Betreff
Schulschwimmwochen in Eschweiler
Vorlage
225/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler stimmt der Durchführung der Schulschwimmwochen in Eschweiler nach den Sommerferien vorbehaltlich der Bedarfsmeldung der Schulen zu. Das Öffentlichkeitsschwimmen kann in diesem Zeitraum – in Abhängigkeit vom Beteiligungsgrad der Schulen - werktags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr ausgesetzt bzw. eingeschränkt werden.


In der Sitzung des Sportausschusses am 23. Mai 2023 stellte der Sportdezernent der Bezirksregierung Köln, Herr Kugel, das Projekt der Schulschwimmwochen vor.

 

Die „Woche des Schulschwimmens“ soll Schülerinnen und Schülern aller interessierten allgemeinbildendenden Schulen die Gelegenheit bieten, das Schwimmen und Bewegen im Wasser über den wöchentlichen schulischen Schwimmunterricht hinaus in einer Woche intensiv zu erfahren. Insgesamt kann das Projekt zwei Wochen lang durchgeführt werden.

1. Ziele des Projektes sind:

- Intensivierung des Schwimmunterrichtes durch ein zeitlich begrenztes Angebot des Schwimmens    

  in anderem Organisations- und Zeitformat,

- Förderung der Schwimmfähigkeit,

- Bewegungs- und Gesundheitsförderung in Schulen.

 

2. Teilnahmevoraussetzungen

 

2.1 Teilnehmen können Schulklassen aller interessierten Schulformen in der Stadt Eschweiler.

2.2  Die Gruppen setzen sich aus Klassen oder Kursen zusammen. Sie können von teilnehmenden Schulen für die Zeit der Schulschwimmwoche auch neu gebildet werden, z. B. nach Leistungsniveau.

2.3 Die regulären Sportlehrkräfte/Schwimmlehrkräfte der Schulen erteilen den Schwimmunterricht auch während der Schulschwimmwoche. Sie können ggf. durch qualifiziertes, zusätzliches externe Schwimmassistenzen unterstützt werden.

 

3. Zeitraum und Dauer

3.1 Während der Schulschwimmwoche findet der Schwimmunterricht an fünf aufeinanderfolgenden Tagen pro Gruppe statt. Die tägliche Unterrichtszeit im Wasser beträgt eine Zeitstunde pro Lerngruppe.

3.2  Die Woche des Schulschwimmens soll in Eschweiler nach den Sommerferien stattfinden.

3.3 Das Amt für Schulen, Sport und Kultur entscheidet über die Anzahl der teilnehmenden Schulen. Interessieren sich mehr Schulen für die Teilnahme als Wasserzeiten zur Verfügung gestellt werden können, trifft die Verwaltung eine Auswahl in eigener Verantwortung.

 

4. Grundlagen der Organisation

4.1 Das Amt für Schulen, Sport und Kultur organisiert die Woche des Schulschwimmens.

4.2 Die teilnehmenden Schulen nutzen in erster Linie die Wasserzeiten derjenigen Schulen, die an der Schulschwimmwoche nicht teilnehmen sowie ihre eigenen Wasserzeiten.

4.3 In Abhängigkeit von der Resonanz der Schulen können Teilbereiche bis hin zum gesamten Schwimmstätte für diesen Zeitraum für den öffentlichen Badebetrieb gesperrt werden.

4.4 Der Transport wird durch das Amt für Schulen, Sport und Kultur geregelt.

 

Das Projekt wird durch das Land NRW gefördert. Die Fördermittel können eingesetzt werden für:

 

· Aufwandsentschädigungen für zusätzliche Schwimmassistenten

· Mietgebühr zusätzlicher Wasserflächen

· Transportkosten zwischen Schule und Schwimmbad

 

 

Der Sportausschuss sprach in seiner Sitzung am 23.05.2023 die Empfehlung aus, die Schulschwimmwochen in diesem Jahr in Eschweiler durchzuführen, da corona- und flutbedingte Defizite bei Schülerinnen und Schülern nachweislich vorhanden sind.

 

Da damit einhergehend die Öffentlichkeitszeiten für die Dauer des Projekts zumindest vormittags beschnitten werden, wäre die vom Rat festgelegte Aufteilung der Schwimmzeiten (siehe Verwaltungsvorlage 188/23) beeinträchtigt. Daher obliegt dem Rat auch die Entscheidung über die Teilnahme am Projekt.

 


Die Landesförderung richtet nach der Anzahl der teilnehmenden Klassen und Schülerinnen und Schüler, nicht nach den ggf. für die Zeit der Schulschwimmwoche gebildeten Lerngruppen. Die finanzielle Förderung erfolgt in Abhängigkeit von der Anzahl der teilnehmenden Klassen bzw. Schülerinnen und Schülern wie folgt:

Pro Klasse mit 20 oder mehr Schülerinnen und Schüler wird eine Fördersumme von je 120,-€ zur Verfügung gestellt. Mehrere Klassen mit weniger als 20 Schülerinnen und Schüler werden für die Berechnung der Fördersumme rechnerisch von der Landesstelle für den Schulsport zu Klassen mit 20+ Schülerinnen und Schülern zusammengefasst.

 

An Buskosten sind für den Transport pro Woche 214,00 € inklusive Umsatzsteuer anzusetzen. Um eine für die Stadt Eschweiler kostenneutrale Durchführung der Schulschwimmwochen zu erreichen, müssen mindestens 2 Gruppen a´ 20 Kinder pro Transport erreicht werden. Dieses könnte auch durch den gemeinsamen Transport der Schulkinder mehrerer Schulen erreicht werden.  Die verbliebene Restförderung würde für Schwimmassistenzen verausgabt werden.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Teilnahme am Projekt - ungeachtet der Mindereinnahmen – für die Stadt kostenneutral ist, sofern sich mindestens 4 Gruppen melden (siehe Anlage Berechnung).

 

Durch das Einschränken der Öffnungszeiten kann es zu finanziellen Mindereinahmen unter Sachkonto 43210100, Kostenträger 084240102 kommen.

 


Im Amt für Schulen, Sport und Kultur wird durch die Durchführung der Schulschwimmwochen personelle Kapazität gebunden.