Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die
nachfolgenden Änderungen in der Besetzung von Vertretern der Stadt Eschweiler
in Organen juristischen Personen und Personenvereinigungen.
Bestellt werden:
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Frau
Bettina Merx (Stadtkämmerin) anstelle von Beig. Stefan Kaever als
stellvertretendes Mitglied (von Frau Bürgermeisterin Leonhardt) in die
Gesellschafterversammlung der Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH
& Co. KG
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Frau
Bettina Merx (Stadtkämmerin) anstelle von Beig. Stefan Kaever als
stellvertretendes Mitglied (von Frau Bürgermeisterin Leonhardt) in den
Aufsichtsrat der Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH & Co. KG
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Frau
Bettina Merx (Stadtkämmerin) anstelle von Beig. Stefan Kaever als
stellvertretendes Mitglied (von Frau Bürgermeisterin Leonhardt) in die
Gesellschafterversammlung der Strukturförderung Eschweiler Verwaltungs-GmbH
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Frau
Bettina Merx (Stadtkämmerin) anstelle von Beig. Stefan Kaever als
stellvertretendes Mitglied (von Frau Bürgermeisterin Leonhardt) in den
Aufsichtsrat der WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH
-
Frau
Bettina Merx (Stadtkämmerin) anstelle von Beig. Stefan Kaever als
stellvertretendes Mitglied (von Frau Bürgermeisterin Leonhardt) in die
Gesellschafterversammlung der WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH
Aufgrund von personellen
Veränderungen ist die Bestellung von Frau Bettina Merx als Vertreterin der Stadt Eschweiler in Organen juristischen
Personen und Personenvereinigungen erforderlich.
Rechtsgrundlage:
Die Bestellung wird gem. § 113 Abs. 2 GO NRW i.V. m § 50 Abs. 4 GO NRW
durch Mehrheitsbeschluss gem.
§ 50 Abs. 2 GO NRW des Rates ausgeübt, wenn nur ein Vertreter der Stadt,
nur die Bürgermeisterin oder neben der Bürgermeisterin nur ein Vertreter der
Stadt, zu bestellen oder vorzuschlagen ist.
Bei Beschlüssen und Wahlen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen
zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der
Mehrheit mit entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW.
Hinweis:
Die Bürgermeisterin hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW Stimmrecht.
keine
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