Betreff
Sportgutschein Eschweiler
Vorlage
185/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird der Kreis der Berechtigten für die Nutzung von Sportgutscheinen ab dem Schuljahr 2023/24 auf alle Eschweiler Schülerinnen und Schüler des Primar- und Sekundarbereichs I ausgeweitet.

 


Die Gremien des Rates haben das Thema Sportgutschein bereits mit den Verwaltungsvorlagen 201/20, 142//21, 296/22 und 032/23 behandelt.

 

Im Schuljahr 2022/2023 wurden bisher 49 förderfähige Gutscheine über die Sportvereine bei der Verwaltung eingereicht. Das Finanzvolumen der Förderung beträgt im laufenden Schuljahr 5.865,50 Euro. Dieses sind 119,70 Euro pro Kopf also durchschnittlich 10,00 Euro Beitrag pro Monat und Kind.

 

Der niedrigste Jahresbeitrag eines teilnehmenden Vereins ist 30,00 Euro, der höchste 300,00 Euro. Außer bei den Kampfsportvereinen liegt der Jahresbeitrag bei allen anderen Vereinen deutlich unter 100,00 Euro. Bei den Kampfkunstvereinen ist der günstigste Jahresbeitrag 144,00 Euro. Die Mehrzahl der Vereine in den Kampfsportarten erheben einen Beitrag an der 200,00 Euro Grenze oder mehr. Der teuerste Jahresbeitrag beträgt hier 300,00 Euro.

 

Die Gutscheine wurden über die Vereine eingereicht. Von den eingereichten Gutscheinen besuchten 31 Kinder die 1. Klasse einer Grundschule, 18 Kinder die 5. Klasse in der Sekundarstufe I.

In den Monaten März, April und Mai wurden nur 11 Sportgutscheine eingereicht.

 

Weiteren Jahrgangsstufen war die Teilnahme nach dem bisherigen Beschluss des Rates bzw. Sportausschusses bisher verwehrt. 

 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Kreis der Berechtigten auf die komplette Primarstufe und die Sekundarstufe I zu erweitern, um auch weiteren interessierten Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, von dem Angebot des Sportgutscheins zu profitieren.

 


Unter Sachkonto 54310000 „Geschäftsaufwendungen“, Produkt 084240101, „Sportstätten“ stehen insgesamt 25.100,00 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2023 wurden noch keine Haushaltsmittel für die Einlösung des Sportgutscheins verausgabt. Es liegen aber förderfähige Gutscheine in Höhe von 2.877,50 Euro vor, die nach Bestandskraft des Haushalts 2023 ausgezahlt werden. Somit steht für das Haushaltsjahr 2023 dann noch ein Betrag von 22.222,50 Euro zur Verfügung.

 


Durch den Sportgutschein werden personelle Ressourcen in der Abteilung 410 Sport und Kultur gebunden.