Betreff
5. Änderung des Flächennutzungsplans – Solarpark Propsteier Wald –;
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
295/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.       Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

2.       Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

3.       Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans – Solarpark Propsteier Wald – (Anlage 3 und 4) mit Begründung (Anlage 5) wird beschlossen.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 (Vorlagen-Nr. 362/20) die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Solarpark auf einer versiegelten Teilfläche im Propsteier Wald beschlossen. Weiterhin hat der PlUBA in der Sitzung am 22.04.2021 (Vorlagen-Nr. 128/21) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Propsteier Wald, und zwar auf einer versiegelten Teilfläche von ca. 3,4 ha, geschaffen werden. Die Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als „Wald“ dargestellt. Diese Darstellung soll für die Fläche in eine „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ geändert werden.

Für das verbindliche Baurecht zum geplanten Solarpark ist ein Bebauungsplan aufzustellen, das Aufstellungs-verfahren dafür ist noch durchzuführen.

 

In seiner Sitzung am 30.11.2022 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler die Durchführung der öffentlichen Auslegung zur Planänderung (Vorlagen-Nr. 416/22) beschlossen. Für die öffentliche Auslegung wurde, um beim Artenschutz auf der sicheren Seite zu sein, noch eine Artenschutzprüfung (ASP) erstellt.

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 19.06.2023 bis 21.07.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet und im Rathaus öffentlich ausgelegt, parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.

Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange betreffen im Wesentlichen, dass die Sonderbaufläche kein Wald im Sinne des Gesetzes darstellt sowie die Zufahrtmöglichkeit über die Straße „Glücksburg“ zum angrenzenden Gewerbegebiet „Camp Reine Astrid“ der Stadt Stolberg einschließlich des Vorschlags zur verkehrlichen Anbindung an die A4 und den Artenschutz. Weiterhin sind Hinweise zu einer bestehenden Wasserleitung bekräftigt worden.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 6 beigefügt. Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Zur Planänderung wurde die Bezirksregierung Köln gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) um Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung gebeten. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 08.06.2021 ihre Zustimmung mit Einschränkungen wegen dem Landschaftsschutzgebiet und den artenschutzrechtlichen Vorgaben erteilt. Die Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB, StädteRegion Aachen) vom 26.05.2021 und vom 24.07.2023 beinhalten keine Bedenken zur Planung innerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Eine Artenschutzprüfung wurde erstellt mit dem Ergebnis, dass eine „Tabufläche“ ohne PV-Anlagen im Plangebiet für die Schlingnatter in der Größe von 4.000 m2 sowie zeitliche Einschränkungen von Baumaßnahmen erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind grundsätzlich umsetzbar, so dass der Artenschutz der Planung nicht entgegensteht. Inhaltlich kann dies im nachfolgenden Bebauungsplan vertieft werden.

 

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans – Solarpark Propsteier Wald – ist als Anlage 3 und 4 und ihre Begründung mit Umweltbericht als Anlage 5 beigefügt.

Die Verwaltung empfiehlt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplans – Solarpark Propsteier Wald – mit Begründung zu beschließen.

 

 

Gutachten:

Das folgende Gutachten wurde erstellt und kann bei der Verwaltung eingesehen werden:

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 289 „Solarpark Propsteier Wald“ in Verbindung mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eschweiler, Büro für Landschaftsplanung Bertram Mestermann, Warstein-Hirschberg, Mai 2023

 


Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde ein externes Gutachten vergeben. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen – zur Verfügung.

 


Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.