hier: Herstellung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der Allgemeinen Regionsumlage sowie der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV
1. Das im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß
§ 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 09.08.2023 zur Verfügung
gestellte Eckdatenpapier zum städteregionalen Haushalt 2024 (Anlage II) wird
zur Kenntnis genommen.
2.
Den
Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für
das Haushaltsjahr 2024, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus
hergeleiteten Handlungsfeldern für die StädteRegion Aachen wird zugestimmt.
3.
Auf der
Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das
Benehmen für die Allgemeine Städteregionsumlage 2024 her. Zugleich wird die
StädteRegion Aachen aufgefordert,
a.
weitere,
sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2024 gegenüber den
Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten
gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem
Eckdatenpapier für den Haushalt 2024 ergebende Verschlechterungen sind über
entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier insbesondere durch
Aufwandsreduzierungen, zu kompensieren;
b.
dringend
auf den LVR Rheinland dahingehend einzuwirken, die Ausgleichsrücklage in
erheblich größerem Umfang zur Umlagesenkung und zur Entlastung der
Mitgliedskommunen einzusetzen;
c.
mit
Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2024 sowie der Mittelfristigen
Finanzplanung bis 2027 einhergehenden besonderen Risiken eigene
Konsolidierungsbemühungen nochmals deutlich zu intensivieren und damit den
perspektivisch eintretenden Verzehr der Ausgleichsrücklage mindestens zu
kompensieren.
4.
Das
Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis
des Umlagevolumens in Höhe von 21.759.000 Euro hergestellt.
5.
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung
der Regionsumlagen 2024 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende
Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt
Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen
fortlaufend zu informieren.
Gemäß § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der
Regionsumlage im Benehmen mit den regionsangehörigen Gemeinden. Das Benehmen
ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung
einzuleiten. Stellungnahmen der regionsangehörigen Gemeinden im Rahmen der
Benehmensherstellung werden dem Städteregionstag mit der Zuleitung des
Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den
Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen
der Gemeinden beschließt der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung. Die
StädteRegion Aachen teilt anschließend das Beratungsergebnis und dessen
Begründung mit.
Mit diesem Verfahren soll erreicht werden, dass die betroffenen
städteregionsangehörigen Kommunen in einem frühen Stadium vor Aufstellung des
Entwurfes des Städteregionshaushaltes in den politischen Prozess der
Festsetzung der Regionsumlage involviert werden und somit die Möglichkeit
erhalten, in erweitertem Umfang auf die kommunalpolitischen Bewertungen des
Städteregionstages Einfluss nehmen zu können.
Der in § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW verwendete Begriff „im Benehmen“ weist
auf eine Beteiligungsform hin, deren Qualität über eine „schlichte Anhörung“
deutlich hinausgehen soll. Allerdings reicht sie nicht so weit wie ein
vorgeschriebenes „Einvernehmen“, d.h. die Erklärung des Einverständnisses. Die
im Zuge des Benehmensherstellungsverfahrens seitens der Gemeinde abzugebende
Stellungnahme muss aber durch den Städteregionstag wenigstens zur Kenntnis
genommen und in die Entscheidungsfindung zur Festsetzung der Regionsumlage
einbezogen werden. Insgesamt ist an die StädteRegion Aachen die Erwartung einer
gesteigerten Rücksichtnahme gegenüber den umlagepflichtigen Kommunen zu
richten, die sich im Verfahren durch ein ernsthaftes Bemühen um die Herstellung
eines Einvernehmens widerspiegeln soll.
Die Beteiligungs- und Verfahrensrechte der städteregionsangehörigen
Gemeinden führen jedoch nicht zu einer Verlagerung der
Entscheidungszuständigkeit. Diese bleibt beim Städteregionstag, der nach
eigenem politischen Ermessen und frei darin, die von gemeindlicher Seite
gegebenen Hinweise und vorgebrachten Einwendungen zu berücksichtigen oder diese
zu verwerfen, über seine Haushaltssatzung und damit über die Festsetzung der
Regionsumlage beschließt. Obwohl die Benehmensherstellung den Städteregionstag
rechtlich nicht bindet, so unterliegt er bei seinem Handeln hierbei dennoch den
Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Rücksichtnahme auf die
wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen.
Die Frage, ob es sich bei der im Rahmen des
Benehmensherstellungsverfahrens nach § 55 KrO NRW abzugebenden Stellungnahme um
ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handelt, das nach § 41 Absatz 3 Satz 1
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in die Zuständigkeit der Hauptverwaltungsbeamtin
(Bürgermeisterin) fällt, oder die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist, ist
bisher rechtlich nicht abschließend geklärt, kann aber nach bisher geübter
Praxis auch offenbleiben. Zum einen hätte der Stadtrat gemäß § 41 Absatz 3 Satz
2 GO NRW die Möglichkeit, die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich zu
ziehen. Zum anderen vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass mit Blick auf
die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und die aus der Festsetzung der
Regionsumlage resultierenden, enormen finanziellen Konsequenzen für den
städtischen Haushalt eine Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat auf
jeden Fall angezeigt ist.
Mit Schreiben vom 09.08.2023 hat die StädteRegion Aachen das
Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2024 an die regionsangehörigen Kommunen
übersandt und mit Wirkung vom gleichen Tag das Benehmensverfahren gemäß § 55
KrO NRW zur Festsetzung
• der
Allgemeinen Regionsumlage
• der
Regionsumlage Mehrbelastung Stadt Aachen (differenzierte Umlage)
• der
Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe (für die Stadt Eschweiler nicht
relevant)
• der
Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV
eingeleitet. Die seitens der StädteRegion Aachen zur Benehmensherstellung
übersandten Unterlagen wurden den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen mit
E-Mail vom 17.08.2023 zur Verfügung gestellt, sie sind als Anlagen I – II
dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.
In der Zusammenkunft der Kämmerer der städteregionsangehörigen Städte und
Gemeinden am 31.08.2023 erfolgte eine Vorstellung und Diskussion des
Eckdatenpapiers und der Haushaltsplanung unter Beteiligung des
Städteregionskämmerers. Die Arbeitskreisrechnung zum
Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 lag zum Zeitpunkt der Erstellung des Eckpunktepapiers
der StädteRegion Aachen noch nicht vor. Insoweit wurden seitens der
StädteRegion Aachen eigene Prognosen auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse
und Informationen zu Grunde gelegt. Zwischenzeitlich ist die
Arbeitskreisrechnung zum GFG 2024 mit Datum 23.08.2023 veröffentlicht. Die sich
aus der Arbeitskreisrechnung ergebenden Abweichungen im Vergleich zum
Eckpunktepapier sind jedoch zum einen nur marginal, zum anderen wurde seitens
des Städte- und Gemeindebundes mit Schnellbrief 283/2023 vom 01.09.2023
mitgeteilt, dass die Arbeitskreisrechnung fehlerhaft ist. Eine Korrektur ist
seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW
mit der voraussichtlich im Oktober/ November erscheinenden Modellrechnung
vorgesehen. Insoweit ist seitens der StädteRegion Aachen nachvollziehbarer
Weise keine Anpassung bzw. Aktualisierung des Eckpunktepapiers beabsichtigt.
Die in diesem Gremium am 31.08.2023 auf Basis des Eckpunktepapiers besprochenen
Aspekte zur Regionsumlageplanung finden ihren Niederschlag in den im
Beschlussentwurf formulierten Erwartungen und Forderungen gegenüber der
StädteRegion Aachen.
Die Zeitplanung für das weitere Verfahren bis zur Beschlussfassung über
den Städteregionshaushalt 2024 sieht wie folgt aus:
• Frist
zur Abgabe der Stellungnahme im Rahmen des Benehmensverfahrens 19. September
2023
• Einbringung
des Entwurfs im Städteregionstag am 28.09.2023
• 1.
Beratung im Städteregionsausschuss 16. November 2023
• 2.
Beratung im Städteregionsausschuss 30. November 2023
• Beschlussfassung
im Städteregionstag 14.12.2023
Die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen bis 19.09.2023 ist aufgrund
der Terminierung der Ratssitzung nicht einzuhalten. Seitens der StädteRegion
Aachen wurde im Rahmen der Zusammenkunft der Kämmerer der
städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden wie in den Vorjahren zugesichert,
dass auch Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Frist des
Benehmensverfahrens, aber innerhalb der 14-Tages-Frist nach Einbringung und
öffentlichen Bekanntmachung des Entwurfes, d.h. bis zum 12.10.2023, eingehen,
als Einwendungen gewertet und im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren
entsprechend berücksichtigt werden.
Zusammenfassung der
wesentlichen Eckpunkte:
1. Das Ergebnis des
Haushaltsjahres 2022der StädteRegion Aachen beläuft sich nach dem aufgestellten
Entwurf des Jahresabschlusses 2022 auf rd. +10,8 Mio. Euro. Gegenüber dem
veranschlagten Fehlbedarf in Höhe von rd. 4,3 Mio. Euro ergibt sich eine
Verbesserung von rd. 15,1 Mio. Euro. Insoweit wird der Bestand der
Ausgleichsrücklage weiter anwachsen und steht mindestens in künftigen
Haushaltsjahren zur Verfügung, um die Zahllast der regionsangehörigen Kommunen (Altkreis) für die Allgemeine
Regionsumlage zu begrenzen.
2. Bei der Bewirtschaftung des Haushaltes 2023
zeichnet sich nach dem Stand des Budgetberichtes zum 30.06.2023 eine
Verbesserung des veranschlagten Fehlbedarfes in Höhe von mindestens rd. 1,4
Mio. Euro ab.
3. Sowohl für das Haushaltsjahr 2024 als auch
für die weitere mittelfristige Finanzplanung bis 2027 ist jeweils eine
regionsumlagesenkende Entnahme aus der Ausgleichsrücklage vorgesehen.
4. Bei der Landschaftsverbandsumlage 2024 an den
LVR Landschaftsverband Rheinland berücksichtigt die StädteRegion Aachen in
ihrem Eckdatenpapier den im Entwurf des LVR-Haushalt 2024 vorgesehenen
Umlagesatz von 15,95 % ab dem Haushaltsjahr 2024. Auf Basis der
prognostizierten Umlagegrundlagen ergibt sich für den städteregionalen Haushalt
in 2024 eine deutlich erhöhte Zahllast. Demnach wäre seitens der StädteRegion
Aachen eine Landschaftsverbandsumlage an den LVR in Höhe von rund 193,3 Mio.
Euro abzuführen, gegenüber der LVR-Umlage 2023 ein Mehraufwand von ca. 5,6 Mio.
Euro. Im Rahmen der Erörterung in der Zusammenkunft der Kämmerer der
städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden am 31.08.2023 bestand absolutes
Einvernehmen darüber, dass sowohl seitens der StädteRegion Aachen als auch
seitens der umlageverpflichteten Kommunen die deutliche Erwartung an den LVR
gestellt wird, dass auch der LVR die bestehende Ausgleichsrücklage in Höhe von
rd. 210 Mio. Euro in erheblich größerem Umfang zur Umlagesenkung und zur
Entlastung der Mitgliedskommunen einsetzt.
5. Die Schlüsselzuweisungen an die StädteRegion
Aachen steigen im Haushaltsjahr 2024 um rund 0,3 Mio. Euro auf rund 53,2 Mio. Euro.
6. Der Ansatz der Netto-Personal-/
Versorgungsaufwendungen der StädteRegion Aachen, d.h. ohne Berücksichtigung der
entsprechenden Aufwendungen für das Jobcenter und die
Kinderbetreuungseinrichtungen, steigt im Planjahr 2024 gegenüber dem Planansatz
2023 um rd. 10 Mio. Euro (+11,22 %). In den Ansätzen sind die Steigerungen aus
dem Tarifergebnis 2023 sowie die zu erwartenden Besoldungssteigerungen in
ähnlicher Größenordnung mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 7,8 Mio. Euro
enthalten. Der Stellenplan sieht für 2024 einen Stellenzuwachs von 40 VZÄ vor.
7. Im Bereich der Sozialleistungen ist für das
Haushaltsjahr 2024 mit einem Zuschussbedarf von rund 130,8 Mio. Euro zu
rechnen. Im Vergleich zum Planansatz 2023 bedeutet dies eine Verbesserung um
rd. 2,2 Mio. Euro. Grund für diese Entwicklung sind die deutlich hinter den
Erwartungen zurückgebliebenen Kosten bei der Hilfe zur Pflege und beim
Pflegewohngeld. Auf die Ausführungen unter Nr. 2.1.8 des Eckpunktepapiers vom
09.08.2023 wird Bezug genommen.
8. Im Haushaltsjahr 2023 erzielte die
StädteRegion bei einem Umlagesatz von 36,3229 % einen Ertrag bei der
Allgemeinen Regionsumlage (ohne Stadt Aachen) in Höhe von rd. 206 Mio. Euro.
Insbesondere auf Basis der unter 3. bis 7. dargestellten Planungsgrundlagen
beabsichtigt die StädteRegion Aachen, den Umlagesatz der Allgemeinen
Regionsumlage im kommenden Jahr gegenüber der Mittelfristplanung um 1,3
%-Punkte anzuheben auf 37,6000 %. Unter Berücksichtigung der im Eckpunktepapier
prognostizierten Umlagegrundlagen in Höhe von 569.951.515 Euro erhöht sich die
Zahllast der regionsangehörigen Kommunen gegenüber 2023 um rd. 8 Mio. Euro auf
214,3 Mio. Euro. Der zum Haushaltsausgleich darüber hinaus erforderliche Bedarf
wird über die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 14,7 Mio.
Euro vorgesehen.
9. Der den städteregionsangehörigen Kommunen
(ohne Stadt Aachen) entstehende Aufwand für die Regionsumlage Mehrbelastung
ÖPNV beträgt im kommenden Jahr rund 21,76 Mio. Euro. Dies entspricht einer
Mehrbelastung von rund 2,31 Mio. Euro gegenüber 2023.
10. Für die Mittelfristige Finanzplanung 2025 bis
2027 sieht die StädteRegion mit 39,3000 % gleichbleibende und im Vergleich zur
Mittelfristplanung 2023 um 3,0 %-Punkte erhöhte Umlagesätze vor. Die
Umlagesätze können zudem nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind immer
auch in Relation zur Entwicklung der Umlagegrundlagen zu sehen. Hier sieht die
StädteRegion jährlich deutliche Anstiege vor, so dass sich die Zahllast
„Allgemeine Regionsumlage“ bei den Städten und Gemeinden von geplant 214,3 Mio.
Euro in 2024 hin zu 248,3 Mio. Euro in 2027 entwickeln würde.
Finanzielle Auswirkungen für
die Stadt Eschweiler im Haushaltsjahr 2024:
Bei gemeindlichen Umlagegrundlagen auf Basis des Eckpunktepapieres
(Steuerkraftmesszahl
+ Schlüsselzuweisung = 109.872.605 Euro) und dem geplanten Umlagesatz von
37,6000 % wäre durch die Stadt Eschweiler eine Allgemeine Regionsumlage in Höhe
von 41.312.100 Euro abzuführen. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2023 eine
Mehrbelastung in Höhe von 815.948 Euro. Im Vergleich zur mittelfristigen
Finanzplanung 2023 für 2024 beläuft sich die Mehrbelastung auf 50.050 Euro.
Durch die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV entsteht für die Stadt
Eschweiler im Jahr 2024 ein Umlageaufwand in Höhe von 3.828.109 Euro, dies bedeutet
eine Mehrbelastung/ Aufwandssteigerung von 411.407 Euro zu 2023.
Zur Verdeutlichung: Beide Regionsumlagen zusammengenommen entsprechen
ansatzweise dem gesamten Ertragsvolumen der Stadt Eschweiler aus den
Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer im laufenden Haushaltsjahr 2023.
Bewertung und Stellungnahme:
Wenngleich sich die StädteRegion Aachen dazu entschlossen hat, mit der
Festsetzung des Umlagesatzes der Allgemeinen Regionsumlage auf 37,6000 % und
der damit einhergehenden steigenden Zahllast ausschließlich die Mehrbelastungen
aus den Tarifsteigerungen und der höheren Landschaftsumlage auf die
regionsangehörigen Kommunen weiterzugeben und die übrigen Verschlechterungen
bzw. Mehrbelastungen durch den Einsatz der Ausgleichsrücklage zu kompensieren,
so täuscht dies beim Blick auf die Mittelfristige Finanzplanung bis 2027 nicht
darüber hinweg, dass sich die Zahllast der Städte und Gemeinden weiterhin -
trotz Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage - kontinuierlich erhöht. Insgesamt
verschärft sich dadurch der ohnehin schon enorme Druck auf die Haushalte der
regionsangehörigen Kommunen, welcher geprägt ist von massiv steigenden Ausgaben
und Einnahmen, die hier nicht mithalten können bzw. rückläufig sind.
Die Bemühungen der StädteRegion Aachen, Verbesserungen für die
umlagezahlenden Kommunen zu generieren, dürfen sich nicht nur auf die
„Weitergabe“ von Ertragsverbesserungen bzw. Aufwandsreduzierungen erstrecken,
die sie selbst von Dritten erfährt (höhere Bundesbeteiligung KdU,
Bundesbeteiligung an der Grundsicherung, höhere Schlüsselzuweisung etc.). Es
bedarf darüber hinaus eigener Anstrengungen vor allem im Sach- und
Personalkostenbudget sowie beim fortschreitenden (freiwilligem)
Aufgabenzuwachs, um dauerhaft günstigere Strukturen zu etablieren. Dies
insbesondere vor dem Hintergrund des planmäßig vorgesehenen Verzehrs der
Ausgleichsrücklage in 2027.
Die Forderungen aus den vorangegangenen Benehmensherstellungen nach einer
konsequenteren Umsetzung des Strukturkonzeptes und hieraus nach einer schnelleren
Generierung von positiven finanziellen Ergebnissen, die auch auf die
Regionsumlagen wirken, bleiben daher bestehen.
Der Ansatz der Netto-Personal-/ Versorgungsaufwendungen der StädteRegion
Aachen, d.h. ohne Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen für das
Jobcenter und die Kinderbetreuungseinrichtungen steigen im Planjahr 2024
gegenüber dem Planansatz 2023 um 10 Mio. Euro. Wenngleich in dieser Steigerung
die Auswirkungen der Tarif- und Besoldungssteigerungen mit einem Umfang von rd.
7,8 Mio. Euro enthalten sind, verbleibt es bei der Forderung, dass das PBK
hinsichtlich der Bewirtschaftung des Personaletats einer deutlich
restriktiveren Fortschreibung und Anwendung bedarf.
Beim Sozialetat handelt es sich um das größte Einzelbudget des Städteregionshaushaltes.
Insoweit bleibt auch hier die Forderung aus vorangegangenen
Benehmensherstellungen bestehen, die Entwicklungen im Sozialetat, die
Ermittlung der Aufwands- und Ertragspositionen transparenter und umfassender
darzustellen und zu erläutern.
Zusammenfassend wird an die StädteRegion Aachen erneut der grundsätzliche
und nachdrückliche Appell gerichtet, alle sich bietenden
Konsolidierungspotentiale konsequent zu verfolgen, größtmöglich auszuschöpfen
und zur Senkung des Umlagebedarfs einzusetzen. Ziel muss die deutliche und
dauerhafte Absenkung der Steigerungsraten bei den Regionsumlagen, sowohl bei
den Umlagesätzen, als auch bei den tatsächlich zu leistenden Umlagezahlungen
sein.
Mit Blick auf die vorgenommene Bewertung der mit dem Eckdatenpapier zum
Haushaltsentwurf 2024 der StädteRegion Aachen vorgestellten Haushaltsplanung
und unter Berücksichtigung der daraus abgeleiteten und aufgezeigten
Handlungsfelder schlägt die Verwaltung vor, das Benehmen zur Festsetzung der
Regionsumlagen 2024 grundsätzlich herzustellen, dies allerdings nur unter den
im Beschlussentwurf formulierten Forderungen.
Siehe Ausführungen im Sachverhalt.