Betreff
Theatergesellschaft Fröhlichkeit 1902;
hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
Vorlage
324/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Dem Antrag der Theatergesellschaft Fröhlichkeit 1902 vom 30.08.2023 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung nach Ziffer 6.1 für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungs­gegenständen in Höhe von 468,00 € wird nicht zugestimmt.

 


Mit Schreiben vom 30.08.2023 beantragte die Theatergesellschaft Fröhlichkeit 1902 eine Bezuschussung im Jahr 2023 für Anschaffungen mit einem netto Gesamtwert in Höhe von 839,02 € zur Erstausstattung eines neu zur Verfügung gestellten Büros. Zu den Anschaffungen zählen u.a. acht Stühle, ein Tisch und ein Schrank. Des Weiteren werden von der Theatergesellschaft noch 410,- € brutto (336,13 € netto) für Renovierungsarbeiten sowie 200,- € brutto (168,07 € netto) für Beleuchtung veranschlagt.

 

Laut Ziffer 2 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ handelt es sich jedoch bei Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler, die nur im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden dürfen (siehe finanzielle Auswirkungen). Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

 

Wie dem beigefügten Auszug aus den Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung zu entnehmen ist, müssen Anträge

 

gemäß Ziffer 9.2 für das laufende Jahr auf der Grundlage der Ziffern 4 und 5 vom 16.11. des Vorjahres bis zum 15.11. des laufenden Jahres eingereicht werden. Entscheidend ist das Datum des Eingangs bei der Stadt Eschweiler.

 

gemäß Ziffer 9.3 auf der Grundlage der Ziffer 6 bis zum 01.09. des laufenden Jahres eingereicht sein, um eine Berücksichtigung im laufenden Haushaltsjahr zu ermöglichen.

 

Der Antrag wurde demnach fristgerecht eingereicht.

 

Die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen ist als Förderung gemäß Ziffer 6 der Richtlinien anzusehen. Hiernach fördert die Stadt Eschweiler die Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen mit einem Anschaffungswert von mindestens 410,00 € (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Hierzu gehören z.B. Möbel, Instrumente und technische Anlagen, wie z.B. Hifi-Anlagen und Computer.

 

Nach den „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ werden auch solche Geräte bezuschusst, die im Einzelnen einen Anschaffungswert von weniger als 410,00 € ohne Mehr­wertsteuer haben, in der Gesamtheit diesen Betrag jedoch übersteigen. Es muss sich in diesem Fall um eine Sachgesamtheit im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen handeln.

 

Eine Sachgesamtheit liegt dann vor, wenn die Geräte derart technisch oder wirtschaftlich verbunden sind, dass sie nur in der gemeinsamen Verbindung genutzt werden. Die Geräte müssen nach ihrer Nutzung und Zweckbestimmung in einem engen Sachzusammenhang stehen. Dabei ist in der Regel nicht nach Erst-, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Wenn der Gegenstand zur Erstausstattung oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird und die Ausgabe insgesamt mehr als 410,00 € betragen, handelt es sich ebenfalls um eine förderfähige Ausgabe. Bezuschusst werden nur Geräte und Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung der Vereinsarbeit erforderlich sind.

 

Da der Anschaffungswert von mindestens 410,00 € bei keinem der beantragten Gegenstände überschritten wird ist der Antrag abzulehnen.

 

Die gemäß Ziffer 9.1 ferner beizufügenden Unterlagen – letzter Freistellungsbescheid sowie aktueller Auszug aus dem Vereinsregister des Amtsgerichtes – liegen vor.

 


Im Haushalt 2023 sind bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und –förderungen, Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von 2.500,00 € bereitgestellt worden. Mit diesen Mittel werden Zuschüsse nach Ziffer 4 „Allgemeine Förderung“ und Ziffer 6 „Anschaffung von Geräten und Anschaffungsgegen-ständen“ der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung, bewilligt. Zur Zeit der Vorlagenerstellung standen Mittel zur Verfügung.

 


Keine personellen Auswirkungen