Betreff
Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten an der Inde im Stadtgebiet Eschweiler
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2023
Vorlage
218/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Seitens der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler wurde am 07. März 2023 der in der Anlage 1 beigefügte Antrag bezüglich der Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten an der Inde im Stadtgebiet Eschweiler eingereicht.

 

 

Zum Antrag:

 

Zu den im Antrag aufgeführten vermeintlichen Schäden und nicht durchgeführten Unterhaltungsarbeiten wird auf die in der Anlage 2 beigefügte Stellungnahme der Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) vom 05.05.2023 verwiesen. Im Ergebnis ist hier festzuhalten, dass trotz aller berechtigter Sorgen und Ängste vor erneuten Hochwasserereignissen keiner der aufgeführten Punkte aus der Begehung eine inakzeptable Verschlechterung der Leistungsfähigkeit der Inde im Stadtgebiet von Eschweiler bewirkt. Sämtliche gravierende Abflusshindernisse wurden demnach in Kooperation mit unterschiedlichen Institutionen kurz nach der Hochwasserkatastrophe aus den Gewässern entfernt, sodass ein Hochwasserereignis, welches statistisch einmal in hundert Jahren auftritt, schadlos abgeführt wird.

 

Der WVER bietet an, die gesamte Thematik, einschließlich der weiteren Fragen aus dem vorliegenden Antrag in einer Ausschutzsitzung zu erörtern.

 

Der Gewässerschutzbeauftragte wurde in die Bearbeitung Ihres Antrags nicht mit eingebunden, da seine Bestellung gemäß § 64 WHG auf der Einleitung von mehr als 750 m³ Abwasser pro Tag in Gewässer basiert und seine Aufgaben gemäß § 65 WHG lediglich auf die Benutzung der Gewässer in Form von Abwassereinleitungen und deren Auswirkungen auf die Gewässer abgestellt sind. Eine Zuständigkeit für das Gewässer an sich und dessen Unterhaltung ist rechtlich nicht gegeben.

 

Unabhängig hiervon wurde der WVER um Beantwortung der weiteren Fragen gebeten. Da der Verwaltung die umfassende Antwort hierzu noch nicht vorliegt, wird im Folgenden aus Sicht der Verwaltung Stellung genommen.

 

Kosten der Unterhaltung durch den WVER:

Der jährliche Gesamtbeitrag an den WVER für den Aufgabenbereich Gewässer beläuft sich für das Stadtgebiet Eschweiler zz. auf rund 465.000 €. Der Anteil hieran für die Gewässerunterhaltung beträgt rund 355.000 €. Die entsprechenden Ansätze sind im Produkt 135520101 - Wasser und Wasserbau bei Sachkonto 52330000 berücksichtigt.

 

Kontrolle der Unterhaltungsarbeiten:

Gemäß § 62 Abs. 3 LWG NRW tritt der sondergesetzliche Wasserverband (in diesem Fall der WVER) an die Stelle der Anliegerstadt, wenn ihm die Aufgabe der Gewässerunterhaltung durch die Stadt übertragen worden ist. Gemäß § 42 WHG kann die zuständige Behörde die erforderlichen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen näher festlegen, wenn dieses erforderlich sein sollte. Gemäß Ziffer 20.1.22 der Zuständigkeits-Verordnung Umweltschutz ist die zuständige Behörde bei Gewässern 1. und 2. Ordnung die Bezirksregierung und bei sonstigen Gewässern die zuständige untere Wasserbehörde des Kreises (hier das Umweltamt der StädteRegion Aachen). Bei den durch die Untere Wasserbehörde veranlassten regelmäßigen Gewässerschauen nehmen Mitarbeitende des Amtes 66 teil und erhalten so einen Überblick über den Zustand der Gewässer. Eine darüber hinaus gehende, routinemäßige Kontrolle der Arbeiten durch die Verwaltung erfolgt nicht. Entsprechendes Personal ist hierfür im Stellplan auch nicht berücksichtigt. Bei Bekanntwerden von problematischen Situationen erfolgt seitens des Amtes 66 selbstverständlich die entsprechende Abstimmung von Abhilfemaßnahmen mit dem WVER und der Unteren Wasserbehörde.

 

Bericht des WVER:

Einen gesonderten Bericht des WVER an die Verwaltung der Stadt Eschweiler über die durchgeführten Unterhaltungsarbeiten gibt es nicht. Der WVER informiert u.a. in Form von Vorausleistungsbeitragslisten, Wirtschaftsplänen und Sechsjahresübersichten.

 

Weitergehende Unterhaltungsarbeiten:

Wartungs- und Reparaturarbeiten an Gewässerverrohrungen im öffentlichen Bereich werden ebenso wie die regelmäßige Rattenbekämpfung werden auf Grund der Zuständigkeit der Stadtverwaltung durch das Amt 66 initialisiert, beauftragt und abgerechnet. Unterhaltungsarbeiten an den freiliegenden Gewässern werden nur durch den WVER bzw. in dessen Auftrag durchgeführt. 

 

Kosten für Wartungs- und Reparaturarbeiten:

Neben den routinemäßigen Leistungen im Rahmen der Rattenbekämpfung (rund 19.000 €) wurden in den letzten 5 Jahren durch das Amt 66 für Arbeiten an verrohrten Gewässern rund 18.000 € gezahlt (2018: 15.000 €, 2019: 2000 €, 2020: 0 €, 2021: 1.000 €, 2022: 0€). Bezüglich der offenen Gewässer wird auf den WVER verwiesen.

 


keine

 


keine