Betreff
Mittelbereitstellung (Verpflichtungsermächtigung) für Ersatzneubau der Brücke K18, Cäcilienstraße
Vorlage
296/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2023 stimmt der Stadtrat der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Produkt 125420101, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002, IV20AIB036, Bez.: Brücke Cäcilienstraße, in Höhe von 207.250,00 Euro zu.


Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 dem Ersatzneubau der Brücke über den Omerbach in der K18, Cäcilienstraße, zugestimmt. Für das Haushaltsjahr 2023 liegt eine Ermächtigungsübertragung in Höhe von 300.000,00 Euro vor. Fördergelder für diese Baumaßnahme sind beantragt, die dem gegenüberstehen. Für das Haushaltsjahr 2024 wurde – vorbehaltlich der Beschlussfassung – ein Ansatz in Höhe von 400.000,00 Euro veranschlagt. Die vorgesehenen Arbeiten werden anteilig durch die Stadt Eschweiler sowie durch die Städteregion Aachen beauftragt. Mit den Arbeiten soll ab September 2023 begonnen werden. Eine Verpflichtungsermächtigung mit Zahlungswirksamkeit in 2024 wird daher notwendig.

 

Der anteilige Auftragswert der Stadt Eschweiler liegt bei 470.332,08 Euro. Unter Berücksichtigung der bisher getätigten Ausgaben und bestehender Vormerkungen (Gesamtsumme 36.916,09 Euro) ist eine Mittelbereitstellung notwendig. Der zusätzliche Mittelbedarf in Form einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 207.248,17 Euro kann durch die zeitliche Verschiebung der Kanalbauarbeiten Wilhelminenstraße kompensiert werden.


Die erforderliche Verpflichtungsermächtigung für 2023 (Zahlungswirksamkeit 2024) wird gemäß oben benanntem Sachverhalt verändert. Die dafür erforderliche Mittelbereitstellung kann durch die Verschiebung der nachfolgenden Maßnahme kompensiert werden:

Die Maßnahme Kanal Wilhelminenstraße, IV18AIB006, wird früher als geplant beendet. Durch die zeitliche Verschiebung dieser Maßnahme werden Haushaltsmittel, die im Haushaltsjahr 2024 veranschlagt waren, bereits für 2023 benötigt. Der vorgezogenen Mittelbereitstellung ist mit VV 248/23 zugestimmt worden mit dem Hinweis, dass die in 2023 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 900.000,00 € nicht in Anspruch genommen wird. Insoweit kann hiermit die entsprechende Deckung bereitgestellt werden.

Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2024 werden diese Veränderungen berücksichtigt.

 

Brücke Cäcilienstraße IV20AIB036

Ermächtigungsübertragung 2023

300.000,00 Euro

Bisherige Sollausgaben

-6.743,11 Euro

Vormerkungen

-30.172,98 Euro

Noch bestehende nicht vorgemerkte Ermächtigung

263.083,91 Euro

 

 

Anteiliger Auftragswert Stadt Eschweiler

-470.332,08 Euro

Noch bestehende nicht vorgemerkte Ermächtigung

263.083,91 Euro

Fehlende Mittel zur Beauftragung

-207.248,17 Euro

 


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