Betreff
Stärkungspakt NRW;
hier: Aktueller Sachstand zur Umsetzung
Vorlage
189/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Eschweiler trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er stellt fest, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen der Stadt Eschweiler als sog. „Billigkeitsleistung“ einen Betrag in Höhe von 409.563,00 Euro bewilligt hat.

 

2. Er ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen der vorhandenen Fördermittel, vorliegende Anträge zu bewilligen, soweit damit dem Förderzweck entsprochen wird.

 

3. Er stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 8 Abs. 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2023 unabweisbaren erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von bis zu 409.563,00 Euro als Unterstützungsleistungen im Rahmen des Stärkungspaktes NRW zu.

 


Mit Verwaltungsvorlage 121/23 wurde der Sozial- und Seniorenausschuss darüber informiert, dass die Stadt Eschweiler aus dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ durch das Land NRW einen Betrag in Höhe von 409.563,00 Euro erhalten hat. Über die städtische Homepage und die lokalen Medien wurden Träger und Vereine Anfang April auf die Antragsstellung aufmerksam gemacht.

 

In der vergangenen Sitzung des Sozial- und Seniorenausschusses wurde die Verwaltung gebeten, regelmäßig über den aktuellen Sachstand und die entsprechende Umsetzung zu berichten.

 

Im Rahmen der Bedarfsanmeldung wurden bisher durch fünfzehn Träger und Vereine Anträge auf Gelder aus dem Stärkungspakt gestellt. Durch das Sozialamt wurden die Anträge auf ihre Kompatibilität mit den Förderrichtlinien des Landes NRW geprüft und konnten vollständig positiv beschieden werden.

Nach Rückversand der beigefügten Vereinbarung durch die Träger und Vereine werden folgende Bewilligungen vorgenommen:

 

Träger / Verein

Bereich

Höhe der Förderung

Eschweiler Tafel

Miete, Nebenkosten, Lebensmittel

56.000,00 Euro

SkF e.V. Eschweiler

Miete, Nebenkosten, Reinigungsmaterialien

44.100,00 Euro

Kinderschutzbund Eschweiler

Miete, Umzugskosten, Zirkuswoche

32.600,00 Euro

Förderverein KGS Kinzweiler

Zirkusprojekt

10.400,00 Euro

Verein Generation Gemeinsam

Honorarkräfte für Projekt „Krisenkinder“

35.711,50 Euro

TSG Eschweiler e.V.

Honorarkosten Ehrenamtler

2.600,00 Euro

BeO Eschweiler Ost

Betriebskosten + Veranstaltungen

8.366,52 Euro

AWO Ortsverein Eschweiler

Miete + Honorarkosten

9.240,00 Euro

AWO Ortsverein Dürwiß

Miete + Strom

5.448,00 Euro

Förderverein KGS Dürwiß

Zirkusprojekt

6.792,00 Euro

Turnverein Hehlrath

Miete + Honorarkosten

1.870,00 Euro

Eschweiler Turnverein

Honorarkosten

23.016,00 Euro

Förderverein Barbararschule

Veranstaltungen

5.200,00 Euro

Förderverein KGS Bergrath

Ausflug Spieleland

915,00 Euro

Eschweiler Tauchclub 1954 e.V.

Materialcontainer + Miete

5.000,00 Euro

Bewilligungen für Träger / Vereine insgesamt:

232.359,02 Euro

 

Weiterhin wurden verschiedene kommunale Projekte angestoßen, welche bis zum Ende des Jahres 2023 durchgeführt werden können.

 

Hierzu wurde für den Allgemeinen Sozialen Dienst des Sozialamtes ein Beratungsbus für den Zeitraum 15.06.2023 – 31.12.2023 angemietet. Mit der Hilfe des Beratungsbusses wird die aufsuchende Arbeit, sowohl in den städtischen Notunterkünften als auch im gesamten Stadtgebiet, bewältigt. Mit der Hilfe des Beratungsbusses sollen zudem die verschiedenen Quartiere in der Stadt auf die Angebote des Allgemeinen Sozialen Dienstes aufmerksam gemacht werden.

Die Kosten für die Anmietung und die dazugehörigen Kosten (Lebensmittel, Reinigungsmaterialien u.ä.) belaufen sich auf circa 15.000,00 Euro.

 

Um die Angebote in der Villa Faensen auszuweiten, sind dort zusätzliche Veranstaltungen im Bereich der Seniorenbetreuung in der Villa Faensen geplant. Die Kosten für diesen Bereich belaufen sich auf circa 15.000,00 Euro.

 

Weitere kommunale Projekte befinden sich derzeit in Abstimmung mit den beteiligten Stellen und werden in der nächsten Sitzung des Sozial- und Seniorenausschusses am 16.08.2023 vorgestellt.

 

 

Im Rahmen der Pflicht zur Berichtslegung muss gegenüber dem MAGS NRW, erstmalig zum 31.07.2023 mit Stichtag 30.06.2023, ein Nachweis über die Verausgabung der Mittel durchgeführt werden.

 


Der Betrag in Höhe von 409.563,00 Euro wurde auf dem Sachkonto 41410000 – Produkt 50000000 außerplanmäßig vereinnahmt und wird über das entsprechende Aufwandskonto 53118000 – Produkt 50000000 verausgabt.

Die Aufwendungen erfolgen maximal bis zur Höhe der bereitgestellten Fördermittel in vorgenannter Summe. Insoweit sind die außerplanmäßigen Aufwendungen gedeckt.  Die Unabweisbarkeit ergibt sich in erster Linie aus der Vorgabe des Landes, die Mittel noch im laufenden Haushaltsjahr zu verausgaben.

 


Keine personellen Auswirkungen.