Betreff
Kompensationsflächenkataster der städtischen Liegenschaften
Vorlage
082/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der dargestellte Sachverhalt zum Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften (Stand März 2023) wird zur Kenntnis genommen.

 


In seiner Sitzung vom 19.09.2019 beauftragte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss die Verwaltung das Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften einmal jährlich dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Die Rechtsgrundlagen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Baugesetzbuches zur Eingriffsregelung sowie die Verfahrensweise der Stadt Eschweiler wurden bereits in den Sitzungsvorlagen 217/19 sowie 290/21 eingehend erläutert. Innerhalb des Stadtgebietes Eschweiler werden sowohl Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) der Stadt Eschweiler selbst als auch Maßnahmen Dritter umgesetzt. Die Stadt hat ihre Kompensationsmaßnahmen und -flächen, die auch außerhalb des Stadtgebietes liegen können, in einem Kataster hinterlegt. Zuständig für die Festlegung aller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und auch für die Führung eines entsprechenden Verzeichnisses ist nach § 34 Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW jedoch die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen.

 

Zu den seitens der Stadt Eschweiler realisierten Kompensationsmaßnahmen gehören beispielsweise die Anlage von Gehölzstrukturen und Streuobstwiesen, die Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in Grünland bzw. die Extensivierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder die Entwicklung von Brach- und Sukzessionsflächen. Diese Maßnahmen werden entweder unmittelbar einem Eingriff zugeordnet oder als Kompensation für zukünftige Eingriffe dem Ökokonto der Stadt gutgeschrieben.

 

Zuletzt wurde im Februar/März 2023 die noch fehlende Bepflanzung im Bebauungsplangebiet westlich Vöckelsberg (lfd. Nr. 63) durchgeführt. Erste Pflanzmaßnahmen sowie die Einsaatarbeiten wurden noch im Frühjahr 2022 umgesetzt. Insgesamt wurden hier nunmehr entlang der nördlichen Bebauungsgrenze 21 Stück Hochstammlaubbäume (Feldahorn, Hainbuche, Vogelkirsche, Stieleiche und Winterlinde) als Baumreihe angepflanzt. Auf der nördlich hiervon entstandenen Wiesenfläche wurden zusätzlich 40 Stück Hochstammobstbäume und einige Feldgehölzgruppen angepflanzt. Bei den Obstbäumen handelt es sich um 16 verschiedene alte, hier ursprünglich vorkommende Arten aus Apfel-, Kirsch-, Birn- und Zwetschenbäumen. Die hier entstandenen Wiesenflächen sollen durch Beweidung mit Schafen gepflegt und naturnah entwickelt werden. Unmittelbar entlang des Böschungsfußes der BAB 4 wurde ein Waldrand aus 470 Stück Bäumen und Sträuchern angepflanzt, der südlich durch eine Hochstaudenflur abgeschlossen wurde. Zusätzliche Pflanzungen von Hecken und Feldgehölzen wurden noch im östlichen Plangebiet innerhalb der festgesetzten Grünflächen umgesetzt. 

 

Die Flächen Derichsberg in der Gemarkung Gressenich (lfd. Nr. 77) wurden durch Einsaat der Ackerflächen sowie eine Änderung der Pachtverträge hinsichtlich der Nutzung in extensives Grünland umgewandelt. Die im März 2022 angepflanzten freiwachsenden Mischhecken und Waldränder wurden aufgrund zahlreicher Ausfälle durch den beauftragten Unternehmer nachgebessert.

 

Für die weiteren, noch für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehenden städt. Flächen muss zunächst eine Bewertung und Planung von Maßnahmen im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages erfolgen. Dieser ist dann noch mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen bevor eine Umsetzung und Einbuchung in das Ökokonto der Stadt Eschweiler erfolgen kann.

 

Als Anlage ist eine tabellarische Auflistung der einzelnen Kompensationsflächen und -maßnahmen sowie der noch umzusetzenden bzw. noch zu bewertenden Maßnahmen beigefügt. Um eine Lesbarkeit zu gewährleisten, wird die vollständige aktuelle Karte (Stand März 2023) „Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften“ als pdf-Datei online bereitgestellt.

 


Die Abwicklung von Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Produkt 135540101 Natur und Landschaft über das Sachkonto 44870000 Erstattungen private Unternehmen sowie das Sachkonto 52419650 Ausgleichsmaßnahmen. Die Mittel sind zweckgebunden.

 


Die Planung und Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen bindet Personal der Abteilung 662 Freiraum und Grünordnung.