Dem vorliegenden Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen und dem Wasserverband Eifel-Rur wird zugestimmt.
Die Straßenbaulast für die Omerbachbrücke K 18, Cäcilienstraße liegt bei
der StädteRegion Aachen, die auch die turnusmäßigen Brückenprüfungen
durchführen lässt. Die Stadt Eschweiler ist für die Unterhaltung und Wartung
der Nebenanlagen/Gehwege zuständig und demnach auch bei einem Ersatzneubau der
Brücke zu beteiligen.
Angrenzend an die Omerbachbrücke befindet sich der Omerbachüberbau auf
privaten Grundstücken. Dieser Überbau fällt in die Zuständigkeit der
Gewässerunterhaltungspflicht des Wasserverbandes Eifel-Rur.
Entsprechend der Ergebnisse der Brückenprüfungen, zuletzt als
Sonderprüfung im Juni 2022, ist die Standsicherheit der Bauwerke nicht mehr
gewährleistet und so wurde auf Empfehlung des Prüfingenieurs die Kreisstraße K
18, Cäcilienstraße über die marode Brücke seit Juni 2022 für den
Durchgangsverkehr voll gesperrt.
Die vorhandene Brücke über den Omerbach im öffentlichen Bereich wird in
der Zuständigkeit der StädteRegion Aachen und der Stadt Eschweiler abgebrochen
und durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt. Die unter der Brücke querende
städtische Entwässerungsleitung ist ebenfalls zu erneuern und die vorhandenen
Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Beleuchtung und Telekommunikation)
sind gebündelt unter dem geplanten Bauwerk zu verlegen.
Darüber hinaus wird der marode Überbau mit den Uferseitenwänden zwischen
den Wohnhäusern Cäcilienstraße 34 und 36 in der Verantwortung des
Wasserverbandes Eifel-Rur abgebrochen und durch ein nach oben hin offenes
Trogbauwerk als Ufermauer ersetzt.
Die beabsichtigten Ersatzneubauten der Bauwerke sind als
Gemeinschaftsmaßnahme der StädteRegion Aachen, der Stadt Eschweiler und dem
Wasserverband Eifel-Rur umzusetzen. Nachdem die zuständigen Gremien der
StädteRegion Aachen und des Wasserverbandes Eifel-Rur dem Abschluss der
vorliegenden Verwaltungsvereinbarung zum gemeinsamen Ersatzneubau der
Omerbachbrücke zugestimmt haben, wird hiermit die Vereinbarung ebenfalls zur
Beschlussfassung dem Rat vorgelegt.
Wesentliche Vertragsinhalte, Art und Umfang der Maßnahme werden in
Abstimmung mit der StädteRegion Aachen und dem Wasserverband Eifel-Rur geplant.
Die Stadt führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der StädteRegion
Aachen und dem Wasserverband Eifel-Rur durch. Zur Vermeidung von Wiederholungen
wird bezüglich der weiteren zu regelnden Details auf den Wortlaut der
Vereinbarung verwiesen.
Mit Vorlagennummer 111/20 wurde dem Haupt- und Finanzausschuss bereits am
03.06.2020 die dringliche Entscheidung für den Entwurf einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt und der StädteRegion Aachen
vorgelegt. Die dringliche Entscheidung wurde vom Ausschuss einstimmig
genehmigt.
Die hier vorgelegte Verwaltungsvereinbarung wurde nötig, da
zwischenzeitlich die Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde als Kostenträger
für die Erneuerung der Uferseitenwände auf den Privatgrundstücken erklärt wurde
und die Erneuerung der beiden Bauwerke als Gemeinschaftsbaumaßnahme
durchgeführt werden soll.
Für die Erneuerung der Brücke im öffentlichen Bereich wurden zwei
separate Förderanträge von der StädteRegion Aachen und der Stadt Eschweiler bei
der Bezirksregierung Köln nach dem Programm FöRi-kom-Stra gestellt. Hierfür ist
eine Förderung bis zu 70 % der Baukosten möglich.
Der Anteil der Stadt Eschweiler an der Brücke im öffentlichen Verkehrsraum beträgt 54 %, der Anteil der StädteRegion 46 %. Die allgemeinen Kosten, die nicht direkt zugeordnet werden können, sind zwischen der Stadt Eschweiler (39 %), der StädteRegion (33 %) und dem Wasserverband Eifel-Rur (28 %) aufzuteilen. Gemäß jetzt vorliegender Kostenberechnung für die Bauleistungen beträgt der Kostenanteil der Stadt Eschweiler für die Erneuerung ca. 452.000 €.
Mit der Planung der Bauwerke wurde im Jahr 2020 begonnen und nach Erteilung der geforderten Genehmigungen durch die Untere Wasserbehörde soll die Bauausführung möglichst noch im 2. Quartal 2023 starten. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich ca. 10 Monate.
Im Jahr 2023 stehen bei dem Produkt 125420101 - Kreisstraße - geführten Sachkonto 09110002, IV20AIB036 - Brücke Cäcilienstraße - für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 300.000 € aus einer Ermächtigungsübertragung bereit. Weiter ist in der mittelfristigen Finanzplanung für 2024 ein Ansatz von 70.000 € vorgesehen. Abhängig vom Maßnahmenfortschritt ist in 2023 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Ggf. erfolgt eine Anpassung der Gesamtkosten mit der Haushaltsplanaufstellung 2024. Unter Berücksichtigung der beantragten Fördermittel ist die Finanzierung der Maßnahme in jedem Fall gesichert.
Die Maßnahme wird
seitens der Abteilung 660 - Straßenbau und Verkehr betreut.