1. Die Förderrichtlinie „Bürgerförderprogramm
Steckersolargeräte“ wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das
„Bürgerförderprogramm Steckersolargeräte“ umzusetzen.
Mit Schreiben vom 20.10.2022 beantragt die FDP-Fraktion im Rat der Stadt
Eschweiler, ein Förderprogramm für „Mini-Solaranlagen“ zur Stromerzeugung
(Photovoltaik/PV) zu erarbeiten und dafür 10.000 € [einmalig] zur Verfügung zu
stellen bzw. in den Entwurf des Haushaltsplans 2023 einzustellen. Der Rat der
Stadt Eschweiler hat diesem Antrag in seiner Sitzung am 07.12.2022 einstimmig
zugestimmt, und die Verwaltung beauftragt, „die für die Förderung von
Mini-Solaranlagen vorzusehenden Mittel für 2023 im Rahmen der Aufstellung des
Haushaltsplans 2023 einzubringen.“ Im Weiteren wird auf die Verwaltungsvorlage
VV 400/22 verwiesen.
Dem Beschluss kommt die Verwaltung nun nach, und beabsichtigt, das
„Bürgerförderprogramm Steckersolargeräte“ zeitnah in 2023 umzusetzen.
Die Richtlinie zur Umsetzung des Bürgerförderprogramms (s. Anlage) regelt
die Förderung der privaten Beschaffung von Steckersolargeräten, die allgemein
auch Balkonkraftwerke, Mini-PV-Anlagen oder Stecker-PV-Anlagen genannt werden.
Ein Steckersolargerät besteht üblicherweise aus einem oder zwei
PV-Modulen, einem dazu passenden Mikro-Wechselrichter, einer Halte- oder
Unterkonstruktion sowie der Verkabelung. Derzeit ist die maximale
Ausgangsleistung des Wechselrichters auf 600 Watt begrenzt, soll jedoch durch
ein neues Gesetz auf 800 Watt erhöht werden.
Diese so konfigurierten Geräte müssen lediglich bei der Bundesnetzagentur
im vereinfachten Verfahren angemeldet sowie die Inbetriebnahme derzeit noch dem
Netzbetreiber mitgeteilt werden.
Steckersolargeräte sind grundsätzlich wirtschaftlich, wenn der erzeugte
Strom zum überwiegenden Teil im Haushalt genutzt wird, und damit den Fremdbezug
über das Netz verringert. Überschüssig produzierter Strom wird in das
öffentliche Netz eingespeist, wofür der Gerätebesitzer keine Vergütung bekommt.
Die Verwendung eines Stromspeichers ist auf Grund der hohen Kosten und des
aufwändigeren Anmeldeverfahrens nicht zu empfehlen. Daher sollten die Geräte so
konfiguriert werden, dass ein Großteil tatsächlich selbst genutzt werden kann.
Auf Grund der deutlich sinkenden Preise in Kombination mit einer Förderung sind
Steckersolargeräte eine gute Alternative zu Dach-PV-Anlagen, dort, wo diese
nicht vorhanden sind (Miethäuser) oder technisch nicht installiert werden
können.
Das Bürgerförderprogramm Steckersolargeräte soll insbesondere Mietern und
Wohnungseigentümern eine Möglichkeit eröffnen, ihre Stromkosten zu reduzieren
und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Es werden die
Beschaffung und Installation solcher Steckersolargeräte mit einem Festbetrag
von 100 € gefördert, die
- mindestens
250 Wattpeak Modul-Leistung aufweisen (um die Beschaffung von ineffizienten,
unwirtschaftlichen Geräten, z.B. „Discounter-Geräte“ mit geringerer Leistung zu
vermeiden),
- den
aktuell geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen, mindestens jedoch ein
Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (N/A-Schutz) besitzen,
- eine maximale Ausgangsleistung des
Wechselrichters von aktuell 600 Watt und
- ordnungsgemäß bei der
Bundesnetzagentur angemeldet sind.
Weitere
Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die für die Umsetzung des geplanten
Förderprogramms als Anlage 1 beigefügte „Richtlinie Bürgerförderprogramm
Steckersolargeräte“ zu beschließen.
Die für die Umsetzung in 2023 notwendigen Mittel in Höhe von
10.000 € stehen im Produkt 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung und
dort im Sachkonto 52910820 – Nachhaltige Stadtentwicklung Eschweiler 2030 zur
Verfügung. In 2023 nicht abgerufene Mittel werden in das Haushaltsjahr 2024
übertragen.
Die Umsetzung des
Bürgerförderprogramms bindet personelle Ressourcen im Amt 61 und dort in der
Abteilung nachhaltige Entwicklung