hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 30.06.2023
Die FDP-Fraktion im
Rat der Stadt Eschweiler beantragt mit Schreiben vom 20.06.2023 folgende
Beschlussfassung:
1.
Die
Verwaltung der Stadt Eschweiler möge feststellen, welcher öffentliche Friedhof
alle erforderlichen Ansprüche für einen Tierfriedhof aufweist, die sich aus den
Hygienerichtlinien für die Anlage und Erweiterung von Begräbnisplätzen und dem
Tierkörperbeseitigungsgesetz ergeben.
2.
Im Sinne
des potentiellen Betreibers möge die Verwaltung einen verkürzten Antrag auf
Errichtung eines Tierfriedhofes erarbeiten, der beim Bauordnungsamt unter
Hinzuziehung des Gesundheitsamtes (Hygienevorschriften), beim Veterinäramt
(Tierkörperbeseitigungsgesetz, Tierkörperbeseitigungsanlagen), beim
Geologischen Landesamt, (Bodenbeschaffenheit, Bodenansprüche), bei der
Bezirksregierung (Obere Wasserbehörde), beim Ordnungsamt und dem
Gewerbeaufsichtsamt (allg. rechtliche Vorschriften für Gewerbetreibende)
eingereicht werden kann, um einen minimalen Verwaltungs- und
Bearbeitungsaufwand sicherzustellen.
3.
Zum
Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt Eschweiler und einem möglichen
privaten Betreiber eines Tierfriedhofes möge die Verwaltung die Friedhofs- und
Friedhofsgebührensatzung entsprechend modifizieren.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, Informationen und Erfahrungen anderer Städte
einzuholen, die bereits einen Tierfriedhof eingerichtet haben – dazu gehören
beispielsweise die Städte Berlin, Dresden, Frankfurt, Hamburg, München,
Stuttgart und weitere 50 Kommunen in Deutschland.
Mit Schreiben vom 30.06.2023 beantragt die FDP-Fraktion einen Tierfriedhof auf einer geeigneten Überhangfläche auf einem der 11 städtischen (Human)Friedhöfe auszuweisen.
Im Sinne eines potentiellen Betreibers für den Tierfriedhof sollen von der Verwaltung die erforderlichen Anträge bearbeitet, Satzungsänderungen vorbereitet und Erfahrungen bei anderen Städten eingeholt werden. Der Antrag der FDP-Fraktion ist als Anlage 1 beigefügt.
Bevor nachfolgend näher auf den Antrag eingegangen wird, soll zunächst der rechtliche Rahmen im Umgang mit toten Haustieren skizziert werden.
Hier ist zunächst festzustellen, dass es erlaubt ist, Haustiere im eigenen Garten zu beerdigen. Wer diese Möglichkeit einer Beerdigung im eigenen Garten nicht hat, dem bleiben folgende Alternativen:
1. Entsorgung in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt: Dorthin kommen alle Tiere, die nicht im Garten beerdigt werden können und die Tiere, die beim Tierarzt eingeschläfert wurden sowie die im Straßenverkehr verendeten Tiere (Kosten ca. 30 € bis 50 €). Die Tiere werden dort zu Tiermehl oder Tierfett weiterverarbeitet. Wer dies allerdings nicht möchte, kann sein totes Haustier auch in
2. ein Tierkrematorium bringen. Dort wird das Tier eingeäschert (Kosten je nach Größe des Tieres zwischen 250 € bis 350 €). Danach kann die Asche entweder
a dem Krematorium überlassen,
b. mit nach Hause genommen oder
c. auf einem Tierfriedhof beigesetzt werden.
Die Beisetzung auf dem Tierfriedhof mit Graberwerbsgebühren zwischen 250 € und rd. 500 €, dem Grabaushub von rd. 80 €, einem Sarg oder einer Urne zuzüglich der Kosten für eine Grabeinfassung, einem Denkmal, Bepflanzung pp. stellt die kostspieligste Möglichkeit im Umgang mit verstorbenen Haustieren dar.
Aufgrund dieser Ausgangslage ist davon auszugehen, dass die Zahl derer, die ihr Tier auf einem Tierfriedhof beisetzen lassen, nicht sehr hoch sein dürfte.
Rückfragen bei den beiden nächstgelegenen Tierfriedhöfen in Stolberg (Buschmühle) und in Düren haben folgendes Bild ergeben:
Der Tierfriedhof in Stolberg existiert seit ca. 2008 und wurde zunächst privat betrieben. Nach Insolvenz des Betreibers nach wenigen Jahren wird der Friedhof von einer Interessengemeinschaft weitergeführt (Personen, die ihr Haustier dort beigesetzt hatten). Jährlich werden ca. 7 bis 10 Haustiere aus Aachen, Stolberg, Würselen, Eschweiler, Baesweiler pp. dort begraben. Bei Gebühren um rd. 350 € pro Grabstätte ergeben sich Gesamteinnahmen im Jahr von ca. 3.500 €. Der Friedhof wird von den 4 bis 5 Mitgliedern der Interessengemeinschaft einmal wöchentlich/am Wochenende für drei bis fünf Stunden unentgeltlich gepflegt. Ohne diese freiwillige/unentgeltliche Arbeit mehrerer Personen trägt sich der Friedhof nicht. In Düren sieht die Situation nicht viel anders aus: dort werden ca. drei Tiere im Jahr beerdigt.
Mit Eröffnung eines Tierfriedhofes in Eschweiler würde dieser in unmittelbare Konkurrenz zu den bestehenden Friedhöfen in Stolberg und Düren treten, sodass sich die ohnehin schon wenigen Beisetzungen (10 bis 13) auf drei Friedhöfe verteilen würden.
Vorbehaltlich einer abschließenden planungsrechtlichen Prüfung spricht auch vieles dafür, dass ein Tierfriedhof -wenn dieser von einem privaten Betreiber geführt wird- auf einem städt. (Human)Friedhof eine Flächennutzungsplan- und auch eine Bebauungsplanänderung nach sich ziehen würde.
Auf der Basis der aufgezeigten Argumente sieht die Verwaltung keine wirtschaftliche Basis, einen Tierfriedhof -sei es kommunal oder privat- zu betreiben, sodass die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der FDP-Fraktion nicht zu folgen
keine
keine