Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2023 stimmt der Stadtrat der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Produkt 125420101, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002, IV20AIB036, Bez.: Brücke Cäcilienstraße, in Höhe von 207.250,00 Euro zu.
Der Rat der Stadt
Eschweiler hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 dem Ersatzneubau der Brücke über
den Omerbach in der K18, Cäcilienstraße, zugestimmt. Für das Haushaltsjahr 2023
liegt eine Ermächtigungsübertragung in Höhe von 300.000,00 Euro vor. Fördergelder
für diese Baumaßnahme sind beantragt, die dem gegenüberstehen. Für das
Haushaltsjahr 2024 wurde – vorbehaltlich der Beschlussfassung – ein Ansatz in
Höhe von 400.000,00 Euro veranschlagt. Die vorgesehenen Arbeiten werden
anteilig durch die Stadt Eschweiler sowie durch die Städteregion Aachen
beauftragt. Mit den Arbeiten soll ab September 2023 begonnen werden. Eine
Verpflichtungsermächtigung mit Zahlungswirksamkeit in 2024 wird daher
notwendig.
Der anteilige Auftragswert der Stadt Eschweiler liegt bei 470.332,08 Euro. Unter Berücksichtigung der bisher getätigten Ausgaben und bestehender Vormerkungen (Gesamtsumme 36.916,09 Euro) ist eine Mittelbereitstellung notwendig. Der zusätzliche Mittelbedarf in Form einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 207.248,17 Euro kann durch die zeitliche Verschiebung der Kanalbauarbeiten Wilhelminenstraße kompensiert werden.
Die erforderliche
Verpflichtungsermächtigung für 2023 (Zahlungswirksamkeit 2024) wird gemäß oben
benanntem Sachverhalt verändert. Die dafür erforderliche Mittelbereitstellung
kann durch die Verschiebung der nachfolgenden Maßnahme kompensiert werden:
Die Maßnahme Kanal
Wilhelminenstraße, IV18AIB006, wird früher als geplant beendet. Durch die
zeitliche Verschiebung dieser Maßnahme werden Haushaltsmittel, die im
Haushaltsjahr 2024 veranschlagt waren, bereits für 2023 benötigt. Der
vorgezogenen Mittelbereitstellung ist mit VV 248/23 zugestimmt worden mit dem
Hinweis, dass die in 2023 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
900.000,00 € nicht in Anspruch genommen wird. Insoweit kann hiermit die
entsprechende Deckung bereitgestellt werden.
Im Rahmen des
Haushaltsaufstellungsverfahrens 2024 werden diese Veränderungen berücksichtigt.
Brücke Cäcilienstraße IV20AIB036 |
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Ermächtigungsübertragung
2023 |
300.000,00 Euro |
Bisherige
Sollausgaben |
-6.743,11 Euro |
Vormerkungen
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-30.172,98 Euro |
Noch bestehende nicht
vorgemerkte Ermächtigung |
263.083,91 Euro |
|
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Anteiliger
Auftragswert Stadt Eschweiler |
-470.332,08
Euro |
Noch
bestehende nicht vorgemerkte Ermächtigung |
263.083,91 Euro |
Fehlende
Mittel zur Beauftragung |
-207.248,17
Euro |
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