Das derzeitige
Nebengebäude des Städt. Gymnasiums, Gartenstr. 36 in Eschweiler wird zum
nächstmöglichen Zeitpunkt abgerissen, sobald auf dem Schulgrundstück für die
Schülerinnen und Schüler für die Zeit bis zum Neubau des Nebengebäudes die
Containerklassen und – räume bezugsfertig sind.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den mit der Schulleitung abgestimmten Raumbedarf vorübergehend
durch Containerklassen zu decken, die auf dem Schulgrundstück aufgestellt
werden, wie im Sachverhalt und den Anlagen näher dargestellt.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die begonnene Planung eines Neubaus fortzuführen, wie im
Sachverhalt dargestellt.
Das Städtische
Gymnasium hat inzwischen drei Schulgebäude, das Hauptgebäude an der
Peter-Paul-Str. 13, das Nebengebäude an der Gartenstr. 36 und das Nebengebäude
an der Preyerstr. 28.
Der Schulraum ist
auf den Bedarf eines vierzügigen Gymnasiums ausgerichtet worden und stellt
diesen aktuell mit den drei Standorten sicher.
Im Nebengebäude
Gartenstraße waren bisher die unteren Jahrgangsstufen 5 - 7 untergebracht. Die
übrigen Stufen werden vorwiegend im Hauptgebäude unterrichtet. Seit der
Flutkatastrophe im Sommer 2021 wurden im 1. OG des Nebengebäudes Gartenstraße
vorübergehend noch Schüler*innen der Primarstufe der Willi-Fährmann-Schule
beherbergt, die aber seit den Osterferien 2023 bereits in Containerklassen des
Berufskollegs auf der August-Thyssen-Straße umgezogen sind, um näher am
derzeitigen Ersatzstandort auf der Franz-Rüth-Straße zu sein.
Das Nebengebäude,
das als ehemaliges Kasernengebäude in den 90er Jahren als Schulgebäude ertüchtigt
wurde, sah zunächst 16 Unterrichtsräume (Klassen- bzw. Gruppenräume), Fachräume
für Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Musik, Kunst und dazu gehörende
Nebenräume und Verwaltungsräume (Lehrerzimmer, Sekretariat, Büros) vor.
Im Jahr 2021 kam es
im Dachgeschoss des Nebengebäudes zu einem Wasserrohrbruch, der eine
großflächige Durchfeuchtung der obersten Geschossdecke zur Folge hatte. Im Zuge
der Untersuchung des entstandenen Schadens wurden an verschiedenen Stellen
Bauteilöffnungen durchgeführt. Dabei stellten sich etliche Schäden an der
Bausubstanz heraus:
- In den
Sparrenlagen der Decke zum Dachgeschoss, den Wänden des 2. OG und den gesamten
Anschlussbereichen der umlaufenden Mansarden
wurde der echte Hausschwamm festgestellt.
- Aufgrund statischer
Mängel ist die Nutzbarkeit des Dachraums nur eingeschränkt möglich.
- Es wurden
umfangreiche Fehlstellen in den Dachsparren und den lastabtragenden Bauteilen
des Dachstuhls festgestellt.
- Eine Untersuchung
der Holzunterkonstruktion des Bodens im gesamten 2. OG wurde notwendig, da die
Ausbreitung des Hausschwammes in der Konstruktion nicht ausgeschlossen werden
konnte.
Im Zuge der
Betrachtung von Sanierungsvarianten wurde das Gebäude daraufhin
gesamteinheitlich begutachtet. Hierbei wurden weitere Bauteilöffnungen
vorgenommen und es wurden weitere erhebliche Mängel gefunden:
- fehlende
Brandschottungen
- mittelfristig
notwendige statische Ertüchtigungen der Deckenkonstruktion in mehreren
Geschossen.
- statische
Einschränkung der gesamten Kellerdecke (eine provisorische Abstützung wurde
bereits ausgeführt)
- Feuchteschäden im
gesamten Keller
- Schäden am
Außenputz
- defekte
Fensteranlagen
- dringender
energetischer/gebäudetechnischer Sanierungsaufwand
- fehlendes
Brandschutzkonzept (welches bei einer Sanierung erstellt werden müsste und die
Umsetzung
des Brandschutzes nach heutigem Stand
erforderlich macht)
Aufgrund der Ergebnisse der Untersuchungen wurden in Abstimmung mit der
Bauaufsichtsbehörde zunächst provisorische Sicherungsmaßnahmen durchgeführt,
unter deren Beachtung der Schulbetrieb derzeit im EG und 1. OG durchgeführt
werden kann. Das Kellergeschoss und das 2. OG sowie der Dachstuhl mussten
gesperrt werden. Aufgrund der baulichen Gesamtsituation soll möglichst zeitnah
eine vollständige Aufgabe der schulischen Nutzung erfolgen.
Als Ergebnis der
Betrachtung der Sanierungsvarianten stellte sich heraus, dass aufgrund der
baulichen Mängel am Gebäude, eine Sanierung des Schulgebäudes nicht mehr
wirtschaftlich durchführbar ist. Eine Abtragung der obersten beiden Geschosse
und eine Kernsanierung des Restgebäudes wären erforderlich, um hier zu einem
annehmbaren Ergebnis zu gelangen. Auch unter Berücksichtigung der notwendigen
Ersatzunterbringung der Schüler*innen stellt sich der Abriss und Neubau des
Gebäudes Gartenstraße 36 als für die Stadt Eschweiler wirtschaftlichste und
nachhaltigste Lösung dar. Die Lösung bietet den Vorteil, dass sowohl die
Ersatzunterbringung als auch die spätere Neubebauung am selben Standort
erfolgen können und die Nähe zu dem angrenzenden Gebäude in der Preyerstraße 28
mit der Mensa, dem Selbstlernzentrum und dem Vorbereitungsbereich für die
Lehrerschaft sowie zum Hauptgebäude des Gymnasiums in der Peter-Paul-Straße
erhalten bleibt. Im Zuge des Neubaus kann auch das Raumkonzept des Gebäudes neu
betrachtet werden.
Im Kostenvergleich
im Rahmen der Variantenuntersuchung stellen sich die groben Schätzkosten der
untersuchten Varianten wie folgt dar:
-
Sanierung
des Bestandsgebäudes: 13.600.000 €
Hierin
enthalten ist die Behebung der vorhandenen Mängel jedoch nicht eine komplette
ganzheitliche und energetische Sanierung des Gebäudes. Das Resultat wäre
dementsprechend qualitativ nicht mit einem Neubau vergleichbar. Anpassungen der
Raumstruktur an den aktuellen Bedarf sind nicht enthalten.
-
Abbruch
Bestandsgebäude und Neubau eines Schulgebäudes an gleicher Stelle: 14.800.000 €
Die
Kosten des Neubaus wurden auf Grundlage des Brutto-Rauminhalts des vorhandenen
Gebäudes ohne Berücksichtigung des noch zu erarbeitenden Raumbuchs geschätzt.
Die tatsächlichen Kosten für einen Neubau müssen entsprechend im weiteren
Planungsverlauf konkretisiert werden.
Die provisorische
Containeranlage wurde hierbei mit jeweils rund 700.000 € berücksichtigt. Der
Kostenstand der Kostenschätzungen ist Dezember 2022. Die genannten Kosten
dienten der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen des Variantenvergleichs
und stellen lediglich grobe Kostenannahmen dar.
Derzeit läuft eine
Anfrage bei der oberen Bauaufsichtsbehörde, inwieweit hier für eine temporäre
Ersatzcontaineranlage auf dem Grundstück eine Befreiung von den Festsetzungen
des vorhandenen Bebauungsplans in Aussicht gestellt werden kann.
Seit dem Rohrbruch
im Dachgeschoss im Februar 2021 kann das 2. OG, in dem bis dahin in erster
Linie die naturwissenschaftlichen (NW-) Fachunterrichtsräume und der
Computerraum untergebracht waren, nicht mehr schulisch genutzt werden, so dass
seitdem ausschließlich die NW-Räume im Hauptgebäude zur Verfügung stehen. Das
1. OG konnte seit der Flut ebenfalls nur noch eingeschränkt genutzt werden
aufgrund der Unterbringung der Willi-Fährmann-Schüler*innen.
Aktuell werden das
Erdgeschoss und Teile des 1. OG schulisch genutzt.
Aufgrund der
baulichen Notwendigkeiten hat die Verwaltung sich bereits frühzeitig mit der Schulleitung
über Lösungen zur temporären Unterbringung der Schüler*innen ausgetauscht. Es
wurde vereinbart, dass eine Containerlösung gefunden werden muss für die Zeit
bis zur Fertigstellung des endgültigen neuen Nebengebäudes. In diesen
Containerräumen soll dann die Oberstufe untergebracht werden, so dass die
Jahrgangsstufen 5-7 ab dem Schuljahr 2024/25 im Hauptgebäude untergebracht
werden.
Auf Wunsch der
Schulleitung wurde für diese Übergangszeit ein Raumbedarf von 13 Klassenräumen
für die komplette Oberstufe, jeweils ein Büro für ein Schulsekretariat, für den
Oberstufenkoordinator, ein Besprechungsraum und ein Sanitätsraum als notwendig
erachtet. Zusätzlich sollten dort eigene
Toiletten vorhanden sein.
Auf dieser Grundlage
wurde dann eine Planung für eine entsprechend große Containeranlage erstellt,
die in der Anlage dargestellt ist. Ungeachtet der Entscheidung, ob das
Nebengebäude saniert oder ersetzt wird durch einen Neubau ist in jedem Fall die
Aufstellung von Containerklassen erforderlich, um alle Schüler*innen während
der Sanierungs- oder Abriss- und Bauphase ordnungsgemäß beschulen zu können.
Damit einhergehend
soll der Schulhof am Hauptgebäude eine Aufwertung erfahren durch den Aufbau von
zwei Basketballkörben, Tischtennisplatten und Soccertoren, damit altersgerechte
Beschäftigungsangebote für die Unter- und Mittelstufe geschaffen werden.
Zudem wurde von der
Schulleitung der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, dass im Rahmen der
Planung des Neubaus eine Verlegung des Parkplatzes am Nebengebäude Preyerstraße
vorgenommen wird.
Zur Feststellung des
Raumbedarfs für den Neubau eines Nebengebäudes ist bereits schulintern eine
Arbeitsgruppe bestehend aus Schul- und Elternvertretern gegründet worden, die
auf der Basis eines von der Schulleitung noch zu erstellenden pädagogischen
Konzepts eigene Ideen zu einem Raumkonzept erarbeiten. Mit Unterstützung eines
externen Büros soll dann unter Beteiligung von Verwaltung und Schule
(Schulleitung/Abordnung von Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen) ein Raumbuch
erstellt werden, auf dessen Grundlage eine Planung für einen Neubau erfolgen
soll.
Die Verwaltung hat
mit dieser Vorgehensweise gute Erfahrungen gemacht bei der Festlegung des
Raumbedarfs der Willi-Fährmann-Schule und des Sportzentrums Stadtmitte und
schlägt daher vor, in analoger Weise vorzugehen.
Unter Produkt 011111203, Kostenstelle 60100000, Sachkonto
09110002 IV22AIB026 wurden in 2022
bereits 200.000€ bereitgestellt. Für die weiteren Maßnahmen sind hier für 2023
250.000€ und für 2024 1.750.000€ eingeplant. Für das Jahr 2023 ist eine
Verpflichtungsermächtigung über 500.000€ vorgesehen. Diese Mittel sind für die
Erstellung einer Ersatzcontaineranlage und die ersten Planungen für den Neubau
vorgesehen. Die Baukosten für den Neubau müssen anhand der noch zu erstellenden
Vorplanung ermittelt und für die Folgejahre bereitgestellt werden.
Die Maßnahmen werden von den Mitarbeiter*innen der Ämter
40/Schulen, Sport und Kultur und 65/Hochbauamt betreut. Die Abwicklung der
baulichen Maßnahme erfolgt durch externe Planungsbüros in Verbindung mit dem
Technischen Gebäudemanagement.