Betreff
Einwendungen gegen die Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2022; Antrag der AfD Stadtratsfraktion vom 02.01.2023
Vorlage
216/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt, dass das Abstimmungsergebnis der Sitzungsvorlage 415/22 (Tagesordnungspunkt 4) in der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2022 nicht vollständig wiedergegeben wurde und wie folgt in der zu fertigenden Niederschrift dieser Sitzung aufzunehmen ist.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte dem nachfolgenden Beschluss bei einer Nein-Stimme mehrheitlich zu.

 


Die Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2022 wurde mit Datum vom 29.12.2022 zugestellt. Mit Schreiben vom 02.01.2023 erhob die AfD-Stadtratsfraktion Einwendungen gegen die Niederschrift aufgrund der fehlenden Stimmenthaltung im Stimmenverhältnis.

 

Rechtsgrundlage:

Gemäß § 22 Abs. 2 Buchstabe j) Geschäftsordnung des Rates der Stadt Eschweiler i.V. m. § 52 GO NRW muss eine Niederschrift bei Abstimmungen das Stimmenverhältnis einschließlich der Stimmenthaltungen und der Gegenstimmen enthalten.

Weiter sind nach § 22 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates der Stadt Eschweiler Einwendungen gegen die Niederschrift unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zustellung, schriftlich beim Bürgermeister geltend zu machen. Über Einwendungen entscheidet der Rat in seiner nächsten Sitzung.

 


Keine


Keine