Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses der
Stadt Eschweiler zum 31.12.2022 zur Kenntnis.
Zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses und die
Entscheidung über die Entlastung der Bürgermeisterin durch den Stadtrat wird
der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 zunächst der örtlichen Rechnungsprüfung
zugeleitet.
Nach den Vorschriften des § 95 (1) Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes
bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Gemäß § 95 (5) GO NRW wird der
Entwurf des Jahresabschlusses von der Kämmerin aufgestellt und der
Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Die Bürgermeisterin leitet den von
ihr bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu.
Das Handeln der Verwaltung ist nach wie vor maßgeblich geprägt von der
Bewältigung des Wiederaufbaus. Zahlreiche Krisenereignisse, Unsicherheiten und
Unwägbarkeiten führten zu einem verschobenen Zeitrahmen für die
Haushaltsaufstellung 2023. Diese Rahmenbedingungen führten dazu, dass der
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 nicht zum 31.03.2023 vorgelegt
werden konnte.
Wie bereits in den Vorjahren praktiziert, sind dieser Verwaltungsvorlage
die Schlussbilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung, der Lagebericht und der
Anhang sowie die Spiegel (Anlagen-, Forderungs-, Eigenkapital-, Rückstellungs-
und Verbindlichkeitenspiegel) beigefügt. Aus Kostengründen wurde auf die
Beifügung der jeweiligen Teilrechnungen sowie der übrigen Anlagen zur
Beschlussvorlage verzichtet. Eine Ausfertigung des Entwurfes des
Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2022
einschließlich der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung und allen Anlagen wurde
den Fraktionsvorsitzenden und dem Einzelvertreter in digitaler Form zur
Verfügung gestellt. Das Anschreiben enthält den Hinweis, dass bei Bedarf
weitere „Komplettexemplare“ in Papierform zur Verfügung gestellt werden können.
Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 21.951.365,47 ab.
Dieses Ergebnis stellt im Vergleich zur Haushaltsplanung mit einem
geplanten Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.038.350,00 eine Verbesserung von
EUR 20.913.015,47 dar. Wie schon im Rahmen der Haushaltseinbringung 2023 erläutert,
ist dieses deutlich positive Ergebnis insbesondere auf die überproportionale
Entwicklung der Erträge aus Gewerbesteuer zurückzuführen. Hier liegt das
erzielte Ergebnis bei EUR 48.871.648,95 und damit EUR 19.226.748,95 über dem
Planansatz. Bedingt durch die Finanzierungssystematik des
Gemeindefinanzierungsgesetzes wirken sich die in den maßgeblichen
Referenzperioden geflossenen Gewerbesteuerzahlungen insbesondere auf die
Schlüsselzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus und sind damit wesentliche
Ursache für den erforderlichen Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage in den
Haushaltsjahren 2023 und 2024.
Dabei
ist zu berücksichtigen, dass dieses Ergebnis die pandemie- und kriegsbedingten Isolierungen in Höhe von EUR 5.385.252,88 enthält, welche nach den
Vorschriften des § 5 NKF-CUIG NRW als Bilanzierungshilfe aktiviert und zugleich
als Außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung eingestellt wurden. Insgesamt saldiert sich
die pandemie- sowie kriegsbedingte Isolierung in der Bilanzierungshilfe zum
Stichtag 31.12.2022 auf EUR 17.286.281,48. Eine Aufstellung der konkreten
Belastungen ist dem Anhang (Seite 286 bis 287) zu entnehmen.
Der in der Finanzrechnung
2022 ausgewiesene Bestand der
Liquiden Mittel in Höhe von EUR 1.127.765,53 berücksichtigt insgesamt die
jahresbezogenen Veränderungen sowie den in der Schlussbilanz 2021 ausgewiesenen
Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von EUR 2.045.063,51.
Die Jahresabschlussbilanz der
Stadt Eschweiler zum 31.12.2022 weist unter Berücksichtigung der Salden der Ergebnis- und der
Finanzrechnung insgesamt eine Bilanzsumme EUR 511.804.189,01 aus. Somit konnte
die Bilanzsumme im Laufe des Jahres um EUR 24.694.739,99 gesteigert werden.
Forderungen
werden unterjährig ggfs. wertkorrigiert durch Niederschlagung oder Erlass. Am
Ende eines Jahres sind dann noch weitere Wertberichtigungen vorzunehmen. Diese
Wertberichtigung auf Forderungen erfolgt getrennt nach Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen. Danach waren zum Stichtag 31.12.2022 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von insgesamt EUR 3.998.059,01
aufwandswirksam zu verbuchen. Unter Berücksichtigung der entsprechenden
Wertberichtigungen zum Stichtag des Vorjahres von insgesamt EUR 3.668.809,88
ergibt sich eine ergebniswirksame Verschlechterung in Höhe von EUR 329.249,13
Auf den Buchwert der Forderungen aus Sonstigen Vermögensgegenstände
entfallen im Haushaltsjahr 2022 EUR 20.127.385,71 auf die Vorfinanzierung zum geförderten Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und
Hochwasserkatastrophe im Juli 2021.
Nachfolgend eine Zusammenstellung der Forderungen aus dem Wiederaufbau:
|
Investiv in TEUR |
Konsumtiv in TEUR |
Summe in TEUR |
Forderungen
Wiederaufbau 2021 |
4.918 |
3.327 |
8.245 |
Forderungen
Wiederaufbau 2022 |
4.534 |
7.348 |
11.882 |
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9.452 |
10.675 |
20.127 |
Für weitere Details wird auf den in der Anlage befindlichen
Forderungsspiegel verwiesen.
Die Allgemeine Rücklage hatte zum Jahresbeginn einen Bestand
von EUR 23.562.222,19. Unter Berücksichtigung weiterer Buchungen als Zu- bzw.
Abgänge zur Allgemeinen Rücklage wurden u.a. auch gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW
die Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Sachanlagen sowie
Wertveränderungen von Finanzanlagen gegen die Allgemeine Rücklage gebucht.
Die wesentlichen Veränderungen der Allgemeinen Rücklage im Vergleich zum
Vorjahr sind nachfolgend zu entnehmen:
Die Ausgleichsrücklage ist nach § 75 Abs. 3 GO NRW als
gesonderter Posten des Eigenkapitals auszuweisen.
Nach § 75 Abs. 3 GO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage
durch Beschluss nach § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zugeführt werden, soweit die
Allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der
Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweist. Gemäß § 96 Abs. 1 Satz
3 GO NRW ist ein Jahresüberschuss zunächst der Allgemeinen Rücklage zuzuführen,
soweit in den Jahresabschlüssen der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre
aufgrund entstandener Fehlbeträge der Ergebnisrechnung die Allgemeine Rücklage
reduziert wurde.
Der in der Ergebnisrechnung 2021 und auf der Passivseite unter
Bilanzposition 1.4 Jahresüberschuss ausgewiesene Betrag in Höhe von EUR
19.140.522,36 wurde entsprechend der Beschlussfassung des Stadtrates vom
26.01.2023 im Rahmen der Eröffnungsbuchungen 2022 der bestehenden
Ausgleichsrücklage von EUR 6.064.603,64 zugeführt. Hieraus ergibt sich zum
Stichtag 31.12.2022 ein Bestand der Ausgleichsrücklage von EUR 25.205.126,00.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen zum 31.12.2022 in Höhe
von TEUR 113.968 bestehen gegenüber dem privaten Bereich bei den
Kreditinstituten DZ HYP AG - HypoVereinsbank, Kreditanstalt für Wiederaufbau,
Landesbank Hessen-Thüringen, NRW.BANK, Raiffeisenbank Eschweiler EG,
Stadtsparkasse Düsseldorf, Sparkasse Aachen sowie Commerzbank Aachen.
Die Höhe der Verbindlichkeiten
aus Krediten zur Liquiditätssicherung beläuft sich zum 31.12.2022 auf EUR 69.318.228,00. Hiervon entfallen im
Haushaltsjahr 2022 Beträge in Höhe von EUR 4.741.842,54 auf die
COVID-19-Pandemie, EUR 3.792.228,00 auf das Programm „Gute Schule 2021“ und EUR
643.410,34 auf den Krieg gegen die Ukraine. Darüber hinaus wurden im Rahmen des
Programmes „Wiederaufbau NRW anlässlich von Schäden durch Starkregen und
Hochwasser im Juli 2021“ zur Zwischenfinanzierung der Kosten zur Beseitigung
von Unwetterschäden und zur Wiederherstellung der vom Hochwasser betroffenen
kommunalen Infrastruktur insgesamt EUR 10.000.000,00 aufgenommen.
Aus der Entwicklung in den letzten 10 Jahren ist erkennbar, dass die
Inanspruchnahme bzw. die Neuaufnahme von langfristigen Investitionsdarlehen im
Rahmen der bestehenden Kreditermächtigung, auch zur Sicherung der günstigen
Zinskonditionen, wahrgenommen wurde. Dies, und die Tatsache der notwendigen
Investitionen in die städtische Infrastruktur, führte in den letzten Jahren
wieder zu einem stetigen Ansteigen der Investitionskredite.
Im Bereich der Liquiditätssicherungskredite ist im gleichen Zeitraum
erkennbar, dass die Stadt Eschweiler sich stichtagsbezogen mittlerweile auf
einem stabilen Kreditniveau befindet. In den Jahren 2017 bis 2019 ermöglichte
die positive Haushaltssituation einen kontinuierlichen Abbau der
Verbindlichkeiten aus Liquiditätssicherungskrediten, dessen Niveau im
Haushaltsjahr 2020 zwar gehalten, aber pandemiebedingt nicht weiter abgesenkt
werden konnte. Mit dem Jahresabschluss 2021 ff. wirkt sich zudem die
Vorfinanzierung des Wiederaufbaus aus. Die Auswirkungen der Pandemie, des
Krieges gegen die Ukraine sowie des Wiederaufbaus und der so entstandene
Schaden für die Stadt Eschweiler haben den stetigen Abbau der Kredite zur
Liquiditätssicherung zwar unterbrochen, jedoch konnte der bereinigte
Gesamtbetrag bisher auf gleichem Niveau gehalten werden.
Unter Anwendung der eingangs angeführten gesetzlichen Vorschriften wird
mit der zuvor beschriebenen Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2022
dieser zunächst nur entgegengenommen und gemäß § 102 (1) GO NRW an die örtliche
Rechnungsprüfung zur Prüfung weitergeleitet. Erst nach Durchführung dieser
gesetzlich vorgesehenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des durch die
örtliche Rechnungsprüfung geprüften Jahresabschlusses vorzunehmen. Eine
Ausfertigung des Entwurfes des Jahresabschluss 2022 wurde der örtlichen
Rechnungsprüfung bereits vorbehaltlich der Beschlussfassung zugeleitet. Im
Rahmen der Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für
das Haushaltsjahr 2022 und seiner anschließenden Feststellung durch den
Stadtrat können Veränderungen der Haushalts- und Bilanzpositionen nicht
ausgeschlossen werden.
Siehe Sachverhalt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses
bindet insbesondere in der Finanzbuchhaltung personelle Ressourcen.