Betreff
Zustimmung zur Genehmigung einer Üpl. Aufwendung für das HHJ 2023 in Höhe von 86.000,00 € im Produkt 032410101, Sachkonto 52790000
Vorlage
252/23
Art
Dringliche Entscheidung BGM und RM

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 86.000 € im Produkt 032410101 – Schülerbeförderung – Kostenstelle 40000000, Sachkonto 52790000 erteilt.

 

 

 

Datum

Unterschrift Bürgermeisterin o.V.i.A.

Unterschrift Ratsmitglied

27.07.2023

 

 

 

gez. i. V. Gödde

gez. W. Berndt

 

 


Alljährlich müssen – so auch für das kommende Schuljahr 2023/2024 - die Turn- & Schwimmfahrten sowie der Schülerspezialverkehr für die städtischen Schulen vergeben werden.

 

Aufgrund des aktuellen Ausschreibungsergebnisses kommt es im Haushaltsjahr 2023 zu einem Mehrbedarf von insgesamt 86.000 Euro. Auf die Vorlage VV 253/23 wird verwiesen.


Produkt 032410101 Schülerbeförderung, Kostenstelle 40000000, Sachkonto 52790000

 

Haushaltsansatz                                                              820.000,00 €

./. Anordnungen                                                         430.167,24 €

Noch zur Verfügung stehende Mittel                         389.832,76 €

 

Für die Monate August bis Dezember 2023 fallen jedoch noch weitere Forderungen im Bereich School & Fun Ticket, Taxibeförderung und Jahreskarten an. Diese belaufen sich inklusive der Kosten der Turn- & Schwimmfahrten prognostisch auf ca. 475.750,00 €. Dementsprechend werden für das Haushaltsjahr 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 86.000,- € benötigt.

 

Deckungskonto: Produkt 011111002 EDV-Dienste und Datentechnik, Kostenstelle 12000000, Sachkonto 52370000

 

Sind überplanmäßige Aufwendungen erheblich, bedürfen sie gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Entsprechend § 8 Ziffer 3 der Haushaltssatzung 2023 gelten über- und außerplanmäßige Auszahlungen als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 50.000,00 € überschreiten.


keine