Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Ausgangslage:

Mit dem Beschluss des ESKLIMO (Vorlage 309/19) in der Sitzung des Stadtrates vom 03.12.2019 wurde auch das weitere Vorgehen hinsichtlich der Einrichtung von sicheren Anlagen für das Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum konkretisiert.

 

Das derzeitige städtische Angebot umfasst 40 geförderte Fahrradboxen, das sind einzeln abschließbare Garagen, an den Standorten, Hauptbahnhof (20), Talbahnhof (5) und den Haltepunkten der euregiobahn in Weisweiler (3) und Nothberg (12). Am Bushof befanden sich zuletzt 3 Boxen die aufgrund von Vandalismus abgeräumt wurden. Es ist beabsichtigt diese Boxen am Hauptbahnhof wieder aufzustellen.

 

Die Auslastung der Boxen, die zu einem Preis von 6 € monatlich vermietet werden, beträgt am Hauptbahnhof 100%, wobei über das Angebot von 20 Boxen hinaus noch eine Warteliste von 50 Vormerkungen besteht. An den übrigen Standorten stehen noch einzelne Boxen zur Vermietung frei. Die Boxen wurden 2010 aufgestellt, nachdem eine mit der StädteRegion Aachen abgestimmte Förderung beim NVR- Nahverkehr Rheinland (heute go.Rheinland) bewilligt wurde.

 

Fahrradparken am Hauptbahnhof:

Das Angebot an sicheren Abstellmöglichkeiten am Hauptbahnhof deckt derzeit nicht im Ansatz den Bedarf. Der Mehrbedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten am Hauptbahnhof ließ sich aus einer seitens der Fachabteilung 660 betreuten Masterarbeit am Lehrstuhl und Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr der RWTH bestätigen. Anhand der Zählung von Fahrrädern im Bahnhofsumfeld zu verschiedenen Zeitpunkten ließ sich in Summe ein Bedarf von >100 Fahrradabstellplätzen ermitteln.

 

Go.Rheinland ist für die Stadt Eschweiler die fördermittelgebende Stelle, wenn es um die Verbesserung der Infrastruktur rund um den öffentlichen Nahverkehr und den Schienenverkehr geht. Von dort bestehen schon seit längerem Fördermöglichkeiten auch für Fahrradsammelanlagen, die im genannten Umfang auch schon umgesetzt wurden.

 

Mit dem Vorstoß des Bundesverkehrsministeriums im Frühjahr 2023 trat ein weiterer Akteur für die Förderung solcher Anlagen auf den Plan. Die beiden Akteure, go.Rheinland und Bundesministerium für Digitales und Verkehr teilen sich die Zuständigkeit in Abhängigkeit der Größe der geplanten Anlage. Im Zuge des Interessensbekundungsverfahrens, der Antrag wurde seitens der Stadt Eschweiler am 20.03.2023 eingereicht, wurde eine Kapazitätsberechnung angestellt, die sicherstellen soll, dass die Anlage auch auf absehbare Zeit ein ausreichendes Angebot zur Verfügung stellt. Eine Rückmeldung auf das Interessensbekundungsverfahren steht noch aus. Auf Nachfrage wurde telefonisch mitgeteilt, dass im Dezember 2023 eine Rückmeldung erfolgen wird, ob die Stadt Eschweiler einen Förderantrag einreichen darf.

 

Zwischenzeitlich wurde verwaltungsintern bereits eine Abstimmung über den künftigen Standort der Sammelgarage angeregt. Das Bahnhofsgebäude am Hbf Eschweiler ist, wie auch Teile der umliegenden Bebauung denkmalgeschützt. Durch die direkte Einbindung der Bauleitplanung und der unteren Denkmalbehörde konnten erste reglementierende Vorgaben in Erfahrung gebracht werden. Das Ergebnis einer ersten Beteiligung der oberen Denkmalbehörde steht noch aus. Die Anlagen 4 – 6 zeigen den derzeitig favorisierten Standort des Fahrradparkhauses, eine Systemzeichnung des Objektes und Fotos vom Hauptbahnhof Heilbronn, wo sich ein solches Parkhauses seit 2022 in Betrieb befindet.

 

Für den Prozess der Planung, Baugenehmigung und Ausschreibung wird ein Zeitraum von 12 Monaten angesetzt. Die ersten Arbeiten können dann nach derzeitigem Stand des Vorhabens frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2024 vorgenommen werden. Aufgrund der zu erwartenden längeren Vorlaufzeit für den Hersteller der Sammelgarage ist mit einer Errichtung und Inbetriebnahme der Garage in 2025 zu rechnen.

 

Voraussetzung für das Vorhaben wird die Förderwürdigkeit des Vorhabens sein. Wenn voraussichtlich im Dezember 2023 die positive Rückmeldung zur Interessensbekundung der Stadt Eschweiler erfolgen würde, kann ein Förderantrag gestellt werden. Mit Vorliegen eines Bewilligungsbescheids könnte dann die Realisierungsphase durch Veranlassung entsprechender Aufträge erfolgen.

 

 

 

Fahrradparken am Talbahnhof und Bushof:

Bereits im Dezember 2021 begann auf Initiative der StädteRegion Aachen ein Planungsprozess zum Thema „Konzept Mobilstationen StädteRegion Aachen“ aus dem die Arbeitsgruppe Mobilstationen hervorging. Diese Arbeitsgruppe entwickelte unter Beteiligung des Büros Stadtverkehr Konzepte für Mobilstationen an relevanten Orten in den jeweiligen Teilnehmerkommunen. In Eschweiler wurden der Talbahnhof und der Bushof als relevante Orten erkannt. Nach Abschluss der Konzeptphase erfolgt derzeit die Stellung eines Förderantrags für die Finanzierung der Einrichtung von Fahrradabstellanlagen. Die Anlagen 2 – 3 enthalten die Konzeptskizzen zu den beiden Standorten.

 

Einführung radbox.nrw:

Das bisherige Vorgehen bei der Zuteilung von Abstelleinrichtungen ist wenig flexibel und entspricht nicht mehr im Ansatz den Ansprüchen heutiger Mobilitätsbedürfnisse. Die klassische Vermietung der Boxen für einen Monatsbetrag von 6 € mit Aushändigen von Schlüsseln ist weder kostendeckend noch praktikabel. Ob und wie regelmäßig die Boxen tatsächlich genutzt werden, kann nicht gesagt werden. Eine Nutzung durch verschiedene Nutzer ist hier nicht möglich.

Dieses Problem wird nunmehr im Verbundsbereich von go.Rheinland angegangen. Die Einführung einer digitalen Plattform zur Reservierung von Abstellanlagen ist nunmehr möglich. Die Stadt als künftiger Betreiber hat hier die Möglichkeit Nutzungen für unterschiedliche Ansprüche einzurichten. So können Teile der Abstellanlagen für Dauerparker buchbar werden, andere Teile eben nur für kurzfristige Buchungen möglich sein, so dass auch spontanen Bedürfnissen ein Angebot zur Verfügung gestellt werden kann. Weil das System digital arbeitet, erhält die Stadt als Betreiber Auswertungen über die Zahl und die Art der Nutzung.

Das noch recht neue System findet derzeit seine Verbreitung und sollte auch im Stadtgebiet Eschweilers Anwendung finden.

 

Anträge der Parteien:

Zum Thema sichere Fahrradabstelleinrichtungen wurden in der jüngeren Vergangenheit zwei Anträge gestellt. Der Antrag des SPD Ortsvereins Eschweiler-Mitte vom 01.08.2022 wurde mit Schreiben vom 26.09.2022 beantwortet. Mit Datum 08.03.2023 beantragen die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler zusammen mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler / Die Grünen unter dem Betreff „Sicheres Abstellen von Fahrrädern in Eschweiler ermöglichen und Radstation prüfen“ insgesamt neun Punkte, die wie folgt beantwortet werden können. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt.

 

zu 1) Die verlangte Prüfung erfolgte bereits im Rahmen der AG Mobilstationen. Hier wurden Potentiale am Hauptbahnhof, Talbahnhof und Bushof erkannt. An diesen Orten werden sichere Fahrradabstellanlagen eingerichtet. Sollte sich aus der betrieblichen Erfahrung zeigen, dass weitere Bedarfe im Stadtgebiet, etwa am Markt, Rathaus oder Fußgängerzone hiermit abgedeckt werden können, wäre das Angebot auszuweiten. In den letzten drei Jahren wurden im Innenstadtbereich bereits an verschiedenen Orten Abstellbügel aufgestellt.

 

zu 2) Die oben beschriebenen Maßnahmen sind das Ergebnis aus der Recherche einschlägiger Literatur, Besuch von Veranstaltungen zum Thema Fahrradparken, Teilnahme an entsprechenden Exkursionen und Erfahrungsaustausch mit den Nachbarkommunen und den Verkehrsbetrieben. Neben der Erfassung des Bedarfs ist auch immer Augenmerk auf die jeweilige Förderkulisse zu legen.

 

zu 3) Das für den Hauptbahnhof vorgesehene automatische Fahrradparkhaus, wie auch die Einzelboxen an Talbahnhof und Bushof sind nicht begehbar und bedürfen darum in ihrem Inneren weder Licht noch Überwachung. Die Zugangsbereiche werden natürlich ausgeleuchtet, allein schon damit diese auch bei Dunkelheit nutzbar sind. Wie es sich mit einer Videoüberwachung verhält bedarf einer eingehenden Betrachtung. Hier ist neben der stets zu klärenden Frage nach der Zulässigkeit einer Überwachung im öffentlichen Raum auch die nach der personellen Zuständigkeit zu klären. Wer soll 24/7 das Geschehen am Talbahnhof oder am Bushof überwachen?

 

zu 4) Dass mit der Umgestaltung des Rathausvorplatzes auch Überlegungen zum ruhenden Verkehr getroffen werden, versteht sich von selbst. Der Rathausvorplatz weist bereits heute Elemente einer Mobilstation auf (Haltestelle im Linienbusverkehr und Car-Sharing-Angebot). Von daher wäre die Einrichtung einer Abstellanlage für Fahrräder nur logisch und richtig und dürfte auch vorbehaltlich einer Prüfung durch den Fördergeber förderwürdig sein.

 

zu 5) Vorkehrungen für Lademöglichkeiten an Radabstelleinrichtungen werden seitens der Verwaltung kritisch gesehen. Zunächst ist festzuhalten, dass Elektrofahrräder gemessen an den zurückgelegten Wegen in der Regel eine Reichweite haben, die bei Pendlern Hin- und Rückweg überspannt. Ferner lässt sich bei geringem Ladestand die Unterstützung und damit der Verbrauch bis auf null zurücksetzen, das Rad bleibt dann weiterhin nutzbar, im Gegensatz zu Elektroautos. Daher wird bei Elektrofahrrädern nicht der Bedarf erkannt eine Ladeinfrastruktur vorzuhalten.

Hinzu kommen technische Hürden, etwa bezüglich der elektrischen Absicherung oder der Erstattung von Stromkosten.

 

zu 6) Das Stadt-Parkhaus ist kein städtisches Parkhaus. Es befindet sich im Eigentum der Stadtparkhaus Eschweiler GmbH. Eine Rückfrage bei der Geschäftsführung blieb leider unbeantwortet, es ist aber zu vermuten, dass bisher kein Interesse an der Einrichtung von sicheren Fahrradabstellplätzen bestand, da nicht zu erwarten ist, dass man die erforderliche Investition hierfür mit den zu erzielenden Einstellpreisen in absehbarer Zeit erwirtschaftet.

 

zu 7) Ladenlokale werden im Innenstadtbereich provisionsfrei ab 9 €/m² vermietet. Generell ist eine Grundfläche von 1 - 1,5 m² pro Fahrrad für einen Abstellplatz einzuplanen. Mit Bewegungsflächen und Zu- und Abfahrtswegen sind es etwa 2 - 3 m². Somit ließen sich rein rechnerisch in dem kleinsten derzeit frei gemeldeten Ladenlokal von 60 ² 20 – 30 Fahrräder platzieren. Kostenseitig kämen hier neben der Ladenmiete i. h. v. 6.480 €/a noch Kosten für Heizung und Strom hinzu. Ferner dürfte der Eingangsbereich umzubauen sein, damit hier ein geordneter Betrieb ohne Bedienpersonal möglich wird. Ob und wie eine Förderung von Mietkosten für Ladenlokale möglich ist, ist noch nicht geprüft worden.

 

zu 8) Wie bereits geschildert, wird seit 2021 ein Konzept für die Einrichtung von Mobilstationen in der StädteRegion erarbeitet. Derzeit erfolgt die Beantragung von Fahrradabstellanlagen für zwei geplante Mobilstationen (Talbahnhof und Bushof). Radservicestationen bestehen bereits an den Standorten Rathaus und Hauptbahnhof. Weitere Aufstellorte wären Talbahnhof und Bushof. Anzumerken ist, dass schon mit den beiden bestehenden Standorten negative Erfahrungen mit Vandalismus und Werkzeugdiebstahl gemacht werden.

 

zu 9) Unter 125460101 – 09110002 – IV23AIB040 „Fahrradabstellanlage“ beläuft sich der Ansatz für 2023 auf 50.000 €.

 


Mit Fortschreibung der Planungen zu den genannten Standorten für Fahrradabstellanlagen wird der Finanzbedarf zum Folgehaushalt gemeldet.

 


Die aufgeführten Vorhaben werden durch die Abteilung 660 baulich betreut.