hier: Umsetzung erster Maßnahmen aus dem überarbeiteten Arbeitsprogramm
Die Verwaltung wird
beauftragt, die im Sachverhalt aufgeführten Maßnahmen umzusetzen.
Die Stadt Eschweiler nimmt seit 2012 erfolgreich am European Energy
Award (EEA) teil und wurde bereits zweimal mit dem Award ausgezeichnet. Der EEA
verfolgt als Ziel, die Kommunen in Europa auf dem Weg zur
Treibhausgasneutralität zu begleiten. Durch die Systematik und die
strukturierte Vorgehensweise im EEA-Prozess werden effektive und effiziente
Maßnahmen sowie maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet und umgesetzt
Der EEA ist insbesondere eine Querschnittsaufgabe innerhalb der
Verwaltung, und betrifft grundsätzlich nahezu alle Fachbereiche. Er ist ein
Qualitätsmanagementinstrument, mit dem die energiepolitische Arbeit der
Verwaltung erfasst und bewertet, mit dem aber auch die konkreten
Arbeitsprozesse innerhalb der Verwaltung gesteuert und damit deutlich verbessert
werden können. Ziel ist es, damit und mit den identifizierten Maßnahmen zur
Erreichung der klimapolitischen Ziele hin zur Treibhausgasneutralität
beizutragen. Der EEA ist mit dem konkreten Arbeitsprogramm
umsetzungsorientiert.
Der aktuelle Arbeitsstand mit dem überarbeiteten Arbeitsprogramm wurde
dem Planungs-, Umwelt und Bauausschuss in seiner Sitzung am 23.03.2023
vorgestellt (VV 067/23).
Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung stehenden
Mittel - sowohl personell als auch finanziell - nicht ausreichen, um das
gesamte Arbeitsprogramm in angemessener Zeit umzusetzen. Daher wurde die
Verwaltung beauftragt, fünf Maßnahmen aus dem Arbeitsprogramm zu identifizieren
und zu konkretisieren, die sich kurzfristig (1 – 3 Jahre) mit den vorhandenen
personellen Ressourcen umsetzen lassen und dennoch einen wichtigen Beitrag zu
den klima- und energiepolitischen Zielen leisten können. Die gewählten
Maßnahmen sollten dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in einer der nächsten
Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Bei der folgenden Auswahl wurden sowohl konzeptionelle und technische
Maßnahmen als auch Maßnahmen der Bildung und Information berücksichtigt.
Die folgenden fünf
Maßnahmen werden von der Verwaltung priorisiert:
1.
Kommunale Wärmeleitplanung (KWLP)
Die KWLP ist eine weitestgehend
standardisierte Bestandsanalyse des Wärmebedarfs (Heizwärme Wohngebäude,
Gewerbe und Industrie) und der Wärmebereitstellungspotenziale (Abwärme
Industrie, Geothermie, Solar, Biomasse, usw.) auf gesamtstädtischem Gebiet. Sie
bietet die Grundlage für die gesetzlich geforderte klimaneutrale
Wärmeversorgung im Jahr 2045. Darauf aufbauend werden Szenarien entwickelt, aus
denen konkrete Maßnahmen, z.B. die Identifizierung von Eignungsgebieten für
Wärmenetze oder klimaneutrale Wärmeerzeugung, abgeleitet werden.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur
Durchführung und regelmäßigen Fortschreibung einer KWLP für NRW-Kommunen wird
derzeit durch den Bund und das Land NRW vorbereitet.
Kosten: ca. 130.000 €. Ein Förderantrag für
Bundesmittel wurde bereits durch die Verwaltung wegen der noch geltenden
möglichen 100%- Förderung gestellt (im Fall einer gesetzlichen Verpflichtung
können Konnexitätszahlungen erwartet werden).
Zuständigkeit: 61-NE, 602, 66
2.
Weiterer Ausbau der Photovoltaik auf
städtischen Liegenschaften in Verbindung mit Stromspeichern
Aktuell werden alle Dachflächen städtischer
Liegenschaften auf die grundsätzliche Eignung für PV-Anlagen im Rahmen einer
extern beauftragten Studie untersucht. Der Ausbau stellt einen wichtigen
Baustein für den örtlichen Klimaschutz, die Energiesicherheit und eine Senkung
der städtischen Energiekosten dar und soll mit den Ergebnissen der Studie
vorangetrieben werden (s. auch VV 187/23). Auf Basis der Studie sollen zunächst
die Liegenschaften mit dem höchsten Erzeugungs- und Eigennutzungspotenzial
umgesetzt werden. Die Ergebnisse der Studie und die weiteren Planungen werden
dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen
vorgestellt.
Kosten: Diese sind derzeit noch nicht bezifferbar.
Inwieweit öffentliche Förderung und/oder das Engagement Dritter gegeben sind,
muss noch geprüft werden. Für erste Maßnahmen könnten aktuell einmalig
200.000 € Fördermittel mit 70%-iger Förderquote im Rahmen des geförderten
Klimaschutzmanagements bis Ende Oktober 2023 beantragt werden.
Zuständigkeit: 65, 602, 61-NE
3.
Entwicklung eines energiepolitischen
Leitbilds für die Stadt Eschweiler mit einem Reduktionsfahrplan für die
Treibhausgasemissionen (THG)
Das Bundes-Klimaschutzgesetz und das
Klimaschutzgesetz des Landes NRW geben auf Grundlage des Pariser Klimaabkommens
vor, dass bis 2045 Treibhausgasneutralität vorliegen soll. Dieses Ziel verfolgt
auch der EEA-Prozess. Des Weiteren enthalten die Gesetze Minderungsziele für
die Jahre 2030 (65%) und 2040 (88%). Zum Erreichen dieser Ziele ist ein
übergeordnetes Leitbild der Stadt für das Jahr 2045 mit einer Strategie samt
Absenkpfad der THG in den einzelnen Sektoren (Gebäude, Verkehr,
Energiewirtschaft, Industrie, Landwirtschaft, sonstige) notwendig. Zudem sollen
konkrete Maßnahmen für Eschweiler identifiziert werden, um die Klimaneutralität
2045 zu erreichen. Der hierzu erforderliche Prozess unter Beteiligung von
Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft soll gestartet werden.
Kosten: keine
Zuständigkeit: Energieteam
4.
Informationsveranstaltungen zu den
Themenbereichen des EEA: Energie, Mobilität, Nachhaltigkeit
Zwar ist das Energieteam
fachbereichsübergreifend zusammengesetzt, repräsentiert aber lediglich einen
kleinen Ausschnitt der gesamten Stadtverwaltung.
Zur besseren Information aller Fachbereiche
über den Prozess des EEA und zur Intensivierung des Fachaustauschs der
städtischen Verwaltung in Bezug auf die genannten Themenbereiche, sollen
gezielt Informations- und Austauschveranstaltungen vom Energieteam für die
Verwaltung durchgeführt werden. Adressiert werden sollen hier vor allem der
Verwaltungsvorstand, die Amts- und die Abteilungsleitungen. Die für den EEA
relevanten politischen Gremien sollten zudem verstärkt über die aktuellen
energiepolitischen Entwicklungen und die Maßnahmen der Verwaltung in Bezug auf
den EEA informiert werden.
In einem zweiten Schritt sollen auch die
Politik und die Öffentlichkeit im Rahmen von Veranstaltungen, Workshops usw.
entsprechend informiert und beteiligt werden.
Kosten: keine
Zuständigkeit: Energieteam
5.
Projekt zur Verbesserung der Klimabildung im
schulischen Bereich
Die Aufklärung und Sensibilisierung von
Schüler*innen über die Notwendigkeit von klimaschützendem Handeln ist ein
wichtiger Baustein für eine lebenswerte Zukunft. Die Klimabildung im
schulischen Bereich soll daher gestärkt werden. Hierzu bietet beispielsweise
die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate ein eigenes Angebot an, bei dem
Dozenten mit klassenstufengerechten Lerneinheiten das Thema anschaulich
vermitteln.
In einem ersten Schritt sollte über das
Schulamt die Bereitschaft der Schulen zur Integration dieses Angebotes
abgefragt werden.
Kosten: keine
Zuständigkeit: Energieteam, 40
Die Verwaltung wird
beauftragt, diese vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.
Für
die Maßnahme 1 (KWLP) werden Kosten in Höhe von ca. 130.000 € veranschlagt.
Diese stehen in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2024 im Produkt
095110101 „Räumliche Planung und Entwicklung“ und dort im Sachkonto 52910820
„Nachhaltige Stadtentwicklung Eschweiler 2030“ zur Verfügung. Bei dieser
Maßnahme handelt es sich zukünftig nach In-Kraft-Treten des Gesetzes um eine
Pflichtaufgabe der Kommune.
Die
finanziellen Auswirkungen der Maßnahme 2 (PV-Ausbau) werden im Rahmen einer
gesonderten Beschlussvorlage für den Rat behandelt. Derzeit werden Gespräche
geführt mit dem regionalen Energieversorger EWV über mögliche Beteiligung am
Ausbau der PV auf kommunalen Dächern.
Für die Maßnahmen 3-5 fallen
keine Kosten an.
Die
Umsetzung der Maßnahmen bindet personelle Kapazitäten aus den jeweiligen
Fachbereichen.