Betreff
Gründung einer Gesellschaft für den Wiederaufbau
Vorlage
181/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beauftragt die Verwaltung

 

a)       die Gründung einer Projektgesellschaft für den Wiederaufbau vorzubereiten und

b)       auf Kosten der Stadt Eschweiler in die Personalakquise einzusteigen.

 


Am 14.07.2021 wurde die Stadt Eschweiler –wie auch andere Städte in Nordrhein-Westfalen- von einer Flutkatastrophe heimgesucht. Diese Naturkatastrophe zerstörte nach heftigem Dauerregen verbunden mit Überschwemmungen große Teile des Stadtgebietes. Die Schäden an der öffentlichen Infrastruktur umfassen insbesondere 29 Gebäude, davon 6 Schulen, 5 Kindertagesstätten, das Hallenbad Jahnstraße, 3 Turn- und Sporthallen sowie das Rathaus. Drei Brücken wurden völlig zerstört, mehrere andere teilweise unterspült bzw. stark beschädigt. 

 

Im Rahmen des Wiederaufbaus sollen die Schäden bis spätestens zum Jahr 2029 beseitigt werden. Die letzten Monate haben gezeigt, dass sich innerhalb der bestehenden organisatorischen und personellen Möglichkeiten in der Verwaltung der Wiederaufbau der städt. Infrastruktur nicht ohne weitere Unterstützung bewerkstelligen lässt.  Es ist daher beabsichtigt, diese Aufgaben in eine städt. Beteiligung auszugliedern. Im Rahmen der „Vorabprüfung“ wurden Anfang März die in Bad Neuenahr-Ahrweiler und Dernau gegründeten Gesellschaften besucht. Ebenso wurde die Möglichkeit der Gründung einer gemeinsamen Beteiligung mit der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) in Erwägung gezogen, um insbesondere bei der Personalakquise Synergieeffekte zu nutzen.

Zwischenzeitlich wurde von der Kupferstadt Stolberg signalisiert, dass die politischen Fraktionen zu der Auffassung gelangten, dass eine solche gemeinsame Beteiligung mit der Stadt Eschweiler mehr Risiken als Chancen böte. Die Gründung einer gemeinsamen Beteiligung wird daher nicht weiterverfolgt.

 

Die zu gründende Gesellschaft soll insbesondere für die anstehenden Hochbauprojekte die Bauherrenaufgabe übernehmen und die Realisierung der Projekte auf der Grundlage von durch die Stadt Eschweiler erteilten Aufträgen sicherstellen.

Mit dieser Verwaltungsvorlage soll zunächst die grundsätzliche Entscheidung darüber getroffen werden, eine Projektgesellschaft für den Wiederaufbau in der Rechtsform einer GmbH zu gründen. Im Fall einer positiven Beschlussfassung wird die Verwaltung für die nächste Sitzung des Rates die Gründung der Gesellschaft vorbereiten und rechtzeitig den Entwurf eines Gesellschaftsvertrages zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.  Als Gesellschaftsform wurde die GmbH gewählt, da bei der GmbH die Haftung der Stadt Eschweiler auf das Stammkapital begrenzt ist.

 

Um mit der zu gründenden Gesellschaft möglichst schnell Arbeitsfähigkeit zu erreichen, beabsichtigt die Verwaltung bereits in die Personalakquise für die Gesellschaft einzusteigen. Das Beteiligungsverfahren mit dem Personalrat der Stadt Eschweiler entsprechend den Vorschriften des § 72 Landespersonalvertretungsgesetz wird eingeleitet. Ebenso wird zur Vorbereitung des Anzeigeverfahrens nach § 115 Gemeindeordnung NRW eine erste Abstimmung mit der Kommunalaufsicht der StädteRegion Aachen erfolgen.

 


Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 31.03.2022 wurde auf der Grundlage der „Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ vom 10.09.2021 ein Wiederaufbaubudget in Höhe von insgesamt 161.546.530 Euro bewilligt. Gemäß § 2 Abs. 1 des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes 2021 dienen die Mittel des Aufbauhilfefonds der Beseitigung der infolge der Hochwasserkatastrophe 2021 entstandenen Schäden sowie dem Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur. Nach Artikel 4 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021 kann der Fonds nicht dazu verwendet werden, verwaltungseigene Aufgaben zu finanzieren. Dies schließt die Finanzierung kommunalen Personals aus. Die Kosten der Gesellschaft werden im Rahmen des Wiederaufbauplanes vollständig gefördert.

 


De Wiederaufbau bindet erhebliche personelle Ressourcen nicht nur in den unmittelbar betroffenen, sondern in nahezu allen Fachdienststellen der Verwaltung.