Betreff
Änderung der Verkehrssituation bzw. Durchfahrtsverbot in den Bereichen Marktstraße / Markt
Vorlage
111/23
Aktenzeichen
32/Eff.
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Ausführungen im Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung wie im Sachverhalt dargestellt, eine versuchsweise Sperrung während eines samstäglichen Wochenmarkts in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr umzusetzen und dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in einer der folgenden Sitzungen aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse einen Vorschlag für die Zeiten einer Sperrung nach Einbau der technischen Sperren zur Beratung und Beschlussfassung zu unterbreiten.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler beschloss in seiner Sitzung am 25.08.2022 mehrheitlich, die Verwaltung zu beauftragen, einen Vorschlag über eine technische Lösung zur Verkehrsberuhigung bzw. Reduzierung der Durchfahrtsmöglichkeit in den Straßen Markt und Marktstraße zu erarbeiten. Auf die Verwaltungsvorlagen Nr. 272/22 sowie 346/22 wird verwiesen.

 

Zeiten der Sperrung der Straßen Markt und Marktstraße

Im September und Oktober 2022 wurden die unmittelbar von einer Sperrung betroffenen Anwohner, Gewerbetreibende/Gastronomen sowie Träger öffentlicher Belange (Feuerwehr, Polizei, Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz der Städteregion Aachen) über die beabsichtigte Sperrung durch bauliche Maßnahmen wie z.B. versenkbare Poller informiert und um Rückmeldung zum Vorhaben gebeten.

 

Hierbei wurde der Diskussionsvorschlag der Fraktionen von SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen aufgegriffen; demnach könnte eine Sperrung in den nachfolgenden Zeiträumen erfolgen:

-          täglich von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr

-          während des Wochenmarkts von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

-          während der Zeiten von auf dem Eschweiler Marktplatz stattfindenden Veranstaltungen

-          während der Betriebszeiten des Eschweiler Weihnachtsmarkts

 

In der Folgezeit gingen beim Ordnungsamt insgesamt 13 Rückmeldungen ein.

 

Im Ergebnis deckten die eingehenden Meldungen der Betroffenen nahezu alle denkbaren Einstellungen zu dem beabsichtigten Vorhaben ab. Die Gewerbetreibenden bitten darum, die Erreichbarkeit ihrer Geschäftslokale nach Möglichkeit sicherzustellen und die Anwohner*innen begrüßen eine Sperrung des Bereichs. Die beteiligten Behörden (Polizei, Feuerwehr, Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz) weisen einheitlich auf die jederzeit notwendige Erreichbarkeit des gesperrten Bereichs für Einsatzkräfte hin und die Wochenmarkthändler üben deutliche Kritik an dem Vorhaben, weil von dort einerseits erhebliche Umsatzeinbußen befürchtet werden und andererseits durch eine nur stundenweise Sperrung des Bereichs eine Konzentration der Verkehre vor und nach der kurzzeitigen Sperrzeit erwartet wird.

 

Derzeit werden die einzelnen Rückmeldungen für eine datenschutzkonforme Verwendung im Entscheidungsprozess aufbereitet sowie eine Übersicht mit Wertung der Verwaltung erstellt.

 

Nach einer ersten Einschätzung der Verwaltung scheint eine ausgleichende Berücksichtigung der verschiedenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der Festlegung der Sperrzeiten möglich. 

 

Die Wochenmarkthändler erklärten jedoch in ihren Stellungnahmen sowie im Rahmen mehrerer, u.a. unter Beteiligung der Frau Bürgermeisterin Leonhardt, geführter Gespräche, durch die Sperrung während der Wochenmarktzeiten erhebliche Umsatzeinbußen zu befürchten. Da es sich bei den Besuchern zu einem sehr großen Teil um Stammkundschaft teilweise höheren Alters handele, seien diese daran gewöhnt, mit ihrem Fahrzeug möglichst in direkter Nähe zum jeweiligen Wochenmarktstand zu halten, um Einkäufe unmittelbar im Kofferraum ablegen zu können; teilweise werde dies auch durch Mitarbeitende der Wochenmarkthändler erledigt. Auf die Frage nach der Möglichkeit einer stundenweisen Sperrung während der Wochenmarktzeit angesprochen, wurde erklärt, für diesen Fall werde eine Konzentration des Fahrzeugverkehrs unmittelbar vor und nach der Schließungszeit erwartet. Tatsächlich ist anzunehmen, dass sich die mit dem Fahrzeug zum Wochenmarkt kommenden Besucher*innen an die möglichen Schließzeiten anpassen und der Bereich unmittelbar vor und nach der Sperrzeit durch mehr Fahrzeuge befahren werden könnte.

 

Angesichts des erklärten Ziels eines weitestgehend fahrzeugfreien Einkaufserlebnisses während des Eschweiler Wochenmarkts könnte eine Sperrung in dem Zeitraum gemäß Diskussionsvorschlag erfolgen. Allerdings lassen sich die Auswirkungen auf das Wochenmarktgeschehen nicht sicher prognostizieren. Lokale Wochenmärkte stellen gewachsene Strukturen dar, die sich von Stadt zu Stadt -auch aufgrund der unterschiedlichen Zielkundschaft, der örtlichen Gegebenheiten, der Rahmenbedingungen etc.- über Jahre entwickelt haben und die sich erheblich voneinander unterscheiden.

 

 

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die zur Diskussion gestellte Zeit der Sperrung während der Wochenmarktzeit versuchsweise an einem repräsentativen Samstag (unter vorheriger Ankündigung) ohne besondere äußere Einflüsse (z.B. Ferienzeit, Veranstaltung auf dem Markt etc.) durch entsprechende Verkehrseinrichtungen und den notwendigen Personaleinsatz umzusetzen, um die Auswirkungen auf den Wochenmarkt besser abschätzen zu können. Anschließend soll in einer Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses über den Verkehrsversuch berichtet und ein -gegebenenfalls angepasster- Beschlussvorschlag eingebracht werden.

 

Mögliche Pollerstandorte

Zu den möglichen Pollerstandorten wurden bereits Überlegungen angestellt (Anlage 1). Diese sehen zwei Standorte vor. Einer befindet sich unmittelbar an der Einmündung Markt / Wollenweberstraße, so dass noch vor dem Abbiegen auf die Straße „Markt“ erkennbar ist, ob der Platz durch Poller gesperrt ist. Der zweite Standort befindet sich in der Markstraße unmittelbar nördlich der Ausfahrt des Parkhauses „Am Stapel“. Hierdurch wird das mit privat genutzten Stellplätzen belegte Parkhaus nicht durch die zeitweise Sperrung beeinträchtigt. Diese Standorte sind jedoch noch nicht bindend; sofern sich im weiteren Planungsprozess zeigt, dass andere Standorte günstiger sein sollten, können diese variiert werden.

 

Sicherheitsanforderungen

Die versenkbaren Poller sollen künftig auch zur Sicherung des Marktes bei Veranstaltungen dienen; dies erfolgt momentan jeweils provisorisch durch die Aufstellung von mit Wasser befüllten IBC-Behältern. Die Hersteller der Poller bieten diese in unterschiedlichen „Schutzklassen“ an, von halbautomatischen Pollern für Wohngebiete über automatische Poller für Innenstädte und Gewerbegebiete bis hin zu Pollern für den Perimeterschutz (Schutz des Umfeldes eines Gebäudes oder einer Anlage vor äußerlich einwirkenden Gefahren wie z.B. Einbruch, Vandalismus oder Sabotage.) mit besonders hohem Schutz gegen Fahrzeuganprall. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass hier ein „mittleres Schutzniveau“, also ein automatischer Poller für Innenstädte, ausreichen wird.

 

Wartung und Instandhaltung

Die Wartung und Instandhaltung der Polleranlage muss über einen Servicevertrag geregelt werden, damit eine zeitnahe Reparatur sichergestellt werden kann. Bezüglich der hiermit verbundenen jährlichen Folgekosten können in der aktuellen Planungsphase noch keine Angaben gemacht werden.

 

Weiterer Projektablauf

Am 27.03.2023 wurde ein Ingenieurbüro mit den ersten Planungsaufgaben beauftragt. Es ist beabsichtigt, in einer Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses im 3. oder 4. Quartal 2023 noch einmal über den aktuellen Verfahrensstand zu berichten. Weiterhin wird eine Vergabe der Bauleistungen noch in diesem Jahr angestrebt, die Realisierung könnte demnach 2024 erfolgen.

 


Für die Umsetzung des Vorhabens sind für das Jahr 2023 entsprechende Haushaltsmittel (IV23AIB033 bei Produkt 125410101/Gemeindestraßen) vorgesehen.

 


Die Maßnahme bindet im Rahmen der allgemeinen Aufgabenzuweisung personelle Ressourcen bei Amt 32 und Amt 66.