1. Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die
Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen in zwei Bauabschnitten durchzuführen.
Sofern sich aus der erforderlichen Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen zur Realisierung der im zweiten Bauabschnitt beschriebenen
Maßnahmen noch weitere, bislang nicht beschriebene Anforderungen ergeben,
erfolgt diesbezüglich die erneute Beteiligung des Ausschusses.
2. Zudem wird die Sperrung des Marktplatzes für
den motorisierten Verkehr in den folgenden Zeiträumen nach Umsetzung des ersten
Bauabschnitts beschlossen:
-
täglich von 18.00 Uhr bis 4.30 Uhr
-
während der Durchführung von Veranstaltungen nach Ermessen der Verwaltung
Nach
Umsetzung des zweiten Bauabschnitts soll der Marktplatz zusätzlich in den
folgenden Zeiträumen gesperrt werden:
-
während
des samstäglichen Wochenmarkts von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Ausgangslage
Der Rat der Stadt Eschweiler beschloss in seiner Sitzung am 25.08.2022 mehrheitlich, die Verwaltung zu beauftragen, einen Vorschlag über eine technische Lösung zur Verkehrsberuhigung bzw. Reduzierung der Durchfahrtsmöglichkeit in den Straßen Markt und Marktstraße zu erarbeiten. Dies vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Regelung mittels Beschilderung (Durchfahrtsverbot in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr) von einigen Verkehrsteilnehmern weitgehend ignoriert wird. Diese technische Lösung wird im Einbau von versenkbaren Pollern in der Zufahrt zum Markt gesehen, die zu bestimmten, noch näher zu definierenden Zeiten den Markt abriegeln.
Bereits im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 13.06.2023 wurde hierzu berichtet (VV 111/23: Änderung der Verkehrssituation bzw. Durchfahrtsverbot in den Bereichen Marktstraße /Markt). Hier wurde auch ein Beschluss zu einer versuchsweisen Sperrung des Marktes während des Wochenmarktes gefasst, darüber hinaus wurden mögliche Standorte für die Poller genannt, weiterhin wurden Aussagen zu den Sicherheitsanforderungen formuliert. Im Verlauf des Planungsprozesses wurden mittlerweile weitere Erkenntnisse gewonnen, die nachfolgend dargestellt werden.
Mögliche
Pollerstandorte (Anlage 1)
Die bereits in der o.a. Vorlage genannten Standorte für die Polleranlagen wurden hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit untersucht. Nach Prüfung der Bestandspläne der Versorgungsleitungen und des städtischen Kanalkatasters erscheinen die ins Auge gefassten Standorte umsetzbar.
Künftige verkehrliche
Erschließung
Momentan wird der Markt lediglich von Osten über die Wollenweberstraße erschlossen und als Einbahnstraße befahren, an der Einmündung Indestraße/Marktstraße ist die Einfahrt verboten. Diese Verkehrsführung wird zz. lediglich während Veranstaltungen auf dem Markt, nur für wenige Tage im Jahr, dahingehend geändert, dass während der infolge der Veranstaltung notwendigen Sperrung der Durchfahrt von Osten, provisorisch die Zufahrt über die Marktstraße (bis zum gesperrten Bereich) gewährt wird.
Nach dem Einbau der Polleranlagen und der damit einhergehenden regelmäßigen Sperrung des Marktes zu bestimmten Tageszeiten soll künftig generell die Zufahrt von der Indestraße in die südliche Marktstraße bis zur Einmündung „Am Stapel“ ermöglicht werden. Hieraus resultiert ein nicht unerheblicher baulicher Aufwand, der zudem der Zustimmung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen als Baulastträger der Landes-straße 223 bedarf. Für diesen Abstimmungsprozess ist, nach Einschätzung des Fachamtes, momentan ein Zeitraum von mindestens einem Jahr anzusetzen. Ausgehend von dieser Erkenntnis soll die Realisierung der beschriebenen Maßnahmen in zwei Bauabschnitten erfolgen:
1. Bauabschnitt
Die
baulichen Aktivitäten beschränken sich im Wesentlichen auf die in Anlage 1
dargestellten Pollerstandorte, daher ist die Abstimmung mit dem Landesbetrieb
Straßenbau Nordrhein-Westfalen zunächst entbehrlich. Die Baukosten dieses
Bauabschnitts betragen voraussichtlich ca. 155.000,- € [brutto], zusätzlich ist
von Folgekosten für Wartung und Verwaltung der Zugangsberechtigungen in Höhe
von ca. 3.500,-€/a [brutto] auszugehen. Der Zeithorizont zur Realisierung ist
„lediglich“ abhängig von (städtischen) Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
sowie von der Lieferzeit für die bestellten Komponenten, nicht aber von einer
zusätzlichen Abstimmung mit Dritten. Die Bauzeit für die beiden Polleranlagen
ist mit ca. 2,5 Monaten anzusetzen. Im Idealfall wäre eine Realisierung somit
im 2. Quartal 2024 möglich, dies setzt allerdings voraus, dass die benötigten
Finanzmittel zeitnah zur Verfügung gestellt werden können.
Durch die
Beibehaltung des Einrichtungsverkehrs ergeben sich naturgemäß Einschränkungen
für die Erreichbarkeit der südlichen Marktstraße und die Nutzung der dortigen
Stellplätze und Parkstände. Diese sind allerdings, nach Auffassung des
Fachamtes, mit Blick auf die gewünschte Verkehrsberuhigung auf dem Marktplatz
vertretbar, letztlich über die genaue Festlegung der Sperrzeiten steuerbar und
mit Blick auf die für den 2. Bauabschnitt geplanten Maßnahmen vorrübergehend.
2. Bauabschnitt
Da weder die
heutige Fahrbahnbreite der südlichen Markstraße einen Zweirichtungsverkehr
zulässt, noch der Radius der Bordsteinführung an der Einmündung Indestraße /
Marktstraße ausreicht um die benötigte Rechtsabbiegebeziehung sicherzustellen
sind hier umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich. Auf die Einrichtung
einer Linksabbiegespur auf der Indestraße um von Westen kommend in die
Marktstraße einbiegen zu können soll, aufgrund des hierdurch verursachten baulichen
Aufwandes, auch künftig verzichtet werden. Aus der Veränderung der
Verkehrsbeziehungen an dieser Einmündung sowie den geänderten Geometrien des
Straßenraums resultieren veränderte Standorte der Lichtsignalanlage die
wiederum einer Überarbeitung der Lichtsignalprogramme und mithin der Zustimmung
des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen bedürfen.
Da die
Marktstraße lediglich bis zur Einmündung „Am Stapel“ im Zweirichtungsverkehr
betrieben werden kann ist außerdem eine Wendeanlage ausschließlich für Pkw
(aufgrund der beengten Platzverhältnisse) direkt südlich der Polleranlage
vorgesehen. Demnach muss die Zufahrt zur Marktstraße für größere Fahrzeuge
durch eine entsprechende Beschilderung untersagt werden, an dieser Stelle
ergibt sich somit künftig ein ähnliches Problem wie beim heute geltenden
temporären Durchfahrtsverbot an der Einmündung Wollenweberstraße/ Markt.
Durch den
beschriebenen Umbau der südlichen Marktstraße reduziert sich künftig das
dortige Parkstandsangebot von 8 Parkständen (inkl. einem Behindertenparkstand)
auf einen Behindertenparkstand. Die Baukosten für diese Variante belaufen sich
auf ca. 200.000,-€ [brutto]. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Monate, dies beinhaltet
nicht den zur Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
benötigten Zeitraum.
Sicherheitsanforderungen
Bereits in
der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 13.06.2023 wurden
Aussagen zum angestrebten Sicherheitsniveau getroffen. Neben der
Verkehrsberuhigung sollen die versenkbaren Pollern auch bei Veranstaltungen auf
dem Markt als Sicherheitseinrichtungen dienen, so dass auf die bisher
praktizierte Aufstellung von mit Wasser befüllten IBC-Behältern verzichtet
werden kann. Diese Einschätzung hat nach wie vor Bestand, so dass ein „mittleres
Schutzniveau“, also automatische Poller für Innenstädte eingebaut werden
sollen.
Zugangsberechtigungen
Während der
Sperrung des Marktes kann natürlich die Notwendigkeit entstehen, dass dennoch
die Zufahrt für einen gewissen Personenkreis (u.a. Polizei, Feuerwehr,
Rettungsdienste und Ordnungsamt) möglich sein muss, hierzu bedarf es einer
gesonderten Zugangsberechtigung.
Zugangsberechtigungen
können beispielsweise über eine Kennzeichenerfassung geregelt werden, dies
erfordert wiederum die Installation von Kameras im öffentlichen Raum und kann
ggf. problematisch sein. Als sinnvolle und praktikable Lösung erscheint
vielmehr eine Zugangsberechtigung mittels Mobilfunk (GSM-Modul). Hierbei
erhalten die Berechtigten die Zufahrt über eine App, d.h. sie müssen diese App
auf dem Smartphone aktivieren damit die Zufahrt ermöglich wird. Nach der
Durchfahrt schließt die Polleranlage wieder. Für die Feuerwehr, Polizei und
Rettungsdienste bieten sich zudem Cloud-Lösungen an, d.h. über die
Einsatzzentrale wird die Zufahrt zum Markt (durch Herunterfahren der Poller)
ermöglicht, die Poller verbleiben in diesem Fall auch im Untergrund bis der
Einsatz beendet ist und das Signal zum Hochfahren der Poller gegeben wird.
Darüber hinaus kann vor Ort ein Schließzylinder eingebaut werden, so dass die
Zufahrt auch durch die Betätigung dieses Schließzylinders gewährt wird.
Wartung, Instandhaltung und Entstörung
Technische
Einrichtung bedürfen der stetigen Wartung und Instandhaltung, ggf. ist eine
unmittelbare Entstörung bei einer Fehlfunktion erforderlich. Demzufolge müssen
entsprechende Verträge zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Anlage
abgeschlossen werden, diese Verträge verursachen ähnlich wie die o.a.
Verwaltung der Zugangsberechtigungen zusätzliche jährliche Folgekosten die
neben den Investitionskosten zu berücksichtigen sind.
Sollte eine
Störung an der Anlage auftreten, so werden die Poller im Regelfall
herunterfahren um die Zufahrt zu ermöglichen, eine Absperrung ist dann ohne ein
weiteres Eingreifen (Reparatur) nicht möglich. Gleiches gilt bei einem Ausfall
des Stromnetzes, auch dann werden die Poller heruntergefahren.
Gleichwohl ist nicht gänzlich auszuschließen dass die Poller aufgrund einer Störung nicht in den Untergrund versenkt werden können. Für diesen Fall wird einer der neben den versenkbaren Poller angeordneten feststehenden Poller so ausgeführt, dass er händisch mittels Werkzeug demontiert werden kann, eine Umfahrung der zeitweise nicht zu versenkenden Poller wird so ermöglicht.
Geplante Sperrzeiten / Ergebnis der versuchsweisen
Sperrung
Als
Diskussionsgrundlage für die Festlegung der Zeiten, in denen der Markt nicht
befahren werden kann, wurde durch die Fraktionen von SPD sowie Bündnis 90/Die
Grünen eine Sperrung in den nachfolgenden Zeiträumen eingebracht:
-
täglich von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr
-
während des Wochenmarkts von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
-
während der Zeiten von auf dem Eschweiler Marktplatz
stattfindenden Veranstaltungen
-
während der Betriebszeiten des Eschweiler
Weihnachtsmarkts
Wie bereits in der
Verwaltungsvorlage Nr. 111/23 dargestellt, wurde ein Beteiligungsverfahren
(betroffene Anwohner und Gewerbetreibende, Polizei, Feuerwehr usw.)
eingeleitet. Eine Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen sowie eine
Wertung der Verwaltung sind als Anlage 3, die einzelnen Rückmeldungen in
datenschutzkonformer Form als Anlage 4
beigefügt.
In der Marktstraße
befindet sich am westlichen
Fahrbahnrand unmittelbar südlich der Ausfahrt der Privatstraße „Am Stapel“ eine
private Stellplatzanlage (acht Stellplätze), die von den Kunden der ansässigen
Apotheke genutzt wird. Die Zufahrt zu diesen Stellplätzen erfolgt über den
Markt, da sowohl der Markt als auch die Marktstraße Einbahnstraßen sind. Diese
Stellplätze wären bei der geplanten Sperrung des Marktes nicht mehr
uneingeschränkt erreichbar.
Die vorübergehende Nichterreichbarkeit der
privaten Stellplätze begegnet keinen Bedenken, sofern eine entsprechende
Güterabwägung zu dem Ergebnis führt, dass das öffentliche Interesse an einer
teilweisen Sperrung des Bereichs „Markt“ das Individualinteresse an einer
zeitlich uneingeschränkten Erreichbarkeit der Stellplätze mittels Kraftfahrzeug
überwiegt.
Gründe hierfür können in der Stärkung des
autofreien Einkaufserlebnisses im Rahmen des Wochenmarkts, einer Nutzung der
marktansässigen Außengastronomie ohne Abgasimmissionen, der – wie im
ursprünglichen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen im Rat der Stadt Eschweiler vom 25.11.2000 dargelegt - Minimierung von
Gefährdungen durch das teilweise rücksichtslose Verhalten von motorisierten
Verkehrsteilnehmern (Befahren des Bereichs sowie unerlaubtes Parken) und in der
erneuten Steigerung der zwischenzeitlich durch den Verkehr beeinträchtigten
Aufenthaltsqualität des zentralen, neu gestalteten Marktplatzbereichs liegen.
Aktuell tritt der o.a. Fall einer
Nichterreichbarkeit der privaten Stellplätze – wie oben dargestellt (künftige
verkehrliche Erschließung) - lediglich bei Veranstaltungen auf dem Markt, d.h.
an wenigen Tagen im Jahr auf; diese Praxis scheint auch weiterhin bis zum
Abschluss des zweiten Bauabschnitts umsetzbar.
Im Rahmen der Umsetzung des zweiten
Bauabschnitts erfolgt ein Umbau der südlichen Marktstraße für den
Zweirichtungsverkehr. Zudem werden die öffentlichen Parkstände in diesem
Bereich neu geordnet, da sie für den Zweirichtungsverkehr als Schrägparkstände
nicht anfahrbar wären; es ist vorgesehen, hier z.B. Schwerbehindertenparkplätze
einzurichten, um einerseits dem berechtigten Interesse der Betroffenen nach
einer Parkmöglichkeit nahe des Marktplatzes nachzukommen und gleichzeitig den
Parksuchverkehr zu minimieren. Zudem soll eine Wendeanlage das Verlassen des
Bereichs ermöglichen.
Es ist erklärter Wille der lokalen
politischen Akteure, den Marktplatz während der Zeiten mit starker
Publikumsfluktuation autofrei zu gestalten, um die Aufenthaltsqualität deutlich
zu steigern und den Fußgängern einen möglichst konfliktfreien Aufenthalt zu
ermöglichen. Hierbei wurde insbesondere
auf den erheblichen Parksuchverkehr und das Schaufahren mit Fahrzeugen
abgestellt. Dies wurde insbesondere in den gastronomisch bedeutsamen Zeiträumen
ab ca. 18:00 Uhr sowie im Falle von Veranstaltungen kritisiert.
Auch wenn die Ladenöffnungszeiten analog zur
Regelung in der Fußgängerzone eine Sperrung des Marktplatzes ab 19:00 Uhr
nahelegen, erscheint es vertretbar, den Beginn der täglichen Sperrzeit
generell auf 18:00 Uhr festzulegen. In diesem Fall muss das private
Interesse des örtlichen Apothekers an einer Erreichbarkeit seiner Stellplätze
in der Zeit bis zur Schließung der Apotheke (18:00 Uhr bis 18:30 Uhr) unter
Berücksichtigung der beabsichtigten zeitnahen Umsetzung des Bauabschnitts 2
(s.u.) mit der Folge einer dauerhaften Erreichbarkeit der Stellplätze zugunsten
des Allgemeininteresses (Ziele der Verkehrsberuhigung auf dem Markt)
zurückstehen.
Der von dem Vorhaben betroffene Bereich wird
bereits jetzt während der Zeiten einer Veranstaltung durch entsprechendes
Absperrmaterial sowie Aufstellung von IBC-Containern gesperrt. Dies soll in
Zukunft durch die o.a. technischen Sperren sichergestellt werden. Insgesamt
muss die zeitliche Umsetzung dieser Regelung auf jeden Fall praktikabel und für
die Veranstaltung angemessen sein. Eine kleine, ausschließlich auf der
Marktplatzinnenfläche stattfindende Veranstaltung, rechtfertig u.U. nicht das
durchgängige Schließen der Poller-Anlage für ein vollständiges Wochenende.
Die
Verwaltung wird hier je nach Veranstaltung -auch für den Weihnachtsmarkt- eine
angemessene Bewertung durchführen und entsprechende Schließzeiten veranlassen.
Vorab ist festzustellen, dass die in Rede
stehende Sperrung während der Zeiten des Wochenmarkts aufgrund der Besetzung
nach Auffassung der Verwaltung lediglich den Wochenmarkt an Samstagen betreffen
sollte. Die Wochenmarkthändler gaben an, an den Wochenmarkttagen bereits vor
05:00 Uhr mit den Vorbereitungen für die Durchführung des Wochenmarkts zu
beginnen. Demzufolge bestehen nach Ansicht der Verwaltung keine Bedenken, die
werktägliche Sperrzeit bereits um 04:30 Uhr enden zu lassen, zumal um diese
Uhrzeit kein Parksuchverkehr oder Schau-Fahren durch PKW-Führer erwartet wird.
Hinsichtlich der Sperrzeiten während des
Wochenmarkts erklärten die Händler in ihren Stellungnahmen sowie im Rahmen
mehrerer, u.a. unter Beteiligung der Frau Bürgermeisterin Leonhardt, geführten
Gesprächen, durch die Sperrung während der Wochenmarktzeiten erhebliche
Umsatzeinbußen zu befürchten. Hintergrund hierfür war die Feststellung, dass es
sich bei den Besuchern zu einem sehr großen Teil um Stammkundschaft teilweise
höheren Alters handelt, die daran gewöhnt sind, mit ihrem Fahrzeug möglichst in
unmittelbarer Nähe zum jeweiligen Wochenmarktstand zu halten, um Einkäufe
direkt im Kofferraum ablegen zu können.
Auf die Frage einer stundenweisen Sperrung
während der Wochenmarktzeit angesprochen, wurde erklärt, für diesen Fall werde
eine Konzentration des Fahrzeugverkehrs unmittelbar vor und nach der
Schließungszeit erwartet.
Am 05.08.2023 wurde entsprechend des
Beschlusses zur VV Nr. 111/23 eine versuchsweise Sperrung während des samstäglichen
Wochenmarkts in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr vorgenommen und die
Bedingungen einer Sperrung durch hydraulische Poller ohne gegenläufige Öffnung
der Einbahnstraße Marktstraße simuliert; diese Maßnahme wurde über eine zuvor
erfolgte Pressemitteilung bekanntgegeben. Der Marktplatz wurde in den Einmündungsbereichen Wollenweberstraße /
Straße „Markt“ sowie Marktstraße / „Am Stapel“ mit Absperrschranken gesperrt;
gleichzeitig waren Mitarbeitende des Ordnungsamtes vor Ort, um die technischen
Sperrungen während des geplanten Zeitraums sicherzustellen und auch ein
entsprechendes Stimmungsbild einzufangen. Insgesamt konnten zehn Marktbeschicker
befragt werden, von denen niemand eine Sperrung während der Wochenmarktzeit
begrüßte. Es wurde angegeben, die Maßnahme sei „sehr geschäftsschädigend“, „das
AUS für den Markt“ und bedeute „20 % weniger Umsatz.“ Darüber hinaus konnten
drei ortsansässige Gewerbetreibende befragt werden –davon zwei Gastronomen–,
die ebenfalls eine negative Rückmeldung zur Sperrung des Marktes während des
Wochenmarktes abgaben. In Gesprächen mit Kunden des Wochenmarkts war keine
eindeutige Tendenz hinsichtlich der Sperrung erkennbar.
Im Ergebnis erscheint eine Sperrung
während der Zeiten des samstäglichen Wochenmarkts allenfalls für die Zeit nach
der Umsetzung der Phase 2 (inkl. Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs und
Herstellung der Wendeanlage) umsetzbar. Zudem besteht die Möglichkeit, in
den oben beschriebenen Zeiträumen, also bis zur Umsetzung der Phase 2,
Erfahrungen mit der Sperrung des Marktplatzes zu sammeln, um vor der finalen
Umsetzung der Phase 2 Anpassungen vornehmen zu können. Sofern hierzu bei der
Verwaltung Erkenntnisse eingehen sollten, wird im Rahmen einer Sitzung des
Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses hierüber berichtet.
Für die Umsetzung des Vorhabens sind bei dem bei Produkt
125410101 – Gemeindestraßen geführten Sachkonto 09110002 – IV 23AIB033 –
Zugangssperre Markt für das Jahr 2023 Finanzmittel in Höhe von 425.000,-€
vorgesehen. Hiervon erfolgte bislang die Erteilung eines Ingenieurauftrags in
Höhe von 28.974,31 €, sowie die Beauftragung eines Baugrundgutachtens in Höhe
von 5.201,49 €. Die Beschlussfassung vorausgesetzt belaufen sich die Baukosten
für den 1. Bauabschnitt gemäß Schätzkosten auf einem Betrag von 155.000,-€
[brutto]. Die Umsetzung der Maßnahme soll nach Bestandskraft des Haushalts 2024
erfolgen.
Die Maßnahme bindet
im Rahmen der allgemeinen Aufgabenzuweisung personelle Ressourcen bei Amt 32
und Amt 66