Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Ausführungen im
Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung wie im Sachverhalt
dargestellt, eine versuchsweise Sperrung während eines samstäglichen
Wochenmarkts in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr umzusetzen und dem
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in einer der folgenden Sitzungen aufgrund
der gewonnenen Erkenntnisse einen Vorschlag für die Zeiten einer Sperrung nach
Einbau der technischen Sperren zur Beratung und Beschlussfassung zu unterbreiten.
Der Rat der Stadt Eschweiler beschloss in seiner Sitzung am 25.08.2022
mehrheitlich, die Verwaltung zu beauftragen, einen Vorschlag über eine
technische Lösung zur Verkehrsberuhigung bzw. Reduzierung der
Durchfahrtsmöglichkeit in den Straßen Markt und Marktstraße zu erarbeiten. Auf
die Verwaltungsvorlagen Nr. 272/22 sowie 346/22 wird verwiesen.
Zeiten der Sperrung der Straßen Markt und Marktstraße
Im September und Oktober 2022 wurden die unmittelbar von einer Sperrung
betroffenen Anwohner, Gewerbetreibende/Gastronomen sowie Träger öffentlicher
Belange (Feuerwehr, Polizei, Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz der
Städteregion Aachen) über die beabsichtigte Sperrung durch bauliche Maßnahmen
wie z.B. versenkbare Poller informiert und um Rückmeldung zum Vorhaben gebeten.
Hierbei wurde der Diskussionsvorschlag der Fraktionen von SPD sowie
Bündnis 90/Die Grünen aufgegriffen; demnach könnte eine Sperrung in den
nachfolgenden Zeiträumen erfolgen:
-
täglich
von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr
-
während
des Wochenmarkts von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
-
während
der Zeiten von auf dem Eschweiler Marktplatz stattfindenden Veranstaltungen
-
während
der Betriebszeiten des Eschweiler Weihnachtsmarkts
In der Folgezeit gingen beim Ordnungsamt insgesamt 13 Rückmeldungen ein.
Im Ergebnis deckten die eingehenden Meldungen der Betroffenen nahezu alle
denkbaren Einstellungen zu dem beabsichtigten Vorhaben ab. Die
Gewerbetreibenden bitten darum, die Erreichbarkeit ihrer Geschäftslokale nach
Möglichkeit sicherzustellen und die Anwohner*innen begrüßen eine Sperrung des
Bereichs. Die beteiligten Behörden (Polizei, Feuerwehr, Amt für Rettungswesen
und Bevölkerungsschutz) weisen einheitlich auf die jederzeit notwendige
Erreichbarkeit des gesperrten Bereichs für Einsatzkräfte hin und die Wochenmarkthändler
üben deutliche Kritik an dem Vorhaben, weil von dort einerseits erhebliche
Umsatzeinbußen befürchtet werden und andererseits durch eine nur stundenweise
Sperrung des Bereichs eine Konzentration der Verkehre vor und nach der
kurzzeitigen Sperrzeit erwartet wird.
Derzeit werden die einzelnen Rückmeldungen für eine datenschutzkonforme
Verwendung im Entscheidungsprozess aufbereitet sowie eine Übersicht mit Wertung
der Verwaltung erstellt.
Nach einer ersten Einschätzung der Verwaltung scheint eine ausgleichende
Berücksichtigung der verschiedenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
Festlegung der Sperrzeiten möglich.
Die Wochenmarkthändler erklärten jedoch in ihren Stellungnahmen sowie im
Rahmen mehrerer, u.a. unter Beteiligung der Frau Bürgermeisterin Leonhardt,
geführter Gespräche, durch die Sperrung während der Wochenmarktzeiten
erhebliche Umsatzeinbußen zu befürchten. Da es sich bei den Besuchern zu einem
sehr großen Teil um Stammkundschaft teilweise höheren Alters handele, seien
diese daran gewöhnt, mit ihrem Fahrzeug möglichst in direkter Nähe zum
jeweiligen Wochenmarktstand zu halten, um Einkäufe unmittelbar im Kofferraum
ablegen zu können; teilweise werde dies auch durch Mitarbeitende der
Wochenmarkthändler erledigt. Auf die Frage nach der Möglichkeit einer
stundenweisen Sperrung während der Wochenmarktzeit angesprochen, wurde erklärt,
für diesen Fall werde eine Konzentration des Fahrzeugverkehrs unmittelbar vor
und nach der Schließungszeit erwartet. Tatsächlich ist anzunehmen, dass sich die
mit dem Fahrzeug zum Wochenmarkt kommenden Besucher*innen an die möglichen
Schließzeiten anpassen und der Bereich unmittelbar vor und nach der Sperrzeit
durch mehr Fahrzeuge befahren werden könnte.
Angesichts des erklärten Ziels eines weitestgehend fahrzeugfreien
Einkaufserlebnisses während des Eschweiler Wochenmarkts könnte eine Sperrung in
dem Zeitraum gemäß Diskussionsvorschlag erfolgen. Allerdings lassen sich die
Auswirkungen auf das Wochenmarktgeschehen nicht sicher prognostizieren. Lokale
Wochenmärkte stellen gewachsene Strukturen dar, die sich von Stadt zu Stadt
-auch aufgrund der unterschiedlichen Zielkundschaft, der örtlichen
Gegebenheiten, der Rahmenbedingungen etc.- über Jahre entwickelt haben und die
sich erheblich voneinander unterscheiden.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die zur Diskussion gestellte Zeit der Sperrung während der Wochenmarktzeit versuchsweise an einem repräsentativen Samstag (unter vorheriger Ankündigung) ohne besondere äußere Einflüsse (z.B. Ferienzeit, Veranstaltung auf dem Markt etc.) durch entsprechende Verkehrseinrichtungen und den notwendigen Personaleinsatz umzusetzen, um die Auswirkungen auf den Wochenmarkt besser abschätzen zu können. Anschließend soll in einer Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses über den Verkehrsversuch berichtet und ein -gegebenenfalls angepasster- Beschlussvorschlag eingebracht werden.
Mögliche
Pollerstandorte
Zu den möglichen Pollerstandorten wurden bereits Überlegungen angestellt (Anlage 1). Diese sehen zwei Standorte vor. Einer befindet sich unmittelbar an der Einmündung Markt / Wollenweberstraße, so dass noch vor dem Abbiegen auf die Straße „Markt“ erkennbar ist, ob der Platz durch Poller gesperrt ist. Der zweite Standort befindet sich in der Markstraße unmittelbar nördlich der Ausfahrt des Parkhauses „Am Stapel“. Hierdurch wird das mit privat genutzten Stellplätzen belegte Parkhaus nicht durch die zeitweise Sperrung beeinträchtigt. Diese Standorte sind jedoch noch nicht bindend; sofern sich im weiteren Planungsprozess zeigt, dass andere Standorte günstiger sein sollten, können diese variiert werden.
Sicherheitsanforderungen
Die versenkbaren Poller sollen künftig auch zur Sicherung des Marktes bei Veranstaltungen dienen; dies erfolgt momentan jeweils provisorisch durch die Aufstellung von mit Wasser befüllten IBC-Behältern. Die Hersteller der Poller bieten diese in unterschiedlichen „Schutzklassen“ an, von halbautomatischen Pollern für Wohngebiete über automatische Poller für Innenstädte und Gewerbegebiete bis hin zu Pollern für den Perimeterschutz (Schutz des Umfeldes eines Gebäudes oder einer Anlage vor äußerlich einwirkenden Gefahren wie z.B. Einbruch, Vandalismus oder Sabotage.) mit besonders hohem Schutz gegen Fahrzeuganprall. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass hier ein „mittleres Schutzniveau“, also ein automatischer Poller für Innenstädte, ausreichen wird.
Wartung und
Instandhaltung
Die Wartung und Instandhaltung der Polleranlage muss über einen Servicevertrag geregelt werden, damit eine zeitnahe Reparatur sichergestellt werden kann. Bezüglich der hiermit verbundenen jährlichen Folgekosten können in der aktuellen Planungsphase noch keine Angaben gemacht werden.
Weiterer
Projektablauf
Am 27.03.2023 wurde ein Ingenieurbüro mit den ersten Planungsaufgaben beauftragt. Es ist beabsichtigt, in einer Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses im 3. oder 4. Quartal 2023 noch einmal über den aktuellen Verfahrensstand zu berichten. Weiterhin wird eine Vergabe der Bauleistungen noch in diesem Jahr angestrebt, die Realisierung könnte demnach 2024 erfolgen.
Für die Umsetzung des Vorhabens
sind für das Jahr 2023 entsprechende Haushaltsmittel (IV23AIB033 bei Produkt
125410101/Gemeindestraßen) vorgesehen.
Die Maßnahme bindet
im Rahmen der allgemeinen Aufgabenzuweisung personelle Ressourcen bei Amt 32
und Amt 66.