Betreff
Bundesprogramm: "Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit"
Vorlage
068/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Die Stadt Eschweiler hat sich erfolgreich für das Bundesprogramm „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ beworben.

 

Mit dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit zielt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) maßgeblich auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ab. Sie werden eingeladen, mit ihren Ideen und ihrer Motivation ihr Umfeld zu gestalten und zu verändern.

 

Ziel des Programms ist es, die Beteiligungsmöglichkeiten und -kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken und zu erweitern, in dem sie aktiv in (kommunale) Entscheidungsprozesse einbezogen werden und eigene Projektideen umsetzen oder sich in Projekte einbringen können. Die Stadt Eschweiler erhält durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen, insbesondere in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit.

 

Bereits in der Antragsphase waren Kinder und Jugendliche durch niedrigschwellige Beteiligungsformate (kurze Abfragen und Skizzierungen für Projektideen) bei der Erstellung des lokalen Zukunftsplans beteiligt. In der Umsetzungsphase ist zudem ein Zukunftsausschuss einzurichten, der mehrheitlich von Kindern und Jugendlichen zu besetzen ist. Der lokale Zukunftsausschuss fungiert nicht nur als ein Auswahlgremium, sondern übernimmt auch die Aufgabe, die Initiatorinnen und Initiatoren von Angeboten zu ermitteln und zu beraten. Der lokale Zukunftsausschuss trifft dann anhand des Angebotstyps und des im lokalen Zukunftsplan beschriebenen Umsetzungskonzepts die Förderentscheidung über das eingereichte Angebot und begleitet dieses während der Umsetzung. Die erste Sitzung des Zukunftsausschusses findet bereits am 13.03.2023 um 17.30 Uhr im Ratssaal statt. In dieser Sitzung wird den Jugendlichen das Projekt vorgestellt, die Arbeitsweise des Ausschusses festgelegt, in Leitlinien festgeschrieben und erste Angebotsanträge bearbeitet. Anschließend soll der Zukunftsausschuss im Abstand von zwei Monaten tagen.

 

Während der Projektlaufzeit sind mindestens fünf Angebote umzusetzen.

 

Pro Angebot sind Ausgaben von grundsätzlich mindestens 500,00 Euro und grundsätzlich maximal 30.000,00 Euro vorzusehen. Die Ausgaben für die Angebote müssen mindestens 80 Prozent des Fördervolumens ausmachen. Über sämtliche Angebotsausgaben hat ausnahmslos der Zukunftsausschuss zu entscheiden.

 

Zuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben in Höhe der tatsächlich getätigten Ausgaben, die anhand von Einzelbelegen nachgewiesen werden.

 

Im Rahmen der Antragstellung wurden Fördermittel in Höhe von 50.000,00 € vorgesehen, die zum Zweck der Umsetzung einzelner Angebote an anerkannte freie Träger, die die Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII unterzeichnet haben, weitergeleitet werden können, insofern dies mehrheitlich vom Zukunftsausschuss beschlossen wird. Die übrigen 100.000,00 Euro sollen für kommunale Angebote und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden.

 


 

Für das im Sachverhalt dargestellte Projekt liegt eine Förderzusage in Höhe von 150.000,00 € vor. Die Abwicklung des Projektes erfolgt über die Sachkonten im Bereich Kinder- und Jugendförderung im Produktbereich 063620101.

  


 

Das Zukunftspaket wird durch den Stadtjugendpfleger, der Sozialplanerin und das Team der offenen Kinder- und Jugendarbeit begleitet.