hier: Antrag der Fraktionen SPD / Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 01.08.2023
Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugestaltung des Marktplatzes in Nothberg - wie im Sachverhalt dargestellt - zu prüfen.
Mit Schreiben vom 01.08.2023 haben die Fraktionen SPD / Bündnis 90/DIE
GRÜNEN den Antrag „Neugestaltung des Marktplatzes in Nothberg“ gestellt.
Beantragt wird „die Prüfung zur Neugestaltung des Marktplatzes in Nothberg.
Dabei soll die konkrete Ausgestaltung als Mittel- und Treffpunkt Nothbergs bzw.
der Bürgerinnen und Bürger in Abstimmung mit den Ideen und Anliegen der
Nothbergerinnen und Nothberger erfolgen.“
Zur Begründung des Antrags wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Nicht erst seit der Flutkatastrophe von Juli 2021 gewinnen der
fortschreitende Klimawandel und Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen
eine immer höhere Bedeutung für die Menschen in Eschweiler. Aus den Folgen der
Katastrophe müssen die richtigen Schlüsse gezogen und die richtigen Maßnahmen
zur Reduzierung der Überflutung aber gleichzeitig auch zur Reduzierung der
Überhitzung entwickelt werden. Ziel ist es dabei, die Stadtstruktur insgesamt
möglichst multifunktional und „klimaresilient“ (widerstandfähig) zu entwickeln.
Neben Maßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes, der
Regenwasserbewirtschaftung, an Gebäuden und im Freiraum, etc. gibt es auch ein
großes Potenzial für Klimaanpassungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen
Straßenraums. Gerade die öffentlichen Räume bieten die Chance einer
Vorbildwirkung für die Bürger und Akteure der Stadtgesellschaft, um
klimaangepasste Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.
Im Auftrag der Stadt erarbeitet aktuell das Institut für Stadtbauwesen
und Stadtverkehr (ISB) der RWTH Aachen eine Studie „Klimawandelgerechte
Gestaltung öffentlicher Räume in der Stadt Eschweiler“. Erarbeitet werden darin
Leitlinien zur Planung und Gestaltung der öffentlichen Plätze, Straßen, Wege,
etc., die auf die Herausforderungen des Klimawandels eingehen. Gleichzeitig
beinhaltet dieser Auftrag auch die Erarbeitung von Entwurfsvarianten zur
konkreten Platzgestaltung für den Frankenplatz in Weisweiler anhand dieser
Kriterien. Diese Vorentwürfe sollen dann im Herbst in einer Bürgerwerkstatt mit
den Weisweiler Bürgern diskutiert werden. Neben dem grundsätzlichen Ziel der
Sensibilisierung für die Bedeutung einer nachhaltigen, klimawandelangepassten
Gestaltung öffentlicher Räume, sollen so auch die Wünsche und qualitativen
Anforderungen der Anwohner eingeholt und in die Entwurfsplanung integriert
werden. Im Anschluss werden die Möglichkeiten einer öffentlichen Förderung und
die grundsätzliche Finanzierbarkeit eines Platzumbaus recherchiert. Die
Ergebnisse und Empfehlungen werden dann dem Planungs-, Umwelt – und
Bauausschuss zur Diskussion vorgelegt, bevor in eine weitergehende Planung des
Frankenplatzes eingestiegen wird.
Ähnlich kann man sich die Vorgehensweise für den Nothberger Marktplatz
vorstellen. Die Verwaltung sieht zwar die Notwendigkeit einer Aufwertung und
Neugestaltung des Platzes, aber auch die Schwierigkeiten hinsichtlich des
städtischen Haushaltes und der personellen Kapazitäten in den bei der
Platzgestaltung beteiligten Ämtern. Am Nothberger Platz bzw. an der Straße Am
Omerbach ist außerdem im Rahmen des Masterplans des Wasserverbandes Eifel-Rur
(WVER) eine Maßnahme zum verbesserten Hochwasserschutz angedacht. In die
Abstimmung mit den städtischen Überlegungen zur klimawandelangepassten
Platzgestaltung müssen die Überlegungen des WVER an dieser Stelle zu einem platzbezogenen
Konzept weiterentwickelt werden, mit dem die Verwaltung dann in eine
Bürgerbeteiligung mit den Nothberger Bürger:Innen einsteigen kann.
Die Verwaltung schlägt vor, mit den Ergebnissen der o.a. Studie in einem
ersten Schritt die Umgestaltung des Frankenplatzes zu prüfen und dann
personelle und finanzielle Kapazitäten für die beantragte Prüfung der
Umgestaltung des Nothberger Marktplatzes unter Einbeziehung der Anforderungen
des Wasserverbandes und der Bürger:Innen einzuplanen.
Der Prüfauftrag wird noch keine
finanziellen Auswirkungen auslösen. Kosten für die Planungen,
Bürgerbeteiligung, evtl. Gutachten, Umbaukosten etc. für den Platz sind zu
diesem frühen Zeitpunkt nicht absehbar.
Die Bearbeitung
bindet Arbeitskapazitäten im Planungsamt und im Tiefbau- und Grünflächenamt.