Zu Schriftführern für die Sitzungen des gemeinsamen Schul- und Planungs-,
Umwelt- und Bauausschusses werden bis auf Widerruf bestellt:
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Frau
Corinna Bederke
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Herr
Stefan Gühsgen
Die zuständigen Fachdezernenten werden ermächtigt festzusetzen, welche Schriftführung jeweils zu amtieren hat.
Die Niederschriften über die Ausschusssitzungen werden von der/dem
Ausschussvorsitzenden und einer/m Schriftführer/in unterzeichnet. Die/Der
Schriftführer/in wird von den Ausschussmitgliedern bestellt.
Bevor der Schul- und Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner
Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist die/der Schriftführer/in
zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen.
Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführer*innen
zu bestellen.
Gesetzliche Grundlage für die Bestellung von Schriftführern ist § 58 Abs.
7 GO NRW.
Keine
Keine