Betreff
Neuer Online-Dienst Unterhaltsvorschuss (UVO)
Vorlage
369/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Für viele Alleinerziehende stellt der Unterhaltsvorschuss eine wichtige finanzielle Säule dar, wenn durch den Unterhaltspflichtigen kein oder nur ein Teil des Unterhaltes für Kinder geleistet wird. Die monatlichen Auszahlbeträge variieren in drei Altersstufen.

 

Altersstufe I:     187,00 €

Altersstufe II:    252,00 €

Altersstufe III:   338,00 €

 

Bislang ist die Antragsstellung für Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder –ausfallleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) lediglich im Rahmen eines papiergebundenen Antrags und den entsprechend beizubringenden Nachweisen möglich.

 

Schon durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Zur Umsetzung des OZG haben sich im Bereich Unterhaltsvorschuss im Wege einer Pilotphase vier Kommunen (Stadt Bremen, Bezirk Wandsbek in Hamburg, Rhein-Kreis Neuss und Stadt Wuppertal) zusammengetan um ein Onlineverfahren für die Alleinerziehenden möglich zu machen.

 

In einer Pilotphase wurde eine komplette Online-Beantragung der Leistung getestet. Nachdem in den o.g. Kommunen diese Testung positiv abgeschlossen wurde, konnte dieser Dienst auch weiteren interessierten Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu hat sich die Stadt Eschweiler entschieden.

 

Der Dienst zur Online-Beantragung wird als „Einer für Alle“-Dienst (EfA) bezeichnet. Die Bezeichnung lässt schon Rückschlüsse darauf zu, dass innerhalb dieses Dienstes für alle angeschlossenen Kommunen identische Eingabemasken verwendet werden.

Die Hauptzielgruppe nutzt das Internet und damit die Möglichkeit Online-Anträge zu stellen überwiegend über das Smartphone. Der Antragsservice wurde daher so konzipiert, dass die Nutzung auf mobilen Endgeräten ohne weiteres möglich ist.

 

Der Online-Dienst UVO ist ein digitaler Antragsservice, der es Antragstellenden ermöglicht, die Leistung Unterhaltsvorschuss vollständig online zu beantragen. Sofern der Antrag vollständig ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden, stellt der Online-Dienst UVO sicher, dass die Unterhaltsvorschussstelle alle Informationen erhält, die sie für eine gesetzes- und richtliniengetreue Antragsbearbeitung benötigt. Durch passgenaue Führung durch die Benutzeroberfläche ist gewährleistet, dass keine Daten erhoben werden, die nicht benötigt werden.

 

Durch UVO kann der Antrag vollständig digital eingereicht werden. Dies wird durch die Möglichkeit zur Authentifizierung durch den elektronischen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel möglich. UVO ist für die Antragsstellenden auf mehreren Wegen nutzbar:

 

-          Vollständige Stellung des Antrages über das Internet mit elektronischen Ausweisdokument

 

-          Alternativ – wenn kein elektronisches Dokument vorliegt - kann ein Antrag teilweise digital gestellt werden. Dann muss jedoch zusätzlich ein „Mantelbogen“ ausgedruckt, unterschrieben und an die Unterhaltsvorschussstelle versandt werden.

 

Eine Beantragung durch persönliche Vorsprache bei der Unterhaltsvorschussstelle ist selbstverständlich nach vorheriger Terminvereinbarung auch weiterhin stets möglich.

 

 

Die Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Eschweiler ist seit dem 01.10.2023 technisch an UVO angebunden und kann das System nun in „Phase 1“ nutzen. „Phase 1“ meint hierbei, dass online gestellte Anträge samt Anlagen als PDFs an das hiesige Funktionspostfach gesandt und dort nach Eingabe eines Kennwortes zum Download bereitgestellt werden.

 

In Kürze werden entsprechende Mitteilungen an die Eschweiler Bürgerinnen und Bürger geschaltet. Dies geschieht via diverser Kanäle. So kann z.B. eine Mitteilung über das Facebook-Profil der Stadt Eschweiler erfolgen. Des Weiteren hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Informationen in Form eines Flyers bereitgestellt, die an verschiedenen Stellen ausgelegt oder ausgehändigt werden können. Von diesem Flyer kann ein QR-Code abgescannt werden, durch welchen man zur Antragsmaske weitergeleitet wird.  Außerdem wird eine Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Eschweiler geschaltet. Hier ist dann der entsprechende Link zur Antragsstellung hinterlegt.

 

Der nächste Schritt, als „Phase 2“ steht als wichtigstes Ziel der verwaltungsorganisatorischen Optimierung noch an. Dies ist die medienbruchfreie Übernahme von Antragsdaten unmittelbar in das hier genutzte Fachverfahren Prosoz14+. Eine Anwendbarkeit des Dienstes UVO ist durch das Fachverfahren Prosoz14+ gewährleistet und kann somit technisch umgesetzt werden. Die Federführung erfolgt durch die Abteilung Informationstechnik.

 

Durch die Anbindung an das Fachverfahren entsteht nicht nur ein Nutzen für die Antragstellenden sondern auch für die Kollegen und Kolleginnen der Unterhaltsvorschussstelle. Online gestellte Anträge werden durch Schnittstellen in das Fachverfahren Prosoz14+ eingespielt und dort als Neuvorgang unter Meldung einer Neuanlage angelegt.

 

Da sich die Stadt Eschweiler frühzeitig entschieden hat UVO zu nutzen, entstehen bis Ende 2024 keine Kosten. Entstandene Aufwendungen für die Anbindung an das Verfahren und eine Nutzung werden in 2023 durch den Bund und in 2024 durch das Land NRW getragen.

 

Ab dem Jahr 2025 ist die Finanzierung zwischen dem Land NRW und dem Bund noch nicht entschieden. Hier kommt in Betracht, dass eine jährliche Gebühr für Wartung/Pflege und Weiterentwicklung des Online-Verfahrens durch die Kommunen zu decken ist. Die Höhe dieser zukünftigen Aufwendungen kann noch nicht abschließend beziffert werden, da sich diese u. a. aus der Zahl der teilnehmenden Kommunen ergeben wird.

 

Als Größenordnung wurde ein Betrag zwischen 800,00 € und 1.500,00 € jährlich genannt.

 

Diese Aufwendungen stehen jedoch in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Bürgerfreundlichkeit. Zudem entspricht die Entwicklung der Verpflichtung zur Umsetzung von Online-Diensten nach dem OZG.

 

Sobald Testläufe durch die Kolleginnen und Kollegen der Unterhaltsvorschusskasse vorgenommen und hierbei keine Fehlerquellen ausgemacht wurden, werden durch das Jugendamt die oben genannten Veröffentlichungen bzw. eine entsprechende Bewerbung des Online-Verfahrens vorgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

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Siehe Sachdarstellung

 


 

Keine personellen Auswirkungen