Betreff
Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenhaupt- und Ersatzschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028
Vorlage
229/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage beigefügte Vorschlagsliste wird beschlossen.


Am 31.12.2023 läuft die derzeitige Wahlzeit für die Erwachsenenhaupt- und Ersatzschöffen aus.

 

Mit Schreiben vom 13.12.2022 hat der Präsident des Landgerichts Aachen für die Geschäftsjahre 2024-2028 für Eschweiler die Anzahl der Erwachsenenhauptschöffen auf 27 und die Anzahl der Ersatzschöffen auf 11 bestimmt.

 

Gemäß Allgemeinverfügung und Runderlass „Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt (Schöffenwahl-AV)“, AV d. JM (3221 – I. 2) und RdErl. D. MGFFI (313-6153), vom 04.03.2009 – JMBI. NRW S. 70 – in der Fassung vom 06.12.2022 – JMBI. NRW S. 599 – stellen Gemeinden in jedem fünften Jahr bis zum 30.06. eine einheitliche Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts auf. Dabei sind gemäß Ziffer 2.2 des vorgenannten Runderlasses seitens der Gemeinde die doppelte Anzahl der letztlich zu bestimmenden Personen vorzuschlagen, für Eschweiler somit 76 Personen (§ 36 Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG –).

 

Zur Vorbereitung wurden die im Rat der Stadt Eschweiler vertretenen Fraktionen mit Schreiben vom 11.01.2023 gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen. Parallel hierzu wurde die örtliche Presse um entsprechende Veröffentlichung gebeten. Gleichfalls erfolgte eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Eschweiler (Ausgabe Nr. 3 vom 24.01.2023) und auf der Homepage der Stadt Eschweiler.

 

Insgesamt sind 128 Bewerbungen eingegangen. Die Verwaltung schlägt dementsprechend vor, die als Anlage beigefügte Vorschlagsliste zu beschließen.

 

Es bleibt darauf hinzuweisen, dass gemäß § 36 Abs. 1 GVG für die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, erforderlich ist.

 


keine


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