Betreff
Photovoltaik auf Dächern städtischer Gebäude und Freiflächen
hier: Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 07.03.23
Vorlage
187/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit E-Mail vom 07.03.2023 (Anlage 1) bitten die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler um Mitteilung zum Sachstand „Photovoltaik auf Dächern städtischer Gebäude und anderen Freiflächen“.

 

Zu folgenden Punkten wird um Auskunft gebeten:

1.       Auflistung der bereits auf städtischen Gebäuden installierten Photovoltaik- und Solarthermieanlagen

2.       Planungsstand zur Freiflächenphotovoltaik.

 

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

 

zu 1.) Aktuell sind auf den Gebäuden der Stadt Eschweiler, der Strukturförderungsgesellschaft der Stadt Eschweiler und der BKJ Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche der Stadt Eschweiler insgesamt 11 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 270 kWpeak installiert. Diese haben bis heute rund 2,8 Mio. kWh Sonnenstrom produziert, und damit rund 1.100 t CO2 (angenommene Kompensationswirkung von Solarstrom ca. 400 g CO2/kWh) eingespart. Eine Übersicht der aktuell installierten Anlagen ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Um den weiteren Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Gebäuden vor dem Hintergrund der aktuellen „Energiekrise“ und der beschleunigten Umsetzung der Energiewende voranzubringen, hat die Verwaltung im Oktober 2022 die Enerko Energiewirtschaftliche Beratung GmbH (EEB) aus Aldenhoven beauftragt, eine Vorplanungsstudie für Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Liegenschaften inklusive Stromspeicher zu erarbeiten. Im Fokus dieser Studie stehen 106 der insgesamt 151 städtischen Gebäude, die von der Verwaltung auf Grund der Größe, Dachneigung, Ausrichtung und verschattungsfreien Lage als grundsätzlich geeignet für die Installation einer PV-Anlage vorausgewählt wurden. Der Auftrag an die EEB umfasst folgende Aufgaben:

 

1.       Analyse der Dachflächen auf grundsätzliche Eignung für die Installation einer PV-Anlage (Ersteinschätzung auf Grund Alter und Bauform, Dachneigung, Dachgröße, Dachausrichtung, Verschattung).

2.       Reduzierung der Gesamtliste der Gebäude auf die, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Grund der baulichen Eignung eine wirtschaftlich zu betreibende PV-Anlage (evtl. inkl. Speicher) installiert werden kann. Die weiteren Untersuchungen beschränken sich auf diese Auswahl.

3.       Dimensionierung der Anlagen und Ermittlung der jeweiligen potenziellen Leistung und des jeweiligen potenziellen Ertrags sowie des jeweiligen Anteils an Eigenstromverbrauch.

4.       Dimensionierung der Stromspeicher unter Berücksichtigung der Gebäudenutzung.

5.       Abschätzung der Investitions- und laufenden Kosten für PV und Stromspeicher.

6.       Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Stromkosteneinsparung (Stromeigennutzung), des Stromverkaufs und/oder der Einspeisevergütung sowie möglicher öffentlicher Förderungen.

7.       Mögliche und sinnvolle Geschäfts- bzw. Betreibermodelle (Dachverpachtung, Anlagen-Contracting, Anlagenpacht, städtische Betreibergesellschaft, o.a.) – hier soll eine Empfehlung ausgesprochen werden, die die aktuellen Erleichterungen für PV-Anlagen-Betreiber berücksichtigt.

8.       zusätzlich für die vom Hochwasser betroffenen Gebäude:

Detailprüfung, wie eine PV-Anlage auf dem betroffenen Gebäude vorgerüstet werden kann (z.B. Installation von Leerrohren, Kabelsträngen, usw.). 

 

In ihrer eingehenden Analyse hat die EEB 95 der 106 von der Verwaltung vorausgewählten Liegenschaften als potenziell geeignet für PV eingestuft und der weiteren Analyse unterzogen. Die Ergebnisse der Vorplanungsstudie sollen dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen vorgestellt werden.

Als nächsten Schritt verfolgt die Verwaltung das Ziel, auf Basis der vorliegenden Ergebnisse zunächst die Liegenschaften mit dem höchsten Erzeugungs- und Eigennutzungspotenzial umzusetzen. (s. dazu auch VV 198/23)

Erst im Zuge der Umsetzung wird die bautechnische Eignungsprüfung der Dächer erfolgen und entschieden, wer Investor, Eigentümer und Betreiber werden wird und wie der erzeugte PV-Strom möglichst effizient und wirtschaftlich genutzt werden kann. 

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte bereits mit Schreiben vom 20.05.2019 unter anderem beantragt, „städtische Neubauten … ab sofort grundsätzlich mit Solaranlagen auszustatten…“. (VV 205/19) Der Rat der Stadt Eschweiler hatte dies in seiner Sitzung am 24.09.2019 mit dem Zusatz „…sofern dies wirtschaftlich und bautechnisch umsetzbar ist.“ beschlossen. Diesem Beschluss wird nun auch im Rahmen der zukünftigen Umsetzungsstrategie für den weiteren Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften entsprochen.  

 

zu 2.)

Bereits 2016 hat die Stadt Eschweiler ein erstes Konzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen erarbeitet. Mit Schreiben vom 08.12.2016 hat die Verwaltung damals eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung Köln gerichtet. Insgesamt acht von der Verwaltung nach dem damaligen EEG 2017 (Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017) sowie den Zielen des Landesentwicklungsplans (LEP NRW vom 08.02.2017) im Vorfeld als potenziell geeignet eingestufte Flächen für Freiflächenphotovoltaik sollten dahingehend geprüft werden, ob für diese eine entsprechende Flächennutzungsplanänderung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst sei.

Nach Auffassung der Bezirksregierung Köln vom März 2017 waren jedoch lediglich zwei der acht Flächen an die Ziele der Raumordnung angepasst. Die weiteren Ausführungen dazu sind der VV 136/17 zu entnehmen.

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 22.06.2017 (VV 136/17) beauftragt, die Planungen für vier Standorte/Flächen weiterzuverfolgen und „entsprechende Schritte bei der Bezirksregierung Köln einzuleiten, um einen Beschluss des Regionalrats zu erwirken.“

Auch die Beteiligung des Regionalrates im September und Dezember 2017 zu diesen vier Standorten sowie einem weiteren Standort entlang der A4 im Bereich Vöckelsberg ergab kein anderslautendes Ergebnis (s. a. die Drucksache Nr. RR 60/2016 des Regionalrates Köln). Der Regionalrat stoppte so damals die vorausschauenden Planungen der Stadt Eschweiler. Daher wurden auch für die beiden „übrig gebliebenen“ Flächen – „Feldendstraße“ (ehemaliges Fibercast-Gelände) sowie „Entlang Bahnstrecke Bovenberg“ – von Seiten der Verwaltung keine weiteren Schritte zur Realisierung unternommen.

 

Zwischenzeitlich wurden die klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung angepasst bzw. verschärft. So soll bereits im Jahr 2035 die Stromversorgung in Deutschland nahezu treibhausgasneutral sein. PV-Strom soll mit mehr als 30% eine tragende Rolle spielen. Um dieses Ziel zu erreichen wurden das EEG sowie das Baugesetzbuch (BauGB) angepasst. U.a. wurde die mögliche Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im EEG erweitert; beispielsweise die Tiefe der Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienenwegen von 200m auf 500m erhöht. Zudem wurde die Privilegierung von Vorhaben zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie im Außenbereich in § 35 Abs. 1 Nummer 8 BauGB auf Flächen längs von Autobahnen und mindestens zweigleisigen Schienenwegen des übergeordneten Netzes in einer Entfernung von bis zu 200m erweitert.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung zum Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln hat die Verwaltung in ihrer Stellungnahme vom 10.05.2023 drei Flächen für die Projektierung von Freiflächen-Photovoltaik eingebracht, für die bereits eine Bauleitplanung erarbeitet wird bzw. für die erste Überlegungen zur Planung bestehen:

1.       Auf den versiegelten Freiflächen des ehemaligen Camp Astrid im Propsteier Wald soll eine ca. 3,4 ha große Anlage installiert werden. Für die Flächennutzungsplanänderung wurde im November 2022 die Offenlage beschlossen.

2.       Auf einer Fläche an der Autobahnanschlussstelle Eschweiler-Ost, südlich der Autobahn A4 und nördlich des Elektrowerks könnte eine ca. 6 ha große Anlage entstehen. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbliche Baufläche (G) dargestellt. 

3.       Die bereits 2017 bei der Bezirksplanungsbehörde eingebrachte Fläche auf der Halde Nierchen zwischen den bestehenden Windenergieanlagen sollte erneut geprüft werden. Gemeinsam mit der Gemeinde Langerwehe als Miteigentümerin der Flächen könnten so bis zu 42 ha Fläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen entwickelt werden.

 

Mit dem „Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Köln sollen durch die Bezirksplanungsbehörde sehr zeitnah alle notwendigen Vorgaben für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien im Regierungsbezirk Köln festgelegt werden. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung die weiteren Planungen zum Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Eschweiler Stadtgebiet fortführen.

 


Keine

 


Keine