Betreff
Mittelbereitstellung (Verpflichtungsermächtigung) für die Anschaffung eines Traktors
Vorlage
334/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2023 stimmt der Stadtrat der Verpflichtungsermächtigung bei Produkt 011110603, Kostenstelle 66300000, Sachkonto 07110002, Investitionskonto IV00MUA004, zur Beschaffung eines Traktors in Höhe von 140.000,00 Euro zu.

 

 


Das Fahrzeug AC-WB 1047 - Multicar - (Baujahr 2005) wurde beim Baubetriebshof u.a. für die Reinigung von Buswartehallen, Einsammlung wilder Müll und beim Winterdienst eingesetzt. Aufgrund des Alters des Fahrzeugs war eine Ersatzbeschaffung im Jahr 2024 eingeplant. Das Fahrzeug fiel jedoch im Frühjahr 2023 mit einem kapitalen irreparablen Schaden aus. Das neue Fahrzeug befindet sich derzeitig in der Beschaffung; die Lieferung erfolgt voraussichtlich aber erst im Jahr 2025 (vgl. VV 321/23).

 

Im Rahmen der kontinuierlichen Fuhrparkerneuerung bzw. -optimierung des Baubetriebshofes war perspektivisch die Anschaffung eines Traktors geplant. Zum kurzfristigen Ersatz des o.g. Multicars soll nunmehr die Anschaffung eines Traktors in Höhe von 140.000,00 Euro als Trägerfahrzeug u.a. für Winterdienstgeräte vorgezogen werden, um so den Dienstbetrieb weiter gewährleisten zu können.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Beschaffung und Lieferung des Traktors inkl. erforderlicher Anbaugeräte in 2024 (140.000,00 Euro) wird über eine freiwerdende Verpflichtungsermächtigung für einen urspr. geplanten Kauf eines Sinkkastenreinigers gedeckt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen unter Produkt 011110603, Kostenstelle 66300000, Sachkonto 07110002, Investitionsnummer IV00MUA004, zur Verfügung, da im Rahmen der Marktsondierung und bei praktischer Vorführung die geplante Beschaffung nicht zielführend ist. Des Weiteren bleibt die technische Entwicklung im Segment der Sinkkastenreiniger abzuwarten, sodass von einer Anschaffung zum jetzigen Zeitpunkt Abstand genommen wird.

 

Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2024 werden die Veränderung entsprechend berücksichtigt.

  

 

 


  keine