hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
1. Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
2.
Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
3.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans –
Solarpark Propsteier Wald – (Anlage 3 und 4) mit Begründung (Anlage 5)
wird beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in
seiner Sitzung am 17.12.2020 (Vorlagen-Nr. 362/20) die Aufstellung der 5.
Änderung des Flächennutzungsplans für einen Solarpark auf einer versiegelten
Teilfläche im Propsteier Wald beschlossen. Weiterhin hat der PlUBA in der
Sitzung am 22.04.2021 (Vorlagen-Nr. 128/21) die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche
Grundlage für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Propsteier Wald, und zwar
auf einer versiegelten Teilfläche von ca. 3,4 ha, geschaffen werden. Die Fläche
ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als „Wald“ dargestellt. Diese
Darstellung soll für die Fläche in eine „Sonderbaufläche“ mit der
Zweckbestimmung „Solarpark“ geändert werden.
Für das verbindliche Baurecht zum geplanten Solarpark ist ein
Bebauungsplan aufzustellen, das Aufstellungs-verfahren dafür ist noch
durchzuführen.
In seiner Sitzung am 30.11.2022 hat der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss der Stadt Eschweiler die Durchführung der öffentlichen Auslegung
zur Planänderung (Vorlagen-Nr. 416/22) beschlossen. Für die öffentliche
Auslegung wurde, um beim Artenschutz auf der sicheren Seite zu sein, noch eine
Artenschutzprüfung (ASP) erstellt.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 19.06.2023 bis 21.07.2023 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB im Internet und im Rathaus öffentlich ausgelegt, parallel wurden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
an der Planung beteiligt.
Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine
Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange betreffen im Wesentlichen, dass die Sonderbaufläche
kein Wald im Sinne des Gesetzes darstellt sowie die Zufahrtmöglichkeit über die
Straße „Glücksburg“ zum angrenzenden Gewerbegebiet „Camp Reine Astrid“ der
Stadt Stolberg einschließlich des Vorschlags zur verkehrlichen Anbindung an die
A4 und den Artenschutz. Weiterhin sind Hinweise zu einer bestehenden
Wasserleitung bekräftigt worden.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sind, soweit sie Anregungen und Hinweise
beinhalten, als Anlage 6 beigefügt. Die Stellungnahme der Verwaltung zu
diesen Stellungnahmen ist als Anlage 1 beigefügt.
Zur Planänderung wurde die Bezirksregierung Köln gemäß § 34
Landesplanungsgesetz (LPlG) um Bestätigung der Anpassung an die Ziele der
Raumordnung gebeten. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 08.06.2021
ihre Zustimmung mit Einschränkungen wegen dem Landschaftsschutzgebiet und den
artenschutzrechtlichen Vorgaben erteilt. Die Stellungnahmen der Unteren
Naturschutzbehörde (UNB, StädteRegion Aachen) vom 26.05.2021 und vom 24.07.2023
beinhalten keine Bedenken zur Planung innerhalb des Landschaftsschutzgebietes.
Eine Artenschutzprüfung wurde erstellt mit dem Ergebnis, dass eine „Tabufläche“
ohne PV-Anlagen im Plangebiet für die Schlingnatter in der Größe von 4.000 m2
sowie zeitliche Einschränkungen von Baumaßnahmen erforderlich sind. Diese
Maßnahmen sind grundsätzlich umsetzbar, so dass der Artenschutz der Planung
nicht entgegensteht. Inhaltlich kann dies im nachfolgenden Bebauungsplan
vertieft werden.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans – Solarpark Propsteier Wald –
ist als Anlage 3 und 4 und ihre Begründung mit Umweltbericht als Anlage
5 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplans –
Solarpark Propsteier Wald – mit Begründung zu beschließen.
Gutachten:
Das folgende Gutachten wurde erstellt und kann bei der Verwaltung
eingesehen werden:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 289 „Solarpark
Propsteier Wald“ in Verbindung mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Eschweiler, Büro für Landschaftsplanung Bertram Mestermann,
Warstein-Hirschberg, Mai 2023
Im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens wurde ein externes Gutachten vergeben. Haushaltsmittel
für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 – Räumliche Planung und
Entwicklung – geführten Sachkonto 52910000 – Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen – zur Verfügung.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der
Abteilung 610.