Betreff
Prüffähiger Entwurf des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Eschweiler
Vorlage
134/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2022 zur Kenntnis.

 

Zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses und die Entscheidung über die Entlastung der Bürgermeisterin durch den Stadtrat wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 zunächst der örtlichen Rechnungsprüfung zugeleitet.

 


Nach den Vorschriften des § 95 (1) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Gemäß § 95 (5) GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses von der Kämmerin aufgestellt und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Die Bürgermeisterin leitet den von ihr bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu.

 

Das Handeln der Verwaltung ist nach wie vor maßgeblich geprägt von der Bewältigung des Wiederaufbaus. Zahlreiche Krisenereignisse, Unsicherheiten und Unwägbarkeiten führten zu einem verschobenen Zeitrahmen für die Haushaltsaufstellung 2023. Diese Rahmenbedingungen führten dazu, dass der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 nicht zum 31.03.2023 vorgelegt werden konnte. 

 

Wie bereits in den Vorjahren praktiziert, sind dieser Verwaltungsvorlage die Schlussbilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung, der Lagebericht und der Anhang sowie die Spiegel (Anlagen-, Forderungs-, Eigenkapital-, Rückstellungs- und Verbindlichkeitenspiegel) beigefügt. Aus Kostengründen wurde auf die Beifügung der jeweiligen Teilrechnungen sowie der übrigen Anlagen zur Beschlussvorlage verzichtet. Eine Ausfertigung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung und allen Anlagen wurde den Fraktionsvorsitzenden und dem Einzelvertreter in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Das Anschreiben enthält den Hinweis, dass bei Bedarf weitere „Komplettexemplare“ in Papierform zur Verfügung gestellt werden können.

 

Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 21.951.365,47 ab.  Dieses Ergebnis stellt im Vergleich zur Haushaltsplanung mit einem geplanten Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.038.350,00 eine Verbesserung von EUR 20.913.015,47 dar. Wie schon im Rahmen der Haushaltseinbringung 2023 erläutert, ist dieses deutlich positive Ergebnis insbesondere auf die überproportionale Entwicklung der Erträge aus Gewerbesteuer zurückzuführen. Hier liegt das erzielte Ergebnis bei EUR 48.871.648,95 und damit EUR 19.226.748,95 über dem Planansatz. Bedingt durch die Finanzierungssystematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes wirken sich die in den maßgeblichen Referenzperioden geflossenen Gewerbesteuerzahlungen insbesondere auf die Schlüsselzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus und sind damit wesentliche Ursache für den erforderlichen Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage in den Haushaltsjahren 2023 und 2024.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieses Ergebnis die pandemie- und kriegsbedingten Isolierungen in Höhe von EUR 5.385.252,88 enthält, welche nach den Vorschriften des § 5 NKF-CUIG NRW als Bilanzierungshilfe aktiviert und zugleich als Außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung eingestellt wurden.  Insgesamt saldiert sich die pandemie- sowie kriegsbedingte Isolierung in der Bilanzierungshilfe zum Stichtag 31.12.2022 auf EUR 17.286.281,48. Eine Aufstellung der konkreten Belastungen ist dem Anhang (Seite 286 bis 287) zu entnehmen.

 

Der in der Finanzrechnung 2022 ausgewiesene Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von EUR 1.127.765,53 berücksichtigt insgesamt die jahresbezogenen Veränderungen sowie den in der Schlussbilanz 2021 ausgewiesenen Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von EUR 2.045.063,51.

 

Die Jahresabschlussbilanz der Stadt Eschweiler zum 31.12.2022 weist unter Berücksichtigung der Salden der Ergebnis- und der Finanzrechnung insgesamt eine Bilanzsumme EUR 511.804.189,01 aus. Somit konnte die Bilanzsumme im Laufe des Jahres um EUR 24.694.739,99 gesteigert werden.

 

Forderungen werden unterjährig ggfs. wertkorrigiert durch Niederschlagung oder Erlass. Am Ende eines Jahres sind dann noch weitere Wertberichtigungen vorzunehmen. Diese Wertberichtigung auf Forderungen erfolgt getrennt nach Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Danach waren zum Stichtag 31.12.2022 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von insgesamt EUR 3.998.059,01 aufwandswirksam zu verbuchen. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Wertberichtigungen zum Stichtag des Vorjahres von insgesamt EUR 3.668.809,88 ergibt sich eine ergebniswirksame Verschlechterung in Höhe von EUR 329.249,13

Auf den Buchwert der Forderungen aus Sonstigen Vermögensgegenstände entfallen im Haushaltsjahr 2022 EUR 20.127.385,71 auf die Vorfinanzierung zum geförderten Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021.

 

Nachfolgend eine Zusammenstellung der Forderungen aus dem Wiederaufbau:

 

 

 

Investiv

in TEUR

Konsumtiv

in TEUR

Summe

in TEUR

Forderungen Wiederaufbau 2021

4.918

3.327

8.245

Forderungen Wiederaufbau 2022

4.534

7.348

11.882

 

 

 

 

 

9.452

10.675

20.127

 

Für weitere Details wird auf den in der Anlage befindlichen Forderungsspiegel verwiesen.

 

Die Allgemeine Rücklage hatte zum Jahresbeginn einen Bestand von EUR 23.562.222,19. Unter Berücksichtigung weiterer Buchungen als Zu- bzw. Abgänge zur Allgemeinen Rücklage wurden u.a. auch gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW die Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Sachanlagen sowie Wertveränderungen von Finanzanlagen gegen die Allgemeine Rücklage gebucht.

 

Die wesentlichen Veränderungen der Allgemeinen Rücklage im Vergleich zum Vorjahr sind nachfolgend zu entnehmen:

 

 

Die Ausgleichsrücklage ist nach § 75 Abs. 3 GO NRW als gesonderter Posten des Eigenkapitals auszuweisen.

 

Nach § 75 Abs. 3 GO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss nach § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zugeführt werden, soweit die Allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweist. Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ist ein Jahresüberschuss zunächst der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, soweit in den Jahresabschlüssen der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbeträge der Ergebnisrechnung die Allgemeine Rücklage reduziert wurde.

 

Der in der Ergebnisrechnung 2021 und auf der Passivseite unter Bilanzposition 1.4 Jahresüberschuss ausgewiesene Betrag in Höhe von EUR 19.140.522,36 wurde entsprechend der Beschlussfassung des Stadtrates vom 26.01.2023 im Rahmen der Eröffnungsbuchungen 2022 der bestehenden Ausgleichsrücklage von EUR 6.064.603,64 zugeführt. Hieraus ergibt sich zum Stichtag 31.12.2022 ein Bestand der Ausgleichsrücklage von EUR 25.205.126,00.

 

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen zum 31.12.2022 in Höhe von TEUR 113.968 bestehen gegenüber dem privaten Bereich bei den Kreditinstituten DZ HYP AG - HypoVereinsbank, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landesbank Hessen-Thüringen, NRW.BANK, Raiffeisenbank Eschweiler EG, Stadtsparkasse Düsseldorf, Sparkasse Aachen sowie Commerzbank Aachen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung beläuft sich zum 31.12.2022 auf EUR 69.318.228,00. Hiervon entfallen im Haushaltsjahr 2022 Beträge in Höhe von EUR 4.741.842,54 auf die COVID-19-Pandemie, EUR 3.792.228,00 auf das Programm „Gute Schule 2021“ und EUR 643.410,34 auf den Krieg gegen die Ukraine. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Programmes „Wiederaufbau NRW anlässlich von Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021“ zur Zwischenfinanzierung der Kosten zur Beseitigung von Unwetterschäden und zur Wiederherstellung der vom Hochwasser betroffenen kommunalen Infrastruktur insgesamt EUR 10.000.000,00 aufgenommen.

 

Aus der Entwicklung in den letzten 10 Jahren ist erkennbar, dass die Inanspruchnahme bzw. die Neuaufnahme von langfristigen Investitionsdarlehen im Rahmen der bestehenden Kreditermächtigung, auch zur Sicherung der günstigen Zinskonditionen, wahrgenommen wurde. Dies, und die Tatsache der notwendigen Investitionen in die städtische Infrastruktur, führte in den letzten Jahren wieder zu einem stetigen Ansteigen der Investitionskredite.

 

Im Bereich der Liquiditätssicherungskredite ist im gleichen Zeitraum erkennbar, dass die Stadt Eschweiler sich stichtagsbezogen mittlerweile auf einem stabilen Kreditniveau befindet. In den Jahren 2017 bis 2019 ermöglichte die positive Haushaltssituation einen kontinuierlichen Abbau der Verbindlichkeiten aus Liquiditätssicherungskrediten, dessen Niveau im Haushaltsjahr 2020 zwar gehalten, aber pandemiebedingt nicht weiter abgesenkt werden konnte. Mit dem Jahresabschluss 2021 ff. wirkt sich zudem die Vorfinanzierung des Wiederaufbaus aus. Die Auswirkungen der Pandemie, des Krieges gegen die Ukraine sowie des Wiederaufbaus und der so entstandene Schaden für die Stadt Eschweiler haben den stetigen Abbau der Kredite zur Liquiditätssicherung zwar unterbrochen, jedoch konnte der bereinigte Gesamtbetrag bisher auf gleichem Niveau gehalten werden.

 

Unter Anwendung der eingangs angeführten gesetzlichen Vorschriften wird mit der zuvor beschriebenen Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2022 dieser zunächst nur entgegengenommen und gemäß § 102 (1) GO NRW an die örtliche Rechnungsprüfung zur Prüfung weitergeleitet. Erst nach Durchführung dieser gesetzlich vorgesehenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüften Jahresabschlusses vorzunehmen. Eine Ausfertigung des Entwurfes des Jahresabschluss 2022 wurde der örtlichen Rechnungsprüfung bereits vorbehaltlich der Beschlussfassung zugeleitet. Im Rahmen der Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2022 und seiner anschließenden Feststellung durch den Stadtrat können Veränderungen der Haushalts- und Bilanzpositionen nicht ausgeschlossen werden.

 


Siehe Sachverhalt.

 


Die Erstellung des Jahresabschlusses bindet insbesondere in der Finanzbuchhaltung personelle Ressourcen.