Der Rat der Stadt
Eschweiler beauftragt die Verwaltung
a) die Gründung einer Projektgesellschaft für
den Wiederaufbau vorzubereiten und
b) auf Kosten der Stadt Eschweiler in die
Personalakquise einzusteigen.
Am 14.07.2021 wurde die Stadt Eschweiler –wie auch andere Städte in
Nordrhein-Westfalen- von einer Flutkatastrophe heimgesucht. Diese
Naturkatastrophe zerstörte nach heftigem Dauerregen verbunden mit
Überschwemmungen große Teile des Stadtgebietes. Die Schäden an der öffentlichen
Infrastruktur umfassen insbesondere 29 Gebäude, davon 6 Schulen, 5
Kindertagesstätten, das Hallenbad Jahnstraße, 3 Turn- und Sporthallen sowie das
Rathaus. Drei Brücken wurden völlig zerstört, mehrere andere teilweise
unterspült bzw. stark beschädigt.
Im Rahmen des Wiederaufbaus sollen die Schäden bis spätestens zum Jahr
2029 beseitigt werden. Die letzten Monate haben gezeigt, dass sich innerhalb
der bestehenden organisatorischen und personellen Möglichkeiten in der
Verwaltung der Wiederaufbau der städt. Infrastruktur nicht ohne weitere
Unterstützung bewerkstelligen lässt. Es
ist daher beabsichtigt, diese Aufgaben in eine städt. Beteiligung
auszugliedern. Im Rahmen der „Vorabprüfung“ wurden Anfang März die in Bad
Neuenahr-Ahrweiler und Dernau gegründeten Gesellschaften besucht. Ebenso wurde
die Möglichkeit der Gründung einer gemeinsamen Beteiligung mit der Kupferstadt
Stolberg (Rhld.) in Erwägung gezogen, um insbesondere bei der Personalakquise
Synergieeffekte zu nutzen.
Zwischenzeitlich wurde von der Kupferstadt Stolberg signalisiert, dass
die politischen Fraktionen zu der Auffassung gelangten, dass eine solche
gemeinsame Beteiligung mit der Stadt Eschweiler mehr Risiken als Chancen böte.
Die Gründung einer gemeinsamen Beteiligung wird daher nicht weiterverfolgt.
Die zu gründende Gesellschaft soll insbesondere für die anstehenden
Hochbauprojekte die Bauherrenaufgabe übernehmen und die Realisierung der
Projekte auf der Grundlage von durch die Stadt Eschweiler erteilten Aufträgen
sicherstellen.
Mit dieser Verwaltungsvorlage soll zunächst die grundsätzliche
Entscheidung darüber getroffen werden, eine Projektgesellschaft für den
Wiederaufbau in der Rechtsform einer GmbH zu gründen. Im Fall einer positiven
Beschlussfassung wird die Verwaltung für die nächste Sitzung des Rates die
Gründung der Gesellschaft vorbereiten und rechtzeitig den Entwurf eines
Gesellschaftsvertrages zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Als Gesellschaftsform wurde die GmbH gewählt,
da bei der GmbH die Haftung der Stadt Eschweiler auf das Stammkapital begrenzt
ist.
Um mit der zu gründenden Gesellschaft möglichst schnell Arbeitsfähigkeit
zu erreichen, beabsichtigt die Verwaltung bereits in die Personalakquise für
die Gesellschaft einzusteigen. Das Beteiligungsverfahren mit dem Personalrat
der Stadt Eschweiler entsprechend den Vorschriften des § 72
Landespersonalvertretungsgesetz wird eingeleitet. Ebenso wird zur Vorbereitung
des Anzeigeverfahrens nach § 115 Gemeindeordnung NRW eine erste Abstimmung mit
der Kommunalaufsicht der StädteRegion Aachen erfolgen.
Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 31.03.2022 wurde auf der
Grundlage der „Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ vom
10.09.2021 ein Wiederaufbaubudget in Höhe von insgesamt 161.546.530 Euro
bewilligt. Gemäß § 2 Abs. 1 des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes 2021
dienen die Mittel des Aufbauhilfefonds der Beseitigung der infolge der
Hochwasserkatastrophe 2021 entstandenen Schäden sowie dem Wiederaufbau der
zerstörten Infrastruktur. Nach Artikel 4 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung zur
Aufbauhilfe 2021 kann der Fonds nicht dazu verwendet werden, verwaltungseigene
Aufgaben zu finanzieren. Dies schließt die Finanzierung kommunalen Personals
aus. Die Kosten der Gesellschaft werden im Rahmen des Wiederaufbauplanes
vollständig gefördert.
De Wiederaufbau
bindet erhebliche personelle Ressourcen nicht nur in den unmittelbar
betroffenen, sondern in nahezu allen Fachdienststellen der Verwaltung.