hier: Ergebnis der Bürgerversammlung
Der Ausschuss stimmt
der Planung zu und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen weiteren
Verfahrensschritte einzuleiten.
Die Planung zum
Kanal- und Straßenbau Eichendorffstraße und Hölderlinstraße zwischen
Preyerstraße und An Wardenslinde wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
in seiner Sitzung am 23.03.2023 (VV 363/22, als Anlage 1 angefügt) vorgestellt.
Planungsziel ist die Realisierung eines ausgewogenen Angebotes für die
Bedürfnisse aller Nutzer der Straße. Unter Berücksichtigung der Vorgaben von
Eschweilers Klimaschutzteilkonzept (ESKLIMO) wird die Fahrbahn der
Eichendorffstraße als Fahrradstraße gestaltet. Der Ausschuss nahm den
Planungsstand zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung
einer Bürgerversammlung zur Vorstellung der Kanal- und Straßenbaupläne für
Anlieger und Interessierte. Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung
vorgetragenen Anregungen sollte die erneute Vorstellung der Planung erfolgen.
Neben den Anregungen
aus der Bürgerbeteiligung vom 13.04.2023 (Protokoll als Anlage 2 angefügt)
erreichten die Stadt vereinzelt Schreiben und E-Mails aus der Bürgerschaft.
Ebenso erfolgten vereinzelte telefonische Nachfragen nach Details der Planung.
Der besseren Übersichtlichkeit wegen, wurden die Anregungen zur Planung in
einer Synopse (als Anlage 3 angefügt) zusammengefasst. Dem Planungsziel
folgend, wurde im Sinne einer ausgewogenen Planung seitens der Verwaltung eine
Abwägung der verschiedenen Punkte vorgenommen, die in der Synopse vermerkt
sind. Die Änderungen werden in der anstehenden Aufstellung der
Ausführungsplanung vollzogen.
Für den Kanalbau
haben sich zu Vorlage 363/22 keine Änderungen ergeben.
Ausgaben
Straßenbau
Seit der ersten Vorstellung der Pläne wurde die Planung unter Berücksichtigung der Rückmeldungen fortgeschrieben. Insbesondere wurde anhand aktueller Baupreisentwicklungen das Vorhaben neu betrachtet. Die anhaltenden Kostensteigerungen im Bauhauptgewerbe schlagen sich auf die zu erwartenden Baukosten nieder. Diese stellen sich wie folgt dar:
Für die Eichendorffstraße (IV23AIB002) wird einschließlich der Stichwege von Baukosten in Höhe von nunmehr 1.691.000 € ausgegangen. Die erforderlichen Haushaltsmittel 2023 stehen auf dem Konto 125410101-09110002-IV23AIB002 in Höhe von 100.000 € als Ermächtigungsübertragung und in Höhe von 2.134.200 € als Verpflichtungsermächtigung (VE) zur Verfügung. Die Zahlungswirksamkeit der VE erstreckt sich über die Planjahre 2024 (676.200 €) sowie 2025 (1.458.000 €).
Bei der Hölderlinstraße (IV25AIB006) ist von Baukosten in Höhe von 341.000 € auszugehen. Die bisher für 2025 im Haushalt vorgesehene Maßnahme ist zeitlich nach 2024 vorzuverlegen. Um die Ausschreibung Ende 2023 veröffentlichen zu können, wird auch für die Hölderlinstraße eine VE benötigt. Die benötigten Mittel in Höhe von 341.000 € können mit einer VE im Budget gedeckt werden. Die Deckung erfolgt aus der VE für IV-Nr. IV23AIB020 (An der Fauch).
Kanalbau
Die Erneuerung erfolgt gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde nun auch unter Berücksichtigung der aktuellen Baupreisentwicklung im Baugewerbe die geplante Baumaßnahme finanziell fortgeschrieben. Nach aktueller Kostenberechnung belaufen sich die anfallenden Projektkosten einschließlich der Ingenieurkosten für die Kanalerneuerung für die Hölderlinstraße (IV22AIB001) in Höhe von 1.190.000 € und für die Eichendorffstraße (IV22AIB002) in Höhe von 1.450.000 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen für die Hölderlinstraße auf dem Konto 115380201-09110002-IV22AIB001 in Höhe von 1.250.000 € zur Verfügung. In 2023 stehen 130.000 € sowie eine VE in Höhe von 1.120.000 € zur Verfügung. Die Zahlungswirksamkeit der VE erstreckt sich über die Planjahre 2024 (200.000 €) und 2025 (920.000 €).
Die Haushaltsmittel stehen für die Eichendorffstraße auf dem Konto 115380201-09110002-IV22AIB002 in Höhe von 790.000 € zur Verfügung. In 2023 stehen 50.000 € sowie eine VE in Höhe von 740.000 € zur Verfügung. Die Zahlungswirksamkeit der VE erstreckt sich über die Planjahre 2024 (600.000 €) und 2025 (140.000 €). Der ggf. erforderliche Mehrbedarf in Höhe von derzeit 660.000 € kann mit einer VE im Budget gedeckt werden. Die Deckung erfolgt aus der VE für IV-Nr. IV18AIB007 (Talstraße).
Die Kosten für die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen in Höhe von ca. 175.000 € sind auf dem Konto 115380201-52350100 in den jeweiligen Jahren im Aufwand sowie Ertrag entsprechend berücksichtigt.
Einnahmen
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 24. März
2022 beschlossen, dass die von den Beitragspflichtigen zu zahlenden
Straßenbaubeiträge zu 100 Prozent gefördert werden. Dieser Beschluss wurde
zwischenzeitlich entsprechend umgesetzt. Die neue Förderrichtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen
bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
(Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) ist am 12. Mai 2022 in Kraft getreten. Sie sieht eine Förderung von Straßenbaumaßnahmen vor, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Hierunter fällt auch die aktuelle Straßenbaumaßnahme.
Unabhängig davon ist die verbindliche Anliegerbeteiligung nach § 8a Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen durchzuführen.
Der Umbau der Eichendorffstraße zu einer Fahrradstraße wurde zur Förderung bei der Bezirksregierung angemeldet und wird dort unter dem Ordnungsmerkmal OM 2020 22 334 im Sonderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Nahmobilitätsprogramms 2023 vorgesehen. Die auf den Straßenbau entfallenden anteiligen Kosten für die Einrichtung einer Fahrradstraße belaufen sich gem. Förderantrag auf rd. 380.000 €. Hierzu wird von einer Förderung in Höhe von 95 % erwartet. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor.
Einnahmen
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 24. März
2022 beschlossen, dass die von den Beitragspflichtigen zu zahlenden
Straßenbaubeiträge zu 100 Prozent gefördert werden. Dieser Beschluss wurde
zwischenzeitlich entsprechend umgesetzt. Die neue Förderrichtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen
bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
(Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) ist am 12. Mai 2022 in Kraft getreten. Sie sieht eine Förderung von Straßenbaumaßnahmen vor, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Hierunter fällt auch die aktuelle Straßenbaumaßnahme.
Unabhängig davon ist die verbindliche Anliegerbeteiligung nach § 8a Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen durchzuführen.
Der Umbau der Eichendorffstraße zu einer Fahrradstraße wurde zur Förderung bei der Bezirksregierung angemeldet und wird dort unter dem Ordnungsmerkmal OM 2020 22 334 im Sonderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Nahmobilitätsprogramms 2023 vorgesehen. Die auf den Straßenbau entfallenden anteiligen Kosten für die Einrichtung einer Fahrradstraße belaufen sich gem. Förderantrag auf rd. 380.000 €. Hierzu wird von einer Förderung in Höhe von 95 % erwartet. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor.
Die
Ingenieurleistungen zur Kanal- und Straßenerneuerung in der Eichendorffstraße
wurden an das Ingenieurbüro Achten und Jansen GmbH in Aachen vergeben. Für die
Projektsteuerung und Koordination der Kanal- und Straßenbauarbeiten wird
Arbeitskraft der Abteilungen 660, 661 und 662 erforderlich.