Betreff
Standortentwicklung der Gesamtschule Waldschule
Vorlage
310/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah in Form einer ganzheitlichen Machbarkeitsstudie die notwendigen baulichen Maßnahmen am Schulstandort zu untersuchen. Hierbei sollen der aufgrund der schulischen Entwicklung erforderliche Raumbedarf, der Umgang mit den Bestandgebäuden sowie Aspekte der Nachhaltigkeit wie z.B. energetische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden die laufenden Planungen und Maßnahmen zur Kenntnis genommen.

 

Die erforderlichen Mittel für eine ganzheitliche Machbarkeitsstudie sollen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2024 berücksichtigt werden.

 


Entwicklung des Schulstandorts

 

Die Gesamtschule wurde 1988 aufbauend eingerichtet in Gebäuden, die bis dahin in Teilen von der Realschule Waldschule und der Hauptschule Waldschule genutzt wurden. Die beiden Schulformen Realschule und Hauptschule wurden parallel auslaufend geschlossen und die Gesamtschule aufbauend gegründet. Wenngleich mit vier Eingangsklassen begonnen wurde, entwickelte sich die Schule zunehmend zu einer fünfzügigen Gesamtschule, die auch viele Jahre so Bestand hatte.

 

Seit dem Schuljahr 2013/14 wurde die Schule nur noch vierzügig in der Sekundarstufe I fortgeführt, da sich herausstellte, dass es zur Fortführung einer Fünfzügigkeit an der heterogenen Schülerschaft fehlte, die zur Sicherstellung der Leistungsheterogenität erforderlich ist. Der damit für die Dauer von sechs Jahren jährlich um einen weiteren Unterrichtsraum entstehende räumliche Überhang wurde kompensiert durch Raumbedarfe, die sich aus zunehmenden Differenzierungsbedarfen ergaben, z.B. im Bereich der Sprachförderung bei der Beschulung von Schüler*innen mit wenig oder ohne Deutschkenntnissen, aber auch im Bereich der Inklusion. Die Schule wurde – wie alle Schulen – zu einer Schule des gemeinsamen Lernens. Hierfür sind Differenzierungsräume für die Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erforderlich, die bei der ursprünglichen Konzeption der Schule noch nicht eingeplant waren.

 

Inzwischen ist die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen wieder derart gestiegen, dass in den letzten beiden Schuljahren jeweils eine Mehrklasse in der 5. Jahrgangsstufe gebildet wurde. Die Bildung einer Mehrklasse wurde von der Bezirksregierung für zwei aufeinander folgende Jahre bewilligt mit der Maßgabe, dass der Schulträger sich im Anschluss festlegen muss, ob eine generelle Erhöhung der Zügigkeit beantragt wird. Die Schülerzahlenprognose lässt für die Folgejahre ab dem Schuljahr 2025/26 für zwei Jahre jeweils eine Fünfzügigkeit erwarten, für das Schuljahr 2024/25 und für das Schuljahr 2027/28 ist jeweils eine Vierzügigkeit prognostiziert. In der darauffolgenden Berechnung ist wiederum von einer Fünfzügigkeit auszugehen.

 

Mit Schreiben der Schulleitung vom 30.10.2023 wurde mitgeteilt, dass die Schulkonferenz dem Antrag auf

Ausbau der Zügigkeit der Waldschule auf fünf Züge zugestimmt habe verbunden mit einem Anforderungskatalog an die Raum- und Gebäudeausstattung. Auf die diesbezügliche Verwaltungsvorlage mit dem Beschlussvorschlag zur Erweiterung der Zügigkeit Nr. 427/23 wird verwiesen. Die Umsetzbarkeit der geltend gemachten Anforderungen steht in engem Zusammenhang mit der hier dargestellten Standortentwicklung an der Gesamtschule.

 

Vorbehaltlich des zur Erhöhung der Zügigkeit zu fassenden Beschlusses im Rat am 13.12.2023 wäre eine Fünfzügigkeit sicherzustellen und der dazu erforderliche Raumbedarf im Rahmen der vorgesehenen Machbarkeitsstudie mit zu berücksichtigen. Neben den räumlichen Anforderungen werden in den Jahren 2024 bis 2028 jeweils ein Klassensatz an Möbeln (Tische und Stühle) benötigt. Hierfür müssen investiv alljährlich Mittel bereitgestellt werden.

 

Sofern die Erhöhung der Zügigkeit beschlossen wird, geht damit ausweislich des Anschreibens der Schule ein räumlicher Mehrbedarf, ein Mehrbedarf an Möbeln und Ausstattung einher. Zudem wird von der Schule darauf hingewiesen, dass Verbesserungsbedarf im Bereich der digitalen Ausstattung, der WC-Anlagen und des Experimentierraumes bestehen.

 

Sowohl seitens der Verwaltung als auch seitens der Schulleitung wird angenommen, dass die Oberstufe nicht deutlich anwächst.

 

Unabhängig vom Ergebnis der Machbarkeitsstudie, die – wie im weiteren Verlauf des Sachverhaltes beschrieben, den perspektivischen Raumbedarf ergeben wird -  weist die Schule darauf hin, dass infolge der Erhöhung der Zügigkeiten temporär ein Container bereitgestellt werden muss zur Deckung des kurzfristig notwendigen Raumbedarfs.

 

Zudem muss – unabhängig von der Änderung der Zügigkeit - eine Erweiterung im Bereich der Lehrküche erfolgen, da das Fach Hauswirtschaft inzwischen Pflichtunterrichtsfach ab dem Jahrgang 7 ist. Derzeit wird daher die Erweiterung um eine weitere Lehrküche zulasten eines Kunstraumes auf den Weg gebracht. Die Planung dazu ist abgeschlossen. Das Ausschreibungsverfahren wird zeitnah umgesetzt.

 

 

Bauliche Situation

 

In den vergangenen Jahren wurden an der Gesamtschule in Eschweiler zahlreiche bauliche Maßnahmen durchgeführt. So wurden gemäß der folgenden Aufstellung rund 6.068.500 € zusätzlich zum regelmäßigen Bauunterhalt am Schulstandort investiert. Die Maßnahmen wurden zum Teil über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert. Hierzu und auch zu den weiteren Maßnahmen wurde regelmäßig in den politischen Gremien berichtet. Ein Großteil der in den Verwaltungsvorlagen beschriebenen und enthaltenen Maßnahmen konnte im Zuge der u.g. Maßnahmen zwischenzeitlich umgesetzt und fertiggestellt werden.

 

Maßnahmen vor 2017*

Erweiterung Lehrerzimmer 

Flachdachsanierung Hauptgebäude 

Teilsanierung der Fassade 

Sanierung Dachterrasse 

Summe bis 2017

       3.600.000,00 €

 

*) vorab erfolgten auch bereits die Erneuerung von Fenstern und Türanlagen im Altbau, die Sanierung der Bodenbeläge im Hauptgebäude und die Sanierung des Flachdachs über dem Geräteraum der Sporthalle.

 

Maßnahmen ab 2017 bis 2022

Sanierung der Naturwissenschaftliche Räume

          340.000,00 €

Erneuerung der ELA

            15.000,00 €

Ergänzung / Erweiterung der BMA

            10.000,00 €

Austausch sämtlicher Türelemente im Bereich der Treppenräume

              8.000,00 €

Flachdachsanierung

          200.000,00 €

Brandschutzsanierung *1

       1.190.000,00 €

Dachsanierung Pavillontrakt

          433.000,00 €

diverse Malerarbeiten

              9.000,00 €

Störungsbeseitigung RLT Anlage

            38.000,00 €

Beseitigung diverser Vandalismusschäden an Türen

            12.000,00 €

Ausbesserung der Treppenanlage

                 500,00 €

Reparatur diverser Oberlichter

              3.000,00 €

Reparatur Trennvorhang Aula

              2.000,00 €

Reparatur diverser Sonnenschutzelemente

            35.000,00 €

Instandsetzung von Teilflächen des Bodenbelags in Klassenräumen

              3.000,00 €

Instandsetzungsarbeiten nach Wasserrohrbrüchen

            15.000,00 €

Instandsetzung Sanitärbereich

            16.000,00 €

Erneuerung Wasserreinigungs-/ Enthärtungsanlage

            40.000,00 €

Erweiterung der Schließanlage

              5.000,00 €

Instandsetzungsarbeiten diverser Decken

              5.000,00 €

Reparatur von Toranlagen

              2.000,00 €

Reparatur Sicherheitslichtgerät

              5.000,00 €

Wartungen und Kleinreparaturen

            42.000,00 €

Sanierungsmaßnahmen allgemein

            12.000,00 €

Brandschutztüren

            28.000,00 €

Summe 2017-2022

       2.468.500,00 €

 

*1) Die genannte Summe beinhaltet die Maßnahmen zur Brandschutzsanierung im betrachteten Zeitraum. Die erforderlichen Arbeiten wurden gem. dem Brandschutzkonzept nach Priorität in 3 Kategorien aufgeteilt. Die Maßnahmen der Kategorie mit der höchsten Priorität (Priorität 1) sind zum großen Teil abgeschlossen (bis auf Maßnahmen in der Sporthalle). Im Laufe der Sanierung entstand die Notwendigkeit das bestehende Brandschutzkonzept aus dem Jahr 2016 fortzuschreiben, was zur Unterbrechung der Sanierung im Jahr 2021 geführt hatte. Das aktualisierte Brandschutzkonzept (Index A) wurde im Jahr 2021 eingereicht und im Jahr 2022 in Abstimmung mit der Bauaufsicht noch einmal angepasst. Die Umsetzung muss in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.

 

 

Aktuelle Maßnahmen

 

Auch nachdem die oben genannten Baumaßnahmen abgeschlossen sind, ist die bauliche Entwicklung des Schulstandorts nicht abgeschlossen. Baulich besteht die Waldschule aus mehreren Baukörpern: Dem mehrfach erweiterten Altbau (ursprünglich aus den 1950er Jahren) an den zwischenzeitlich die Mensa angebaut wurde, dem Hauptgebäude mit der durch einen unterirdischen Verbindungsgang angeschlossenen 3-fach Sporthalle (aus den 1970er Jahren) und dem Mitteltrakt (Baujahr 1975), der durch eine teilweise überdachte bzw. geschlossene Treppenanlage mit dem Hauptgebäude und dem Altbau verbunden ist. Zusätzlich befindet sich auf dem oberen Schulhof noch eine Außen-WC-Anlage. Trotz des regelmäßigen Bauunterhalts und der o.g. durchgeführten Baumaßnahmen besteht weiterhin teilweise erheblicher Sanierungsbedarf an den Gebäudekörpern, der in den kommenden Jahren auf die Stadt als Schulträger zukommen wird. Auch hinsichtlich des von der Schule angemeldeten zusätzlichen Raumbedarfs gemäß der oben beschriebenen Weiterentwicklung des Schulstandortes sind weitere Baumaßnahmen erforderlich.

 

Derzeitige bauliche Planungen 

 

In der bisherigen Haushaltsplanung 2023 sind bereits die folgenden Maßnahmen berücksichtigt:

 

jährlicher Bauunterhalt

          100.000,00 €

Brandschutzsanierung Fortführung *1 (2023 bis 2025)

          230.000,00 €

Erneuerung bzw. Neuschaffung von Lehrküchen *2 (2023)

          415.000,00 €

Erneuerung Boden Sporthalle Waldschule (2025) *3

          300.000,00 €

 

*1) Für die Brandschutzsanierung ist in 2023 Folgendes vorgesehen:

- Architektenleistungen für die Planung und Ausführung der Maßnahmen der Priorität 2

- Planungs- und Beratungsleistungen des Brandschutzfachplaners

- Ausführung der nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen gemäß Mittelverfügbarkeit im Jahr 2023

- Ausführung der weiteren Maßnahmen nach Erhalt der Baugenehmigung gemäß Mittelverfügbarkeit im Jahr 2023

 

*2) Die Lehrküche wurde im Sommer 2022 nach der Begutachtung durch die BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH aus der Nutzung genommen. Darüber hinaus ist aufgrund des aktuelles Lehrplanes eine Ausweitung auf zwei Lehrküchen erforderlich. Die Arbeiten für die Sanierung und Erweiterung werden parallel geplant und ausgeführt. Die zweite Lehrküche soll in dem angrenzenden Kunstraum entstehen. Mit der Fertigstellung wird in der zweiten Jahreshälfte 2024 gerechnet.

 

*3) in der Sporthalle ist der Bodenbelag an mehreren Stellen defekt. Kleinere Reparaturarbeiten werden kontinuierlich durchgeführt. Eine komplette Erneuerung des Bodenbelags ist derzeit in 2025 geplant.

 

Weitere anstehende Planungen

 

Über die im aktuellen Haushaltsplan berücksichtigten Maßnahmen hinaus stehen mittel- und langfristig weitere Baumaßnahmen an, um den Gebäudebetrieb dauerhaft sicherzustellen und den Schulstandort unter energetischen Gesichtspunkten und nachhaltigen Aspekten zukunftsorientiert weiter zu entwickeln. Diese sind in der folgenden Auflistung dargestellt:

Erneuerung Außen-WC Damen

Sanierung der Fahrradabstellplätze und der Außenanlagen

Austausch der Trennvorhänge in der Sporthalle

Schaffung des für die schulische Standortentwicklung notwendigen Raumbedarfs *1

Erneuerung der Teleskoptribüne in der Sporthalle *2

weitere Brandschutzsanierung (Fortführung der Maßnahmen der Kategorie 2 und 3)  *3

Sanierung des unterirdischen Verbindungsgangs zur Sporthalle *3

Sanierung des Mitteltraktes *3

Sanierung der Fassade des Hauptgebäudes*3

Barrierefreie (Teil-)Sanierung *3

Sanierung Schülertoiletten *3

Sanierung  der Lüftungsanlage im Hauptgebäude *3

Sanierung der elektrischen Anlagen *3

Sanierung der Trinkwasser- und Abwasseranlage *3

begleitende Schadstoffsanierung *3

Sanierung der Werkräume

 

*1) Gem. der oben dargestellten Schilderung der zukünftigen schulischen Entwicklung der Gesamtschule zeichnet sich ein zusätzlicher Raumbedarf ab, der im Zuge einer gesamtheitlichen Betrachtung des Schulstandortes analysiert und in einer oder mehreren baulichen Maßnahmen umgesetzt werden muss. Der genaue Raumbedarf und der Umfang der Maßnahme muss im Rahmen der Studie geklärt werden.

 

*2) Im Zuge der Erneuerung des Bodens der Sporthalle im Jahr 2025 wird auch der Umgang mit der seit 2007 defekten Teleskoptribüne geklärt.

 

*3) Die genannten Maßnahmen stehen mittel- bis langfristig an, sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend konkretisiert um genauer beschrieben werden zu können.

 

Bei der Durchführung der Baumaßnahmen ist immer auch die Aufrechterhaltung des laufenden Schulbetriebes zu berücksichtigen.

 

Die Maßnahmen müssen im baulichen Gesamtzusammenhang betrachtet werden, da sie tlw. ineinandergreifen und nicht grundsätzlich getrennt voneinander betrachtet werden können. Neben den eigentlichen Maßnahmen sind bei der Größenordnung des Gesamtumfangs auch die zukunftsorientierte energetische Betrachtung, Aspekte der Nachhaltigkeit und eine Optimierung des Raumprogramms zu beachten.

 

Zur Projektierung ist aus diesen Gründen die Erstellung einer gesamtheitlichen Machbarkeitsstudie erforderlich, in der die Einzelmaßnahmen erfasst und untersucht und im baulichen und zeitlichen Gesamtzusammenhang geordnet werden, da nur so die Sinnhaftigkeit und Nachhaltigkeit gewährleistet werden kann. Die Umsetzungsfähigkeit und der Umfang der einzelnen Maßnahmen sind hierbei zu bewerten. Kostenaussagen und ein Projektzeitrahmen ist auf dieser Grundlage zu erarbeiten.

 

Derzeit wird bei den Schülertoiletten eine besondere Dringlichkeit gesehen. Hier soll daher vorab eine möglichst rasche Sanierung erfolgen. Bis Ende des Jahres 2023 sind hier erste Anstricharbeiten und der Austausch schadhafter Sanitärobjekte geplant. Darüber hinaus soll eine Grundreinigung der WC-Anlagen erfolgen.

 


Mit der Beauftragung der Machbarkeitsstudie und der dafür erforderlichen Untersuchungen durch Fachingenieure entsteht insgesamt ein Mittelbedarf in Höhe von voraussichtlich 200.000 €. Aufgrund des baulichen Umfangs der anstehenden Gesamtmaßnahmen ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der Maßnahme als investive Baumaßnahme dargestellt werden kann.

Die erforderlichen Mittel für eine ganzheitliche Machbarkeitsstudie sollen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2024 berücksichtigt werden.

 

Die weitere Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen sollen priorisiert und haushaltsverträglich in die Haushaltsplanungen der Folgejahre eingebracht werden.

 


Die Betreuung der baulichen Maßnahmen erfolgt durch die Mitarbeiter des Hochbauamtes und des Amtes für Schule, Sport und Kultur unter Beteiligung externer Planungsbüros