Betreff
Kanal- und Straßenbau in der Vulligstraße
Vorlage
195/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Ausschuss nimmt den Planungsstand zum Ausbau der Vulligstraße - Platzbereich und angrenzende Straßenbereiche- zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorzustellen und zu erläutern.

Unter Berücksichtigung der in der Informationsveranstaltung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.

 


Ausgangslage

Die Vulligstraße liegt am Rande der Eschweiler Innenstadt. Sie ist eine in sich abgeschlossene Wohnsiedlung mit lediglich einer Zufahrt über die Steinstraße. Prägend für diese Wohnsiedlung ist der zentral gelegene Platzbereich. Der Platzbereich selbst sowie die angrenzenden Straßenbereiche sollen umgestaltet werden, gleichzeitig soll der sowohl baulich als auch hydraulisch defizitäre Kanal erneuert werden. Der Platz hat trotz seiner zentralen Lage in der kleinen Siedlung um die Vulligstraße keine über einen Parkplatz hinausgehende Funktion. Durch den hohen Versiegelungsgrad, die durchgängige Asphaltdecke und die auf acht Bäume beschränkten Freiraumelemente ist hier ein hohes Gestaltungsdefizit festzustellen. Eine Aufenthaltsqualität ist hier nicht gegeben.

Die angrenzenden Grundstücke des Platzbereichs sind über den öffentlichen Mischwasserkanal in der Zufahrtsstraße erschlossen. Dieser Steinzeugkanal verläuft somit parallel zur Häuserfront der Hausnummern 27 bis 29a und schließt in der Kreuzung Vulligstraße vor Hausnummer 22 an den bereits im Jahre 2015 erneuerten Mischwasserkanal an. Der Mischwasserkanal in der Zufahrtsstraße stammt aus dem Jahre 1938 und weist die Nennweite 250 mm auf. Die südlich und westlich des Platzes gelegenen Grundstücke leiten das anfallende Mischwasser über private Sammelleitungen in den öffentlichen Hauptkanal in der Zufahrtsstraße. Im westlichen Platzbereich wurde bereits im Jahre 2015 aufgrund des desolaten Zustandes der privaten Sammelleitung im Rahmen der städtischen Baumaßnahme Vulligstraße ein neuer (städtischer) Mischwasserkanal in der Nennweite 300 mm aus dem Werkstoff PVC-U hergestellt. Dieser wurde aufgrund der vorhandenen Bäume im nördlichen Platzbereich parallel zu den Grundstücksfronten hergestellt und vor Hausnummer 29a an den Bestandskanal angeschlossen.

Der Mischwasserkanal in der Zufahrtsstraße weist laut TV-Untersuchung eine Vielzahl von Schäden wie Rissbildungen, Muffenversätzen, Scherbenbildung sowie schadhafte Anschlussstutzen auf, die eine dringende Erneuerung erfordern. Zudem ist auch aus betrieblicher Sicht die Nennweite des Mischwasserkanals anzupassen.

Die vorhandenen Grundstücksanschlussleitungen / Sammelleitungen wurden ebenfalls im Vorfeld untersucht. Die Untersuchung ergab, dass eine Vielzahl der Grundstücksanschlussleitungen die zuvor genannten Schäden des Hauptkanals ebenfalls aufweisen, so dass die Erneuerung dieser Leitungen auch erforderlich ist.

 

Wie bereits in der Verwaltungsvorlage VV 332/21 – Neuausrichtung in der Straßenplanung im Sinne einer nachhaltigen Neugestaltung und Entwicklung städtischer Verkehrsflächen in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 04.11.2021 dargelegt, so wurde auch bei der Planung der Vulligstraße der Fokus bei der Planung erweitert und die nachfolgend aufgeführten Themenfelder betrachtet:

 

 

1.     Durchgangsverkehr

Die Vulligstraße ist aufgrund ihrer Lage im Straßennetz als Wohnstraße zu betrachten.

 

2.     Quell- und Zielverkehr

Aufgrund der Funktion als Wohnstraße überwiegt hier der Anliegerverkehr. Der öffentliche Raum, insbesondere der Platzbereich, ist durch die Unterbringung des ruhenden Verkehrs stark geprägt:

 

3.     Grundversorgung

Die Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen wurden bereits im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Koordinierungsgespräche, zuletzt am 28.02.2023, über die städtische Kanal- und Straßenbaumaßnahme informiert. Die Regionetz GmbH beabsichtigt eine Mitverlegung der Gasleitung, hier sind im Vorfeld Suchschachtungen erforderlich.

Glasfaserleitungen werden hier voraussichtlich noch vor der Durchführung der Baumaßnahme durch die Telekom verlegt.

Eine Einrichtung von E-Ladesäulen ist derzeit nicht geplant, seitens der Stadt Eschweiler wird im Rahmen der Baumaßnahme zusammen mit den Beleuchtungskabeln vorsorglich ein Leerrohr verlegt.

Im Vorfeld der Tiefbaumaßnahme werden die Versorgungs- und Telekommunikationsträger noch einmal gezielt angeschrieben, ob ihrerseits die Verlegung neuer Leitungen geplant ist. Gegebenenfalls werden diese Arbeiten im Zuge der Kanal- und Straßenbaumahme mit durchgeführt.

 

4.     Katastrophenvorsorge

Die Vulligstraße lag beim Indehochwasser 2021 im Überflutungsbereich. Laut Hochwasserrisiko- bzw. –gefahrenkarte ist die Vulligstraße bei einem Hochwasser mit mittlerer Auftrittswahrscheinlichkeit (HQ 100) bis auf wenige Gartenbereiche nicht gefährdet und läge nur bei niedriger Auftrittswahrscheinlichkeit im Überschwemmungsgebiet. Dies sind aber außergewöhnliche Ereignisse, im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme ist hier ein vorbeugender Schutz kaum möglich. Generell soll hier im Bereich des Möglichen eine Niederschlagswassernutzung in Form von unterirdischer Wasserspeicherung/Baumwässerung eingebaut werden. Darüber hinaus soll durch eine geregelte und ausreichend dimensionierte Entwässerungsanlage ein den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechender Schutz vor Überflutungen durch Regenereignisse gewährleistet werden.

 

5.     Verkehrssicherheit

In der Vulligstraße weisen sowohl der Kanal als auch die Straße erhebliche Mängel auf. Diese haben sich durch das Indehochwasser verschärft.

Auf der Fahrbahn sind in großem Umfang (Netz-)Risse und Absackungen vorhanden. In den letzten Jahren wurden diese Schadstellen zwar regelmäßig punktuell im Rahmen der Straßenunterhaltung behoben, jedoch lässt sich hierdurch kein zufriedenstellender Straßenzustand erreichen. Da diese Schäden auf einen nicht ausreichend tragfähigen Untergrund bzw. auf eine mangelnde Frostsicherheit des Oberbaus hindeuten, kann ihnen nur durch eine grundhafte Erneuerung der Straße begegnet werden.

 

6.     Aufenthaltsqualität

Eine nennenswerte Aufenthaltsqualität ist momentan in der Vulligstraße nicht gegeben. Insbesondere der Platzbereich bietet jedoch gute Voraussetzungen, um sich zu einem attraktiven Platz mit Treffpunktfunktion zu entwickeln. Unter Berücksichtigung der Belange des ruhenden Verkehrs im Bereich der Vulligstraße kann der bestehende Platz umgebaut und zu einem wohnungsnahen Freiraum mit hoher Aufenthaltsqualität neu gestaltet werden. Dabei soll ein barrierefreies Mischverkehrsprinzip umgesetzt werden, wobei die unterschiedlichen Bereiche nur dezent gegliedert werden sollen.

 

7.     Mikroklima und Ökologie

Die im Platzbereich vorhandenen Bäume sollen erhalten werden, eine Pflanzung von zusätzlichen Bäumen im Ausbaubereich ist nicht geplant.

In diesem Themenfeld sind auch langanhaltende Hitze- und Dürreperioden in den Sommermonaten zu berücksichtigen (Stichwort: „Schwammstadt“). Hierzu soll auch Vorsorge für eine ausreichende Speicherung von Wasser geschaffen werden, so dass durch die Straßenbäume und deren Verdunstung ein kühlender Effekt eintreten kann. Den vorhandenen Bäumen soll, wenn möglich, Niederschlagswasser zugeführt werden.

 

Planung

 

Straßenbau

Der östliche Teil der Vulligstraße ist bereits heute als Mischverkehrsfläche ausgebaut. Deses Prinzip wird auch auf den jetzt überplanten Bereich ausgeweitet, dort war bislang ein Ausbau im Trennprinzip vorhanden. Nördlich des Platzbereiches wird der Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs um ca. 40 m in westliche Richtung verschoben, so dass hier dann nur noch ein Übergang vom Ausbau im Trennprinzip auf Mischprinzip existiert. Der Platzbereich selbst erfährt die größte Umgestaltung. Im heutigen Zustand ist er komplett in Schwarzdecke befestigt, lediglich im Bereich der 8 Baumstandorte sind kleine Baumscheiben in ca. 1,5 x 1,5 m Größe vorhanden. Dies führt dazu, dass die Platzfläche hauptsächlich als zum Abstellen von Kfz genutzt wird. Zukünftig soll diese Fläche großzügig entsiegelt werden. Die Bäume erhalten große Grünflächen, in denen auch das Niederschlagswasser der Verkehrsflächen versickern soll. Zwischen den Bäumen wird ein reiner Fußgängerbereich mit Sitzmöglichkeiten geschaffen, der zum zentralen Bereich der gesamten Siedlung Vulligstraße werden soll. An den Außenrändern dieses zentralen Bereichs sollen insgesamt acht Stellplätze entstehen. Weitere acht Stellplätze sind in der Mischverkehrsfläche möglich.

Der Ausbau entspricht im Wesentlichen dem städtebaulichen Vorentwurf, der im Rahmen des Förderantrags für die „Soziale Stadt Eschweiler-West“ erstellt wurde.

 

Parkstandbilanz

Anhand einer Befahrung sowie von Luftbildern wurde die maximale Anzahl der derzeit im Ausbaubereich parkenden Fahrzeuge zu 16 Stück ermittelt. Damit ergibt sich eine annähernd ausgeglichene Bilanz im Vergleich zum geplanten Zustand (14 Parkstände).

 

Fußgängerverkehr

Der gesamte Ausbaubereich ist als Mischverkehrsfläche mit weitestgehend höhengleichem Ausbau konzipiert. Aus diesem Grund ist hier keine Gestaltung von barrierefreien Fahrbahnübergängen erforderlich.

 

Straßenbeleuchtung

Im Ausbaubereich befinden sich derzeit 4 Straßenlaternen unterschiedlicher Bauart. 3 stammen aus dem Jahr 1972, die vierte wurde im Jahr 2000 versetzt. Mit den vorhandenen Leuchten ist keine DIN-EN gerechte Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes gegeben. Aus diesen Gründen wird die Beleuchtungsanlage erneuert. Es kommt die Leuchte Philips Iridium gen4 (mit Telemanagement) mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m zum Einsatz. Die genauen Lampenstandorte werden in der Örtlichkeit festgelegt. Durch die Verwendung von LED-Leuchten wird eine deutlich bessere Energieeffizienz erzielt, zudem sinkt der Aufwand für die Unterhaltung der Beleuchtungsanlage.

 

Entwässerung

Entsprechend der betrieblichen und hydraulischen Vorgaben wird der neue Mischwasserkanal im gesamten Plangebiet in der Nennweite 300 mm in offener Bauweise erneuert. Im Bereich der Zufahrtstraße erfolgt die Kanalerneuerung in gleicher Trasse. Im Platzbereich selbst ist vorgesehen einen öffentlichen Kanal vor die Häuser zu verlegen und die Grundstücke direkt anzuschließen. Da die Platzverhältnisse hierfür auf Grund der vorhandenen Versorgungsleitungen und Bäume sehr beengt sind, muss die Machbarkeit im Zuge der weiteren Planung noch geprüft werden. Die Gesamtlänge des zu erneuernden Mischwasserkanals beträgt demnach ca. 140 m.

Die vorab inspizierten und als schadhaft eingestuften Grundstückanschlussleitungen werden im Rahmen der Baumaßnahme i.d.R. bis zur Grundstücksgrenze saniert. Vorab zur Baumaßnahme werden die betroffenen Hauseigentümer durch die Abteilung Kanalbau über die Sanierungsnotwendigkeit der Grundstücksanschlussleitung informiert

 

Grunderwerb

Im Rahmen der Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.

 

Projektablauf

Der weitere Ablauf des Vorhabens wird an den folgenden zeitlichen Meilensteinen orientiert:

Beschluss im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 13.06.2023

Bürgerinformationsveranstaltung August 2023 (nach den Sommerferien)

Beschluss der Planung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 19.10.2023

Beteiligung des Beirats für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe 31.10.2023

Ausschreibungsphase Oktober 2023 – Dezember 2023

Submission Dezember 2023

Vergabe im Januar 2024 (abhängig von der Terminierung der Sitzungen im Jahr 2024)

Baubeginn 1. Quartal 2024

Fertigstellung im 4. Quartal 2024

Bedingt durch die teilweise geringe Straßenbreite müssen die Arbeiten überwiegend unter abschnittsweiser Vollsperrung durchgeführt werden, da nur so den Vorgaben des Arbeitsschutzes gefolgt werden kann. Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit der Verkehrsbehörde unter Beteiligung von Polizei und Feuerwehr.

Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt. Der Termin der Veranstaltung wird rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und im Amtsblatt bekanntgegeben.

 


 

Ausgaben

Straßenbau

Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurden die Baukosten ermittelt. Diese stellen sich unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung wie folgt dar:

Für die Moltkestraße zwischen Kaiserstraße und Bismarckstraße wird einschließlich Beleuchtung und Planung von Baukosten in Höhe von 410.000 € ausgegangen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei dem Produkt 125410101 - Gemeindestraßen -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV20AIB017 - Vulligstraße – bisher in Höhe von insgesamt 420.000 € zur Verfügung. In 2023 stehen 160.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 250.000 € zur Verfügung. Im Jahr 2024 stehen 250.000 € zur Verfügung und im Jahr 2025 10.000 €.

Gegebenenfalls werden Anpassungen bei der Mittelbereitstellung erforderlich. Diese können bei den zukünftigen Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden. Sollte eine Anpassung der in 2023 vorhandenen Verpflichtungsermächtigung erforderlich werden, wird diese –mit amtsinterner Deckung- überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Kanalbau

Die Erneuerung erfolgt gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler.

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Projektkosten einschließlich der Ingenieurkosten für die Kanalerneuerung auf ca. 165.000 € sowie für die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen auf ca. 3.000 €.

Im Haushaltsplan wurden bisher für die Erneuerung der Kanäle unter der Kostenstelle 660 000 00 bei dem im Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung geführten Sachkonto 09110002 – Kanal Vulligstraße, IV20AIB039, für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 100.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 40.000 €, für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt.

Demnach liegt die aktuelle Kostenschätzung bereits, aufgrund der aktuellen Marktlage mit stetig steigenden Rohstoff- und Energiepreisen, über den im Haushalt 2023 zur Verfügung stehenden Mittel. Der gegebenenfalls erforderliche Mehrbedarf in Höhe von derzeit 25.000 € kann in der mittelfristigen Planung mit einer überplanmäßigen VE im Budget gedeckt werden.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen wurden bei Produkt 115380201 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung –, Sachkonto 52350100 – Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend im Aufwand und Ertrag berücksichtigt

 

Einnahmen

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 24. März 2022 beschlossen, dass die von den Beitragspflichtigen zu zahlenden Straßenbaubeiträge zu 100 Prozent gefördert werden. Dieser Beschluss wurde zwischenzeitlich entsprechend umgesetzt. Die neue Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) ist am 12. Mai 2022 in Kraft getreten. Sie sieht eine Förderung von Straßenbaumaßnahmen vor, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Hierunter fällt auch die aktuelle Straßenbaumaßnahme.

Unabhängig davon ist die verbindliche Anliegerbeteiligung nach § 8a Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen durchzuführen.

Weiterhin wird der Ausbau der Vulligstraße im Rahmen der „Sozialen Stadt Eschweiler-West“ gefördert.

 


 

Die Ingenieurleistungen für den Kanal- und Straßenbau in der Vulligstraße wurden an das Ingenieurbüro H. A. Meyer aus Stolberg vergeben.

Für die Oberbauleitung und Koordination wird Arbeitskraft bei 660 und 661 gebunden.