Betreff
Änderung der Zuständigkeitsordnung
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 24.02.2023 und Beschluss vom 27.04.2023
Vorlage
183/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt den § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung wie folgt zu ergänzen:

 

„Vorberatungen zu dem Themenkomplex Digitalisierung.“

 


In seiner Sitzung vom 27.04.2023 beschloss der Rat der Stadt Eschweiler den Themenkomplex „Digitalisierung“ dem Haupt- und Finanzausschuss als vorberatendes Gremium zuzuweisen.

Er beauftragte die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung eine Änderung der Zuständigkeitsordnung entsprechend zur Entscheidung vorzubereiten.

 

Ergänzung zur Zuständigkeitsordnung § 2 Abs. 1:

 

Die Aufgaben des Finanzausschusses werden durch den Hauptausschuss wahrgenommen; er trägt die Bezeichnung Haupt- und Finanzausschuss und ist zuständig für:

 

-          die ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben

-          die finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten der Stadt,

-          Angelegenheiten der Gleichstellung von Frau und Mann

 

-          Vorberatungen zu dem Themenkomplex Digitalisierung.

 


keine

 


keine