Betreff
Vereinbarung mit dem Sozialdienst katholischer Frauen Eschweiler e.V. zur Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit;
hier: Verwendungsnachweis für das Jahr 2022
Vorlage
157/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Eschweiler (SkF e.V.) übernimmt für die Stadt Eschweiler seit Jahren aufgrund vertraglicher Vereinbarungen erfolgreich die Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Der SkF e.V. erhält hierfür einen jährlichen Festbetragszuschuss. Im Jahr 2022 wurde von der Stadt Eschweiler aufgrund der vertraglichen Vereinbarung ein Zuschuss in Höhe von 35.373,60 Euro ausgezahlt.

 

Vom SkF e.V. wurde der Verwendungsnachweis 2022 in Form einer anonymisierten Falldokumentation vorgelegt. Diese Falldokumentation ist als Anlage zur Information beigefügt.

 

Die aktuell gültige vertragliche Vereinbarung wurde für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 mit dem SkF e.V. über die Aufgabenwahrnehmung „Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ abgeschlossen. Hierzu wird auf die entsprechende Beschlussvorlage Nr. 235/22 verwiesen.

 

Für das Jahr 2023 ergibt sich ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 36.081,07 Euro. In den Jahren 2024 und 2025 erfolgt eine Anpassung in Höhe des Tarifergebnisses im TVöD – Sozial- und Erziehungsdienst, mindestens aber um jeweils 2,00 %/ Jahr.

 


Die finanzielle Förderung erfolgt aus Produkt 053510101 „Sonstige soziale Angelegenheiten“, Sachkonto 53118000 „Zuwendungen und Zuschüsse lfd. Zwecke übrige Bereiche“. Die benötigten Zuschussmittel sind für die Jahre 2023 bis 2025 entsprechend eingeplant.

 


Keine personellen Auswirkungen.