1. Die Förderrichtlinie „Bürgerförderprogramm
Nachhaltige Mobilität“ wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Bürgerförderprogramm „Nachhaltige Mobilität“ umzusetzen.
Als Reaktion auf die negativen finanziellen Folgen der Corona-Pandemie
für die kommunalen Haushalte und die damit verbundenen Einschränkungen bei den
freiwilligen, klimapolitischen Maßnahmen der Kommunen hatte das Land NRW eine
Pauschalförderung für Städte, Gemeinden und Kreise – die sogenannte
„Billigkeitsleistung“ - auf den Weg gebracht. Mit dieser soll gewährleistet
werden, dass Klimaschutzmaßnahmen trotz geringerer Steuereinnahmen umgesetzt
werden können. Die bereitgestellten Kompensationsleistungen können unter
anderem zukünftig für Maßnahmen im Bereich „klimafreundliche Mobilität“
eingesetzt werden.
Mit den in 2022 bereits ausgezahlten Mitteln an die Stadt Eschweiler soll
in 2023 ein kommunales Bürgerförderprogramm „Nachhaltige Mobilität“ finanziert werden,
um die Bürger*innen der Stadt Eschweiler bei der Anschaffung klimafreundlicher
(Kleinst-)Fahrzeuge finanziell zu unterstützen. Die Stadt Eschweiler verfolgt
das Ziel, die Verkehrsbelastung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV)
im Stadtgebiet zu reduzieren. Zudem sollen Treibhausgase, Feinstaub sowie die
durch den MIV verursachte Lärmbelastung vermindert und die Intermodalität –
also die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel für einen Reiseweg –
gefördert werden.
Nachdem die Stadt Stolberg ein ebensolches kommunales
Bürgerförderprogramm mit Mitteln der Billigkeitsrichtlinie im Mai 2022
verabschiedet hatte, gingen dort zahlreiche Anträge ein. Gleichzeitig
informierten sich auch zahlreiche Bürger*innen der Stadt Eschweiler, ob solch
ein Förderprogramm auch in Eschweiler angeboten wird. Es kann daher von einem
regen Interesse an dem Bürgerförderprogramm in der Stadt Eschweiler ausgegangen
werden.
Fördergegenstände:
Die Richtlinie zur Umsetzung des Bürgerförderprogramms (s. Anlage) regelt
die Förderung der privaten Beschaffung folgender Verkehrsmittel:
Lastenfahrräder (mit und ohne Elektromotor), elektrische Motorroller sowie
elektrische Tretroller (e-Scooter). Der Förderschwerpunkt liegt dabei auf dem
e-Lastenrad, da dieses sich aktuell als klimafreundliche „Familienkutsche“
steigender Beliebtheit erfreut und – je nach Modell und Körpergröße – bis zu
drei Kinder gleichzeitig befördern kann. Auch größere Einkäufe können mit dem
e-Lastenrad problemlos bewältigt werden.
Obgleich das verstärkte Aufkommen von e-Scootern insbesondere in
Innenstädten häufig negativ wahrgenommen wird, soll deren Anschaffung ebenfalls
gefördert werden. So können e-Scooter als attraktive Zubringer zu den
öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV/SPNV) fungieren und damit einen wichtigen
Beitrag zur Mobilitätswende leisten. Da e-Scooter kostenlos in Bus und Bahn
mitgeführt werden dürfen, kann deren vermehrte Nutzung zudem zu einer Reduktion
des Parkdrucks beispielsweise am Eschweiler Hauptbahnhof beitragen. Mit der
Förderung privater e-Scooter besteht im Vergleich zum e-Scooter-Verleih eine
geringere Wahrscheinlichkeit, dass diese im öffentlichen Raum ungeordnet
abgestellt und zu einem Hindernis für Radfahrende und Zufußgehende werden.
Für die Förderung stehen insgesamt 40.000 € zur Verfügung. Das
Fördervolumen soll so lange zur Verfügung stehen, bis dieses erschöpft ist. Die
Förderquote für die jeweiligen Fahrzeuge beträgt 30 %. Es gelten folgende
maximale Förderhöchstgrenzen:
• für Lastenräder ohne
Elektromotor max. 1.000 €
• für Lastenräder mit
Elektromotor max. 1.800 €
• für Elektromotorroller
max. 1.200 €
• für elektrische
Tretroller (e-Scooter) max. 250 €
Da die Anschaffungskosten der geförderten Verkehrsmittel sehr
unterschiedlich sind, wird die Fördersumme nach Verkehrsmitteln wie folgt in
einzelne Fördertöpfe unterteilt:
- 30.000 € für Lastenräder
mit und ohne Elektromotor
- 6.000 € für
e-Motorroller
- 4.000 € für e-Scooter.
Eschweiler Bürger*innen ab 18 Jahren können sich für die Förderung eines
fabrikneuen Fahrzeugs bewerben. Die Anträge sind vor dem Kauf – mit
Einreichungen eines offiziellen Angebotes - und ausschließlich online zu
stellen.
Für die Umsetzung des geplanten Förderprogramms soll die in der Anlage 1 beigefügte „Richtlinie Nachhaltige Mobilität“ beschlossen werden.
Für das Förderprogramm wurden
Mittel in Höhe von 40.000 € veranschlagt. Die Mittel aus der
Billigkeitsrichtlinie sind bereits in 2022 eingezahlt worden und sind bereits
über die Rechnungsabgrenzung nach 2023 übertragen worden. Die entsprechenden
Ansätze für den Aufwand werden insoweit haushaltsneutral in 2023 überplanmäßig
bereitgestellt.
Das Förderprogramm soll schnellstmöglich in 2023 in Kraft treten und gilt, bis alle Mittel vergeben sind.
Die Umsetzung des
Bürgerförderprogramms bindet personelle Ressourcen im Amt 61 und dort in der
Stabsstelle Nachhaltige Entwicklung.