Die Verwaltung wird beauftragt,
an Hand einer ganzheitlichen Machbarkeitsstudie die notwendigen baulichen
Maßnahmen am Schulstandort auszuarbeiten und weiterzuentwickeln. Hierbei sollen
der aufgrund der schulischen Entwicklung erforderliche Raumbedarf, der Umgang
mit den Bestandgebäuden sowie energetische Gesichtspunkte und Aspekte der
Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Für die Bereitstellung des kurzfristig
notwendigen Raumbedarfs werden die erforderlichen Mittel bereits im Haushalt
2023 außerplanmäßig bereitgestellt. Die Bereitstellung der weiteren Mittel soll
entsprechend den finanziellen Möglichkeiten in die Haushaltsplanung der
Folgejahre aufgenommen werden.
Entwicklung des
Schulstandorts
Die KGS Bergrath wurde als zweizügige Grundschule konzipiert und bis zum Schuljahr 2020/21 als solche geführt.
Seit dem Schuljahr 2021/22 mussten erstmalig drei Eingangsklassen gebildet werden aufgrund gestiegener Geburtenzahlen. Diese Entwicklung setzt sich ausweislich der aktuellen Schulentwicklungsplanung für den Prognosezeitraum bis 2027/28 stetig fort, so dass die Schule zum Schuljahr 2024/25 erstmalig komplett dreizügig sein wird.
Vor diesem Hintergrund fasste der Schulausschuss am 5.4.2022 einstimmig den Beschluss, dass aufgrund des Anmeldeverhaltens zum Schuljahr 2022/23 und unter Beachtung der Schülerzahlenprognose die Zügigkeit der Eingangsklassen an der KGS Bergrath ab dem Schuljahr 2022/23 mit einer Maximalgröße von 3 Zügen festgelegt wird. Die tatsächliche Klassenbildung erfolgt gemäß Schulausschussbeschluss auf der Grundlage der zum jeweiligen Schuljahresbeginn tatsächlich aufgenommenen Schüler*innen und kann insofern zu einer geringeren Zügigkeit führen.
Demzufolge ist das vorhandene Raumangebot nicht ausreichend. Im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 037/22 zum o.g. Beschluss ist ausgeführt, dass am Standort in Bergrath mittelfristig Ersatz für die vorhandenen zwei Fertigbauklassen zu schaffen sei, ansonsten der vorhandene Raumbestand eine Erhöhung der Zügigkeit zulasse.
Allerdings stellte sich im Zusammenhang mit dem Ausbau des Offenen Ganztags (OGS) heraus, dass auch der reine Ersatz der Fertigbaucontainer nicht auskömmlich ist, sofern damit keine räumliche Erweiterung verbunden ist. Mit Blick auf den ab 2026 bestehenden Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ist die Größe der Mensa in keinem Fall auskömmlich und es fehlen aktuell Differenzierungsräume. Die KGS Bergrath ist zudem eine Schule des gemeinsamen Lernens, die insofern inklusiv auch Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf beschult. Dies erfordert sowohl personelle Ressourcen als auch räumliche, so dass es auch hier einen Zusatzbedarf an Differenzierungsräumen gibt.
Bereits zum Schuljahr 2024/25 ist die Bildung von drei neuen Eingangsklassen im Bestand nicht mehr möglich. Daher besteht dringender Handlungsbedarf.
Bauliche Situation
Am Schulstandort der KGS Bergrath sind derzeit folgende
Gebäude in schulischer Nutzung:
-
Hauptgebäude
(Baujahr 1958), Weierstr. 13 mit Anbauteilen des Verwaltungstrakts und der
WC-Anlagen
-
ehemaliges
Hausmeisterhaus (ebenfalls 1950er Jahre), das derzeit als Mensa genutzt wird
-
Containerklassen
aus den 1970er Jahren, die als Musik- bzw.- Kunsträume genutzt werden
-
2-fach Sporthalle
(Baujahr: 2002)
-
altes
Schulgebäude Kopfstr.8-10, Baujahr 1934 (vornehmlich OGS- aber auch Schul- und
Vereinsnutzung)
Die Gebäude befinden sich trotz des regelmäßigen Bauunterhalts in einem ihrem Alter entsprechenden Bauzustand. Größere energetische oder ganzheitliche Sanierungsmaßnahmen wurden in jüngster Zeit nicht durchgeführt. Gerade am alten Schulgebäude besteht ein erhöhter Sanierungsbedarf. Die langfristige Nutzung als Schulgebäude soll daher geprüft werden. Die Größe des Hausmeisterhauses ist mittelfristig für die Nutzung als Mensa aufgrund der steigenden Betreuungszahlen nicht mehr ausreichend. Die noch genutzten Containerklassen sind abgängig und müssen ersetzt werden. Sie sind nicht mehr für eine dauerhafte Belegung als Klassenräume geeignet. Entsprechend der oben dargestellten Schulentwicklung besteht kurz und- mittelfristig zusätzlicher Raumbedarf.
Bereits im laufenden Jahr wurde aufgrund der Gesamtsituation eine Machbarkeitsstudie bei einem externen Planungsbüro in Auftrag gegeben (Planungsbüro AG Greven). Die Beauftragung umfasst folgende Aspekte:
-
Klärung des
genauen Sanierungsbedarfs aller Gebäudeteile unter Berücksichtigung des
Gebäudezustands, der sicherheitstechnischen Anlagen, der technischen
Gebäudeausrüstung und dem Zustand der Außenanlagen
-
Beurteilung der
Umsetzung Bedarfsmeldung der Schule / Erhöhung auf 3-Zügigkeit
Bereits ab Schuljahr
2024/2025 steht kein Klassenraum mehr zur Erhöhung der Zügigkeit auf drei Züge
zur Verfügung. Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein Rechtsanspruch aller
Schüler auf einen OGS-Platz. Hierzu muss auch die Kapazität der Mensa deutlich
erhöht werden. Folgender zusätzlicher Raumbedarf wurde gemeldet (hier ist der
mögliche Wegfall der Räume im Altbau und Pavillonbau noch nicht
berücksichtigt):
o
Mensa für ca. 300
Schüler*innen (Essen in mehreren Schichten)
o
1 Raum als Kunst-
und Musikraum
o
1 Raum als
Englisch- und GL-Raum
o
3 Differenzierungsräume
(einer pro Zug)
o
1 Raum für die
Halbtagsbetreuung
-
Gegenüberstellung
von zwei Lösungsvorschlägen (Minimallösung/Optimallösung)
-
Grobkostenschätzung
und Betrachtung der Wirtschaftlichkeit
Derzeit findet die Untersuchung der Bestandsgebäude und
eine Abstimmung mit der Schule zu den nutzungstechnischen
Umsetzungsmöglichkeiten statt. Erste Maßnahmen zur Aufnahme der zusätzlichen
Klasse mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 wurden bereits umgesetzt. Hierzu
wurden im alten Schulgebäude Räume zur gemeinsamen Nutzung für den Unterricht
und die OGS-Betreuung (Klasse = Gruppe) nutzbar gemacht. Im Hauptgebäude wurde
ein Durchgang zwischen zwei Klassen hergestellt. Aufgrund des Ergebnisses der
Machbarkeitsstudie soll der weitere Umgang mit den Gebäuden, die
Nutzungsaufteilung und Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen festgelegt
und ein entsprechender Zeit- und Finanzierungsplan aufgestellt werden.
Energetische Gesichtspunkte und die Aspekte der Nachhaltigkeit sollen hierbei
berücksichtigt werden.
Bereits ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 werden jedoch zwingend weitere Räume für die Aufnahme einer zusätzlichen Klasse benötigt. Aus zeitlichen Gründen wird dies nur durch die Errichtung einer temporären Containeranlage realisiert werden können. Diese muss hierzu noch in 2023 geplant und ausgeschrieben werden. Zunächst sind in der Containeranlage mindestens 2 Räume in Klassenraumgröße vorgesehen.
Die Mittel für die Planung und die Beauftragung der Containeranlage müssen außerplanmäßig in 2023 bereitgestellt werden. Die Höhe der erforderlichen Mittel in 2023 werden auf 250.000€ geschätzt. In 2024 wird mit einem Mittelbedarf von zusätzlichen 250.000 € für die Erstellung der weiteren Planung sowie für die Realisierung der Containeranlage und der ersten weiteren baulichen Maßnahmen gerechnet.
Die für die Errichtung einer
Containeranlage und die ersten Planungen erforderlichen Mittel in Höhe von
250.000€ sind im Haushaltsjahr 2023 außerplanmäßig bereitzustellen (Produkt
011111203, Sachkonto 09110002). Die Deckung erfolgt über die Sachkonten IV23AIB030
(Sanierung Wohnhaus Steinstraße) sowie IV 19AIB022 (Errichtung OGS
Eduard-Mörike-Schule) mit jeweils 125.000€. Weitere Mittel in Höhe von 250.000€
sind hierfür in der Haushaltsplanung 2024 durch das Hochbauamt angemeldet
worden. Die Mittel für die Umsetzung der erforderlichen weiteren baulichen
Maßnahmen sollen in den Folgejahren im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
priorisiert und bereitgestellt werden.
Die Betreuung der baulichen
Maßnahmen erfolgt durch die Mitarbeiter des Hochbauamtes und des Schulamtes
unter Beteiligung externer Planungsbüros.