Betreff
Bürgerförderprogramm "Nachhaltige Mobilität"
Vorlage
072/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.       Die Förderrichtlinie „Bürgerförderprogramm Nachhaltige Mobilität“ wird beschlossen.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, das Bürgerförderprogramm „Nachhaltige Mobilität“ umzusetzen.

 


 

Als Reaktion auf die negativen finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die kommunalen Haushalte und die damit verbundenen Einschränkungen bei den freiwilligen, klimapolitischen Maßnahmen der Kommunen hatte das Land NRW eine Pauschalförderung für Städte, Gemeinden und Kreise – die sogenannte „Billigkeitsleistung“ - auf den Weg gebracht. Mit dieser soll gewährleistet werden, dass Klimaschutzmaßnahmen trotz geringerer Steuereinnahmen umgesetzt werden können. Die bereitgestellten Kompensationsleistungen können unter anderem zukünftig für Maßnahmen im Bereich „klimafreundliche Mobilität“ eingesetzt werden.

 

Mit den in 2022 bereits ausgezahlten Mitteln an die Stadt Eschweiler soll in 2023 ein kommunales Bürgerförderprogramm „Nachhaltige Mobilität“ finanziert werden, um die Bürger*innen der Stadt Eschweiler bei der Anschaffung klimafreundlicher (Kleinst-)Fahrzeuge finanziell zu unterstützen. Die Stadt Eschweiler verfolgt das Ziel, die Verkehrsbelastung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) im Stadtgebiet zu reduzieren. Zudem sollen Treibhausgase, Feinstaub sowie die durch den MIV verursachte Lärmbelastung vermindert und die Intermodalität – also die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel für einen Reiseweg – gefördert werden.

 

Nachdem die Stadt Stolberg ein ebensolches kommunales Bürgerförderprogramm mit Mitteln der Billigkeitsrichtlinie im Mai 2022 verabschiedet hatte, gingen dort zahlreiche Anträge ein. Gleichzeitig informierten sich auch zahlreiche Bürger*innen der Stadt Eschweiler, ob solch ein Förderprogramm auch in Eschweiler angeboten wird. Es kann daher von einem regen Interesse an dem Bürgerförderprogramm in der Stadt Eschweiler ausgegangen werden.

 

Fördergegenstände:

Die Richtlinie zur Umsetzung des Bürgerförderprogramms (s. Anlage) regelt die Förderung der privaten Beschaffung folgender Verkehrsmittel: Lastenfahrräder (mit und ohne Elektromotor), elektrische Motorroller sowie elektrische Tretroller (e-Scooter). Der Förderschwerpunkt liegt dabei auf dem e-Lastenrad, da dieses sich aktuell als klimafreundliche „Familienkutsche“ steigender Beliebtheit erfreut und – je nach Modell und Körpergröße – bis zu drei Kinder gleichzeitig befördern kann. Auch größere Einkäufe können mit dem e-Lastenrad problemlos bewältigt werden.

 

Obgleich das verstärkte Aufkommen von e-Scootern insbesondere in Innenstädten häufig negativ wahrgenommen wird, soll deren Anschaffung ebenfalls gefördert werden. So können e-Scooter als attraktive Zubringer zu den öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV/SPNV) fungieren und damit einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende leisten. Da e-Scooter kostenlos in Bus und Bahn mitgeführt werden dürfen, kann deren vermehrte Nutzung zudem zu einer Reduktion des Parkdrucks beispielsweise am Eschweiler Hauptbahnhof beitragen. Mit der Förderung privater e-Scooter besteht im Vergleich zum e-Scooter-Verleih eine geringere Wahrscheinlichkeit, dass diese im öffentlichen Raum ungeordnet abgestellt und zu einem Hindernis für Radfahrende und Zufußgehende werden.

 

Für die Förderung stehen insgesamt 40.000 € zur Verfügung. Das Fördervolumen soll so lange zur Verfügung stehen, bis dieses erschöpft ist. Die Förderquote für die jeweiligen Fahrzeuge beträgt 30 %. Es gelten folgende maximale Förderhöchstgrenzen:

 

           für Lastenräder ohne Elektromotor max. 1.000 €

           für Lastenräder mit Elektromotor max. 1.800 €

           für Elektromotorroller max. 1.200 €

           für elektrische Tretroller (e-Scooter) max. 250 €

 

Da die Anschaffungskosten der geförderten Verkehrsmittel sehr unterschiedlich sind, wird die Fördersumme nach Verkehrsmitteln wie folgt in einzelne Fördertöpfe unterteilt:

 

-           30.000 € für Lastenräder mit und ohne Elektromotor

-           6.000 € für e-Motorroller

-           4.000 € für e-Scooter.

 

Eschweiler Bürger*innen ab 18 Jahren können sich für die Förderung eines fabrikneuen Fahrzeugs bewerben. Die Anträge sind vor dem Kauf – mit Einreichungen eines offiziellen Angebotes - und ausschließlich online zu stellen.

 

Für die Umsetzung des geplanten Förderprogramms soll die in der Anlage 1 beigefügte „Richtlinie Nachhaltige Mobilität“ beschlossen werden.


Für das Förderprogramm wurden Mittel in Höhe von 40.000 € veranschlagt. Die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie sind bereits in 2022 eingezahlt worden und sind bereits über die Rechnungsabgrenzung nach 2023 übertragen worden. Die entsprechenden Ansätze für den Aufwand werden insoweit haushaltsneutral in 2023 überplanmäßig bereitgestellt.

Das Förderprogramm soll schnellstmöglich in 2023 in Kraft treten und gilt, bis alle Mittel vergeben sind.


Die Umsetzung des Bürgerförderprogramms bindet personelle Ressourcen im Amt 61 und dort in der Stabsstelle Nachhaltige Entwicklung.