Betreff
Kanal- und Straßenbau Eichendorffstraße, Hölderlinstraße
hier: Ergebnis der Bürgerversammlung
Vorlage
163/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Ausschuss stimmt der Planung zu und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 


Die Planung zum Kanal- und Straßenbau Eichendorffstraße und Hölderlinstraße zwischen Preyerstraße und An Wardenslinde wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 23.03.2023 (VV 363/22, als Anlage 1 angefügt) vorgestellt. Planungsziel ist die Realisierung eines ausgewogenen Angebotes für die Bedürfnisse aller Nutzer der Straße. Unter Berücksichtigung der Vorgaben von Eschweilers Klimaschutzteilkonzept (ESKLIMO) wird die Fahrbahn der Eichendorffstraße als Fahrradstraße gestaltet. Der Ausschuss nahm den Planungsstand zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerversammlung zur Vorstellung der Kanal- und Straßenbaupläne für Anlieger und Interessierte. Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen sollte die erneute Vorstellung der Planung erfolgen.

 

Neben den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 13.04.2023 (Protokoll als Anlage 2 angefügt) erreichten die Stadt vereinzelt Schreiben und E-Mails aus der Bürgerschaft. Ebenso erfolgten vereinzelte telefonische Nachfragen nach Details der Planung. Der besseren Übersichtlichkeit wegen, wurden die Anregungen zur Planung in einer Synopse (als Anlage 3 angefügt) zusammengefasst. Dem Planungsziel folgend, wurde im Sinne einer ausgewogenen Planung seitens der Verwaltung eine Abwägung der verschiedenen Punkte vorgenommen, die in der Synopse vermerkt sind. Die Änderungen werden in der anstehenden Aufstellung der Ausführungsplanung vollzogen.

 

Für den Kanalbau haben sich zu Vorlage 363/22 keine Änderungen ergeben.

 


Ausgaben

Straßenbau

Seit der ersten Vorstellung der Pläne wurde die Planung unter Berücksichtigung der Rückmeldungen fortgeschrieben. Insbesondere wurde anhand aktueller Baupreisentwicklungen das Vorhaben neu betrachtet. Die anhaltenden Kostensteigerungen im Bauhauptgewerbe schlagen sich auf die zu erwartenden Baukosten nieder. Diese stellen sich wie folgt dar:

 

Für die Eichendorffstraße (IV23AIB002) wird einschließlich der Stichwege von Baukosten in Höhe von nunmehr 1.691.000 € ausgegangen. Die erforderlichen Haushaltsmittel 2023 stehen auf dem Konto 125410101-09110002-IV23AIB002 in Höhe von 100.000 € als Ermächtigungsübertragung und in Höhe von 2.134.200 € als Verpflichtungsermächtigung (VE) zur Verfügung. Die Zahlungswirksamkeit der VE erstreckt sich über die Planjahre 2024 (676.200 €) sowie 2025 (1.458.000 €).

 

Bei der Hölderlinstraße (IV25AIB006) ist von Baukosten in Höhe von 341.000 € auszugehen. Die bisher für 2025 im Haushalt vorgesehene Maßnahme ist zeitlich nach 2024 vorzuverlegen. Um die Ausschreibung Ende 2023 veröffentlichen zu können, wird auch für die Hölderlinstraße eine VE benötigt. Die benötigten Mittel in Höhe von 341.000 € können mit einer VE im Budget gedeckt werden. Die Deckung erfolgt aus der VE für IV-Nr. IV23AIB020 (An der Fauch).

 

 

Kanalbau

Die Erneuerung erfolgt gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde nun auch unter Berücksichtigung der aktuellen Baupreisentwicklung im Baugewerbe die geplante Baumaßnahme finanziell fortgeschrieben. Nach aktueller Kostenberechnung belaufen sich die anfallenden Projektkosten einschließlich der Ingenieurkosten für die Kanalerneuerung für die Hölderlinstraße (IV22AIB001) in Höhe von 1.190.000 € und für die Eichendorffstraße (IV22AIB002) in Höhe von 1.450.000 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen für die Hölderlinstraße auf dem Konto 115380201-09110002-IV22AIB001 in Höhe von 1.250.000 € zur Verfügung. In 2023 stehen 130.000 € sowie eine VE in Höhe von 1.120.000 € zur Verfügung. Die Zahlungswirksamkeit der VE erstreckt sich über die Planjahre 2024 (200.000 €) und 2025 (920.000 €).

 


 

Die Haushaltsmittel stehen für die Eichendorffstraße auf dem Konto 115380201-09110002-IV22AIB002 in Höhe von 790.000 € zur Verfügung. In 2023 stehen 50.000 € sowie eine VE in Höhe von 740.000 € zur Verfügung. Die Zahlungswirksamkeit der VE erstreckt sich über die Planjahre 2024 (600.000 €) und 2025 (140.000 €). Der ggf. erforderliche Mehrbedarf in Höhe von derzeit 660.000 € kann mit einer VE im Budget gedeckt werden. Die Deckung erfolgt aus der VE für IV-Nr. IV18AIB007 (Talstraße).

 

Die Kosten für die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen in Höhe von ca. 175.000 € sind auf dem Konto 115380201-52350100 in den jeweiligen Jahren im Aufwand sowie Ertrag entsprechend berücksichtigt.

 

 

Einnahmen

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 24. März 2022 beschlossen, dass die von den Beitragspflichtigen zu zahlenden Straßenbaubeiträge zu 100 Prozent gefördert werden. Dieser Beschluss wurde zwischenzeitlich entsprechend umgesetzt. Die neue Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen

(Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) ist am 12. Mai 2022 in Kraft getreten. Sie sieht eine Förderung von Straßenbaumaßnahmen vor, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Hierunter fällt auch die aktuelle Straßenbaumaßnahme. 

Unabhängig davon ist die verbindliche Anliegerbeteiligung nach § 8a Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen durchzuführen.

Der Umbau der Eichendorffstraße zu einer Fahrradstraße wurde zur Förderung bei der Bezirksregierung angemeldet und wird dort unter dem Ordnungsmerkmal OM 2020 22 334 im Sonderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Nahmobilitätsprogramms 2023 vorgesehen. Die auf den Straßenbau entfallenden anteiligen Kosten für die Einrichtung einer Fahrradstraße belaufen sich gem. Förderantrag auf rd. 380.000 €. Hierzu wird von einer Förderung in Höhe von 95 % erwartet. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor.

 

 

Einnahmen

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 24. März 2022 beschlossen, dass die von den Beitragspflichtigen zu zahlenden Straßenbaubeiträge zu 100 Prozent gefördert werden. Dieser Beschluss wurde zwischenzeitlich entsprechend umgesetzt. Die neue Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen

(Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) ist am 12. Mai 2022 in Kraft getreten. Sie sieht eine Förderung von Straßenbaumaßnahmen vor, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Hierunter fällt auch die aktuelle Straßenbaumaßnahme. 

Unabhängig davon ist die verbindliche Anliegerbeteiligung nach § 8a Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen durchzuführen.

Der Umbau der Eichendorffstraße zu einer Fahrradstraße wurde zur Förderung bei der Bezirksregierung angemeldet und wird dort unter dem Ordnungsmerkmal OM 2020 22 334 im Sonderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Nahmobilitätsprogramms 2023 vorgesehen. Die auf den Straßenbau entfallenden anteiligen Kosten für die Einrichtung einer Fahrradstraße belaufen sich gem. Förderantrag auf rd. 380.000 €. Hierzu wird von einer Förderung in Höhe von 95 % erwartet. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor.

 


Die Ingenieurleistungen zur Kanal- und Straßenerneuerung in der Eichendorffstraße wurden an das Ingenieurbüro Achten und Jansen GmbH in Aachen vergeben. Für die Projektsteuerung und Koordination der Kanal- und Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft der Abteilungen 660, 661 und 662 erforderlich.