Betreff
Vereinbarung über den gemeinschaftlichen Ersatzneubau der Omerbachbrücke im Zuge der K 18 - Cäcilienstraße in Eschweiler-Nothberg
Vorlage
102/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem vorliegenden Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen und dem Wasserverband Eifel-Rur wird zugestimmt.


 

Die Straßenbaulast für die Omerbachbrücke K 18, Cäcilienstraße liegt bei der StädteRegion Aachen, die auch die turnusmäßigen Brückenprüfungen durchführen lässt. Die Stadt Eschweiler ist für die Unterhaltung und Wartung der Nebenanlagen/Gehwege zuständig und demnach auch bei einem Ersatzneubau der Brücke zu beteiligen.

 

Angrenzend an die Omerbachbrücke befindet sich der Omerbachüberbau auf privaten Grundstücken. Dieser Überbau fällt in die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltungspflicht des Wasserverbandes Eifel-Rur.

 

Entsprechend der Ergebnisse der Brückenprüfungen, zuletzt als Sonderprüfung im Juni 2022, ist die Standsicherheit der Bauwerke nicht mehr gewährleistet und so wurde auf Empfehlung des Prüfingenieurs die Kreisstraße K 18, Cäcilienstraße über die marode Brücke seit Juni 2022 für den Durchgangsverkehr voll gesperrt.

 

Die vorhandene Brücke über den Omerbach im öffentlichen Bereich wird in der Zuständigkeit der StädteRegion Aachen und der Stadt Eschweiler abgebrochen und durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt. Die unter der Brücke querende städtische Entwässerungsleitung ist ebenfalls zu erneuern und die vorhandenen Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Beleuchtung und Telekommunikation) sind gebündelt unter dem geplanten Bauwerk zu verlegen.

 

Darüber hinaus wird der marode Überbau mit den Uferseitenwänden zwischen den Wohnhäusern Cäcilienstraße 34 und 36 in der Verantwortung des Wasserverbandes Eifel-Rur abgebrochen und durch ein nach oben hin offenes Trogbauwerk als Ufermauer ersetzt.

 

Die beabsichtigten Ersatzneubauten der Bauwerke sind als Gemeinschaftsmaßnahme der StädteRegion Aachen, der Stadt Eschweiler und dem Wasserverband Eifel-Rur umzusetzen. Nachdem die zuständigen Gremien der StädteRegion Aachen und des Wasserverbandes Eifel-Rur dem Abschluss der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung zum gemeinsamen Ersatzneubau der Omerbachbrücke zugestimmt haben, wird hiermit die Vereinbarung ebenfalls zur Beschlussfassung dem Rat vorgelegt.

 

Wesentliche Vertragsinhalte, Art und Umfang der Maßnahme werden in Abstimmung mit der StädteRegion Aachen und dem Wasserverband Eifel-Rur geplant. Die Stadt führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der StädteRegion Aachen und dem Wasserverband Eifel-Rur durch. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird bezüglich der weiteren zu regelnden Details auf den Wortlaut der Vereinbarung verwiesen.

 

Mit Vorlagennummer 111/20 wurde dem Haupt- und Finanzausschuss bereits am 03.06.2020 die dringliche Entscheidung für den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt und der StädteRegion Aachen vorgelegt. Die dringliche Entscheidung wurde vom Ausschuss einstimmig genehmigt.

 

Die hier vorgelegte Verwaltungsvereinbarung wurde nötig, da zwischenzeitlich die Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde als Kostenträger für die Erneuerung der Uferseitenwände auf den Privatgrundstücken erklärt wurde und die Erneuerung der beiden Bauwerke als Gemeinschaftsbaumaßnahme durchgeführt werden soll.

 

Für die Erneuerung der Brücke im öffentlichen Bereich wurden zwei separate Förderanträge von der StädteRegion Aachen und der Stadt Eschweiler bei der Bezirksregierung Köln nach dem Programm FöRi-kom-Stra gestellt. Hierfür ist eine Förderung bis zu 70 % der Baukosten möglich.

 


 

Der Anteil der Stadt Eschweiler an der Brücke im öffentlichen Verkehrsraum beträgt 54 %, der Anteil der StädteRegion 46 %. Die allgemeinen Kosten, die nicht direkt zugeordnet werden können, sind zwischen der Stadt Eschweiler (39 %), der StädteRegion (33 %) und dem Wasserverband Eifel-Rur (28 %) aufzuteilen. Gemäß jetzt vorliegender Kostenberechnung für die Bauleistungen beträgt der Kostenanteil der Stadt Eschweiler für die Erneuerung ca. 452.000 €.

 

Mit der Planung der Bauwerke wurde im Jahr 2020 begonnen und nach Erteilung der geforderten Genehmigungen durch die Untere Wasserbehörde soll die Bauausführung möglichst noch im 2. Quartal 2023 starten. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich ca. 10 Monate.

 

Im Jahr 2023 stehen bei dem Produkt 125420101 - Kreisstraße - geführten Sachkonto 09110002, IV20AIB036 - Brücke Cäcilienstraße - für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 300.000 € aus einer Ermächtigungsübertragung bereit. Weiter ist in der mittelfristigen Finanzplanung für 2024 ein Ansatz von 70.000 € vorgesehen. Abhängig vom Maßnahmenfortschritt ist in 2023 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Ggf. erfolgt eine Anpassung der Gesamtkosten mit der Haushaltsplanaufstellung 2024. Unter Berücksichtigung der beantragten Fördermittel ist die Finanzierung der Maßnahme in jedem Fall gesichert.

 


 

Die Maßnahme wird seitens der Abteilung 660 - Straßenbau und Verkehr betreut.