Betreff
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK)
hier: Beschlussfassung gem. Antragsbegehren der CDU-Fraktion: Sanierung kommunaler Einrichtungen / Bundesprogramm SJK
Vorlage
328/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1.) Die Verwaltung wird beauftragt den Sanierungsbedarf der städtischen Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur („Sanierungsstau“) festzustellen, unter Priorisierung des Sanierungsbedarfs.

 

2.) Sie prüft das mit Datum vom 19.06.2023 veröffentlichte Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK), auf mögliche Anwendung der unter 1.) erfolgten Feststellungen.

3.) Eine Einbeziehung des unter 1.) genannten Programms in den in der Planung befindlichen Wiederaufbau des Jahnbads wird geprüft.


Mit Schreiben vom 16.08.2023 hat die CDU-Fraktion ein Antragsbegehren zum oben dargestellten

Beschlussvorschlag eingereicht. Nach Prüfung des Antrages hat das zuständige Fachamt hierzu wie folgt zu den einzelnen Punkten des Beschlussvorschlages Stellung genommen, eine Einbringung zur Beschlussfassung war aus terminlichen Gründen jedoch nicht vor dem Ende der Abgabefrist für Projektanträge für das Bundesprogramm möglich:

 

zu 1.) Die städtischen Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur unterliegen dem regelmäßigen

Bauunterhalt durch das Hochbauamt der Stadt Eschweiler. Die Bestandsgebäude stammen aus unterschiedlichen Bauzeiten und zeichnen hinsichtlich Ihres Unterhaltungszustands und Ihrer Energieeffizienz ein sehr heterogenes Gesamtbild. Aufgrund der extremen Auslastung in Folge der Flutkatastrophe muss derzeit eine Bearbeitung anderer ebenfalls wichtiger Themenfelder im Bereich der Gebäudewirtschaft auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden. Im Rahmen des OGS Ausbaues und der Schulentwicklungsplanung wurden einzelne Standorte trotz der flutbedingten Belastung durch den Hochbau forciert (OGS Bohl, OGS Kinzweiler, Barbaraschule Teilstandort Stich und Eduard-Mörike-Schule). Eine systematische Erfassung des Sanierungsbedarfs der städtischen Gebäude, nicht nur in dem vom Bundesprogramm SJK abgedeckten Bereich, kann vor diesem Hintergrund nicht vollumfänglich geleistet werden. Perspektivisch soll durch die Übernahme der Wiederaufbauprojekte durch die in Gründung befindliche Wiederaufbaugesellschaft in 2024 eine Entlastung des städtischen Hochbauamtes erfolgen. Sobald die Kapazitäten im Bereich Hochbau wieder vorhanden sind, wird das Themenfeld auch wieder vertieft betrachtet werden. Der Arbeitsaufwand einer belastbaren Bestandsanalyse und der Entwicklung eines ganzheitlichen, zukunftsorientierten und nachhaltigen Sanierungskonzepts für die Bestandgebäude kann nicht im Rahmen des sehr knappen Zeitfenster für die Einreichung der Projektanträge für das zitierte Bundesprogramm erbracht werden.

 

zu 2.) Das am 19.06.2023 veröffentlichte Bundesprogramm SJK wurde vom Technischen Gebäudemanagement der Stadt Eschweiler geprüft.

Als Förderziel des Förderprogrammes wurden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf die energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel als Beitrag zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude definiert.

Die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen an Gebäuden müssten gewährleisten, dass nach erfolgter Sanierung das Gebäude erstmals die Effizienzgebäude-Stufe siebzig (70) gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht. Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten. Für ausnahmsweise förderfähige Ersatzneubauten und Erweiterungen ist die Effizienzgebäude-Stufe vierzig (40) gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu erreichen.

Bezüglich einer Änderung der Wärmeversorgung müssten grundsätzlich klimaneutrale und fossilfreie Wärmeversorgungslösungen genutzt werden. Ein Anschluss an ein vorhandenes Wärmenetz wäre grundsätzlich förderfähig.

Bis zum Abgabetermin 15.09.2023 war es weder möglich, gegebenenfalls mögliche Projekte auszuarbeiten, noch den notwendigen Antrag bis zur Projektreife auszuarbeiten. Ein späterer Abgabetermin ist nicht mehr möglich.

Hintergrund ist zum einen die bereits unter Punkt 1 erwähnte Arbeitsauslastung der zuständigen Fachdienststelle. Zum anderen jedoch auch die für eine Projektskizze erforderlichen Vorarbeiten. Gemäß den Empfehlungen des Fördermittelgebers sollte eine Projektskizze auf Grundlage der Planungsinhalte der Leistungsphase 3 erfolgen. Dies beinhaltet bereits umfangreiche Planungsleistungen und Kostenberechnungen sowie den Mittelabfluss auch in den kommenden Jahren. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Förderung 45 % der förderfähigen Kosten beträgt; es verbleibt demnach bei einem von der Stadt aufzubringenden Anteil von 55 %. Im Förderprogramm sind Schulen und Kitas ausgeschlossen. Für die Projektskizze sind bereits Angaben z.B. zur energetischen Sanierung, zur ressourcenschonenden Bauweise oder zur Umsetzung der Barrierefreiheit erforderlich, die ohne eine vorausgehende Planung nicht geliefert werden können. Ein passendes Projekt ist derzeit in entsprechender Planungstiefe noch nicht vorhanden und konnte auch bis zum genannten Stichtag nicht in dieser Planungstiefe ausgearbeitet werden. Nach Rücksprache mit der Beratungsstelle des zuständigen Ministeriums kann von dort derzeit noch keine Aussage gegeben werden, in wie weit es im Jahr 2024 zu einem erneuten Projektaufruf kommt. Ggf. wäre ein Projektantrag im kommenden Jahr mit entsprechender Vorbereitung z.B. für das „Vereinehaus am Waldstadion“ möglich.

 

zu 3.) Für das Sportzentrum Jahnstraße wurden Mittel im Rahmen der Landesförderung des Wiederaufbaus (FRL Wiederaufbau NRW) mit dem eingereichten Wiederaufbauplan beantragt, die als Billigkeitsleistung im bewilligten Wiederaufbaubudget enthalten sind. Die Förderquote der Förderung beträgt bereits 100%. Derzeit befindet sich das Projekt noch in der Planungsphase 0 in der der Projektumfang, der Raumbedarf und ähnliches festgelegt werden. Erst nach dem in der Folge anstehenden Planungswettbewerb kann ein Planungsbüro mit den weiteren Planungen beauftragt werden, die Grundlage für eine etwaige Erstellung einer Projektskizze wären. Bis zum Stichtag der Einreichung der geforderten Unterlagen liegen diese Planungen daher nicht vor.

Wie unter 2) aufgeführt, sollen Bestandsgebäude grundsätzlich erhalten bleiben. Zudem deckt das Förderprogramm nicht den Neubau einer Schwimmsporthalle, sondern deren energetische Sanierung, die Schaffung von Barrierefreiheit oder einer Wärmeversorgungslösung ohne Einsatz fossiler Energieträger ab.

Das Projekt kommt aus diesen Gründen für das Bundesprogramm SJK 2023 nicht in Frage.

 

Aus den unter 1 bis 3 genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen.

 


Die für die Beteiligung externer Planer ggf. in Abhängigkeit von den jeweiligen Projekten erforderlichen Mittel stehen im Haushalt nicht zur Verfügung.

 


Die im Beschlussvorschlag dargestellten Arbeiten werden durch die städtischen Mitarbeiter des Hochbauamtes, sowie bei Bedarf unter Beteiligung externer Planer, erbracht.