Betreff
Änderung der Verkehrssituation am Marktplatz in Eschweiler; hier: Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
Vorlage
339/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1.       Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen in zwei Bauabschnitten durchzuführen. Sofern sich aus der erforderlichen Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen zur Realisierung der im zweiten Bauabschnitt beschriebenen Maßnahmen noch weitere, bislang nicht beschriebene Anforderungen ergeben, erfolgt diesbezüglich die erneute Beteiligung des Ausschusses.

 

2.       Zudem wird die Sperrung des Marktplatzes für den motorisierten Verkehr in den folgenden Zeiträumen nach Umsetzung des ersten Bauabschnitts beschlossen:

- täglich von 18.00 Uhr bis 4.30 Uhr

- während der Durchführung von Veranstaltungen nach Ermessen der Verwaltung

 

Nach Umsetzung des zweiten Bauabschnitts soll der Marktplatz zusätzlich in den folgenden Zeiträumen gesperrt werden:

-          während des samstäglichen Wochenmarkts von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

 


Ausgangslage

Der Rat der Stadt Eschweiler beschloss in seiner Sitzung am 25.08.2022 mehrheitlich, die Verwaltung zu beauftragen, einen Vorschlag über eine technische Lösung zur Verkehrsberuhigung bzw. Reduzierung der Durchfahrtsmöglichkeit in den Straßen Markt und Marktstraße zu erarbeiten. Dies vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Regelung mittels Beschilderung (Durchfahrtsverbot in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr) von einigen Verkehrsteilnehmern weitgehend ignoriert wird. Diese technische Lösung wird im Einbau von versenkbaren Pollern in der Zufahrt zum Markt gesehen, die zu bestimmten, noch näher zu definierenden Zeiten den Markt abriegeln.

Bereits im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 13.06.2023 wurde hierzu berichtet (VV 111/23: Änderung der Verkehrssituation bzw. Durchfahrtsverbot in den Bereichen Marktstraße /Markt). Hier wurde auch ein Beschluss zu einer versuchsweisen Sperrung des Marktes während des Wochenmarktes gefasst, darüber hinaus wurden mögliche Standorte für die Poller genannt, weiterhin wurden Aussagen zu den Sicherheitsanforderungen formuliert. Im Verlauf des Planungsprozesses wurden mittlerweile weitere Erkenntnisse gewonnen, die nachfolgend dargestellt werden.

 

Mögliche Pollerstandorte (Anlage 1)

Die bereits in der o.a. Vorlage genannten Standorte für die Polleranlagen wurden hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit untersucht. Nach Prüfung der Bestandspläne der Versorgungsleitungen und des städtischen Kanalkatasters erscheinen die ins Auge gefassten Standorte umsetzbar.

 

Künftige verkehrliche Erschließung

Momentan wird der Markt lediglich von Osten über die Wollenweberstraße erschlossen und als Einbahnstraße befahren, an der Einmündung Indestraße/Marktstraße ist die Einfahrt verboten. Diese Verkehrsführung wird zz. lediglich während Veranstaltungen auf dem Markt, nur für wenige Tage im Jahr, dahingehend geändert, dass während der infolge der Veranstaltung notwendigen Sperrung der Durchfahrt von Osten, provisorisch die Zufahrt über die Marktstraße (bis zum gesperrten Bereich) gewährt wird.

Nach dem Einbau der Polleranlagen und der damit einhergehenden regelmäßigen Sperrung des Marktes zu bestimmten Tageszeiten soll künftig generell die Zufahrt von der Indestraße in die südliche Marktstraße bis zur Einmündung „Am Stapel“ ermöglicht werden. Hieraus resultiert ein nicht unerheblicher baulicher Aufwand, der zudem der Zustimmung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen als Baulastträger der Landes-straße 223 bedarf. Für diesen Abstimmungsprozess ist, nach Einschätzung des Fachamtes, momentan ein Zeitraum von mindestens einem Jahr anzusetzen. Ausgehend von dieser Erkenntnis soll die Realisierung der beschriebenen Maßnahmen in zwei Bauabschnitten erfolgen:

 

1.       Bauabschnitt

Die baulichen Aktivitäten beschränken sich im Wesentlichen auf die in Anlage 1 dargestellten Pollerstandorte, daher ist die Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen zunächst entbehrlich. Die Baukosten dieses Bauabschnitts betragen voraussichtlich ca. 155.000,- € [brutto], zusätzlich ist von Folgekosten für Wartung und Verwaltung der Zugangsberechtigungen in Höhe von ca. 3.500,-€/a [brutto] auszugehen. Der Zeithorizont zur Realisierung ist „lediglich“ abhängig von (städtischen) Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sowie von der Lieferzeit für die bestellten Komponenten, nicht aber von einer zusätzlichen Abstimmung mit Dritten. Die Bauzeit für die beiden Polleranlagen ist mit ca. 2,5 Monaten anzusetzen. Im Idealfall wäre eine Realisierung somit im 2. Quartal 2024 möglich, dies setzt allerdings voraus, dass die benötigten Finanzmittel zeitnah zur Verfügung gestellt werden können.

Durch die Beibehaltung des Einrichtungsverkehrs ergeben sich naturgemäß Einschränkungen für die Erreichbarkeit der südlichen Marktstraße und die Nutzung der dortigen Stellplätze und Parkstände. Diese sind allerdings, nach Auffassung des Fachamtes, mit Blick auf die gewünschte Verkehrsberuhigung auf dem Marktplatz vertretbar, letztlich über die genaue Festlegung der Sperrzeiten steuerbar und mit Blick auf die für den 2. Bauabschnitt geplanten Maßnahmen vorrübergehend.

 

 

2.       Bauabschnitt

Da weder die heutige Fahrbahnbreite der südlichen Markstraße einen Zweirichtungsverkehr zulässt, noch der Radius der Bordsteinführung an der Einmündung Indestraße / Marktstraße ausreicht um die benötigte Rechtsabbiegebeziehung sicherzustellen sind hier umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich. Auf die Einrichtung einer Linksabbiegespur auf der Indestraße um von Westen kommend in die Marktstraße einbiegen zu können soll, aufgrund des hierdurch verursachten baulichen Aufwandes, auch künftig verzichtet werden. Aus der Veränderung der Verkehrsbeziehungen an dieser Einmündung sowie den geänderten Geometrien des Straßenraums resultieren veränderte Standorte der Lichtsignalanlage die wiederum einer Überarbeitung der Lichtsignalprogramme und mithin der Zustimmung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen bedürfen.

Da die Marktstraße lediglich bis zur Einmündung „Am Stapel“ im Zweirichtungsverkehr betrieben werden kann ist außerdem eine Wendeanlage ausschließlich für Pkw (aufgrund der beengten Platzverhältnisse) direkt südlich der Polleranlage vorgesehen. Demnach muss die Zufahrt zur Marktstraße für größere Fahrzeuge durch eine entsprechende Beschilderung untersagt werden, an dieser Stelle ergibt sich somit künftig ein ähnliches Problem wie beim heute geltenden temporären Durchfahrtsverbot an der Einmündung Wollenweberstraße/ Markt.

Durch den beschriebenen Umbau der südlichen Marktstraße reduziert sich künftig das dortige Parkstandsangebot von 8 Parkständen (inkl. einem Behindertenparkstand) auf einen Behindertenparkstand. Die Baukosten für diese Variante belaufen sich auf ca. 200.000,-€ [brutto]. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Monate, dies beinhaltet nicht den zur Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen benötigten Zeitraum.

 

Sicherheitsanforderungen

Bereits in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 13.06.2023 wurden Aussagen zum angestrebten Sicherheitsniveau getroffen. Neben der Verkehrsberuhigung sollen die versenkbaren Pollern auch bei Veranstaltungen auf dem Markt als Sicherheitseinrichtungen dienen, so dass auf die bisher praktizierte Aufstellung von mit Wasser befüllten IBC-Behältern verzichtet werden kann. Diese Einschätzung hat nach wie vor Bestand, so dass ein „mittleres Schutzniveau“, also automatische Poller für Innenstädte eingebaut werden sollen.

 

Zugangsberechtigungen

Während der Sperrung des Marktes kann natürlich die Notwendigkeit entstehen, dass dennoch die Zufahrt für einen gewissen Personenkreis (u.a. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Ordnungsamt) möglich sein muss, hierzu bedarf es einer gesonderten Zugangsberechtigung.

Zugangsberechtigungen können beispielsweise über eine Kennzeichenerfassung geregelt werden, dies erfordert wiederum die Installation von Kameras im öffentlichen Raum und kann ggf. problematisch sein. Als sinnvolle und praktikable Lösung erscheint vielmehr eine Zugangsberechtigung mittels Mobilfunk (GSM-Modul). Hierbei erhalten die Berechtigten die Zufahrt über eine App, d.h. sie müssen diese App auf dem Smartphone aktivieren damit die Zufahrt ermöglich wird. Nach der Durchfahrt schließt die Polleranlage wieder. Für die Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste bieten sich zudem Cloud-Lösungen an, d.h. über die Einsatzzentrale wird die Zufahrt zum Markt (durch Herunterfahren der Poller) ermöglicht, die Poller verbleiben in diesem Fall auch im Untergrund bis der Einsatz beendet ist und das Signal zum Hochfahren der Poller gegeben wird. Darüber hinaus kann vor Ort ein Schließzylinder eingebaut werden, so dass die Zufahrt auch durch die Betätigung dieses Schließzylinders gewährt wird.

 

Wartung, Instandhaltung und Entstörung

Technische Einrichtung bedürfen der stetigen Wartung und Instandhaltung, ggf. ist eine unmittelbare Entstörung bei einer Fehlfunktion erforderlich. Demzufolge müssen entsprechende Verträge zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Anlage abgeschlossen werden, diese Verträge verursachen ähnlich wie die o.a. Verwaltung der Zugangsberechtigungen zusätzliche jährliche Folgekosten die neben den Investitionskosten zu berücksichtigen sind.

Sollte eine Störung an der Anlage auftreten, so werden die Poller im Regelfall herunterfahren um die Zufahrt zu ermöglichen, eine Absperrung ist dann ohne ein weiteres Eingreifen (Reparatur) nicht möglich. Gleiches gilt bei einem Ausfall des Stromnetzes, auch dann werden die Poller heruntergefahren.

Gleichwohl ist nicht gänzlich auszuschließen dass die Poller aufgrund einer Störung nicht in den Untergrund versenkt werden können. Für diesen Fall wird einer der neben den versenkbaren Poller angeordneten feststehenden Poller so ausgeführt, dass er händisch mittels Werkzeug demontiert werden kann, eine Umfahrung der zeitweise nicht zu versenkenden Poller wird so ermöglicht.

 

 

 

Geplante Sperrzeiten / Ergebnis der versuchsweisen Sperrung

Als Diskussionsgrundlage für die Festlegung der Zeiten, in denen der Markt nicht befahren werden kann, wurde durch die Fraktionen von SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen eine Sperrung in den nachfolgenden Zeiträumen eingebracht:

-          täglich von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr

-          während des Wochenmarkts von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

-          während der Zeiten von auf dem Eschweiler Marktplatz stattfindenden Veranstaltungen

-          während der Betriebszeiten des Eschweiler Weihnachtsmarkts

 

Wie bereits in der Verwaltungsvorlage Nr. 111/23 dargestellt, wurde ein Beteiligungsverfahren (betroffene Anwohner und Gewerbetreibende, Polizei, Feuerwehr usw.) eingeleitet. Eine Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen sowie eine Wertung der Verwaltung sind als Anlage 3, die einzelnen Rückmeldungen in datenschutzkonformer Form als Anlage 4  beigefügt.

 

In der Marktstraße befindet sich am westlichen Fahrbahnrand unmittelbar südlich der Ausfahrt der Privatstraße „Am Stapel“ eine private Stellplatzanlage (acht Stellplätze), die von den Kunden der ansässigen Apotheke genutzt wird. Die Zufahrt zu diesen Stellplätzen erfolgt über den Markt, da sowohl der Markt als auch die Marktstraße Einbahnstraßen sind. Diese Stellplätze wären bei der geplanten Sperrung des Marktes nicht mehr uneingeschränkt erreichbar.

 

Die vorübergehende Nichterreichbarkeit der privaten Stellplätze begegnet keinen Bedenken, sofern eine entsprechende Güterabwägung zu dem Ergebnis führt, dass das öffentliche Interesse an einer teilweisen Sperrung des Bereichs „Markt“ das Individualinteresse an einer zeitlich uneingeschränkten Erreichbarkeit der Stellplätze mittels Kraftfahrzeug überwiegt.

 

Gründe hierfür können in der Stärkung des autofreien Einkaufserlebnisses im Rahmen des Wochenmarkts, einer Nutzung der marktansässigen Außengastronomie ohne Abgasimmissionen, der – wie im ursprünglichen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler vom 25.11.2000 dargelegt - Minimierung von Gefährdungen durch das teilweise rücksichtslose Verhalten von motorisierten Verkehrsteilnehmern (Befahren des Bereichs sowie unerlaubtes Parken) und in der erneuten Steigerung der zwischenzeitlich durch den Verkehr beeinträchtigten Aufenthaltsqualität des zentralen, neu gestalteten Marktplatzbereichs liegen.

 

Aktuell tritt der o.a. Fall einer Nichterreichbarkeit der privaten Stellplätze – wie oben dargestellt (künftige verkehrliche Erschließung) - lediglich bei Veranstaltungen auf dem Markt, d.h. an wenigen Tagen im Jahr auf; diese Praxis scheint auch weiterhin bis zum Abschluss des zweiten Bauabschnitts umsetzbar.

Im Rahmen der Umsetzung des zweiten Bauabschnitts erfolgt ein Umbau der südlichen Marktstraße für den Zweirichtungsverkehr. Zudem werden die öffentlichen Parkstände in diesem Bereich neu geordnet, da sie für den Zweirichtungsverkehr als Schrägparkstände nicht anfahrbar wären; es ist vorgesehen, hier z.B. Schwerbehindertenparkplätze einzurichten, um einerseits dem berechtigten Interesse der Betroffenen nach einer Parkmöglichkeit nahe des Marktplatzes nachzukommen und gleichzeitig den Parksuchverkehr zu minimieren. Zudem soll eine Wendeanlage das Verlassen des Bereichs ermöglichen.

 

 

Es ist erklärter Wille der lokalen politischen Akteure, den Marktplatz während der Zeiten mit starker Publikumsfluktuation autofrei zu gestalten, um die Aufenthaltsqualität deutlich zu steigern und den Fußgängern einen möglichst konfliktfreien Aufenthalt zu ermöglichen.  Hierbei wurde insbesondere auf den erheblichen Parksuchverkehr und das Schaufahren mit Fahrzeugen abgestellt. Dies wurde insbesondere in den gastronomisch bedeutsamen Zeiträumen ab ca. 18:00 Uhr sowie im Falle von Veranstaltungen kritisiert.

Auch wenn die Ladenöffnungszeiten analog zur Regelung in der Fußgängerzone eine Sperrung des Marktplatzes ab 19:00 Uhr nahelegen, erscheint es vertretbar, den Beginn der täglichen Sperrzeit generell auf 18:00 Uhr festzulegen. In diesem Fall muss das private Interesse des örtlichen Apothekers an einer Erreichbarkeit seiner Stellplätze in der Zeit bis zur Schließung der Apotheke (18:00 Uhr bis 18:30 Uhr) unter Berücksichtigung der beabsichtigten zeitnahen Umsetzung des Bauabschnitts 2 (s.u.) mit der Folge einer dauerhaften Erreichbarkeit der Stellplätze zugunsten des Allgemeininteresses (Ziele der Verkehrsberuhigung auf dem Markt) zurückstehen.

 

Der von dem Vorhaben betroffene Bereich wird bereits jetzt während der Zeiten einer Veranstaltung durch entsprechendes Absperrmaterial sowie Aufstellung von IBC-Containern gesperrt. Dies soll in Zukunft durch die o.a. technischen Sperren sichergestellt werden. Insgesamt muss die zeitliche Umsetzung dieser Regelung auf jeden Fall praktikabel und für die Veranstaltung angemessen sein. Eine kleine, ausschließlich auf der Marktplatzinnenfläche stattfindende Veranstaltung, rechtfertig u.U. nicht das durchgängige Schließen der Poller-Anlage für ein vollständiges Wochenende.

Die Verwaltung wird hier je nach Veranstaltung -auch für den Weihnachtsmarkt- eine angemessene Bewertung durchführen und entsprechende Schließzeiten veranlassen.

 

Vorab ist festzustellen, dass die in Rede stehende Sperrung während der Zeiten des Wochenmarkts aufgrund der Besetzung nach Auffassung der Verwaltung lediglich den Wochenmarkt an Samstagen betreffen sollte. Die Wochenmarkthändler gaben an, an den Wochenmarkttagen bereits vor 05:00 Uhr mit den Vorbereitungen für die Durchführung des Wochenmarkts zu beginnen. Demzufolge bestehen nach Ansicht der Verwaltung keine Bedenken, die werktägliche Sperrzeit bereits um 04:30 Uhr enden zu lassen, zumal um diese Uhrzeit kein Parksuchverkehr oder Schau-Fahren durch PKW-Führer erwartet wird.

       

Hinsichtlich der Sperrzeiten während des Wochenmarkts erklärten die Händler in ihren Stellungnahmen sowie im Rahmen mehrerer, u.a. unter Beteiligung der Frau Bürgermeisterin Leonhardt, geführten Gesprächen, durch die Sperrung während der Wochenmarktzeiten erhebliche Umsatzeinbußen zu befürchten. Hintergrund hierfür war die Feststellung, dass es sich bei den Besuchern zu einem sehr großen Teil um Stammkundschaft teilweise höheren Alters handelt, die daran gewöhnt sind, mit ihrem Fahrzeug möglichst in unmittelbarer Nähe zum jeweiligen Wochenmarktstand zu halten, um Einkäufe direkt im Kofferraum ablegen zu können.

Auf die Frage einer stundenweisen Sperrung während der Wochenmarktzeit angesprochen, wurde erklärt, für diesen Fall werde eine Konzentration des Fahrzeugverkehrs unmittelbar vor und nach der Schließungszeit erwartet.

 

Am 05.08.2023 wurde entsprechend des Beschlusses zur VV Nr. 111/23 eine versuchsweise Sperrung während des samstäglichen Wochenmarkts in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr vorgenommen und die Bedingungen einer Sperrung durch hydraulische Poller ohne gegenläufige Öffnung der Einbahnstraße Marktstraße simuliert; diese Maßnahme wurde über eine zuvor erfolgte Pressemitteilung bekanntgegeben. Der Marktplatz wurde in den Einmündungsbereichen Wollenweberstraße / Straße „Markt“ sowie Marktstraße / „Am Stapel“ mit Absperrschranken gesperrt; gleichzeitig waren Mitarbeitende des Ordnungsamtes vor Ort, um die technischen Sperrungen während des geplanten Zeitraums sicherzustellen und auch ein entsprechendes Stimmungsbild einzufangen. Insgesamt konnten zehn Marktbeschicker befragt werden, von denen niemand eine Sperrung während der Wochenmarktzeit begrüßte. Es wurde angegeben, die Maßnahme sei „sehr geschäftsschädigend“, „das AUS für den Markt“ und bedeute „20 % weniger Umsatz.“ Darüber hinaus konnten drei ortsansässige Gewerbetreibende befragt werden –davon zwei Gastronomen–, die ebenfalls eine negative Rückmeldung zur Sperrung des Marktes während des Wochenmarktes abgaben. In Gesprächen mit Kunden des Wochenmarkts war keine eindeutige Tendenz hinsichtlich der Sperrung erkennbar.

 

Im Ergebnis erscheint eine Sperrung während der Zeiten des samstäglichen Wochenmarkts allenfalls für die Zeit nach der Umsetzung der Phase 2 (inkl. Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs und Herstellung der Wendeanlage) umsetzbar. Zudem besteht die Möglichkeit, in den oben beschriebenen Zeiträumen, also bis zur Umsetzung der Phase 2, Erfahrungen mit der Sperrung des Marktplatzes zu sammeln, um vor der finalen Umsetzung der Phase 2 Anpassungen vornehmen zu können. Sofern hierzu bei der Verwaltung Erkenntnisse eingehen sollten, wird im Rahmen einer Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses hierüber berichtet.

 

 

 

 

 


Für die Umsetzung des Vorhabens sind bei dem bei Produkt 125410101 – Gemeindestraßen geführten Sachkonto 09110002 – IV 23AIB033 – Zugangssperre Markt für das Jahr 2023 Finanzmittel in Höhe von 425.000,-€ vorgesehen. Hiervon erfolgte bislang die Erteilung eines Ingenieurauftrags in Höhe von 28.974,31 €, sowie die Beauftragung eines Baugrundgutachtens in Höhe von 5.201,49 €. Die Beschlussfassung vorausgesetzt belaufen sich die Baukosten für den 1. Bauabschnitt gemäß Schätzkosten auf einem Betrag von 155.000,-€ [brutto]. Die Umsetzung der Maßnahme soll nach Bestandskraft des Haushalts 2024 erfolgen.

 


Die Maßnahme bindet im Rahmen der allgemeinen Aufgabenzuweisung personelle Ressourcen bei Amt 32 und Amt 66