wurde, konnte
dieser Dienst auch weiteren interessierten Kommunen zur Verfügung gestellt
werden. Hierzu hat sich die Stadt Eschweiler entschieden.
Der Dienst zur Online-Beantragung wird
als „Einer für Alle“-Dienst (EfA) bezeichnet. Die Bezeichnung lässt schon
Rückschlüsse darauf zu, dass innerhalb dieses Dienstes für alle angeschlossenen
Kommunen identische Eingabemasken verwendet werden.
Die Hauptzielgruppe nutzt das Internet
und damit die Möglichkeit Online-Anträge zu stellen überwiegend über das
Smartphone. Der Antragsservice wurde daher so konzipiert, dass die Nutzung auf
mobilen Endgeräten ohne weiteres möglich ist.
Der Online-Dienst UVO ist ein digitaler
Antragsservice, der es Antragstellenden ermöglicht, die Leistung
Unterhaltsvorschuss vollständig online zu beantragen. Sofern der Antrag
vollständig ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden,
stellt der Online-Dienst UVO sicher, dass die Unterhaltsvorschussstelle alle
Informationen erhält, die sie für eine gesetzes- und richtliniengetreue
Antragsbearbeitung benötigt. Durch passgenaue Führung durch die
Benutzeroberfläche ist gewährleistet, dass keine Daten erhoben werden, die
nicht benötigt werden.
Durch UVO kann der Antrag vollständig
digital eingereicht werden. Dies wird durch die Möglichkeit zur
Authentifizierung durch den elektronischen Personalausweis oder den
elektronischen Aufenthaltstitel möglich. UVO ist für die Antragsstellenden auf
mehreren Wegen nutzbar:
-
Vollständige
Stellung des Antrages über das Internet mit elektronischen Ausweisdokument
-
Alternativ
– wenn kein elektronisches Dokument vorliegt - kann ein Antrag teilweise
digital gestellt werden. Dann muss jedoch zusätzlich ein „Mantelbogen“
ausgedruckt, unterschrieben und an die Unterhaltsvorschussstelle versandt
werden.
Eine Beantragung durch persönliche
Vorsprache bei der Unterhaltsvorschussstelle ist selbstverständlich nach
vorheriger Terminvereinbarung auch weiterhin stets möglich.
Die Unterhaltsvorschusskasse der Stadt
Eschweiler ist seit dem 01.10.2023 technisch an UVO angebunden und kann das
System nun in „Phase 1“ nutzen. „Phase 1“ meint hierbei, dass online gestellte
Anträge samt Anlagen als PDFs an das hiesige Funktionspostfach gesandt und dort
nach Eingabe eines Kennwortes zum Download bereitgestellt werden.
In Kürze werden entsprechende
Mitteilungen an die Eschweiler Bürgerinnen und Bürger geschaltet. Dies
geschieht via diverser Kanäle. So kann z.B. eine Mitteilung über das
Facebook-Profil der Stadt Eschweiler erfolgen. Des Weiteren hat das Ministerium
für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen Informationen in Form eines Flyers bereitgestellt, die an
verschiedenen Stellen ausgelegt oder ausgehändigt werden können. Von diesem
Flyer kann ein QR-Code abgescannt werden, durch welchen man zur Antragsmaske
weitergeleitet wird. Außerdem wird eine
Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Eschweiler geschaltet. Hier ist
dann der entsprechende Link zur Antragsstellung hinterlegt.
Der nächste Schritt, als „Phase 2“ steht
als wichtigstes Ziel der verwaltungsorganisatorischen Optimierung noch an. Dies
ist die medienbruchfreie Übernahme von Antragsdaten unmittelbar in das hier
genutzte Fachverfahren Prosoz14+. Eine Anwendbarkeit des Dienstes UVO ist durch
das Fachverfahren Prosoz14+ gewährleistet und kann somit technisch umgesetzt
werden. Die Federführung erfolgt durch die Abteilung Informationstechnik.
Durch die Anbindung an das Fachverfahren
entsteht nicht nur ein Nutzen für die Antragstellenden sondern auch für die
Kollegen und Kolleginnen der Unterhaltsvorschussstelle. Online gestellte
Anträge werden durch Schnittstellen in das Fachverfahren Prosoz14+ eingespielt
und dort als Neuvorgang unter Meldung einer Neuanlage angelegt.
Da sich die Stadt Eschweiler frühzeitig
entschieden hat UVO zu nutzen, entstehen bis Ende 2024 keine Kosten.
Entstandene Aufwendungen für die Anbindung an das Verfahren und eine Nutzung
werden in 2023 durch den Bund und in 2024 durch das Land NRW getragen.
Ab dem Jahr 2025 ist die Finanzierung
zwischen dem Land NRW und dem Bund noch nicht entschieden. Hier kommt in
Betracht, dass eine jährliche Gebühr für Wartung/Pflege und Weiterentwicklung
des Online-Verfahrens durch die Kommunen zu decken ist. Die Höhe dieser
zukünftigen Aufwendungen kann noch nicht abschließend beziffert werden, da sich
diese u. a. aus der Zahl der teilnehmenden Kommunen ergeben wird.
Als Größenordnung wurde ein Betrag
zwischen 800,00 € und 1.500,00 € jährlich genannt.
Diese Aufwendungen stehen jedoch in
keinem Verhältnis zum Nutzen für die Bürgerfreundlichkeit. Zudem entspricht die
Entwicklung der Verpflichtung zur Umsetzung von Online-Diensten nach dem OZG.
Sobald Testläufe durch die Kolleginnen und Kollegen der
Unterhaltsvorschusskasse vorgenommen und hierbei keine Fehlerquellen ausgemacht
wurden, werden durch das Jugendamt die oben genannten Veröffentlichungen bzw.
eine entsprechende Bewerbung des Online-Verfahrens vorgenommen.
.
Siehe Sachdarstellung
Keine personellen
Auswirkungen