Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird der Kreis der
Berechtigten für die Nutzung von Sportgutscheinen ab dem Schuljahr 2023/24 auf
alle Eschweiler Schülerinnen und Schüler des Primar- und Sekundarbereichs I
ausgeweitet.
Die Gremien des Rates haben das Thema Sportgutschein bereits mit den
Verwaltungsvorlagen 201/20, 142//21, 296/22 und 032/23 behandelt.
Im Schuljahr 2022/2023 wurden bisher 49 förderfähige Gutscheine über die
Sportvereine bei der Verwaltung eingereicht. Das Finanzvolumen der Förderung
beträgt im laufenden Schuljahr 5.865,50 Euro. Dieses sind 119,70 Euro pro Kopf
also durchschnittlich 10,00 Euro Beitrag pro Monat und Kind.
Der niedrigste Jahresbeitrag eines teilnehmenden Vereins ist 30,00 Euro,
der höchste 300,00 Euro. Außer bei den Kampfsportvereinen liegt der
Jahresbeitrag bei allen anderen Vereinen deutlich unter 100,00 Euro. Bei den Kampfkunstvereinen
ist der günstigste Jahresbeitrag 144,00 Euro. Die Mehrzahl der Vereine in den
Kampfsportarten erheben einen Beitrag an der 200,00 Euro Grenze oder mehr. Der
teuerste Jahresbeitrag beträgt hier 300,00 Euro.
Die Gutscheine wurden über die Vereine eingereicht. Von den eingereichten
Gutscheinen besuchten 31 Kinder die 1. Klasse einer Grundschule, 18 Kinder die
5. Klasse in der Sekundarstufe I.
In den Monaten März,
April und Mai wurden nur 11 Sportgutscheine eingereicht.
Weiteren Jahrgangsstufen war die Teilnahme nach dem bisherigen Beschluss
des Rates bzw. Sportausschusses bisher verwehrt.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Kreis der Berechtigten auf die
komplette Primarstufe und die Sekundarstufe I zu erweitern, um auch weiteren
interessierten Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, von dem Angebot des
Sportgutscheins zu profitieren.
Unter Sachkonto 54310000
„Geschäftsaufwendungen“, Produkt 084240101, „Sportstätten“ stehen insgesamt
25.100,00 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2023 wurden noch keine Haushaltsmittel
für die Einlösung des Sportgutscheins verausgabt. Es liegen aber förderfähige
Gutscheine in Höhe von 2.877,50 Euro vor, die nach Bestandskraft des Haushalts
2023 ausgezahlt werden. Somit steht für das Haushaltsjahr 2023 dann noch ein
Betrag von 22.222,50 Euro zur Verfügung.
Durch den Sportgutschein werden personelle Ressourcen in der Abteilung
410 Sport und Kultur gebunden.