Betreff
Wahl des/der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
367/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss wählt das Ratsmitglied

 

 

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zur/zum Ausschussvorsitzenden.

 


Wie bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.09.2023 angekündigt, teilte das Ratsmitglied Monika Medic mit Schreiben vom 18.10.2023 mit, vom Vorsitz des Jugendhilfeausschusses zurück zu treten.

 

Der/Die Ausschussvorsitzende wird von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mit­gliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.

 

Nach § 50 Abs. 2 GO NRW werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorge­schlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stim­men. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Die Wahl erfolgt unter Leitung von Frau Gabriele Pieta, der stellv. Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.

 

 

Rechtliche Betrachtung:

 

Gesetzliche Grundlage für die Wahl des/der Ausschussvorsitzenden ist § 4 Abs. 5 Erstes Gesetze zur Aus­führung des Kindes- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) in Verbindung mit § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

 


Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Keine personellen Auswirkungen.