Betreff
Einführung des Deutschlandtickets für Schüler*innen in Eschweiler zum Schuljahr 2023/24
Vorlage
232/23
Aktenzeichen
400
Art
Beschlussfassung öffentlich

Ab dem Schuljahr 2023/24 erhalten alle anspruchsberechtigen Schüler*innen der Stadt Eschweiler ein Deutschlandticket zu dem im Sachverhalt näher beschriebenen Konditionen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag mit der ASEAG und dem AVV abzuschließen.

 

Die Stadt Eschweiler behält sich vor, zum Schuljahr 2024/25 zum bisherigen System der  School- & Funticketverträge und Schülerjahreskartenverträge zurückzugreifen, sofern sich die Konditionen des Deutschlandtickets ändern.


Mit Schreiben vom 22.05.2023 informierte der Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV) erstmalig die Stadt Eschweiler, dass in NRW zum 1. Mai 2023 ein Deutschlandticket für Bürger*innen zum Preis von aktuell 49 Euro mit bundesweiter Gültigkeit eingeführt wurde und dies auch verstärkt Schüler*innen erreichen sollte. Hierzu sei im Rahmen einer dafür auf Landesebene eigens eingerichteter Arbeitsgruppe ein Modell konzipiert worden, nachdem sämtliche freifahrtberechtigten Schüler*innen anstelle des regionalen Schulträgerproduktes (School-&Fun-Ticket oder Schülerjahreskarte) künftig ein Deutschlandticket erhalten sollen. Ebenso sollen alle bislang nicht freifahrtberechtigten Schüler*innen (sog. Selbstzahlende) bei Umsetzung dieses Modells ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29 Euro erwerben können. Um den Selbstzahlenden diesen Vorteil bieten zu können, sei es erforderlich, dass die bisherigen finanziellen Mittel aus regionalen Schulträgerleistungen im gleichen Umfang wie bisher durch die Schulträger eingebracht werden. Bevor dieses Modell zur Anwendung kommen könne, bedürfe es einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Schulträger, dem örtlichen Verkehrsunternehmen sowie dem AVV, in der eine freiwillige Selbstverpflichtung des betreffenden Schulträgers zur Fortführung der bisherigen geleisteten, finanziellen Mittel an das Verkehrsunternehmen geregelt sei.

 

Das Modellkonzept soll bereits ab dem Schuljahr 2023/24 umgesetzt werden. Ein entsprechender Erlass des Landes wurde bereits veröffentlicht.

 

Ergänzend informiert die ASEAG die Stadt Eschweiler über die Möglichkeit der künftigen Umsetzung des landesweiten Modellansatzes mit einer Mail vom 26.05.2023 und bat bis zum 7.6.2023 um eine Information, ob die Stadt Eschweiler im aktuellen School-&Funticket-und Schülerjahreskarten-Vertrag bleiben wolle oder einen Wechsel zum Deutschlandticket für alle Schüler*innen avisiere. Die Verwaltung hat in Bearbeitung der Anfrage auf die beabsichtigte Ratsentscheidung verwiesen und um Fristverlängerung gebeten.

 

Nach der Schülerfahrtkostenverordnung NRW haben Schüler*innen einen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten, wenn der kürzeste Fußweg von ihrem Wohnort zur Schule in einer bestimmten Entfernung in Abhängigkeit von der Schulform entfernt ist (2 km bei Grundschulen, 3,5 km in der Sekundarstufe I und 5 km in der Sekundarstufe II), ein besonders gefährlicher Schulweg zurück gelegt werden muss oder gesundheitliche Gründe gegeben sind, die dazu führen, dass der Schulweg nicht zu Fuß zurück gelegt werden kann.

 

In Eschweiler sind seit Einführung des School-&Funtickets zwei verschiedene Fahrkarten für die nach der Schülerfahrkostenverordnung berechtigten Schüler*innen im Einsatz:

-          alle anspruchsberechtigten Grund- und Förderschüler*innen erhalten bisher eine für sie kostenlose Schülerjahreskarte, die nur für die Fahrt zur Schule hin und zurück außerhalb der Ferien berechtigt,

-          alle anspruchsberechtigten Schüler*innen der weiterführenden Schulen und Förderschüler*innen der Sekundarstufe erhalten ein School-&Funticket, das mit einem monatlichen Eigenanteil für die Schüler*innen verbunden ist (für das erste Kind 14 €, für das zweite Kind 7 €, für jedes weitere Kind 0 €) und auch in den Ferien genutzt werden kann in der kompletten StädteRegion Aachen.

 

Das Land unterstützt die Einführung des Deutschlandtickets im Schuljahr 2023/24. Für die folgenden Schuljahre liegt noch keine Zusage des Landes vor. Aufgrund dieser Landesförderung besteht für das Schuljahr 2023/24 die Möglichkeit, dass ALLE Eschweiler Schüler*innen das Deutschlandticket erhalten zu folgenden Konditionen:

-          die anspruchsberechtigten Grund- und Förderschüler*innen zahlen weiterhin keinen Eigenanteil und erhalten ein Deutschlandticket, das in der kompletten Bundesrepublik kostenfrei genutzt werden kann sowohl außerhalb als auch in den Ferien,

-          die anspruchsberechtigten Schüler*innen der weiterführenden Schulen bzw. Förderschule der Stadt Eschweiler zahlen weiterhin den gewohnten Eigenanteil und erhalten ein Deutschlandticket anstelle des bisherigen School&Funtickets,

-          die Selbstzahler können freiwillig ein Deutschlandticket erwerben zum Preis von 29 Euro.

 

 

Die Schulträger sind nicht zur Umstellung des landeweiten Modells verpflichtet und hätten grundsätzlich auch die Möglichkeit, das bisherige Modell beizubehalten.

 

Die ASEAG bestätigte auch gegenüber der Verwaltung der Stadt Eschweiler, dass durch die Umstellung für die Stadt Eschweiler keine Mehrkosten entstehen, d.h. die Finanzierung erfolgt im bisherigen Umfang, lediglich die üblichen Preissteigerungen infolge der AVV-Tariferhöhungen von 2-3 % und der Erhöhungen oder Preissenkungen in Abhängigkeit von der Schülerzahlenentwicklung würden weiterhin erfolgen.

 

Als Zwischenfazit für das Schuljahr 2023/24 ist festzuhalten, dass die Umstellung der bisherigen Schulträgerprodukte (School-&Funticket und Schülerjahreskarte) auf Deutschlandtickets für alle Schüler*innen einen deutlichen Mehrwert darstellen würde, zudem dem übergeordneten Ziel der nachhaltigen Stadt entsprechen und für die Stadt Eschweiler als Schulträger kostenneutral wäre. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung dem Rat vor, der Umstellung der Schulträgerprodukte im Bereich der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2023/24 zuzustimmen.

 

Auf der Grundlage des Fördererlasses (siehe Anlage) ist die Finanzierungsgrundlage des Deutschlandtickets ab dem Jahr 2025 noch ungeklärt.  Es ist insoweit fraglich, ob der Preis für das Deutschlandticket landesweit bei 49 Euro pro Monat verharren dürfte bzw. das vorgestellte Kostenmodell für die Schulträger beibehalten werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund sollte der Vertrag mit einer Ausstiegsklausel versehen werden, die es dem Schulträger ermöglicht, nach Ablauf des Schuljahres 2023/24 wieder zu den bisherigen Schulträgerprodukten – wie im Sachverhalt erwähnt – zurückkehren zu können, sofern der Verbleib bei dem Angebot des Deutschlandtickets für alle Schüler*innen mit Mehrkosten für den Schulträger verbunden wäre.

 

 


Unter Produkt 324 10101, Sachkonto 52790000 sind insgesamt 820.000 Euro veranschlagt zur Finanzierung der Schülerbeförderung. Hiervon werden monatlich durchschnittlich rund 60.000 Euro für die ausgestellten Schülerjahreskarten und School-&Funtickets, somit jährlich 720.000 Euro, bezahlt. Die restlichen Mittel werden für die Finanzierung der Schülerspezialverkehr für Turn- und Schwimmfahrten pp. bezahlt. 

 

Wie bereits im Sachverhalt erläutert, ergeben sich aus der Einführung des Deutschlandtickets im Schuljahr 2023/2024 keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.

 


Die Sachbearbeitung erfolgt in der Schulverwaltung.