1.
Die als
Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr
2023 wird beschlossen.
2.
Ebenso
wird der Stellenplan 2023 entsprechend der als Anlage 3 beigefügten Übersicht
beschlossen.
Der am 09.01.2023 von der Stadtkämmerin aufgestellte und von der
Bürgermeisterin bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler
für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 26.01.2023
eingebracht.
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das
Haushaltsjahr 2023 wurde gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW ortsüblich und zwar im
Amtsblatt der Stadt Eschweiler, 39. Jahrgang, in der Ausgabe Nummer 4 vom
02.02.2023, bekannt gemacht und anschließend während der Dauer des
Beratungsverfahrens, d.h. in der Zeit vom 02.02.2023 bis 29.03.2023, zur
Einsichtnahme verfügbar gemacht.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder
Abgabepflichtige der Stadt Eschweiler innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach
Beginn der Auslegung Einwendungen ergeben. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe
wurde den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben,
Einwendungen in der Zeit vom 06.02.2023 bis 24.02.2023 zu erheben. Weder
Einwohner noch Abgabepflichtige haben von ihrem Einwendungsrecht Gebrauch
gemacht, so dass dem Stadtrat keine gesonderte Vorlage unterbreitet wird.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 15.03.2023 wurden sowohl die Änderungsvorschläge der
Ratsfraktionen als auch die der Verwaltung zum Entwurf der Haushaltssatzung
2023 unterbreitet. Auf die entsprechende Beratungsvorlage 094/23 wird ergänzend
verwiesen.
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2023 beinhaltet
das Ergebnis der Beratungen bzw. Beschlussfassungen
-
des
Integrationsrates vom 22.02.2023,
-
des
Jugendhilfeausschusses vom 08.03.2023 und
-
des
Haupt- und Finanzausschusses vom 15.03.2023.
Nach den vorgenannten Haushaltsberatungen stellt sich die
Ergebnisentwicklung wie folgt dar:
Die nunmehr aktuelle
Ergebnis- und Finanzplanung 2023 bis 2026 ist als Anlage 2 beigefügt.
Ebenso ist der entsprechend der Beratung im Haupt.- und Finanzausschuss
überarbeitete Entwurf des Stellenplans 2023 als Anlage 3 beigefügt. Auf die
entsprechende Beratungsvorlage 089/23 wird ergänzend verwiesen.
Siehe Sachverhalt.
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