Betreff
Beschleunigung/Weiterführung des Landschaftsplanverfahrens mit der Fläche Propsteier Wald
hier: Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2023
Vorlage
208/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

3Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksregierung als Höherer Naturschutzbehörde sowie der StädteRegion Aachen als Unterer Naturschutzbehörde und der Stadt Stolberg schriftlich mitzuteilen, dass sich die Stadt Eschweiler aufgrund des großen Naturschutzwertes des Propsteier Waldes mit Nachdruck gegen jegliche Planungen für eine durch den Propsteier Wald führende Straße ausspricht.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Landschaftsplans III -Eschweiler/Stolberg- mit den Flächen des Propsteier Waldes engmaschig zu verfolgen, den Sachstand hierzu halbjährlich bei der StädteRegion Aachen zu erfragen und den Ausschuss hierüber zu informieren.

 


Mit Schreiben vom 08.03.2023 stellen die Stadtratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Antrag (Anlage 1) bei den zuständigen Behörden um eine Beschleunigung/Weiterführung des Landschaftsplanverfahrens mit der Fläche Propsteier Wald zu bitten.

 

Träger der Landschaftsplanung sind nach § 7 (3) Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW die Kreise und kreisfreien Städte und somit für das Stadtgebiet Eschweiler die StädteRegion Aachen. Das Verfahren bei der Landschaftsplanung ist ebenfalls im LNatSchG NRW festgelegt. Dort ist geregelt, dass der Landschaftsplan vom Träger der Landschaftsplanung in eigener Verantwortung aufzustellen ist. Hierbei sind sowohl die im LNatSchG festgelegten Inhalte des Landschaftsplans (Darstellung der Entwicklungsziele für die Landschaft, Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft, Kennzeichnung der Bestandteile des Biotopverbundes, besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung  sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, insbesondere zur Förderung der Biodiversität) als auch die vorgegebenen Verfahrensschritte vom Aufstellungsbeschluss über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Auslegung bis zur Anzeige bei der Höheren Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung zu berücksichtigen.

 

Im Falle der Änderung des Landschaftsplans III -Eschweiler/Stolberg- liegt die Zuständigkeit hinsichtlich der Durchführung des Verfahrens ebenfalls in vollem Umfang bei der Unteren Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen. Die Bezirksregierung prüft nach Abschluss des Verfahrens lediglich ob der Landschaftsplan oder dessen Änderung ordnungsgemäß zustande gekommen ist, dem LNatSchG oder anderen nach diesem Gesetz zu berücksichtigenden Rechtsvorschriften entspricht und ob die fachlich fundierten Argumente gegen die Zerschneidung des aus Natur- und Artenschutzrecht äußerst wertvollen Gebietes ordnungsgemäß und hinreichend berücksichtigt wurden.

 

Am 25.05.2023 fand auf Einladung der StädteRegion Aachen ein Abstimmungsgespräch hinsichtlich der weiteren Verfahrensweise bei der erforderlichen Änderung des Landschaftsplans III -Eschweiler/Stolberg- und hier insbesondere der Gebiete Propsteier Wald mit Saubach Oberlauf und dem ehemaligen Camp Astrid mit allen maßgeblich Beteiligten statt. Die Bezirksregierung Köln hatte zuvor der StädteRegion Aachen mitgeteilt, dass das bis zuletzt vorgesehene vereinfachte Änderungsverfahren (4. Änderung des LP III) zur Festsetzung des Propsteier Waldes als Naturschutzgebiet nicht mehr angewendet werden kann, weil sie die Grundzüge der Planung betroffen sieht. Aus Gründen der Rechtssicherheit fordert die Bezirksregierung im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsplans für das gesamte Plangebiet die Anpassung an veränderte gesetzliche Anforderungen. Hierzu zählen u.a. die Aufnahme fachlicher Inhalte in Bezug auf den Klimawandel und den Hochwasserschutz wie auch eine Überarbeitung der Ausnahmetatbestände zu den Verbotskatalogen. Diese Forderungen werden für alle Änderungen von Landschaftsplänen erhoben.

 

Sowohl die Stadt Eschweiler als auch die Grundstückseigentümerin sehen als Ziel für den Propsteier Wald nach wie vor die Festsetzung eines Naturschutzgebietes ohne Zerschneidung durch eine Straße. Dies wird fachlich auch von der Unteren Naturschutzbehörde unterstützt. Für die Umsetzung dieses Zieles sowie der Forderungen der Bezirksregierung wird nunmehr eine 5. Änderung des Landschaftsplans III -Eschweiler/Stolberg- in die Wege geleitet. Der Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren soll im September 2023 erfolgen. Hieran schließt die Ausschreibung der Planungsleistungen und Auftragsvergabe an ein geeignetes Landschaftsplanungsbüro an, welches dann den Vorentwurf erarbeitet. Das gesamte Änderungsverfahren wird mit den gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritten in der Regel 3-4 Jahre dauern. Seitens der StädteRegion wurde zugesagt, das Verfahren zur 5. Änderung des Landschaftsplans III prioritär unter Verwendung der bisher gewonnenen Daten mit Hochdruck voranzubringen.

 

Zur Bekräftigung ihres Standpunktes zur Schutzwürdigkeit des Propsteier Waldes und der Ablehnung jeglicher Planungen zur Realisierung einer das Gebiet zerschneidenden Straße wird die Stadt Eschweiler sowohl die Bezirksregierung als auch die StädteRegion und die Stadt Stolberg anschreiben. Der Entwurf eines Anschreibens ist als Anlage 2 beigefügt.

 


Das Landschaftsplanverfahren löst keine Kosten bei der Stadt Eschweiler aus.

 


Im Rahmen der Beteiligung zum Verfahren wird Arbeitskraft bei der Abteilung 662 gebunden.