Betreff
Standortentwicklung der KGS Bergrath
Vorlage
311/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, an Hand einer ganzheitlichen Machbarkeitsstudie die notwendigen baulichen Maßnahmen am Schulstandort auszuarbeiten und weiterzuentwickeln. Hierbei sollen der aufgrund der schulischen Entwicklung erforderliche Raumbedarf, der Umgang mit den Bestandgebäuden sowie energetische Gesichtspunkte und Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Für die Bereitstellung des kurzfristig notwendigen Raumbedarfs werden die erforderlichen Mittel bereits im Haushalt 2023 außerplanmäßig bereitgestellt. Die Bereitstellung der weiteren Mittel soll entsprechend den finanziellen Möglichkeiten in die Haushaltsplanung der Folgejahre aufgenommen werden.

 


Entwicklung des Schulstandorts

 

Die KGS Bergrath wurde als zweizügige Grundschule konzipiert und bis zum Schuljahr 2020/21 als solche geführt.

 

Seit dem Schuljahr 2021/22 mussten erstmalig drei Eingangsklassen gebildet werden aufgrund gestiegener Geburtenzahlen. Diese Entwicklung setzt sich ausweislich der aktuellen Schulentwicklungsplanung für den Prognosezeitraum bis 2027/28 stetig fort, so dass die Schule zum Schuljahr 2024/25 erstmalig komplett dreizügig sein wird.

 

Vor diesem Hintergrund fasste der Schulausschuss am 5.4.2022 einstimmig den Beschluss, dass aufgrund des Anmeldeverhaltens zum Schuljahr 2022/23 und unter Beachtung der Schülerzahlenprognose die Zügigkeit der Eingangsklassen an der KGS Bergrath ab dem Schuljahr 2022/23 mit einer Maximalgröße von 3 Zügen festgelegt wird. Die tatsächliche Klassenbildung erfolgt gemäß Schulausschussbeschluss auf der Grundlage der zum jeweiligen Schuljahresbeginn tatsächlich aufgenommenen Schüler*innen und kann insofern zu einer geringeren Zügigkeit führen.

 

Demzufolge ist das vorhandene Raumangebot nicht ausreichend. Im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 037/22 zum o.g. Beschluss ist ausgeführt, dass am Standort in Bergrath mittelfristig Ersatz für die vorhandenen zwei Fertigbauklassen zu schaffen sei, ansonsten der vorhandene Raumbestand eine Erhöhung der Zügigkeit zulasse.

 

Allerdings stellte sich im Zusammenhang mit dem Ausbau des Offenen Ganztags (OGS) heraus, dass auch der reine Ersatz der Fertigbaucontainer nicht auskömmlich ist, sofern damit keine räumliche Erweiterung verbunden ist. Mit Blick auf den ab 2026 bestehenden Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ist die Größe der Mensa in keinem Fall auskömmlich und es fehlen aktuell Differenzierungsräume. Die KGS Bergrath ist zudem eine Schule des gemeinsamen Lernens, die insofern inklusiv auch Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf beschult. Dies erfordert sowohl personelle Ressourcen als auch räumliche, so dass es auch hier einen Zusatzbedarf an Differenzierungsräumen gibt.

 

Bereits zum Schuljahr 2024/25 ist die Bildung von drei neuen Eingangsklassen im Bestand nicht mehr möglich. Daher besteht dringender Handlungsbedarf.

 

Bauliche Situation

 

Am Schulstandort der KGS Bergrath sind derzeit folgende Gebäude in schulischer Nutzung:

-      Hauptgebäude (Baujahr 1958), Weierstr. 13 mit Anbauteilen des Verwaltungstrakts und der WC-Anlagen

-      ehemaliges Hausmeisterhaus (ebenfalls 1950er Jahre), das derzeit als Mensa genutzt wird

-      Containerklassen aus den 1970er Jahren, die als Musik- bzw.- Kunsträume genutzt werden

-      2-fach Sporthalle (Baujahr: 2002)

-      altes Schulgebäude Kopfstr.8-10, Baujahr 1934 (vornehmlich OGS- aber auch Schul- und Vereinsnutzung)

 

Die Gebäude befinden sich trotz des regelmäßigen Bauunterhalts in einem ihrem Alter entsprechenden Bauzustand. Größere energetische oder ganzheitliche Sanierungsmaßnahmen wurden in jüngster Zeit nicht durchgeführt. Gerade am alten Schulgebäude besteht ein erhöhter Sanierungsbedarf. Die langfristige Nutzung als Schulgebäude soll daher geprüft werden. Die Größe des Hausmeisterhauses ist mittelfristig für die Nutzung als Mensa aufgrund der steigenden Betreuungszahlen nicht mehr ausreichend. Die noch genutzten Containerklassen sind abgängig und müssen ersetzt werden. Sie sind nicht mehr für eine dauerhafte Belegung als Klassenräume geeignet. Entsprechend der oben dargestellten Schulentwicklung besteht kurz und- mittelfristig zusätzlicher Raumbedarf.

 

Bereits im laufenden Jahr wurde aufgrund der Gesamtsituation eine Machbarkeitsstudie bei einem externen Planungsbüro in Auftrag gegeben (Planungsbüro AG Greven). Die Beauftragung umfasst folgende Aspekte:

 

-      Klärung des genauen Sanierungsbedarfs aller Gebäudeteile unter Berücksichtigung des Gebäudezustands, der sicherheitstechnischen Anlagen, der technischen Gebäudeausrüstung und dem Zustand der Außenanlagen

 

-      Beurteilung der Umsetzung Bedarfsmeldung der Schule / Erhöhung auf 3-Zügigkeit

Bereits ab Schuljahr 2024/2025 steht kein Klassenraum mehr zur Erhöhung der Zügigkeit auf drei Züge zur Verfügung. Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein Rechtsanspruch aller Schüler auf einen OGS-Platz. Hierzu muss auch die Kapazität der Mensa deutlich erhöht werden. Folgender zusätzlicher Raumbedarf wurde gemeldet (hier ist der mögliche Wegfall der Räume im Altbau und Pavillonbau noch nicht berücksichtigt):

o   Mensa für ca. 300 Schüler*innen (Essen in mehreren Schichten)

o   1 Raum als Kunst- und Musikraum

o   1 Raum als Englisch- und GL-Raum

o   3 Differenzierungsräume (einer pro Zug)

o   1 Raum für die Halbtagsbetreuung

 

-      Gegenüberstellung von zwei Lösungsvorschlägen (Minimallösung/Optimallösung)

 

-      Grobkostenschätzung und Betrachtung der Wirtschaftlichkeit

 

Derzeit findet die Untersuchung der Bestandsgebäude und eine Abstimmung mit der Schule zu den nutzungstechnischen Umsetzungsmöglichkeiten statt. Erste Maßnahmen zur Aufnahme der zusätzlichen Klasse mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 wurden bereits umgesetzt. Hierzu wurden im alten Schulgebäude Räume zur gemeinsamen Nutzung für den Unterricht und die OGS-Betreuung (Klasse = Gruppe) nutzbar gemacht. Im Hauptgebäude wurde ein Durchgang zwischen zwei Klassen hergestellt. Aufgrund des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie soll der weitere Umgang mit den Gebäuden, die Nutzungsaufteilung und Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen festgelegt und ein entsprechender Zeit- und Finanzierungsplan aufgestellt werden. Energetische Gesichtspunkte und die Aspekte der Nachhaltigkeit sollen hierbei berücksichtigt werden.

 

Bereits ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 werden jedoch zwingend weitere Räume für die Aufnahme einer zusätzlichen Klasse benötigt. Aus zeitlichen Gründen wird dies nur durch die Errichtung einer temporären Containeranlage realisiert werden können. Diese muss hierzu noch in 2023 geplant und ausgeschrieben werden. Zunächst sind in der Containeranlage mindestens 2 Räume in Klassenraumgröße vorgesehen.

 

Die Mittel für die Planung und die Beauftragung der Containeranlage müssen außerplanmäßig in 2023 bereitgestellt werden. Die Höhe der erforderlichen Mittel in 2023 werden auf 250.000€ geschätzt. In 2024 wird mit einem Mittelbedarf von zusätzlichen 250.000 € für die Erstellung der weiteren Planung sowie für die Realisierung der Containeranlage und der ersten weiteren baulichen Maßnahmen gerechnet.

 


Die für die Errichtung einer Containeranlage und die ersten Planungen erforderlichen Mittel in Höhe von 250.000€ sind im Haushaltsjahr 2023 außerplanmäßig bereitzustellen (Produkt 011111203, Sachkonto 09110002). Die Deckung erfolgt über die Sachkonten IV23AIB030 (Sanierung Wohnhaus Steinstraße) sowie IV 19AIB022 (Errichtung OGS Eduard-Mörike-Schule) mit jeweils 125.000€. Weitere Mittel in Höhe von 250.000€ sind hierfür in der Haushaltsplanung 2024 durch das Hochbauamt angemeldet worden. Die Mittel für die Umsetzung der erforderlichen weiteren baulichen Maßnahmen sollen in den Folgejahren im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten priorisiert und bereitgestellt werden.

 


Die Betreuung der baulichen Maßnahmen erfolgt durch die Mitarbeiter des Hochbauamtes und des Schulamtes unter Beteiligung externer Planungsbüros.