hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 15.05.2023
Der
Rat der Stadt Eschweiler beauftragt die Verwaltung, das Angebot für die
digitale Gremienarbeit für die kommunale Vertretung auszubauen. Hierfür
erstellt die Verwaltung ein Konzept, dass dem Rat zur Beschlussfassung
vorgelegt wird.
Mit
Schreiben vom 15.05.2023 beantragt die CDU-Fraktion, bei der Rats- und
Ausschussarbeit komplett auf Papier zu verzichten (siehe Anlage).Die Einführung
des papierlosen Sitzungsdienstes war in der Vergangenheit bereits Gegenstand
von Beratungen im Rat der Stadt Eschweiler und führte u.a. dazu, dass im Jahre
2014 die Geschäftsordnung dahingehend geändert wurde, dass die Einladungen zu
den Rats- und Ausschusssitzungen grundsätzlich auf dem elektronischen Wege
erfolgen und nur auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes hin diese in
schriftlicher Form erfolgt (vgl. hierzu VV 275/14).
Mit
dem nunmehrigen Antrag bittet die CDU-Fraktion um Prüfung, ob eine Optimierung
des derzeit im Einsatz befindlichen Software Session durch den Einsatz von
Tablets möglich ist.
Die
Stadt Eschweiler arbeitet seit Jahren mit dem Sitzungsdienstprogramm „Session“
der Firma Somacos, über das alle sitzungsrelevanten Vorgänge erfasst und
abgewickelt werden. Ebenso wird es für die digitale Gremienarbeit und als
Bürgerinformationsportal genutzt. Um die Digitalisierung des Sitzungsdienstes
weiter fortzuführen, ist die konsequente Nutzung der Online-Informationsdienste
des Programms sinnvoll.
In
den nächsten Monaten wird für die Verwaltung im Programm der digitale Workflow
implementiert, wodurch das interne Beteiligungsverfahren gänzlich digitalisiert
werden kann. Die Vorbereitungen hierzu laufen gerade. Nach erfolgreicher
Umsetzung sollte dann – losgelöst vom Antrag – das Angebot für die digitale
Gremienarbeit für Rats- und Ausschussmitglieder erweitert und dem Rat zur
Entscheidung vorgelegt werden. Zu beachten ist hierbei, dass eine Teilnahme am
papierlosen Sitzungsdienst keinem Gremienmitglied aufgezwungen werden kann.
Der
weitere Ausbau des digitalen Sitzungsdienstes setzt u.a. den Einsatz von
mobilen Geräten sowie der dazugehörigen Software (Mandatos) voraus. Die
Aufwandsentschädigung nach § 30 Abs. 6 GO NRW i.V.m. der EntschVO deckt die
zusätzlichen Kosten für die Teilnahme am elektronischen Ratsinformationssystem
nicht ab, so dass diese Kosten durch die Stadt Eschweiler zu tragen wären.
Die
Verwaltung wird in den nächsten Monaten ein Konzept mit den hierfür
erforderlichen technischen Anforderungen erarbeiten, dass dem Rat zur
Beschlussfassung vorgelegt wird.
keine
Die Erstellung des Konzepts zum weiteren Ausbau der digitalen
Gremienarbeit bindet Personal in den Abteilungen „Ratsangelegenheiten und
Wahlen“ sowie „Informationstechnik“.