Betreff
Bürgerförderprogramm "Steckersolargeräte"
Vorlage
300/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.       Die Förderrichtlinie „Bürgerförderprogramm Steckersolargeräte“ wird beschlossen.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, das „Bürgerförderprogramm Steckersolargeräte“ umzusetzen.

 


Mit Schreiben vom 20.10.2022 beantragt die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler, ein Förderprogramm für „Mini-Solaranlagen“ zur Stromerzeugung (Photovoltaik/PV) zu erarbeiten und dafür 10.000 € [einmalig] zur Verfügung zu stellen bzw. in den Entwurf des Haushaltsplans 2023 einzustellen. Der Rat der Stadt Eschweiler hat diesem Antrag in seiner Sitzung am 07.12.2022 einstimmig zugestimmt, und die Verwaltung beauftragt, „die für die Förderung von Mini-Solaranlagen vorzusehenden Mittel für 2023 im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2023 einzubringen.“ Im Weiteren wird auf die Verwaltungsvorlage VV 400/22 verwiesen.

 

Dem Beschluss kommt die Verwaltung nun nach, und beabsichtigt, das „Bürgerförderprogramm Steckersolargeräte“ zeitnah in 2023 umzusetzen.

 

Die Richtlinie zur Umsetzung des Bürgerförderprogramms (s. Anlage) regelt die Förderung der privaten Beschaffung von Steckersolargeräten, die allgemein auch Balkonkraftwerke, Mini-PV-Anlagen oder Stecker-PV-Anlagen genannt werden.

 

Ein Steckersolargerät besteht üblicherweise aus einem oder zwei PV-Modulen, einem dazu passenden Mikro-Wechselrichter, einer Halte- oder Unterkonstruktion sowie der Verkabelung. Derzeit ist die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters auf 600 Watt begrenzt, soll jedoch durch ein neues Gesetz auf 800 Watt erhöht werden.

Diese so konfigurierten Geräte müssen lediglich bei der Bundesnetzagentur im vereinfachten Verfahren angemeldet sowie die Inbetriebnahme derzeit noch dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.

 

Steckersolargeräte sind grundsätzlich wirtschaftlich, wenn der erzeugte Strom zum überwiegenden Teil im Haushalt genutzt wird, und damit den Fremdbezug über das Netz verringert. Überschüssig produzierter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist, wofür der Gerätebesitzer keine Vergütung bekommt. Die Verwendung eines Stromspeichers ist auf Grund der hohen Kosten und des aufwändigeren Anmeldeverfahrens nicht zu empfehlen. Daher sollten die Geräte so konfiguriert werden, dass ein Großteil tatsächlich selbst genutzt werden kann. Auf Grund der deutlich sinkenden Preise in Kombination mit einer Förderung sind Steckersolargeräte eine gute Alternative zu Dach-PV-Anlagen, dort, wo diese nicht vorhanden sind (Miethäuser) oder technisch nicht installiert werden können.

 

Das Bürgerförderprogramm Steckersolargeräte soll insbesondere Mietern und Wohnungseigentümern eine Möglichkeit eröffnen, ihre Stromkosten zu reduzieren und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

 

Es werden die Beschaffung und Installation solcher Steckersolargeräte mit einem Festbetrag von 100 € gefördert, die

-           mindestens 250 Wattpeak Modul-Leistung aufweisen (um die Beschaffung von ineffizienten, unwirtschaftlichen Geräten, z.B. „Discounter-Geräte“ mit geringerer Leistung zu vermeiden),

-           den aktuell geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen, mindestens jedoch ein Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (N/A-Schutz) besitzen,

-           eine maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters von aktuell 600 Watt und

-           ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet sind.

 

Weitere Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die für die Umsetzung des geplanten Förderprogramms als Anlage 1 beigefügte „Richtlinie Bürgerförderprogramm Steckersolargeräte“ zu beschließen.

 


Die für die Umsetzung in 2023 notwendigen Mittel in Höhe von 10.000 € stehen im Produkt 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung und dort im Sachkonto 52910820 – Nachhaltige Stadtentwicklung Eschweiler 2030 zur Verfügung. In 2023 nicht abgerufene Mittel werden in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.

 


Die Umsetzung des Bürgerförderprogramms bindet personelle Ressourcen im Amt 61 und dort in der Abteilung nachhaltige Entwicklung