Betreff
European Energy Award
hier: Umsetzung erster Maßnahmen aus dem überarbeiteten Arbeitsprogramm
Vorlage
198/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt aufgeführten Maßnahmen umzusetzen.

 


Die Stadt Eschweiler nimmt seit 2012 erfolgreich am European Energy Award (EEA) teil und wurde bereits zweimal mit dem Award ausgezeichnet. Der EEA verfolgt als Ziel, die Kommunen in Europa auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität zu begleiten. Durch die Systematik und die strukturierte Vorgehensweise im EEA-Prozess werden effektive und effiziente Maßnahmen sowie maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet und umgesetzt

Der EEA ist insbesondere eine Querschnittsaufgabe innerhalb der Verwaltung, und betrifft grundsätzlich nahezu alle Fachbereiche. Er ist ein Qualitätsmanagementinstrument, mit dem die energiepolitische Arbeit der Verwaltung erfasst und bewertet, mit dem aber auch die konkreten Arbeitsprozesse innerhalb der Verwaltung gesteuert und damit deutlich verbessert werden können. Ziel ist es, damit und mit den identifizierten Maßnahmen zur Erreichung der klimapolitischen Ziele hin zur Treibhausgasneutralität beizutragen. Der EEA ist mit dem konkreten Arbeitsprogramm umsetzungsorientiert.

 

Der aktuelle Arbeitsstand mit dem überarbeiteten Arbeitsprogramm wurde dem Planungs-, Umwelt und Bauausschuss in seiner Sitzung am 23.03.2023 vorgestellt (VV 067/23).

Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel - sowohl personell als auch finanziell - nicht ausreichen, um das gesamte Arbeitsprogramm in angemessener Zeit umzusetzen. Daher wurde die Verwaltung beauftragt, fünf Maßnahmen aus dem Arbeitsprogramm zu identifizieren und zu konkretisieren, die sich kurzfristig (1 – 3 Jahre) mit den vorhandenen personellen Ressourcen umsetzen lassen und dennoch einen wichtigen Beitrag zu den klima- und energiepolitischen Zielen leisten können. Die gewählten Maßnahmen sollten dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Bei der folgenden Auswahl wurden sowohl konzeptionelle und technische Maßnahmen als auch Maßnahmen der Bildung und Information berücksichtigt.

Die folgenden fünf Maßnahmen werden von der Verwaltung priorisiert:

 

1.       Kommunale Wärmeleitplanung (KWLP)

Die KWLP ist eine weitestgehend standardisierte Bestandsanalyse des Wärmebedarfs (Heizwärme Wohngebäude, Gewerbe und Industrie) und der Wärmebereitstellungspotenziale (Abwärme Industrie, Geothermie, Solar, Biomasse, usw.) auf gesamtstädtischem Gebiet. Sie bietet die Grundlage für die gesetzlich geforderte klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2045. Darauf aufbauend werden Szenarien entwickelt, aus denen konkrete Maßnahmen, z.B. die Identifizierung von Eignungsgebieten für Wärmenetze oder klimaneutrale Wärmeerzeugung, abgeleitet werden.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung und regelmäßigen Fortschreibung einer KWLP für NRW-Kommunen wird derzeit durch den Bund und das Land NRW vorbereitet.

Kosten: ca. 130.000 €. Ein Förderantrag für Bundesmittel wurde bereits durch die Verwaltung wegen der noch geltenden möglichen 100%- Förderung gestellt (im Fall einer gesetzlichen Verpflichtung können Konnexitätszahlungen erwartet werden).

Zuständigkeit: 61-NE, 602, 66

 

2.       Weiterer Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften in Verbindung mit Stromspeichern

Aktuell werden alle Dachflächen städtischer Liegenschaften auf die grundsätzliche Eignung für PV-Anlagen im Rahmen einer extern beauftragten Studie untersucht. Der Ausbau stellt einen wichtigen Baustein für den örtlichen Klimaschutz, die Energiesicherheit und eine Senkung der städtischen Energiekosten dar und soll mit den Ergebnissen der Studie vorangetrieben werden (s. auch VV 187/23). Auf Basis der Studie sollen zunächst die Liegenschaften mit dem höchsten Erzeugungs- und Eigennutzungspotenzial umgesetzt werden. Die Ergebnisse der Studie und die weiteren Planungen werden dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen vorgestellt.

Kosten: Diese sind derzeit noch nicht bezifferbar. Inwieweit öffentliche Förderung und/oder das Engagement Dritter gegeben sind, muss noch geprüft werden. Für erste Maßnahmen könnten aktuell einmalig 200.000 € Fördermittel mit 70%-iger Förderquote im Rahmen des geförderten Klimaschutzmanagements bis Ende Oktober 2023 beantragt werden.

Zuständigkeit: 65, 602, 61-NE

 

3.       Entwicklung eines energiepolitischen Leitbilds für die Stadt Eschweiler mit einem Reduktionsfahrplan für die Treibhausgasemissionen (THG)

Das Bundes-Klimaschutzgesetz und das Klimaschutzgesetz des Landes NRW geben auf Grundlage des Pariser Klimaabkommens vor, dass bis 2045 Treibhausgasneutralität vorliegen soll. Dieses Ziel verfolgt auch der EEA-Prozess. Des Weiteren enthalten die Gesetze Minderungsziele für die Jahre 2030 (65%) und 2040 (88%). Zum Erreichen dieser Ziele ist ein übergeordnetes Leitbild der Stadt für das Jahr 2045 mit einer Strategie samt Absenkpfad der THG in den einzelnen Sektoren (Gebäude, Verkehr, Energiewirtschaft, Industrie, Landwirtschaft, sonstige) notwendig. Zudem sollen konkrete Maßnahmen für Eschweiler identifiziert werden, um die Klimaneutralität 2045 zu erreichen. Der hierzu erforderliche Prozess unter Beteiligung von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft soll gestartet werden.

Kosten: keine

Zuständigkeit: Energieteam

 

4.       Informationsveranstaltungen zu den Themenbereichen des EEA: Energie, Mobilität, Nachhaltigkeit

Zwar ist das Energieteam fachbereichsübergreifend zusammengesetzt, repräsentiert aber lediglich einen kleinen Ausschnitt der gesamten Stadtverwaltung.

Zur besseren Information aller Fachbereiche über den Prozess des EEA und zur Intensivierung des Fachaustauschs der städtischen Verwaltung in Bezug auf die genannten Themenbereiche, sollen gezielt Informations- und Austauschveranstaltungen vom Energieteam für die Verwaltung durchgeführt werden. Adressiert werden sollen hier vor allem der Verwaltungsvorstand, die Amts- und die Abteilungsleitungen. Die für den EEA relevanten politischen Gremien sollten zudem verstärkt über die aktuellen energiepolitischen Entwicklungen und die Maßnahmen der Verwaltung in Bezug auf den EEA informiert werden.

In einem zweiten Schritt sollen auch die Politik und die Öffentlichkeit im Rahmen von Veranstaltungen, Workshops usw. entsprechend informiert und beteiligt werden. 

Kosten: keine

Zuständigkeit: Energieteam

 

5.       Projekt zur Verbesserung der Klimabildung im schulischen Bereich

Die Aufklärung und Sensibilisierung von Schüler*innen über die Notwendigkeit von klimaschützendem Handeln ist ein wichtiger Baustein für eine lebenswerte Zukunft. Die Klimabildung im schulischen Bereich soll daher gestärkt werden. Hierzu bietet beispielsweise die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate ein eigenes Angebot an, bei dem Dozenten mit klassenstufengerechten Lerneinheiten das Thema anschaulich vermitteln.

In einem ersten Schritt sollte über das Schulamt die Bereitschaft der Schulen zur Integration dieses Angebotes abgefragt werden.

Kosten: keine

Zuständigkeit: Energieteam, 40

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diese vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.

 


Für die Maßnahme 1 (KWLP) werden Kosten in Höhe von ca. 130.000 € veranschlagt. Diese stehen in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2024 im Produkt 095110101 „Räumliche Planung und Entwicklung“ und dort im Sachkonto 52910820 „Nachhaltige Stadtentwicklung Eschweiler 2030“ zur Verfügung. Bei dieser Maßnahme handelt es sich zukünftig nach In-Kraft-Treten des Gesetzes um eine Pflichtaufgabe der Kommune.

Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme 2 (PV-Ausbau) werden im Rahmen einer gesonderten Beschlussvorlage für den Rat behandelt. Derzeit werden Gespräche geführt mit dem regionalen Energieversorger EWV über mögliche Beteiligung am Ausbau der PV auf kommunalen Dächern.

Für die Maßnahmen 3-5 fallen keine Kosten an.

 


Die Umsetzung der Maßnahmen bindet personelle Kapazitäten aus den jeweiligen Fachbereichen.