Der
Jugendhilfeausschuss wählt das Ratsmitglied
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zur/zum
Ausschussvorsitzenden.
Wie bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.09.2023
angekündigt, teilte das Ratsmitglied Monika Medic mit Schreiben vom 18.10.2023
mit, vom Vorsitz des Jugendhilfeausschusses zurück zu treten.
Der/Die Ausschussvorsitzende wird von den stimmberechtigten Mitgliedern
des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft
angehören, gewählt.
Nach § 50 Abs. 2 GO NRW werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes
bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch
Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als
gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet
zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben,
eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten
Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Wahl erfolgt unter Leitung von Frau Gabriele Pieta, der stellv.
Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.
Rechtliche Betrachtung:
Gesetzliche Grundlage für die Wahl des/der Ausschussvorsitzenden ist § 4
Abs. 5 Erstes Gesetze zur Ausführung des Kindes- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG)
in Verbindung mit § 50 Abs. 2 GO NRW.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen
Auswirkungen.