Betreff
Sachstand Bürgerförderprogramm „Nachhaltige Mobilität"
Vorlage
312/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit dem Ziel, die Verkehrsbelastung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) im Stadtgebiet zu reduzieren, Treibhausgase, Feinstaub sowie die durch den MIV verursachte Lärmbelästigung zu vermindern und die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel für einen Reiseweg zu fördern, verabschiedete der Stadtrat der Stadt Eschweiler in seiner Sitzung am 27.04.2023 das Bürgerförderprogramm „Nachhaltige Mobilität“. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung des Bürgerförderprogrammes beauftragt.

 

Seit dem 26.05.2023 können bzw. konnten Bürger*innen (ab 18 Jahren mit Erstwohnsitz in Eschweiler) eine Förderung für fabrikneue Lastenfahrräder mit und ohne Elektromotor, elektrische Motorroller, elektrische Tretroller (E-Scooter) sowie Pedelecs (zweirädrige Fahrräder mit Elektromotor und einer Pedalunterstützung bis 25 km/h) eine Förderung beantragen. Der Förderschwerpunkt liegt dabei auf den (E-)Lastenfahrrädern.

 

Für die Förderung stehen insgesamt 40.000 € zur Verfügung, so lange, bis diese erschöpft sind. Die Förderquote für die jeweiligen Fahrzeuge beträgt 30 % - es gelten jedoch die maximalen Förderhöchstgrenzen für die jeweiligen Fahrzeugarten (www.eschweiler.de/foerderung-mobilitaet).

 

Seit der Freischaltung der Antragstellung ist das Interesse der Eschweiler Bürger*innen am Förderprogramm „Nachhaltige Mobilität“ groß. Bis zum 31.08.2023 sind bereits 55 Anträge eingegangen. Davon sind 33 Fahrzeuge bereits angeschafft und Fördermittel in Höhe von 17.978,76 € an die Antragsstellenden ausbezahlt worden.

 

Hinsichtlich der verbleibenden gestellten Anträge wird eine Auszahlung der Fördermittel veranlasst, sobald auch bei diesen die Rechnungen für die erworbenen Fahrzeuge bei der zuständigen Stelle eingegangen sind. Hierfür sind 13.147,64 € reserviert.

 

Für E-Motorroller, E-Scooter und Pedelecs sind die Fördermittel bereits erschöpft. Für Lastenfahrräder mit und ohne Elektromotor stehen noch 8.873,60 € (ca. 6 E-Lastenräder) an Fördermitteln zur Verfügung (Stand 31.08.2023).

 

Die Zahlen der bisher beantragten Fahrzeugarten verteilen sich wie folgt (beinhaltet Rundungsdifferenzen):

-          Lastenfahrräder mit und ohne Elektromotor: 15 Fahrzeuge (28 %)

-          elektrische Motorroller: 5 Fahrzeuge (9 %)

-          elektrische Tretroller (E-Scooter): 19 Fahrzeuge (36 %)

-          Pedelecs: 14 Fahrzeuge (26 %)

 

Bei zwei Anträgen war das gewünschte Fahrzeug nicht förderfähig (E-Bike, herkömmliches Fahrrad ohne Motor).

Das Interesse am Bürgerförderprogramm „Nachhaltige Mobilität“ ist weiterhin groß und es gehen wiederholt Anfragen ein, ob in naher Zukunft noch einmal Fördermittel hierfür zur Verfügung gestellt werden.

 


Die Mittel stehen im Produkt 095110101 in ausreichender Menge zur Verfügung.

 


keine