Die als Anlage 1 beigefügte „Elternbeitragssatzung
der Stadt Eschweiler für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege“ (EBS) wird
beschlossen.
Am 18.03.2020 hat der Rat der Stadt Eschweiler die aktuell gültige
„Elternbeitragssatzung der Stadt Eschweiler für Kinder in
Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ beschlossen (vgl. VV Nr.
061/20).
In der Praxisanwendung bzw. aufgrund der gesellschaftlichen Ereignisse in
den Vorjahren sind aus Sicht des Fachamtes Änderungen erforderlich, die
nachfolgend erläutert werden. Gleichzeitig wird die Gelegenheit genutzt,
redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen beim Gendern in der Satzung vorzunehmen.
§ 2 Absatz 5 der Satzung:
Zur Klarstellung wird der Begriff „Pandemie“ in die beispielhafte
Aufzählung aufgenommen. Dieses Erfordernis hat sich aufgrund der
Corona-Pandemie ergeben. In diesem Zusammenhang sind oftmals Betreuungen in den
Kindertageseinrichtungen bzw. in der Kindertagespflege ausgefallen bzw. konnten
nur eingeschränkt umgesetzt werden. Dies führte bei der Fachdienststelle
oftmals zu Nachfragen aus der Elternschaft, ob nicht ein Verzicht bzw. eine
Erstattung der geleisteten Elternbeiträge möglich sei. Bei Elternbeiträgen
handelt es sich um sozialrechtliche Abgaben eigener Art. Im Rahmen der
landesgesetzlichen Mischfinanzierung von Kindertageseinrichtungen durch den
Träger der öffentlichen Jugendhilfe zielen die Elternbeiträge von vornherein
nicht auf eine vollständige oder auch nur gegenüber den anderen
Finanzierungsträgern gleichrangige Kostendeckung ab. Es handelt sich um einen
lediglich geringfügigen Deckungsgrad der Jahresbetriebskosten der Einrichtung.
Parallel muss der Träger seine für die Einrichtung entstehenden Kosten – auch
bei eingeschränkten Betreuungszeiten – weiterhin finanzieren. Entscheidend für
die Entstehung der Kostenbeitragspflicht nach § 90 SGB VIII ist somit die
Inanspruchnahme eines vorgehaltenen Betreuungsplatzes und nicht die
tatsächliche Betreuung in einem konkret bestimmten Umfang.
Gem. § 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung NRW entscheidet der Rat der
Gemeinde über „den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen“. Da dies nicht für alle Eltern anhand
der derzeitigen Elternbeitragssatzung auf Anhieb klar zu erkennen war, soll in
§ 2 Abs. 5 die „Pandemie“ auf die Negativliste aufgenommen werden.
§ 4 der Satzung:
Im letzten Satz des § 4 Abs. 2 wird Bezug zu § 51 Abs. 4 KiBiz
hergestellt. In diesem wird mehrfach betont, dass die Befreiungstatbestände,
wenn man sie in der Elternbeitragssatzung vorsieht, unabhängig vom
Jugendamtsbezirk gelten müssen und auch auf OGS-Kinder angewandt werden
sollen. Dies wurde mit der Formulierung dieses Absatzes bereits intendiert.
Jedoch wurde sich in der Vergangenheit mehrfach an der Formulierung des
vorletzten Satzes gestoßen, obwohl der § 51 Abs. 4 KiBiz in diesen Einzelfällen
immer konform angewandt wurde. Das heißt, selbst wenn ein Kind eine OGS in
einer anderen Stadt besucht, wurden die Geschwisterkindbefreiungen und
-ermäßigungen für die in Eschweiler betreuten Kinder gewährt. Um der Intention
des § 51 Abs. 4 KiBiz zu entsprechen, ist der Zusatz „in Eschweiler“ zu
löschen.
Redaktionelle Änderungen und Gendern
Aus redaktioneller Sicht wurden die Begriffe „Tagespflege“ bzw.
„Tagespflegeperson“ in „Kindertagespflege“ bzw. „Kindertagespflegeperson“
geändert. Darüber hinaus wurde – wo es erforderlich ist – gegendert.
Die einzelnen Änderungen sind aus der als Anlage 1 beigefügten Synopse
ersichtlich.
Aufgrund dieser Änderungen wird vorgeschlagen, die als Anlage 1 beigefügte „Elternbeitragssatzung der Stadt Eschweiler für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ zu beschließen. .
Die Abwicklung erfolgt über die im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – eingestellten Sachkonten. Durch die neue Elternbeitragssatzung ergeben sich keine Änderungen. .
Die Umsetzung der Elternbeitragssatzung erfolgt über vorhandenes Personal
der Abteilung 510 – Kinder- und Jugendförderung/Kindergartenangelegenheiten des
Jugendamtes der Stadt Eschweiler.