Betreff
Erlass der Haushaltssatzung 2023
Vorlage
115/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.       Die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2023 wird beschlossen.

 

2.       Ebenso wird der Stellenplan 2023 entsprechend der als Anlage 3 beigefügten Übersicht beschlossen.

 

 

 


Der am 09.01.2023 von der Stadtkämmerin aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 26.01.2023 eingebracht.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2023 wurde gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW ortsüblich und zwar im Amtsblatt der Stadt Eschweiler, 39. Jahrgang, in der Ausgabe Nummer 4 vom 02.02.2023, bekannt gemacht und anschließend während der Dauer des Beratungsverfahrens, d.h. in der Zeit vom 02.02.2023 bis 29.03.2023, zur Einsichtnahme verfügbar gemacht.

 

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Eschweiler innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen ergeben. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe wurde den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, Einwendungen in der Zeit vom 06.02.2023 bis 24.02.2023 zu erheben. Weder Einwohner noch Abgabepflichtige haben von ihrem Einwendungsrecht Gebrauch gemacht, so dass dem Stadtrat keine gesonderte Vorlage unterbreitet wird.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.03.2023 wurden sowohl die Änderungsvorschläge der Ratsfraktionen als auch die der Verwaltung zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023 unterbreitet. Auf die entsprechende Beratungsvorlage 094/23 wird ergänzend verwiesen.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2023 beinhaltet das Ergebnis der Beratungen bzw. Beschlussfassungen

 

-          des Integrationsrates vom 22.02.2023,

-          des Jugendhilfeausschusses vom 08.03.2023 und

-          des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.03.2023.

 

Nach den vorgenannten Haushaltsberatungen stellt sich die Ergebnisentwicklung wie folgt dar:

Die nunmehr aktuelle Ergebnis- und Finanzplanung 2023 bis 2026 ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Ebenso ist der entsprechend der Beratung im Haupt.- und Finanzausschuss überarbeitete Entwurf des Stellenplans 2023 als Anlage 3 beigefügt. Auf die entsprechende Beratungsvorlage 089/23 wird ergänzend verwiesen.

 

 


Siehe Sachverhalt.

 


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