Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt, dass das Abstimmungsergebnis der
Sitzungsvorlage 415/22 (Tagesordnungspunkt 4) in der Niederschrift des Haupt-
und Finanzausschusses vom 29.11.2022 nicht vollständig wiedergegeben wurde und
wie folgt in der zu fertigenden Niederschrift dieser Sitzung aufzunehmen ist.
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte dem nachfolgenden Beschluss bei einer Nein-Stimme mehrheitlich zu.
Die Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2022 wurde
mit Datum vom 29.12.2022 zugestellt. Mit Schreiben vom 02.01.2023 erhob die
AfD-Stadtratsfraktion Einwendungen gegen die Niederschrift aufgrund der
fehlenden Stimmenthaltung im Stimmenverhältnis.
Rechtsgrundlage:
Gemäß § 22 Abs. 2 Buchstabe j) Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Eschweiler i.V. m. § 52 GO NRW muss eine Niederschrift bei Abstimmungen das
Stimmenverhältnis einschließlich der Stimmenthaltungen und der Gegenstimmen
enthalten.
Weiter sind nach § 22 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Eschweiler Einwendungen gegen die Niederschrift unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zustellung, schriftlich beim Bürgermeister
geltend zu machen. Über Einwendungen entscheidet der Rat in seiner nächsten
Sitzung.
Keine
Keine