Betreff
Mittelbereitstellung Kanalmaßnahme Wilhelminenstraße
Vorlage
248/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2023 stimmt der Stadtrat der überplanmäßigen Auszahlung bei Produkt 115380201, Sachkonto 09110002, IV18AIB006, Bez.: Kanal Wilhelminenstraße in Höhe von 750.000,00 € zu.

 


Für die grundhafte Erneuerung der Wilhelminenstraße und des Friedhofwegs war vorgesehen, die Ausführung in drei Bauabschnitte zu unterteilen. Demzufolge sollte mit den Kanalbauarbeiten in der Wilhelminenstraße im Kreuzungsbereich Stich begonnen werden und nach deren Fertigstellung die Straßenbauarbeiten in diesem Bereich ausgeführt werden. Parallel zu den Straßenbauarbeiten im 1. Bauabschnitt sollten die Kanalbauarbeiten im Friedhofsweg fortgeführt werden. Der dritte Bauabschnitt umfasst dann die restlichen Arbeiten in der Wilhelminenstraße von der Einmündung Friedhofsweg bis zum Bauende. Seitens der Fachabteilung 661 wurde davon ausgegangen, dass die Ausführung der Kanalbauarbeiten im ersten und zweiten Bauabschnitt bis zum Jahresende 2023 andauert. Dementsprechend wurden die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 ff. angemeldet. Der bisher zügige Baufortschritt lässt nun erwarten, dass die im Haushaltsjahr 2023 veranschlagten Mittel für die Kanalerneuerung in der Wilhelminenstraße im Jahr 2023 nicht ausreichen. Der zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von 750.000 € in 2023 kann durch die zeitliche Verschiebung von zwei anderen Maßnahmen kompensiert werden. Im Rahmen des Haushaltsaufstellungverfahrens 2024 werden diese Veränderungen berücksichtigt.


Der Mittelabfluss für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß o.g. Sachverhalt verändert. Die dafür erforderliche Mittelbereitstellung kann durch die Verschiebung der nachfolgenden Maßnahmen kompensiert werden. Die Maßnahme Kanal Indestraße IV20AIB010 (450.000,00 €) verschiebt sich zeitlich aufgrund des erforderlichen Genehmigungsverfahren, sodass die Mittel im lfd. Haushaltsjahr nicht mehr benötigt werden. Der Baubeginn der Maßnahme Kanal Mittelstraße IV20AIB040 (300.000,00 €) verschiebt sich zeitlich auf das Jahr 2024. Die Mittel hierfür werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2024 entsprechend neu angemeldet.

 

Die zur Kanalbaumaßnahme Wilhelminenstraße in 2023 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 960.000,00 € wird vorbehaltlich der Beschlussfassung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung nicht in Anspruch genommen.

 

Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Kanalbaumaßnahme auf rd. 1,21 Mio. Euro.


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