Betreff
Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen 2023: Förderantragsstellung zur Unterstützung der Eschweiler Innenstadt
Vorlage
227/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Mit dem Förderprojekt „Nordrhein-Westfalen-Initiative: Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ sichert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Gemeindeverbänden finanzielle Mittel zur Stärkung der Innenstädte und Ortszentren zu.

 

Mit dem Programm sollen die Kommunen dabei unterstützt werden, mit nachhaltigen und zukunftsfähigen Nutzungskonzepten den Wandel im Handel positiv zu begleiten und neue Ankerpunkte in den Innenstädten zu schaffen. Mit dem “Landesprogramm Zukunft Innenstadt Nordrhein-Westfalen” wird das erfolgreiche Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte fortgesetzt. Die Förderbausteine, die im vorlaufenden „Sofortprogramm Innenstadt“ angeboten wurden, finden sich auch in diesem Förderprogramm wieder.

 

Um von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffene Städte und Gemeinden zu unterstützen, können folgende Bausteine gefördert werden: Verfügungsfonds Anmietung, Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien, Anstoß eines Zentrenmanagements und Schaffung von Innenstadt-Qualitäten.

 

Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum des Landesprogramms läuft vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Die Förderquote beträgt 70 %, d. h. die Stadt Eschweiler leistet einen Eigenanteil von 30 %.

 

Die Verwaltung plant Anträge für folgende Fördergegenstände zu stellen:

 

Verfügungsfonds Anmietung

 

Fördergegenstand ist die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und Räumen und deren Wei-

tervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren.

 

Bereits im Rahmen des derzeitigen Sofortprogramms Innenstadt konnten zwei Ladenlokale erfolgreich vermietet werden. An diesem Förderbaustein soll weiterhin festgehalten werden und als Chance für die Unterstützung weiterer erfolgreicher Ansiedlungen im Konzentrationsbereich genutzt werden.

 

Bei der Beantragung des Fördergegenstands geht man von einer Erfolgsquote von neun angemieteten Ladenlokalen aus. Förderfähig ist eine Anmietung durch die Stadt Eschweiler in Höhe von 70% der Altmiete. Eine Weitervermietung an Interessenten wird in Höhe von 20% der Altmiete erfolgen. Die Differenz hiervon ist für die Dauer von 24 Monate förderfähig.

 

Anstoß eines Zentrenmanagements

 

Im Rahmen des „Sofortprogramms zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021“ konnte die Stadt Eschweiler für den Konzentrationsbereich Innenstadt bereits ein Beratungsunternehmen beauftragen, das in einer größeren Untersuchung erste allgemeine Analysen und Bewertungen vornehmen konnte. Mit dieser Unterstützung wurde der Konzentrationsbereich Innenstadt mit den Schwerpunkten Immobilien, Einzelhandel und Gastronomie analysiert und hieraus Chancen und Nutzen sowie Defizite und Risiken aufgezeigt.

 

Erschwert wurden die Untersuchung und die genaue Analyse der Gebäudesubstanzen besonders stark durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021.

 

Das erarbeitete Einzelhandelskonzept (siehe Vortrag zur Niederschrift der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vom 30.11.2022) bietet eine erste Grundlage für weitere Schritte.

 

Mit dem weiterführenden Antrag für den Förderbaustein Zentrenmanagement wird beabsichtigt an den Anstoß des Zentrenmanagements anzuknüpfen und detaillierte Maßnahmen in Form von Analysen über die Umnutzung von Immobilien, Erfassung und Vermittlung von Leerständen sowie dem Aufbau eines Leerstands- und Ansiedlungsmanagements umzusetzen.

 

Im Rahmen der Koordinations- und Kommunikationsarbeit zwischen Akteuren der Innenstadtentwicklung sollen mithilfe von unterschiedlichen Veranstaltungsformaten (z.B. Workshops, Informationsveranstaltungen und Einzelberatungen) das Netzwerk innerhalb der Akteure weiter verstärkt und von Fachleuten begleitet werden. Parallel hierzu sollen individuelle Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Aufbau von Immobilien- und Standortgemeinschaften initiiert werden.

 

Zusätzlich zu diesen Aktionen ist der Aufbau eines Leerstands- und Ansiedlungsmanagements auf der Internetseite der Stadt geplant. Hausbesitzer und Makler erhalten hierbei die Möglichkeit entsprechende Immobilienangebote in das Portal einzupflegen. Hierbei wird eine auf die Stadt Eschweiler spezifische Plattform geschaffen.

 

Schaffung von Innenstadt-Qualitäten

 

Im Bereich der Innenstadt befinden sich zahlreiche historische Gebäude und Plätze. Um die Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Eschweiler Innenstadt zu steigern, soll ein historischer, digitaler Rundweg gestaltet werden. Dieser führt zu den rund 23 historischen Bauwerken und Plätzen und bietet den Besuchern mithilfe von Tafeln und entsprechenden QR-Codes Informationen zur Historie des entsprechenden Bauwerks bzw. Platzes. Die digitale Vermittlung bietet ein Portfolio mit historischen Fotos, Filmen und eine akustische Beschreibung.

 

Hierbei ist eine Kooperation mit dem Eschweiler Geschichtsverein und der mobilen Jugendarbeit vorgesehen. Weitere Produktion und Abwicklung erfolgt über externe Dienstleister.


Die notwendigen Haushaltsmittel inklusive des städtischen Eigenanteils werden vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrates zum Haushalt 2024 wie folgt eingestellt:

 

Die entsprechenden Fördermittel (Förderquote 70 %) in Höhe von 115.350,-- € jährlich werden für die entsprechenden Haushaltsjahre 2024-2026 im Produktsachkonto 155710101-41410000 angemeldet.

 

Die Aufwendungen (inkl. Eigenanteil i.H.v. 30%) für die Förderbausteine Zentrenmanagement und Innenstadtqualitäten in Höhe von bis zu 55.000,-- € (davon Eigenanteil 16.500,-- €) jährlich werden für die entsprechenden Haushaltsjahre 2024-2026 im Produktsachkonto 155710101-52910000 angemeldet.

 

Die Aufwendungen für den Verfügungsfonds Anmietung (inkl. Eigenanteil i.H.v. 30%) in Höhe von bis zu

109.800,-- € (davon Eigenanteil 32.950,-- €) jährlich werden für die entsprechenden Haushaltsjahre 2024-2026 im Produktsachkonto 155710101-54220000 angemeldet.


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