Betreff
Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2023
Vorlage
081/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrates über die Haushaltssatzung 2023 wird dem Wirtschaftsplan für den Bereich des Stadtwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wie folgt zugestimmt:

Einnahmen [€]

Ausgaben [€]

2023

2022

 

2023

2022

IST

 

 

IST

Teil I

0.

Holzeinschlag und Rückung

40.000,00

92.627,32

 

29.242,00

28.769,49

Teil II

 

 

1.

Kulturbegründung

 

 

23.075,00

31.989,97

2.

Forstschutz

 

19.050,00

20.822,93

3.

Bestandespflege

 

3.525,00

6.176,04

4.

Wegebau

 

 

27.450,00

8.026,17

5.

Maschinen und Geräte

 

 

51.650,00

61.851,76

6.

Sozialfunktion

8.000,00

7.829,17

 

28.100,00

39.327,31

7.

Übrige Betriebsmaßnahmen

 

 

73.800,00

60.937,21

8.

Jagdbetrieb

 

 

26.550,00

4.645,80

48.000,00

100.456,49

 

282.442,00

262.546,66

 


I.        Rechtliche Grundlagen

 

Das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG-NW) vom 24. April 1980, in der derzeit gültigen Fassung, legt unter anderem fest, dass der Gemeindewald mit einer Größe über 100 ha nach einem Betriebsplan (Forsteinrichtungsplanung) bewirtschaftet wird. Die Erfüllung des Betriebsplanes ist durch einen jährlichen Wirtschaftsplan sicherzustellen. Form und Mindestinhalt des Wirtschaftsplanes richten sich nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes vom 03. November 1983.

Danach gliedert sich der Wirtschaftsplan in

 

Teil I     - Holzeinschlag und Rücken -

Teil II    - sonstige Betriebsmaßnahmen -

 

Zu den sonstigen Betriebsmaßnahmen zählen:

1.       Kulturbegründung

2.       Forstschutz

3.       Bestandespflege

4.       Wegebau

5.       Maschinen und Geräte

6.       Sozialfunktion

7.       Übrige Betriebsmaßnahmen

8.       Jagdbetrieb

 

II.       Erläuterungen zum jährlichen Forstwirtschaftsplan

 

Grundlage für den jährlichen Forstwirtschaftsplan ist der zehnjährige Betriebsplan (Forsteinrichtung), welcher für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024 aufgestellt wurde.

 

Die in der Forsteinrichtung vorgegebenen Maßnahmen werden durch die jährlichen Wirtschaftspläne erfüllt. Bei der jährlichen Planung handelt es sich um ein Soll, welches nicht immer erfüllt werden kann. Unvorhersehbare Faktoren wie Personalausfall, biotische und abiotische Schadereignisse können zu Abweichungen führen. Sich stark auswirkende biotische und abiotische Schadereignisse wie Sturm und Schädlingsbefall werden als Kalamitäten zusammengefasst.

 

Im Folgenden werden die Planungsansätze der einzelnen Betriebsmaßnahmen für das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2023 sowie die Ergebnisse des Jahres 2022 erläutert:

 

Teil I

Block 0 - Holzeinschlag und Rücken -

 

Planung und Erläuterung:

 

Entsprechend der aktuellen Forsteinrichtung (Stichtag 01.01.2015) können im Stadtwald im Durchschnitt jährlich ca. 1.415 Erntefestmeter (Efm) Holz genutzt werden. Dies trifft jedoch aktuell nicht mehr zu, da es im Stadtwald durch die Sturmereignisse der vergangenen Jahre mit anschließender Sommertrockenheit und Borkenkäferproblematik, zu hohen unplanmäßigen Nutzungsanteilen in Fichtenbeständen gekommen ist. Insgesamt mussten in den letzten Forstwirtschaftsjahren bereits ca. 9.087 Efm Fichtenholz zwangsweise genutzt werden, was einem Vielfachen des jährlichen Hiebsatzes für die Baumart Fichte (445 Efm) entspricht.

 

Insgesamt belief sich der Einschlag bei der Baumart Fichte im Jahr 2022 auf 790 Efm aus Zwangsnutzungen, da es sich erneut ausschließlich um Kalamitätsholz handelte. Eine ordentliche und planmäßige Nutzung kann daher für die Baumart Fichte bis zum Ende des aktuellen Forsteinrichtungszeitraums (31.12.2024) nicht mehr erfolgen. Im FWJ 2022 wurden darüber hinaus Durchforstungsmaßnahmen in Laubholzbeständen durchgeführt. U.a. fielen bei der Baumart Eiche etwa 95 Efm und bei der Rotbuche ca. 254 Efm Nutzholz an.

 

Für das Forstwirtschaftsjahr 2023 verteilt sich die Holznutzung auf die Baumarten/Baumartengruppen wie folgt:

 

Erläuterung:

Alh steht für Baumarten mit hoher Umtriebszeit (z. B. Bergahorn, Esche).

Aln steht für Baumarten mit niedriger Umtriebszeit (z. B. Birke, Roteiche, Roterle).

Efm o.R. steht für Erntefestmeter ohne Rinde

 

Die Planung für das FWJ 2023 sieht überwiegend Pflegeeingriffe im Bereich der mittelalten Laubholzbestände vor. In den Abteilungen 11 B1 und 17 B1 soll zudem anteilig Douglasienstammholz geerntet werden, welches im Rahmen der Durchforstungshiebe anfällt. Für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes ist es ein wichtiges Ziel, heutige Laubholzbestände mit hoher Wertholzerwartung so vorsichtig und nachhaltig zu nutzen, dass nachfolgenden Generationen im Rahmen der Dauerwaldbewirtschaftung die einzelstammweise Entnahme von zielstarken Bäumen mit besonders wertvollem Stammholz möglich ist.  Auf diese Weise muss heute das Potential geschaffen werden, zukünftig bei insgesamt geringer Durchforstungsstärke hohe Wertholzerträge zu erzielen, ohne die Waldökosysteme zu übernutzen. Nur durch eine regelmäßige Pflege dieser jung- und mittelalten Bestände kann für die kommenden Jahrzehnte sichergestellt werden, dass starkes und somit besonders wertvolles Buchen- und Eichen-Wertholz heranwächst.

 

Insgesamt weist die vorgelegte Planung trotz ggf. erforderlicher neuerlicher Kalamitätshiebe in Fichtenbeständen einen Ansatz von ca. 924 Efm Holz aus Pflegedurchforstungen in Laubmischholzbeständen (Baumartengruppen Eiche, Rotbuche, Douglasie, Kiefer und Aln) auf.

 

Holzernte- und Rücketechnik:

 

Der Stadtwald ist nach den Qualitätskriterien und Richtlinien des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert und wird entsprechend dieser Standards bewirtschaftet.

Zur Holzernte ist anzumerken, dass die planmäßigen Einschlagsarbeiten in der Regel zu 100 % in Eigenleistung durch manuelles Arbeiten mit der Motorsäge durchgeführt werden. In den vergangenen Jahren musste jedoch kurzfristig auch auf Unterstützung durch verschiedene Forstunternehmen zurückgegriffen werden, welche Fichten mit Borkenkäferbefall sowie nach Sturmschäden mittels einer Vollerntemaschine (Harvester) eingeschlagen haben. Grundsätzlich soll zur Schonung der Waldböden und Baumbestände jedoch auch weiterhin auf den Einsatz von Vollerntemaschinen verzichtet werden.

 

Auch für den Transport des Holzes aus den Waldparzellen an die Forstwirtschaftswege, dem sogenannten Holzrücken, ist es unter Umständen notwendig, auf externe Forstunternehmen zurückzugreifen. Ein Großteil des Stammholzes kann jedoch mit dem städtischen Forstschlepper gerückt werden. Der Traktor hat sich u.a. bei der Bewältigung der Schadholzmengen der vergangenen Jahre sehr bewährt. Er ist so flexibel einsetzbar, dass in vielen Bereichen des Stadtwaldes auf den Einsatz von Großmaschinen, wie beispielsweise Forwardern (auch Rückezug genannt) verzichtet werden kann.

Die Befahrung der Waldböden erfolgt mit allen eingesetzten Maschinen ausschließlich auf vorher festgelegten und eindeutig markierten Erschließungslinien, um Bodendruck und -verdichtung zu minimieren. Eingesetzte Rückemaschinen verfügen zudem über aktuelle Forsttechnik und werden u.a. mit biologisch abbaubaren Hydraulikölen betrieben. Der Nachweis einer PEFC- bzw. RAL-Zertifizierung ist Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen an Forstunternehmen.

 

Der Planung für das FWJ 2023 liegen insgesamt 924 Efm Stammholz zur Rückung zugrunde. Davon sollen ca. 614 Efm in Eigenregie sowie 310 Efm durch einen externen Forstunternehmer gerückt werden.

 

 

Teil II

Block 1 - Kulturbegründung –

 

Grundsätzlich findet die Bewirtschaftung des Eschweiler Stadtwaldes anhand der Kriterien von naturnaher und ordnungsgemäßer Forstwirtschaft statt. Erkenntnisse aktueller Waldbaukonzepte des Landes NRW werden in der Praxis umgesetzt.  Bei Wiederaufforstungsarbeiten werden das Waldbaukonzept des Landes NRW und die entsprechenden Waldentwicklungstypen (WET) berücksichtigt.

 

Für den Eschweiler Stadtwald wird darüber hinaus waldbaulich angestrebt, möglichst strukturreiche und naturnahe Wälder mit einer hohen Artenvielfalt zu entwickeln und zu erhalten, welche gleichermaßen nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden können.

 

Während in den Folgejahren des zweiten Weltkriegs großflächig verwüstete Bereiche des Stadtwaldes mit Fichten wiederaufgeforstet wurden, so sind es nun erneut diese Waldflächen, welche nach dem kalamitätsbedingten Rückbau der damals gepflanzten Fichten wiederbestockt werden müssen. Eine artenreiche Wiederbewaldung dieser Flächen ist für den Stadtwald von maßgeblicher Bedeutung.

 

Große Waldbereiche, wie u.a. die Abteilungen vier und fünf des Stadtwaldes, weisen insgesamt schlechte, stark tonige und steinige Böden mit Staunässe auf.  Standortgerechte Baumarten für diese Böden sind besonders die heimischen Eichenarten (Stiel- und Traubeneiche), die Waldkiefer sowie verschiedene Tannenarten. Leider kann die in den letzten Jahrzehnten häufig gepflanzte Rotbuche die staunassen Waldböden ähnlich schlecht erschließen, wie die inzwischen großflächig verschwundenen Fichten. Die vergangenen Jahre haben darüber hinaus dramatisch gezeigt, dass auch die Buche mit den trockenheißen Sommern schlecht zurechtkommt und daher nicht mehr großflächig angebaut werden sollte.

 

Auch im FWJ 2022 wurde im Stadtwald weiter aufgeforstet, sodass insgesamt 5.655 neue Bäume gepflanzt werden konnten. Der größte Anteil entfiel dabei mit 3.050 Stück erneut auf die Stieleiche. Als Versuchsanbau wurden zudem kleinflächig 500 Atlaszedern wiederaufgeforstet. 

 

Für das Forstwirtschaftsjahr 2023 enthält die vorgelegte Planung die Pflanzung von insgesamt ca. 3.800 Laubbäumen, verteilt auf 2.000 Stieleichen, 1.000 Esskastanien, 500 Lindenblättrige Birken und ca. 300 Heisterpflanzen.

Die Lindenblättrigen Birken (auch Bronzebirke genannt) sollen versuchsweise als Voranbau im Bereich eines abgängigen Eschenbestandes gepflanzt werden, da diese Laubbaumart aus Japan sich durch eine hohe Klimawandeltauglichkeit auszeichnet. Bei den Heisterpflanzen handelt es sich um diverse verschiedene Laubbaumarten, wie z.B. Vogelkirschen, Traubeneichen, Esskastanien, Walnuss und Wildobstgehölze. Diese etwas größeren Bäume sind für die Pflanzung im Bereich der neu entstehenden Spenderwaldfläche sowie entlang der Forstwirtschaftswege vorgesehen.

 

Kahlgeschlagene Flächen, welche sich gut für den Waldumbau über natürlich aufkommende Verjüngung der Altbäume eignen, werden im Stadtwald nicht vollumfänglich wiederaufgeforstet. Stattdessen wird der Naturverjüngung Vorrang vor künstlichen Verjüngungsmaßnahmen (Pflanzarbeiten) eingeräumt.

 

Bestehende Kulturflächen und Aufforstungen der letzten Jahre werden bei entsprechender Vegetationsentwicklung von Reitgräsern, Adlerfarn und Brombeere jährlich einer ein- bis zweimaligen Pflegemaßnahme (Freischnitt) unterzogen. Diese Kulturpflegearbeiten werden im kommenden Jahrzehnt einen hohen Anteil am Arbeitsvolumen der städt. Forstwirte ausmachen. Aktuell müssen jährlich Kulturen mit einer Gesamtgröße von ca. 11,68 ha gepflegt werden.

 

 

Block 2 - Forstschutz -

 

Aufgrund der vergangenen Schadereignisse erwärmen sich manche Waldbereiche im Stadtwald stärker als dies in Waldökosystemen sonst üblich ist. In Kombination mit den immer wärmer und trockener werdenden Sommern ergeben sich für Schadinsekten, wie Borkenkäfer und Schmetterlingsarten (z.B. Eichenprozessionsspinner) günstige Lebensbedingungen. Gleichwohl die Fichtenborkenkäfer im Stadtwald zukünftig aufgrund der fehlenden Nahrungsgrundlage weniger Probleme bereiten werden, so können beispielsweise Schmetterlingsraupen von Eichenschädlingen (u.a. Frostspanner, Eichentriebwickler, Schwammspinner) bei massenhaftem Auftreten zu erheblichen Schäden in Eichenbeständen führen.

 

Um grundsätzlich Schäden durch diese und ähnliche Schadinsekten vorzubeugen, wird im Eschweiler Stadtwald ein erhöhtes Augenmerk auf präventive Maßnahmen der biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung gelegt. Zu diesen Maßnahmen zählen u.a.:

 

-     der anteilige Nutzungsverzicht in Altholzbeständen und die Belassung von liegendem und stehendem Totholz in allen Waldbeständen, wodurch insbesondere die vorkommenden Specht- und Folgearten, sowie seltene Insektenarten gefördert werden,

-     die Pflege und Erhaltung des Bestandes der Waldameise sowie

-     die Bekämpfung des Buchdruckers und Kupferstechers an der Fichte durch Errichtung von Fangholzhaufen und durch die Entwertung geeigneten Brutmaterials (zersägen von Kronenholz, Mulchen von Schlagabraum).

 

Einige Maßnahmen dieser biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung konnten in den letzten Jahren kalamitätsbedingt kaum durchgeführt werden. Zukünftig soll daher der Belassung von Alt- und Totholz eine noch größere Bedeutung zukommen. In vielen Waldbereichen wurden bei der Aufarbeitung der durch Borkenkäferbefall abgestorbenen Fichten einzel- oder truppweise Stämme in der Fläche belassen, welche für Specht- und Folgearten noch über Jahre als Brutraum dienen können. Weiterhin sollen in den nächsten Jahren wieder verstärkt zusätzliche Nistkästen für Singvögel angebracht werden und die noch vorhandenen Nisthilfen sollen instandgesetzt werden.  

 

Der Bereich des Forstschutzes deckt ebenfalls Maßnahmen zur Wildschadenverhütung im Wald ab. Gerade die in den vergangenen Jahren vielfach gepflanzte Stieleiche oder Edellaubhölzer (z.B. Vogelkirsche) müssen im Stadtwald konsequent vor Wildverbiss und Fegeschäden durch das heimische Rehwild geschützt werden. Dies geschieht i.d.R. durch die Verwendung von Wuchshüllen und Fegeschutzspiralen oder durch Zaunbau (Hordengatter aus Holz). Diese Form der Wildschadenverhütung ist effektiv, die Maßnahmen sind jedoch mit hohen Kosten und erheblichem Aufwand verbunden. Die Kosten für das Wildschutzmaterial beliefen sich im Jahr 2022 auf 17.140,58 €.

 

Die Planung für das FWJ 2023 sieht den Schutz von neu begründeten Kulturen mit ca. 2.100 Wuchshüllen sowie durch Zaunbau auf einer Fläche von ca. 0,3 ha vor.

 

 

Block 3 - Bestandespflege -

 

Im Rahmen der Jungwuchspflege werden in älteren Forstkulturen und Dickungen Begleitbaumarten und sonstige Gehölze (z.B. Birke, Weide, Waldgeißblatt) entfernt, wenn diese die Zielbestockung (z.B. Eichenbestand) zu stark gefährden.

 

Bei der Jungbestandspflege werden hauptsächlich junge, schlecht geformte Vorwüchse (Protze), kranke Individuen und andere Baumarten, die nicht der gewünschten Bestockung entsprechen, durch das Fällen mit der Motorsäge entfernt. Maßnahmen der Jungwuchs- und Jungbestandspflege sind für das neue FWJ auf einer Gesamtfläche von ca. 6,55 ha vorgesehen.

 

Wertästungsarbeiten dienen der Erziehung von starkem, astfreien Stammholz und werden in verschiedenen Altersstufen der Bestände durchgeführt. Im Stadtwald werden bedarfsweise insbesondere Wildkirschen, Douglasien und Lärchen geästet.

 

 

Block 4 - Wegebau -

 

Die Planung für das FWJ 2023 beinhaltet Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen am forstlichen Wegenetz. So sollen u.a. Schlaglöcher an Waldparkplätzen ausgebessert werden. Als Material wird ausschließlich natürliches Kalkstein-Mineralgemisch und Kalkstein-Splitt verwendet.

 

Weiterhin gehören Aufastungsarbeiten sowie die Herstellung des Lichtraumprofils entlang von Wegen und Straßen im Bereich des Stadtwaldes zu den Pflichtaufgaben der Verwaltung und werden im Bereich dieses Blocks des FWP aufgeführt.

 

 

Block 5 - Maschinen und Geräte -

 

In diese Rubrik entfallen wiederkehrende Lohn- und Sachkosten für die Unterhaltung der Forstfahrzeuge sowie für Motorsägen und anderes forstspezifisches Gerät.

Reparaturen an den Kleingeräten können durch den Forstbetrieb überwiegend selbst ausgeführt werden. Nötige Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und Anbaugeräten werden in regionalen Fachwerkstätten oder der Werkstatt des kommunalen Baubetriebshofes durchgeführt.

 

Im Jahr 2022 wurde zum Preis von 15.500,94 € ein Bandsägewerk erworben. Die Beschaffungsmaßnahme hat sich bereits sehr bewährt, da u.a. das nach den Frühjahrsstürmen 2022 angefallene Lärchen- und Douglasienholz zum Großteil in Eigenregie am Forstbetriebshof eingeschnitten werden konnte bzw. aktuell noch aufgesägt wird.

 

Für das FWJ 2023 ist die Beschaffung eines neuen mobilen Mannschaftswagens (Bauwagen) geplant, welcher den städt. Forstwirten als täglicher Pausenraum und Wetterschutz dient. Im Haushaltsansatz wurden 10.000 € für die vorgenannten Beschaffungen eingeplant.

Darüber hinaus müssen im Jahr 2023 neue Motorsägen u. ggf. Freischneider beschafft werden. Der Ansatz für diese Geräte beläuft sich auf 2.500 €.

 

 

Block 6 - Sozialfunktion -

 

Die Bedeutung des Stadtwaldes als stark frequentiertes Naherholungsgebiet, welches auch aus Sicht des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege einen hohen Stellenwert hat, ist überdurchschnittlich hoch.

 

Die Aufwendungen im Bereich der Erholungseinrichtungen umfassen u.a. jährliche Instandhaltungsarbeiten an Erholungsbänken, Schutzhütten und Informationstafeln. Über die Sommermonate werden in beschränktem Umfang neue Bänke gebaut sowie vorhandene instandgesetzt und bei Bedarf ausgetauscht.

 

Weiterhin gehört die regelmäßige Beseitigung von „wildem“ Müll, wie z.B. Haushalts- und Gartenabfälle, Elektroschrott und Bauschutt im Bereich des Stadtwaldes zu den Aufgaben des Forstbetriebes. Neben der Aufwendung finanzieller Mittel für Müllbehältnisse fallen viele Arbeitsstunden für das Einsammeln und den Transport des Mülls zu den Entsorgungsbetrieben an. Im Jahr 2022 waren dies insgesamt 284 Stunden. Arbeitsanteil und Lohnkosten werden in diesem Bereich voraussichtlich auch im Jahr 2023 unverändert hoch sein.

 

Die Pflege des Reitwegesystems im Stadtwald wird durch den Forstbetrieb koordiniert. Entsprechend der Höhe der vorhandenen finanziellen Mittel, welche die StädteRegion Aachen aus Fördermitteln des Landes NRW (Reitabgabe) bereitstellt, können die Reitwege einmal im Jahr freigeschnitten und ggf. in Teilstücken saniert werden. Die anfallenden Arbeiten werden dabei durch in der Region ansässige Fachunternehmen durchgeführt.

 

Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-      Die Pflege von Feuchtbiotopen,

-      Maßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen,

-      Maßnahmen zum Erhalt der Orchideenvorkommen im Stadtwald und in den Außenbezirken sowie

-      Maßnahmen zur Anlage und Pflege von Streuobstwiesen.

 

 

Block 7 - Übrige Betriebsmaßnahmen -

 

In diesem Block des Forstwirtschaftsplanes werden u.a. folgende Maßnahmen und Positionen zusammengefasst:

 

-      Pflege des Rettungspunkte-Systems,

-      Bereitstellung von Birken für den Maitag sowie von Weihnachtsbäumen für Kita’s und Schulen,

-      Werbung sonstiger Forstnebenerzeugnisse, wie insbesondere Schnittholzprodukte,

-      Unterhaltung und Transport von Arbeitsmaterialien, Gerätschaften, Umsetzarbeiten des Waldarbeiterschutzwagens und allgemeine Fahrtätigkeiten des Personals,

-      Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung,

-      Fortbildung der Mitarbeiter,

-      Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an den Erholungseinrichtungen sowie entlang stark frequentierter Waldwege, öffentlicher Wege und Straßen im Bereich des Stadtwaldes und der Außenbezirke und

-      Unterhaltung des Betriebsgeländes und der Werkstatt. Weiterhin soll eine Wildkammer in Form eines kombinierten Kühl- und Zerwirkraumes für Wildbret beschafft werden.

 

Durch die Beschaffung des Bandsägewerkes im Vorjahr ist es dem städt. Forstbereich möglich, das benötigte Bauholz nahezu ausschließlich aus dem Stadtwald zu werben und vor Ort einzusägen. Vorrangig wird dabei Nadelstammholz der Baumarten Lärche- und Douglasie aus Kalamitätshieben genutzt, da sich das Holz dieser Baumarten ideal für die Anwendung im Außenbereich eignet. Im Stadtwald fallen zudem häufig Kleinmengen dieser Baumarten an, welche durch die hohen Transportkosten in Relation zur verfügbaren Menge wirtschaftlich unattraktiv für größere Sägewerksbetreiber sind.

 

Tatsächlich entsteht dadurch, dass sowohl die Werbung, der Einschnitt und die anschließende Wiederverwendung des Holzes im Stadtwald (z.B. für Hordengatterzäune, Bänke, Schutzhütten, pp.) geschieht, eine äußerst nachhaltige und ressourcenschonende Wertschöpfungskette rund um den nachwachsenden Rohstoff Holz.

 

 

Block 8 - Jagdbetrieb -

 

Im Stadtwald sind in wenigen Jahren großflächige Kahlflächen entstanden, welche nur durch große Anstrengungen und mit erheblichem finanziellen Aufwand wiederaufgeforstet werden können. Der Aufbau zukunftsfähiger und klimastabiler Mischwälder kann nur gelingen, wenn vorhandene Wilddichten mit den entsprechend der örtlichen Verhältnisse gegebenen Lebensraumbedingungen in Einklang stehen. Diesbezüglich muss angemerkt werden, dass die Bejagung der städt. Waldflächen bislang ausschließlich durch einen Jagdpächter gewährleistet wurde, welcher das Revier wiederkehrend für neun Jahre gepacht hatte.

Vor dem Hintergrund des klimawandelbedingt aktuell schnell fortschreitenden Wandels im Wald sowie dem Ablauf des Jagdpachtvertrages zum Ende des aktuellen Jagdjahres (31.03.2023), wurde die Bejagungsstrategie für den Eigenjagdbezirk (EJB) Eschweiler Stadtwald durch die Verwaltung geprüft. Ergebnis ist, dass eine Umstrukturierung des jagdlichen Managements erforderlich und eine vollumfängliche Weiterverpachtung des EJB nicht mehr zeitgemäß wäre.

 

Als Grundlage für diese Entscheidung dient ein Wildverbissgutachten, welches bereits im Vorjahr durch das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde erstellt wurde. Entsprechende Gutachten können seit wenigen Jahren durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW (Landesforstverwaltung) auf Anfrage für Waldbesitzende erstellt werden. Die Landesforstverwaltung erhebt dafür keine Kosten. Ziel eines Wildverbissgutachtens ist es eine Einschätzung darüber treffen zu können, wie hoch die Verbissgefährdung und somit der potentielle Anwuchserfolg in aufgeforsteten Kulturflächen und natürlichen Waldverjüngungsbereichen ist.

 

Gerade beim Verbiss durch Rehwild wird im Rahmen eines Waldbeganges im Stadtwald schnell deutlich, dass z.B. Eichen und Edellaubhölzer ohne entsprechende Wildschadenverhütungsmaßnahmen kaum noch wachsen können. Entsprechende Aufforstungen werden laut Gutachten als erheblich gefährdet eingestuft. Sofern das Rehwild in vorgenannten Bereichen nicht stark genug bejagt wird und wenn keine entsprechenden Schutzmechanismen für die Jungbäume getroffen werden, entstehen durch das stetige Ausselektieren des Rehwildes artenarme Waldgefüge, welche in späteren Jahren nahezu ausschließlich aus Baumarten bestehen, welche vom Rehwild weniger verbissen werden (z.B. Buche und Fichte).

 

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Rehwild im Stadtwald insbesondere im Bereich der Verjüngungs- und Kulturflächen intensiver bejagt werden sollte, um klimastabile Waldökosysteme zu entwickeln. Diesbezüglich wird eine jährliche Abschussquote von 15-20 Stück Rehwild je 100 Hektar Waldfläche empfohlen.

 

Für den städt. Forstbereich entsteht entsprechend dieser Empfehlungen ein neuer Aufgabenbereich, da der Vertrag mit dem amtierenden Jagdpächter in der bisherigen Form nicht verlängert wird. Stattdessen wird zwischen Verwaltung und Pächter ein neuer Pirschbezirksvertrag abgestimmt, um den Pächter einerseits bei der Bejagung zu entlasten und ihm andererseits die Möglichkeit einzuräumen, sich weiter am jagdlichen Geschehen im Stadtwald zu beteiligen. Die Verantwortung für die gesetzliche Hege des Wildbestandes im Stadtwald obliegt zukünftig jedoch dem städt. Forstbereich.

 

Die vorgelegte Planung beinhaltet daher einen neuen Bereich des jährlichen Forstwirtschaftsplanes, den Block 8 - Jagdbetrieb. Die geplanten Maßnahmen weisen neben den Aufwendungen für die Neueinrichtung von jagdlicher Infrastruktur (z.B. Bau- und Aufbau von Hochsitzen) u.a. auch Ansätze für das Anlegen und Pflegen von Wildäsungsflächen und die tatsächliche Bejagung auf. Der Kostenansatz für die Erstbeschaffung einer Wildkammer wurde bereits unter Block 5 erwähnt.

 

 

III.   Öffentlichkeitsarbeit

 

Im Jahr 2022 konnten wieder wesentlich mehr Waldführungen mit Kindertagesstätten und Schulen durchgeführt werden, als in den vorherigen Pandemiejahren. Insgesamt rund 15 Waldführungen wurden in Eschweiler veranstaltet.

 

Für das Jahr 2023 sind bereits verschiedene Veranstaltungen geplant. U.a. fand am 25.02.2023 der Spenderwald-Pflanztag im Stadtwald statt, welcher in gemeinsamer Arbeit mit der Stiftung Nachhaltigkeit Eschweiler und dem städt. Forstbereich organisiert und durchgeführt wurde. Weiterhin wurde die Veranstaltung durch die MitarbeiterInnen der mobilen Jugendarbeit der Stadt Eschweiler unterstützt. Das Event fand großen Anklang bei den SpenderInnen und die Bepflanzung der Spenderwaldfläche soll im Rahmen weiterer Aktionen fortgeführt werden, bis die Pflanzfläche vollumfänglich wiederaufgeforstet wurde.

 

Weiterhin ist geplant, den Waldkindergarten im Ortsteil Dürwiß fachlich intensiver zu unterstützen und dort im Jahr 2023 mehrere Termine anzubieten.

 

 

IV.   Sonstiges

 

Die textliche Abfassung des Wirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wurde den Vorsitzenden der im Rat der Stadt Eschweiler vertretenen Fraktionen, dem Einzelvertreter sowie dem Vorsitzenden des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss gesondert zugesandt. Die Datei kann zusätzlich im Ratsinformationssystem heruntergeladen werden.

 

 


Die im FWP 2023 aufgeführten Sach- und Unternehmerkosten sind auf die veranschlagten Ansätze der einzelnen Sachkonten in den Produkten 135550101 (Wald und Forstwirtschaft) und 135540101 (Natur und Landschaft) des Haushaltsplanes 2023 abgestimmt.

 

Für das Jahr 2023 beläuft sich der Ansatz der zu erwirtschaftenden Erträge aus Holzverkauf auf insgesamt 40.000 €. Der Ansatz wurde im Vergleich zum Vorjahr erhöht, obwohl planmäßig keine Nutzung von Fichtenholz mehr möglich ist. Die allgemeine Verteuerung für Heizenergie führt jedoch auch im Bereich der Brennholzvermarktung zu erhöhten Einnahmen, sodass die Ansatzerhöhung grundsätzlich gerechtfertigt ist.

 

Auf der Ertragsseite konnten im Jahr 2022 deutliche Mehreinnahmen durch Holzverkauf erwirtschaftet werden. Dies begründet sich durch die im Vorjahr kalamitätsbedingte Mehrnutzung sowie erneut drastisch gestiegenen Preise für Fichtenstammholz und durch die notwendigen Preiserhöhungen bei der Vermarktung von Brennholz. Insgesamt konnten durch Holzverkauf 92.627,32 € erwirtschaftet werden, was Mehreinnahmen in Höhe von 67.627,32 € entspricht.

 

 


Von den im Forstwirtschaftsplan 2023 aufgeführten Maßnahmen werden fast alle Arbeiten durch die bei der Stadt Eschweiler beschäftigten Forstwirte ausgeführt. Bei den Positionen Holzrückung, Reparatur von Fahrzeugen, Baumrückschnitt/Fällungsarbeiten im Bereich von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Pflanzflächenvorbereitung müssen mitunter auch Fachunternehmen eingesetzt werden.

 

Die Stadt Eschweiler ist auch im Bereich der forstlichen Ausbildung tätig.  Zurzeit erlernt ein Auszubildender den Beruf des Forstwirts, welcher bei guten Leistungen und einem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung voraussichtlich in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wird. Zum 01.08.2023 soll ein weiterer Auszubildender eingestellt werden.