hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2023
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Seitens der
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler wurde am 07. März 2023 der in der
Anlage 1 beigefügte Antrag bezüglich der Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten
an der Inde im Stadtgebiet Eschweiler eingereicht.
Zum Antrag:
Zu den im Antrag aufgeführten
vermeintlichen Schäden und nicht durchgeführten Unterhaltungsarbeiten wird auf
die in der Anlage 2 beigefügte Stellungnahme der Wasserverbandes Eifel-Rur
(WVER) vom 05.05.2023 verwiesen. Im Ergebnis ist hier festzuhalten, dass trotz
aller berechtigter Sorgen und Ängste vor erneuten Hochwasserereignissen keiner
der aufgeführten Punkte aus der Begehung eine inakzeptable Verschlechterung der
Leistungsfähigkeit der Inde im Stadtgebiet von Eschweiler bewirkt. Sämtliche
gravierende Abflusshindernisse wurden demnach in Kooperation mit
unterschiedlichen Institutionen kurz nach der Hochwasserkatastrophe aus den
Gewässern entfernt, sodass ein Hochwasserereignis, welches statistisch einmal
in hundert Jahren auftritt, schadlos abgeführt wird.
Der WVER bietet an,
die gesamte Thematik, einschließlich der weiteren Fragen aus dem vorliegenden
Antrag in einer Ausschutzsitzung zu erörtern.
Der
Gewässerschutzbeauftragte wurde in die Bearbeitung Ihres Antrags nicht mit
eingebunden, da seine Bestellung gemäß § 64 WHG auf der Einleitung von mehr als
750 m³ Abwasser pro Tag in Gewässer basiert und seine Aufgaben gemäß § 65 WHG
lediglich auf die Benutzung der Gewässer in Form von Abwassereinleitungen und
deren Auswirkungen auf die Gewässer abgestellt sind. Eine Zuständigkeit für das
Gewässer an sich und dessen Unterhaltung ist rechtlich nicht gegeben.
Unabhängig hiervon
wurde der WVER um Beantwortung der weiteren Fragen gebeten. Da der Verwaltung
die umfassende Antwort hierzu noch nicht vorliegt, wird im Folgenden aus Sicht
der Verwaltung Stellung genommen.
Kosten der Unterhaltung durch den WVER:
Der jährliche
Gesamtbeitrag an den WVER für den Aufgabenbereich Gewässer beläuft sich für das
Stadtgebiet Eschweiler zz. auf rund 465.000 €. Der Anteil hieran für die Gewässerunterhaltung
beträgt rund 355.000 €. Die entsprechenden Ansätze sind im Produkt 135520101 -
Wasser und Wasserbau bei Sachkonto 52330000 berücksichtigt.
Kontrolle der Unterhaltungsarbeiten:
Gemäß § 62 Abs. 3
LWG NRW tritt der sondergesetzliche Wasserverband (in diesem Fall der WVER) an
die Stelle der Anliegerstadt, wenn ihm die Aufgabe der Gewässerunterhaltung
durch die Stadt übertragen worden ist. Gemäß § 42 WHG kann die zuständige
Behörde die erforderlichen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen näher festlegen, wenn
dieses erforderlich sein sollte. Gemäß Ziffer 20.1.22 der
Zuständigkeits-Verordnung Umweltschutz ist die zuständige Behörde bei Gewässern
1. und 2. Ordnung die Bezirksregierung und bei sonstigen Gewässern die
zuständige untere Wasserbehörde des Kreises (hier das Umweltamt der
StädteRegion Aachen). Bei den durch die Untere Wasserbehörde veranlassten
regelmäßigen Gewässerschauen nehmen Mitarbeitende des Amtes 66 teil und
erhalten so einen Überblick über den Zustand der Gewässer. Eine darüber hinaus
gehende, routinemäßige Kontrolle der Arbeiten durch die Verwaltung erfolgt
nicht. Entsprechendes Personal ist hierfür im Stellplan auch nicht
berücksichtigt. Bei Bekanntwerden von problematischen Situationen erfolgt
seitens des Amtes 66 selbstverständlich die entsprechende Abstimmung von
Abhilfemaßnahmen mit dem WVER und der Unteren Wasserbehörde.
Bericht des WVER:
Einen gesonderten
Bericht des WVER an die Verwaltung der Stadt Eschweiler über die durchgeführten
Unterhaltungsarbeiten gibt es nicht. Der WVER informiert u.a. in Form von
Vorausleistungsbeitragslisten, Wirtschaftsplänen und Sechsjahresübersichten.
Weitergehende Unterhaltungsarbeiten:
Wartungs- und
Reparaturarbeiten an Gewässerverrohrungen im öffentlichen Bereich werden ebenso
wie die regelmäßige Rattenbekämpfung werden auf Grund der Zuständigkeit der
Stadtverwaltung durch das Amt 66 initialisiert, beauftragt und abgerechnet.
Unterhaltungsarbeiten an den freiliegenden Gewässern werden nur durch den WVER
bzw. in dessen Auftrag durchgeführt.
Kosten für Wartungs- und
Reparaturarbeiten:
Neben den routinemäßigen Leistungen im Rahmen
der Rattenbekämpfung (rund 19.000 €) wurden in den letzten 5 Jahren durch das
Amt 66 für Arbeiten an verrohrten Gewässern rund 18.000 € gezahlt (2018: 15.000
€, 2019: 2000 €, 2020: 0 €, 2021: 1.000 €, 2022: 0€). Bezüglich der offenen
Gewässer wird auf den WVER verwiesen.
keine
keine