Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Eschweiler hat sich
erfolgreich für das Bundesprogramm „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und
Gesundheit“ beworben.
Mit dem Zukunftspaket für Bewegung,
Kultur und Gesundheit zielt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) maßgeblich auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
ab. Sie werden eingeladen, mit ihren Ideen und ihrer Motivation ihr Umfeld zu
gestalten und zu verändern.
Ziel des Programms ist es, die
Beteiligungsmöglichkeiten und -kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu
stärken und zu erweitern, in dem sie aktiv in (kommunale) Entscheidungsprozesse
einbezogen werden und eigene Projektideen umsetzen oder sich in Projekte
einbringen können. Die Stadt Eschweiler erhält durch das Bundesprogramm Impulse,
mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen, insbesondere in
den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit.
Bereits in der Antragsphase waren Kinder
und Jugendliche durch niedrigschwellige Beteiligungsformate (kurze Abfragen und
Skizzierungen für Projektideen) bei der Erstellung des lokalen Zukunftsplans
beteiligt. In der Umsetzungsphase ist zudem ein Zukunftsausschuss einzurichten,
der mehrheitlich von Kindern und Jugendlichen zu besetzen ist. Der lokale
Zukunftsausschuss fungiert nicht nur als ein Auswahlgremium, sondern übernimmt
auch die Aufgabe, die Initiatorinnen und Initiatoren von Angeboten zu ermitteln
und zu beraten. Der lokale Zukunftsausschuss trifft dann anhand des
Angebotstyps und des im lokalen Zukunftsplan beschriebenen Umsetzungskonzepts
die Förderentscheidung über das eingereichte Angebot und begleitet dieses
während der Umsetzung. Die erste Sitzung des Zukunftsausschusses findet bereits
am 13.03.2023 um 17.30 Uhr im Ratssaal statt. In dieser Sitzung wird den Jugendlichen
das Projekt vorgestellt, die Arbeitsweise des Ausschusses festgelegt, in
Leitlinien festgeschrieben und erste Angebotsanträge bearbeitet. Anschließend
soll der Zukunftsausschuss im Abstand von zwei Monaten tagen.
Während
der Projektlaufzeit sind mindestens fünf Angebote umzusetzen.
Pro Angebot sind Ausgaben von
grundsätzlich mindestens 500,00 Euro und grundsätzlich maximal 30.000,00 Euro
vorzusehen. Die Ausgaben für die Angebote müssen mindestens 80 Prozent des
Fördervolumens ausmachen. Über sämtliche Angebotsausgaben hat ausnahmslos der
Zukunftsausschuss zu entscheiden.
Zuwendungsfähig sind die
projektbezogenen Ausgaben in Höhe der tatsächlich getätigten Ausgaben, die
anhand von Einzelbelegen nachgewiesen werden.
Im Rahmen der Antragstellung wurden Fördermittel in Höhe von 50.000,00
€ vorgesehen, die zum Zweck der Umsetzung einzelner Angebote an anerkannte
freie Träger, die die Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII unterzeichnet haben,
weitergeleitet werden können, insofern dies mehrheitlich vom Zukunftsausschuss
beschlossen wird. Die übrigen 100.000,00 Euro sollen für kommunale Angebote und
Projekte der Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden.
Für das im Sachverhalt dargestellte Projekt liegt eine Förderzusage in
Höhe von 150.000,00 € vor. Die Abwicklung des Projektes erfolgt über die
Sachkonten im Bereich Kinder- und Jugendförderung im Produktbereich 063620101.
Das Zukunftspaket wird durch den Stadtjugendpfleger, der Sozialplanerin
und das Team der offenen Kinder- und Jugendarbeit begleitet.